Schulungsvorlage: Anwendung - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Hinweise

Im Hinblick auf den in PSA-BV § 3, DGUV V 1 §4, ArbStättV § 6, BetrSichV § 12 und ArbSchG § 12 nach DGUV G 312-001 und DGUV G 312-906 geforderten hinreichenden Anspruch an eine "Unterweisung", müssen Dauer und Umfang des Schulungsplans über plausibel und nachvollziehbare Anamnese und Teilnehmergespräche zu den betrieblichen Verhältnissen (z.B. Gefährdungsbeurteilung) und Festlegungen (z.B. Betriebsanweisungen) evaluiert werden. Im Bereich der praktischer Ausbildungsinhalte und Übungen sollte eine Fokussierung auf vom Teilnehmer zum Lehrgang mitgeführten und später im betrieblichen Zugriff befindlichen PSA gegen Absturz und dort bereitgestellten PSA gegen Absturz zum Retten fokussiert werden.

Inhalte (normativ)

Name Titel
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen
TRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten
TRBS 2121 Teil 2 Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern
DGUV I 208-016 DGUV Information 208-016 - Die Verwendung von Leitern und Tritten
DGUV I 208-032 DGUV Information 208-032 - Auswahl und Benutzung von Steigleitern
DIN 13169 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E
DGUV R 113-004 Teil 1 DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
DIN EN 13921 Persönliche Schutzausrüstung - Ergonomische Grundsätze
DGUV R 112-198 DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV I 204-011 DGUV Information 204-011 - Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma
DGUV G 312-001 DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
DIN EN 17235 Permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken
DIN EN 795 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN CEN/TS 16415 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Empfehlungen für Anschlageinrichtungen, die von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden
DIN EN 365 Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung
DIN EN 363 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme
DIN EN 363 - RHS Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rückhaltesystem
DIN EN 363 - APS Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Arbeitsplatzpositionierungssystem
DIN EN 363 - AS Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Auffangsystem
DIN EN ISO 14122-4 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 4: Ortsfeste Steigleitern
DIN 18799 Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen
DIN 28017-3 Ortsfeste Zugänge zu verfahrenstechnischen Apparaten - Teil 3: Steigleitern
DIN EN 19427 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verwendung in Arbeitskörben auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen
FB PSA - 010 FBPSA-010: PSA gegen Absturz in Arbeitsbühnen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen
DIN EN 14396 Ortsfeste Steigleitern für Schächte
DIN 19572 Haltevorrichtungen zum Einsteigen in begehbare Schächte - Anforderungen, Prüfung
TRBS 2121 Teil 4 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln
DIN EN 1808 Sicherheitsanforderungen an hängende Personenaufnahmemittel - Berechnung, Standsicherheit, Bau - Prüfungen
DIN 14800-17 Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 17: Gerätesatz Absturzsicherung
DGUV I 215-320 DGUV Information 215-320 - Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen
DIN EN 341 Persönliche Absturzschutzausrüstung – Abseilgeräte zum Retten
DIN EN 354 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungsmittel
DIN EN 355 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Falldämpfer
DIN EN 358 Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen - Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten
DIN EN 360 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Höhensicherungsgeräte
DIN EN 361 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Auffanggurte
DIN EN 353 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Mitlaufende Auffanggeräte

FAQ

10 häufig gestellte Fragen zum Thema: Anwendung PSA gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV Regel 112-198

1. Welches Ziel verfolgt ein Lehrgang für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)?

Ein Lehrgang vermittelt das gerätespezifische Fachwissen und die praktische Handhabungskompetenz für Schutzausrüstungen der Kategorie III. Die Teilnehmenden erlernen das sichere Anlegen von Auffanggurten (DIN EN 361) und die Nutzung von Verbindungsmitteln gemäß (DGUV Regel 112-198). Der Schulungsplan legt die handwerkliche Basis für das sichere Arbeiten in der Höhe.

2. Warum ist ein hoher Praxisanteil in diesem Training unabdingbar?

Ausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, erfordert absolute motorische Routine. Reine Theorie schützt nicht vor Anwendungsfehlern. Die (DGUV Regel 112-198 und der DGUV Grundsatz 312-001) schreiben Hängeversuche und das praktische Trainieren von passenden Anschlagtechniken der verwendeter Absturzschutzsysteme zwingend vor.

3. Ist die Höhenrettung ebenfalls Teil jeder PSAgA-Ausbildung?

Nicht zwingend. Die Teilnehmer erhalten medizinischen Grundlagen zur "Hängetraumagefährdung", welche die Notwendigkeit erprobter Notfall- Rettungsplan für eine hilflos im Gurt hängende Person erklären. Zudem trainieren die Teilnehmer im Lehrgang Selbstevakuierungstechniken und Vorbeugetechniken zur Vermeidung des Hängetraumas. Der Einsatz von Persönlicher Absturzschutzausrüstung zum Retten (DGUV Regel 112-199) z.B. genormte Rettungshubgeräten (DIN EN 1496) ist nur dann Lehrgangsbestandteil, wenn der Schulungsplan und Teilnahmebescheinigung diese beiden Normen ausweist.

4. Darf diese Qualifizierung ausschließlich als E-Learning absolviert werden?

Nein. Digitale Schulungsformate eignen sich zwar für die theoretischen Grundlagen (Recht, Materialkunde), da der Gesetzgeber für Kategorie-III-Ausrüstung jedoch zwingend praktische Übungen vorschreibt, ist ein Präsenz-Lehrgang für den Anwendungsteil rechtlich unumgänglich.

5. Wer benötigt diese praktische PSAgA-Qualifizierung?

Jeder Beschäftigte, der an Absturzkanten arbeitet, bei denen technische Kollektivschutzmaßnahmen (wie Geländer) nicht möglich sind. Dies betrifft beispielsweise Dachdecker, Monteure, Servicetechniker in der Industrie oder Rigger in der Veranstaltungstechnik.

6. Wer ist berechtigt, einen solchen PSAgA-Lehrgang zu leiten?

Die Ausbildung darf nur durch qualifizierte Ausbilder erfolgen, die über tiefgehende theoretische Kenntnisse, methodische Fähigkeiten und eigene praktische Einsatzerfahrung im Bereich der Absturzsicherung verfügen, wie es der (DGUV Grundsatz 312-001) definiert.

7. Welche Ausrüstung sollte im praktischen Teil verwendet werden?

Optimalerweise bringen die Teilnehmenden ihre eigene, im Betrieb verwendete Ausrüstung mit. Das Training am spezifischen, vertrauten Höhensicherungsgerät (DIN EN 360) oder Auffanggurt erhöht die Handlungssicherheit enorm. Alternativ stellen Bildungsträger genormtes Schulungsequipment zur Verfügung.

8. Wie oft müssen diese Kenntnisse in der Praxis aufgefrischt werden?

Die Fähigkeiten zur sicheren Umsetzung des Notfall- Rettungsplans und die Handhabung der Ausrüstung und zur Rettung müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen und praktisch erprobt werden. Betriebliche Besonderheiten der relevanten Arbeitsumfelder sind bei den Übungen einzubeziehen.

9. Ersetzt die Teilnahme an einem Lehrgang zur Anwendung PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198 die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung?

Nein, hier liegt das größte Haftungsrisiko für die verantwortlichen Führungskräfte einer Organisation. Die Lehrgangsteilnahme ist zwar ein essenzieller Baustein, aber noch nicht die vollständige Unterweisung. Ein externen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung vermittelt lediglich die generelle Fachkunde zur praktischen Anwendung. Die gesetzliche Unterweisung nach (ArbSchG § 12) erfordert aber zwingenden Bezug zum konkreten Arbeitsplatz oder Arbeitsstelle, dessen Gefährdungsbeurteilung und den für die relevanten Arbeitsstellen geltenden Betriebsanweisungen.

10. Wie wird aus dem Lehrgang am Ende eine rechtsgültige Unterweisung?

Nachdem die Mitarbeitenden im Lehrgang die normgerechte Handhabung der PSAgA erlernt haben, muss die verantwortliche Führungskraft im Betrieb den lokalen Bezug herstellen. Es müssen die exakten betriebsinternen Anschlagpunkte, spezifische Gefährdungen vor Ort oder durch verwendete Arbeits- und Betriebsmittel und das betriebsintern festgelegte Rettungskonzept besprochen werden. Erst durch diese betriebsspezifische Ergänzung wird der externe Lehrgang zur vollständigen und rechtssicheren Unterweisung komplettiert.

Inhalte

Themen

  • Gefährliche Verkehrswege
  • Erkennen von Absturzkanten
  • Einführung in die Absturzgefährdung und Sturztheorie
  • Anforderungen und Bedeutung der Auswahl körperlich geeigneter Personen
    • (arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchung)
    • Einsatztauglichkeit (Tagesform)
  • Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung

Vorstellung der innerbetrieblichen legitimierten Betriebsanweisung

Vorstellung der innerbetrieblich/teilnehmerbezogen zugänglichen Systemkomponenten (Auswahl PSAgA)

  • Überleitung in die Anwendung (Zusammenstellung) einschließlich praktischer Übungen verwendeter persönlicher Absturzschutzsysteme:
    • Rückhaltesysteme
    • Hängeversuch
    • Auffangsysteme
    • Arbeitsplatzpositionierungssysteme
      inkl. Plausibilität zum am Einsatzort bestehenden Rettungsplan, -verfahren einschließlich Evakuierungstechniken
  • Ergänzende Notfall- und Erste-Hilfe-Techniken
    • Entlastungsschlaufen
    • Notruf
    • Selbstrettung und Evakuierung mittels Abseilgerät nach DIN EN 341 (Typ 1)
    • Einsatz der Rettungsdecke