- Name:
- DIN EN 363
- Titel (Deutsch):
- Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme
- Titel (Englisch):
- Personal fall protection equipment - Personal fall protection systems
- letzte Aktualisierung:
- :2019-06
- Seiten:
- 24
- Link (Herausgeber):
- https://dx.doi.org/10.31030/2833638
Beschreibung
Dieses Dokument spezifiziert die allgemeinen Eigenschaften und die Zusammensetzung eines persönlichen Absturzschutzsystems. Es zeigt Beispiele für die spezifischen Arten von persönlichen Absturzschutzsystemen und beschreibt, wie Bestandteile zu Systemen zusammengesetzt werden können. Diese Europäische Norm beschreibt Eigenschaften und Grundlagen für die Zusammensetzung von persönlichen Absturzschutzsystemen im Allgemeinen, sowie im Spezifischen für Systeme zum Rückhalten, zur Arbeitsplatzpositionierung, zum Auffangen, zum seilunterstützten Zugang und zur Rettung. Zur Unterstützung des Benutzers werden Beispiele von Systemen angegeben, einschließlich Abbildungen, zur Veranschaulichung der verschiedenen Systeme.
Diese Europäische Norm beinhaltet keine Produktanforderungen und Prüfverfahren. Die Produktanforderungen für die Konformitätsbewertung werden in den Produktnormen festgelegt. Diese Europäische Norm legt nicht die Verwendung von persönlichen Absturzschutzsystemen fest, sondern die Empfehlungen und Beispiele, die in dieser Europäischen Norm angegeben sind, basieren auf einer gängigen Praxis bei der Verwendung von persönlichen Absturzschutzsystemen.
Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-03-01 AA "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" im DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).
Inhalt
Europäisches Vorwort ....................................................................................................................................................... 3
Einleitung .............................................................................................................................................................................. 4
1 Anwendungsbereich ............................................................................................................................................ 5
2 Normative Verweisungen .................................................................................................................................. 5
3 Begriffe .................................................................................................................................................................... 5
3.1 Kategorien .............................................................................................................................................................. 5
3.2 Systeme .................................................................................................................................................................... 5
3.3 Allgemeine Begriffe ............................................................................................................................................. 6
4 Persönliches Absturzschutzsystem ................................................................................................................ 6
4.1 Allgemeines ............................................................................................................................................................ 6
4.2 Spezielle Arten persönlicher Absturzschutzsysteme ............................................................................... 7
4.2.1 Rückhaltesystem .................................................................................................................................................. 7
4.2.2 Arbeitsplatzpositionierungssystem ............................................................................................................... 8
4.2.3 System für seilunterstützten Zugang ...........................................................................................................10
4.2.4 Auffangsystem .....................................................................................................................................................12
4.2.5 Rettungssystem ...................................................................................................................................................17
Anhang A (informativ) Signifikante technische Änderungen zwischen diesem Dokument und EN 363:2008 ....20
Anhang B (informativ) Hintergründe und Begründungen für die Änderungen in dieser Europäischen Norm ... 21
Literaturhinweise .............................................................................................................................................................22
Gliederung
Definition
Einordnung in die Systematik
Grundlagen der Zusammenstellung eines Persönlichen Absturzschutzsystems nach DIN EN 363
Normkatalog - Einzelkomponenten und Systembestandteile
Planung und Errichtung eines Persönlichen Absturzschutzsystem nach DIN EN 363
- DIN EN 363 (1) - Rückhaltesystem
- DIN EN 363 (2) - Auffangsystem
- DIN EN 363 (3) - Arbeitsplatzpositionierungssystem
- DIN EN 363 (4) - Systeme für seilunterstützten Zugang
- DIN EN 363 (5) - Rettungssystem
DIN EN 363 (1-5) - Definition
Die DIN EN 363 (1-5) ist eine in Europa geltende technische Norm, welcher zur sicheren Planung und Zusammenstellung eines später zulässigen Persönlichen Absturzschutzsystem herangezogen werden kann.
DIN EN 363 (1-5) - Einordnung in die Systematik
Die DIN EN 363 regelt in Europa die technische Zusammenstellung der Persönliches Absturzschutzsystem als individuelle Lösung zur Absturzsicherung bei Absturzgefährdung. Die Einzelkomponenten werden trennbar oder untrennbare so zusammengestellt, dass der Übertritt des Benutzer über eine Absturzkante entweder generell verhindert oder ein Absturz (Sturzarten) mit angemessener Verträglichkeit für den Stürzenden beendet werden kann.
DIN EN 363 (1-5) - Grundlagen der Zusammenstellung eines Persönlichen Absturzschutzsystems nach DIN EN 363
- Merkmale des Arbeitsplatzes (z. B. Neigung des Arbeitsplatzes, Lage, Position und Belastbarkeit der Anschlageinrichtung)
- Merkmale und Anforderungen an den Benutzers, für den es bestimmt ist (z. B. Größe, Gewicht, Medizinische Eignung, Befähigung)
- Berücksichtigung aller verschiedenen Phasen der Verwendung (z. B. Zugang, Arbeit, technische und medizinische Rettung);
- ergonomische Überlegungen, z. B. Auswahl des richtigen Gurtes mit zugelassenen Befestigungsösen
- Sammlung der vorliegenden Informationen für alle Einzelkomponenten zur Sicherstellung eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs
- Konformität der Einzelkomponenten zueinander
- Betrachtung der Wechselwirkungen für den vorgesehenen Einsatz im System
- Ableitung der notwendigen Benutzerkompetenz und Helmpflicht
- Festlegung von Prüfzyklen und Ablegereifen
- Vervollständigung der Gefährdungsbeurteilung
Jede Komponente innerhalb eines Persönlichen Absturzschutzsystem, muss für den vorgesehenen
Verwendungszweck (Gefährdungsbeurteilung) gestaltet (Konformität, Norm) und ausgewählt (Befähigte Person) worden sein.
Der international anerkannte Normenkatalog des Bergsports (UIAA) wird zwar häufig heran gezogen um Normen für Einzelbestandteilen des z.B. russischen (GOST)-, kanadischen (CSA)-, amerikanischen (ANSI)- oder des europäischen (DIN / EN)-Normenkatalog zu entwickeln. Die UIAA-Zertifizierung eines Bestandteils alleine ist jedoch bei späterer Verwendung in Arbeitsumfeldern nicht ausreichend.
In Europas (DIN/EN) Arbeitsumfeldern werden folgende Systeme unterschieden und kombiniert:
DIN EN 363 (1) - Rückhaltesystem
DIN EN 363 (2) - Auffangsystem
DIN EN 363 (3) - Arbeitsplatzpositionierungssystem
DIN EN 363 (4) - Systeme für seilunterstützten Zugang
DIN EN 363 (5) - Rettungssystem
DIN EN 363 (1-5) - Planung und Errichtung eines Persönlichen Absturzschutzsystem nach DIN EN 363
Die Planung und Errichtung sollte und die Inbetriebnahme und Prüfung des Persönlichen Absturzschutzsystem muss durch eine nachweißlich fachkundige Person gem. TRBS 1203 erfolgen. Hilfestellung bietet die
- Grundlagen zur Qualifizierung für die Sachkunde zur Beurteilung und Prüfung von PSA gegen Absturz "Befähigte Person" gemäß DGUV G 312-906
- Sachkundige/r für Ortsfeste Anschlageinrichtungen.
- Sachkundige/r für Ortsfeste Leitern und Steigschutzanlagen inkl. Führungen (Steigschutzleitern)
Der Nachweis ist zu erbringen und muss im Einzelfall (Herstellerhinweise, bes. Statik) noch durch weitere Fachkundenachweise ergänzt werden:
DIN EN 363 (1-5) - Normkatalog - Einzelkomponenten und Systembestandteile
Ein Persönliches Absturzschutzsystem nach DIN EN 363 umfasst mindestens eine fachkundig ausgewählte:
- Körperhaltevorrichtung (Gurte) nach DIN EN 358, DIN EN 361, DIN EN 813, DIN EN 1497, DIN EN 1498, DIN EN 12277 oder DIN 14927
die über ein Befestigungssystem, bestehend aus einer sachkundigen Auswahl und Zusammenstellung von
- Verbindungselemente nach DIN EN 362 oder DIN EN 12275
- Verbindungsmittel nach DIN EN 354, DIN EN 358, DIN EN 565 oder DIN EN 566
- Verbindungsmittel inkl. Falldämpfer nach DIN EN 355
- Mobile Auffanggeräte und mobile Führungen (vertikal) nach DIN EN 353-1, DIN EN 353-2 oder DIN EN 12841 A
- Abseil-, Rettungs-, Sicherungs- und Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 341,DIN EN 360, DIN EN 12841 C, DIN EN 15151-1 oder DIN EN 15151-2
- Kletterseile nach DIN EN 564, DIN EN 892 oder DIN EN 1891
- Seilklemmen nach DIN EN 567, DIN EN 12841 B oder DIN 19428
- Seilrollen nach DIN EN 12278
- Mobile Anschlageinrichtung nach DIN EN 795 (B,E)
zuverlässig und geprüft an einem mit mindestens 12kN statisch nachgewiesen sicheren Tragwerk (Bauwerk) oder
- Ortsfeste Anschlageinrichtung nach DIN EN 795 (A,C,D)
- Ortsfeste Leitern und Steigschutzanlagen inkl. Führungen (Steigschutzleitern) nach DIN EN 353-1
- Mobilen oder ortsfesten Kran, Arbeitskorb, Hubarbeitsbühne
sachkundig befestigt ist oder durch einen fachkundigen Benutzer sicher befestigt werden kann.
DIN EN 363 (1) - Rückhaltesystem
Definition
Rückhaltesysteme beschreiben eine Möglichkeit der Personensicherung bei Arbeiten mit Absturzgefährdung unter Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
Systematische Einordnung
Bei bestimmungsmäßiger Benutzung ermöglicht ein Rückhaltesystem das nahezu freibewegliches Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich, verhindert hierbei aber zielgerichtet nicht nur den Absturz, sondern macht dem Anwender durch manuelle oder automatische Anpassung ein Erreichen der Absturzkante unmöglich.
Anwendung
Alle Bestandteile von Rückhaltesystemen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Maßgeblich dafür ist die Gebrauchsanleitung und eine entsprechende Unterweisung über die Verwendungstechniken der eingesetzten PSA gegen Absturz. Zusätzlich muss unbedingt sicher gestellt werden, dass der Wirkungsbereich des Rückhaltesystems vollständig frei von Absturzkanten (Durchtrittsicherheit!) ist.
Jedes Rückhaltesystem besteht aus einer typischen Sicherungskette:
- einer Körperhaltevorrichtung
- und einem Verbindungsmittel, Falldämpfer und Systeme
- bei Bedarf Mobile Anschlageinrichtung nach DIN EN 795 (B,E)
- statisch nachgewiesen sicheren Tragwerk (Bauwerk) oder Ortsfeste Anschlageinrichtung z.B. nach DIN EN 795 (A,C,D)
Gegenüber nachrangig anwendungsfähigen Auffangsystemen ergeben sich bei Rückhaltesystemen folgende sicherheitsorganisatorischen Vorteile:
- anerkannte Gegenmaßnahme zur Vermeidung des Risikos Hängetrauma für den Anwender
- reduzierte Anforderungen an die Bruchfestigkeit der Ankerpunkte
- Vermeidung einer eingehenden Betrachtung zur Gewährleistung sturzfreier Räume unterhalb von Anschlagpunkten und Absturzkanten
- anerkannte Gegenmaßnahme zur Vermeidung von Pendelstürzen und einhergehenden Begleitprobleme für den Anwender und Material
Sicherheitshinweis:
Als Komponenten in Rückhaltesystemen sind nach DIN EN 358 genormte Körperhaltevorrichtung, Gurte die den Körper ausschließlich an der Taille umschließen bzw. ebenfalls nach DIN EN 358 zertifizierte Verbindungsmittel zulässig. Diese Norm stellt zwar die Mindestanforderung zur Verwendung in Rückhaltesystemen dar, jedoch dürfen diese Systeme oder Einzelkomponenten ohne zusätzliche Normausweise nie zum Auffangen von Stürzen oder in Rettungssystemen verwendet werden.
Hierfür gibt es zwei wesentliche Gründe:
- Rückhaltesysteme sind im Ansatz und der fortlaufenden Systematik (z.B. EN 358) nicht zwangsläufig auf die Verwendung von Falldämpfern oder falldämpfenden Systemen geprägt. Ein unzureichend gedämpfter Auffangvorgang befördert Kraftspitzen (Fangstoß), welche schnell zur Überlastung und Ausbruch eingesetzten Komponenten und Ankerpunkte führen können. ABSTURZGEFAHR trotz Sicherung!
- Rückhaltesysteme stellen im Ansatz und der fortlaufenden Systematik (z.B. Piktogramme, Bedienungsanleitungen) auf die Verwendung einer seitlichen Halteöse am Haltegurt der Körpervorhaltevorrichtung als Anseilpunkt ab. Ein Auffangvorgang in dieses System führt dazu, dass bei der Fangstoßübertragung über den Gurt auf den Körper es schnell zu inneren Verletzungen kommen kann. Darüber hinaus können auch schwere Schädigungen am Rücken (Klappmessereffekt) nicht ausgeschlossen werden.
DIN EN 363 (2) - Auffangsystem
Synonyme:
Fallschutzsystem, Fallschutz, Steigschutzsystem, Sicherungsgerät, Sicherungsseil, Sicherungssystem, Auffangtechnik, Mitläufer
Definition
Ein Auffangsystem nach DIN EN 363 ermöglicht, dass einen freien Fall aufgehalten und die während des Auffangvorgangs auf den Körper des Benutzers wirkende Fangstoß begrenzt.
Systematische Einordnung
Ein Auffangsystem:
- hindert den Benutzer nicht daran eine Absturzkante zu erreichen oder zu überwinden
- verhindert im Gegensatz zu einem Rückhaltesystem im Falle eines Sturzes nicht die Einleitung eins Fangstoß in die Körperhaltevorrichtung
- sorgt dafür, dass der Benutzer nach dem Fangstoß vom Persönlichen Absturzschutzsystemen DIN EN 363 gehalten wird
Anforderungen an ein Auffangsystem
- Ein Auffangsystem muss so zusammengestellt werden, dass verhindert wird, dass der Benutzer auf den
Boden, eine bauliche Konstruktion oder ein Hindernis aufprallt. Unterhalb eines jeden Auffangsystem muss dem Anwender ein gewisser Sturzraum zur Entfaltung des Auffangvorgangs zur Verfügung stehen. Pendelsturzvorgänge müssen dabei mitberücksichtigt werden. - Ein Auffangsystem und seine energieabsorbierende Einzelteile und Funktionen müssen immer so zusammengestellt werden, dass der theoretisch an Körperhaltevorrichtung und Anschlageinrichtung wirkende Fangstoß höchstens 6kN betragen kann.
- Die Anwendung eines Auffangsystems führt immer zu der Notwendigkeit einer eingehenden Betrachtung der Hängetraumaproblematik und hat Auswirkung auf die anzustellende Rettungs- und Evakuierungsplanung.
- die sturzphysikalischen Bedingungen müssen sowohl
- bei der Auswahl geeigneter PSA gegen Absturz in der Gefährdungsbeurteilung
- als auch in passende [Betriebsanweisungen] und
- Unterweisungen nach DGUV G 312-001 integriert werden.
Beispiele für Auffangsysteme:
- Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher
Führung - Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung
- Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät
- Auffangsystem mit Verbindungsmittel und Falldämpfer
- Auffangsystem mit Verbindungsmittel und Falldämpfer an einer horizontalen Führung
DIN EN 363 (3) - Arbeitsplatzpositionierungssystem
Synonyme:
Positionierungssystem, Haltesystem
Definition
Ein Arbeitsplatzpositionierungssystem beschreibt eine Möglichkeit zur Verbesserung der Risikolage bei der Anwendung von Persönlichen Absturzschutzsystemen.
Systematische Einordnung
Tendenziell sollte ein Arbeitsplatzpositionierungssystem eher zusätzlich zu einem Auffangsystem eingesetzt werden, um dem Anwender bei schlechter Standsicherheit zu ermöglichen eine bessere Positionierung vornehmen zu können. So können am höher gelegenen Arbeitsplatz durch Belastung des z.B. Halteseils beide Arme effektiver eingesetzt bzw. eine Art "Werkbank-Atmosphäre" eingerichtet werden. Richtig eingesetzt kann dieses System den Arbeitsradius des Anwenders erheblich erweitern.
Voraussetzungen
Arbeitsplatzpositionierungssysteme dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Maßgeblich dafür ist die Gebrauchsanleitung und eine Unterweisung über die Anwendungstechniken nach DGUV G 312-001.
Hinweise zur Auswahl und Anwendung
Arbeitsplatzpositionierungssystem dürfen nur dann ein Auffangsystem vollständig als alleinige Maßnahme zur Absturzsicherung ersetzen, wenn sichergestellt ist, dass beim Abrutschen des Anwenders von seinem Standfläche kein Fangstoß entstehen kann.
Anwendungsbeispiele:
- direktes Arbeitsplatzpositionierungssystem
- indirektes Arbeitsplatzpositionierungssystem
DIN EN 363 (4) - Systeme für seilunterstützten Zugang
Synonyme:
Seilzugangs- und Positionierungstechnik, SZT, SZP, Industriekletterer, Seilklettertechnik, SKT, SRT, Baumkletterer, Berufskletterer
Definition
Ein System für seilunterstützten Zugang beschreibt eine Möglichkeit, welches dem Anwender erlaubt sich dem Arbeitsplatz vollständig in einem Persönlichen Absturzschutzsystem hängend zu nähern, daran aufzuhalten und zu verlassen. Eine Konkretisierung des rechtlichen Stand der Technik findet in der TRBS 2121 Teil 3 statt.
Ein System für seilunterstützten Zugang ist weitesgehend redundant zu planen. Lediglich bei der Körperhaltevorrichtung (Komplettgurt) kann auf Redundanz verzichtet werden. Die Redundanz besteht dabei aus mindestens einem Arbeitsplatzpositionierungssystem "Tragsystem" und aus mindestens einem weiteren Arbeitsplatzpositionierungssystem "Tragsystem" oder 2. Auffangsystem "Sicherungssystem".
Systematische Einordnung
Ein System für seilunterstützten Zugang:
- ermöglicht den Zugang und ein Verlassen des Arbeitsplatzes in einer in das Persönliche Absturzschutzsystem gelehnten oder hängenden Haltung;
- ermöglicht es dem Benutzer, sich zwischen höheren und niedrigeren Positionen auf- bzw. abzubewegen und kann auch ein Traversieren ermöglichen;
- verhindert einen Fangstoß des Benutzers oder beschränkt diesen auf eine zugelassenen Verträglichkeitsgrenze;
- verwendet zur Verbindung mit dem Arbeitsseil einen tief liegenden Befestigungspunkt am Gurt;
- umfasst mindestens 2 belastete Arbeitsseile oder ein belastetes Arbeitsseil und ein unbelastetes Sicherungsseil, die getrennt voneinander an der baulichen Konstruktion befestigt sind;
Als Körperhaltevorrichtung sollte ein Komplettgurt verwendet werden. Es sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, aus Gründen des Komforts und der Stabilität einen Arbeitssitz zu integrieren. Das Arbeitsseil und das Sicherungsseil werden an demselben Gurt befestigt. Die Verbindung des Arbeitsseils und des Sicherungsseils zum Benutzer sollte immer über den Gurt erfolgen, selbst wenn ein Arbeitssitz verwendet wird.
Wenn sich in einer Rettungssituation mehr als eine Person an dem System befindet, muss die Nennlast mindestens der Gesamtmasse der Benutzer an dem System entsprechen.
Anwendungsvarianten:
- aktiv-eigengesichertes System für seilunterstützten Zugang
- aktiv-fremdgesichertes System für seilunterstützten Zugang
- passiv-eigengesichertes System für seilunterstützten Zugang
- passiv-fremdgesichertes System für seilunterstützten Zugang
DIN EN 363 (5) - Rettungssystem
Synonyme:
Persönliche Schutzausrüstung zum Retten, PSA zum Retten, Höhenrettungstechnik, Industrielle Höhenrettungstechnik, Grubenrettungstechnik, Tiefenrettungstechnik
Definition
Ein Rettungssystem beschreibt ein Persönliches Absturzschutzsystem, mit dessen Hilfe ein Benutzer sich selbst oder andere Personen in einer Weise retten kann, bei der ein freier Fall verhindert wird.
Systematische Einordnung
Ein Rettungssystem verhindert während des Rettungsvorgangs den freien Fall der zu rettenden Person (ggf. auch des Retters) und ermöglicht ein Heben oder Herablassen der zu rettenden Person(en) zu einem sicheren Ort.
- Es muss eine geeignete Körperhaltevorrichtung oder eine geeignete Rettungsschlaufe verwendet werden.
- Verwendung von möglichst selbstblockierenden Auf-, Abseil bzw. Sicherungstechniken
- Bei Einmalprodukten muss ein Warnhinweis gegeben werden, dass das System nicht mehr als einmal verwendet werden darf.
- Wenn sich mehrere Personen gleichzeitig an dem System befinden, muss die Nennlast mindestens der der Gesamtmasse der Personen an dem System entsprechen.
- Das Rettungssystem sollte so zusammengestellt werden, dass bei Rettungsvorgängen die Notwendigkeit des Durchschneidens von Seilen oder Verbindungsmitteln vermieden wird.
- Die Beteiligung jeglicher PSA-Bestandteile des Rettungssystems (auch des Retters) in einer echten Rettungssituation führt zur Notwendigkeit einer außerordentliche Sachkundeprüfung der verwendeten Komponeneten durch eine Befähigte Person (TRBS 1203) gemäß DGUV G 312-906.
Ein System kann Bestandteile enthalten, die bereits in anderen persönlichen Absturzschutzsystemen
verwendet wurden, z. B. einen Auffanggurt, der von der nach dem Auffangvorgang zu rettenden Person bereits getragen wird.
Beispiele:
- passives Rettungssystem mit Abseilgerät
- passives Rettungssystem mit Rettungshubgerät
- aktives Rettungssystem mit Abseilgerät
- aktives Rettungssystem mit Rettungshubgerät
Synonyme:
Welche Norm gilt für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, PSA gegen Absturz, PSAgA, Fallschutzsystem, Steigschutzsystem und Absturzsicherung
Zertifikatstypen
Kategorie | Name | Ordnung | Kürzel |
---|---|---|---|
Prüfung | Persönliche Absturzschutzsysteme (fest) | ortsfeste Anschlageinrichtungen | PAE |
Prüfung | Persönliche Absturzschutzsysteme (mobil) | PSA gegen Absturz | PPSAgA |