Norm: DIN EN 363

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 363:2008-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • a) in der Einleitung wurde eine Klarstellung aufgenommen, dass diese Norm nicht für die Nutzung bei der Konformitätsbewertung vorgesehen ist;
  • b) Streichung der normativen Verweisungen;
  • c) Aufnahme von Verweisungen auf weitere Normen des CEN/TC 160 wurden hinzugefügt;
  • d) Aufnahme einer Erklärung in 4.2.2 warum Gurte zur Arbeitsplatzpositionierung, für die alleinige Verwendung, nicht empfohlen werden;
  • e) Verbesserung der Bilder und Legenden;
  • f) Aktualisierung der Literaturhinweise.

Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-03-01 AA "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" im DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).

Beschreibung

Die DIN EN 363 ist eine in Europa geltende technische Norm, welcher zur sicheren Planung und Zusammenstellung eines Persönlichen Absturzschutzsystem herangezogen werden kann.

Dieses Dokument spezifiziert die allgemeinen Eigenschaften und die Zusammensetzung eines persönlichen Absturzschutzsystems. Es zeigt Beispiele für die spezifischen Arten von persönlichen Absturzschutzsystemen und beschreibt, wie Bestandteile zu Systemen zusammengesetzt werden können. Zur Unterstützung des Benutzers werden Beispiele von Systemen angegeben, einschließlich Abbildungen, zur Veranschaulichung der verschiedenen Systeme.

Diese Europäische Norm beinhaltet keine Produktanforderungen und Prüfverfahren. Die Produktanforderungen für die Konformitätsbewertung werden in den Produktnormen festgelegt. Diese Europäische Norm legt nicht die Verwendung von persönlichen Absturzschutzsystemen fest, sondern die Empfehlungen und Beispiele, die in dieser Europäischen Norm angegeben sind, basieren auf einer gängigen Praxis bei der Verwendung von persönlichen Absturzschutzsystemen.

Inhaltsverzeichnis

Europäisches Vorwort
Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

3.1 Kategorien

  • Auffangen eines Sturzes
  • Verhindern eines Sturzes

3.2 Systeme

3.3 Allgemeine Begriffe

  • Einzelteil
  • Bestandteil

4 Persönliches Absturzschutzsystem

4.1 Allgemeines

4.2 Spezielle Arten persönlicher Absturzschutzsysteme

4.2.1 Rückhaltesystem
4.2.2 Arbeitsplatzpositionierungssystem
4.2.3 System für seilunterstützten Zugang
4.2.4 Auffangsystem
4.2.5 Rettungssystem

Anhang A (informativ) Signifikante technische Änderungen zwischen diesem Dokument und EN 363:2008

Anhang B (informativ) Hintergründe und Begründungen für die Änderungen in dieser Europäischen Norm

Literaturhinweise


Entwurfsfassung zur Bereitstellung und Integration im Informationssystem von Sachkunde24. Die Inhalte sind so nicht im Originaldokument der DIN EN 363 beschrieben

DIN EN 363 (1) - Rückhaltesystem

DIN EN 363 (2) - Auffangsystem

Synonyme:
Fallschutzsystem, Fallschutz, Steigschutzsystem, Sicherungsgerät, Sicherungsseil, Sicherungssystem, Auffangtechnik, Mitläufer

Definition

Ein Auffangsystem nach DIN EN 363 ermöglicht, dass einen freien Fall aufgehalten und die während des Auffangvorgangs auf den Körper des Benutzers wirkende Fangstoß begrenzt.

Systematische Einordnung

Ein Auffangsystem:

  • hindert den Benutzer nicht daran eine Absturzkante zu erreichen oder zu überwinden
  • verhindert im Gegensatz zu einem Rückhaltesystem im Falle eines Sturzes nicht die Einleitung eins Fangstoß in die Körperhaltevorrichtung
  • sorgt dafür, dass der Benutzer nach dem Fangstoß vom Persönlichen Absturzschutzsystemen DIN EN 363 gehalten wird

Anforderungen an ein Auffangsystem

  • Ein Auffangsystem muss so zusammengestellt werden, dass verhindert wird, dass der Benutzer auf den
    Boden, eine bauliche Konstruktion oder ein Hindernis aufprallt. Unterhalb eines jeden Auffangsystem muss dem Anwender ein gewisser Sturzraum zur Entfaltung des Auffangvorgangs zur Verfügung stehen. Pendelsturzvorgänge müssen dabei mitberücksichtigt werden.
  • Ein Auffangsystem und seine energieabsorbierende Einzelteile und Funktionen müssen immer so zusammengestellt werden, dass der theoretisch an Körperhaltevorrichtung und Anschlageinrichtung wirkende Fangstoß höchstens 6kN betragen kann.
  • Die Anwendung eines Auffangsystems führt immer zu der Notwendigkeit einer eingehenden Betrachtung der Hängetraumaproblematik und hat Auswirkung auf die anzustellende Rettungs- und Evakuierungsplanung.
  • die sturzphysikalischen Bedingungen müssen sowohl
    • bei der Auswahl geeigneter PSA gegen Absturz in der Gefährdungsbeurteilung
    • als auch in passende [Betriebsanweisungen] und
    • Unterweisungen nach DGUV G 312-001 integriert werden.

Beispiele für Auffangsysteme:

DIN EN 363 (3) - Arbeitsplatzpositionierungssystem

Synonyme:
Positionierungssystem, Haltesystem

Definition

Ein Arbeitsplatzpositionierungssystem beschreibt eine Möglichkeit zur Verbesserung der Risikolage bei der Anwendung von Persönlichen Absturzschutzsystemen.

Systematische Einordnung

Tendenziell sollte ein Arbeitsplatzpositionierungssystem eher zusätzlich zu einem Auffangsystem eingesetzt werden, um dem Anwender bei schlechter Standsicherheit zu ermöglichen eine bessere Positionierung vornehmen zu können. So können am höher gelegenen Arbeitsplatz durch Belastung des z.B. Halteseils beide Arme effektiver eingesetzt bzw. eine Art "Werkbank-Atmosphäre" eingerichtet werden. Richtig eingesetzt kann dieses System den Arbeitsradius des Anwenders erheblich erweitern.

Voraussetzungen
Arbeitsplatzpositionierungssysteme dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Maßgeblich dafür ist die Gebrauchsanleitung und eine Unterweisung über die Anwendungstechniken nach DGUV G 312-001.

Hinweise zur Auswahl und Anwendung

Arbeitsplatzpositionierungssystem dürfen nur dann ein Auffangsystem vollständig als alleinige Maßnahme zur Absturzsicherung ersetzen, wenn sichergestellt ist, dass beim Abrutschen des Anwenders von seinem Standfläche kein Fangstoß entstehen kann.

Anwendungsbeispiele:

  • direktes Arbeitsplatzpositionierungssystem
  • indirektes Arbeitsplatzpositionierungssystem

DIN EN 363 (4) - Systeme für seilunterstützten Zugang

Synonyme:
Seilzugangs- und Positionierungstechnik, SZT, SZP, Industriekletterer, Seilklettertechnik, SKT, SRT, Baumkletterer, Berufskletterer

Definition

Ein System für seilunterstützten Zugang beschreibt eine Möglichkeit, welches dem Anwender erlaubt sich dem Arbeitsplatz vollständig in einem Persönlichen Absturzschutzsystem hängend zu nähern, daran aufzuhalten und zu verlassen. Eine Konkretisierung des rechtlichen Stand der Technik findet in der TRBS 2121 Teil 3 statt.
Ein System für seilunterstützten Zugang ist weitesgehend redundant zu planen. Lediglich bei der Körperhaltevorrichtung (Komplettgurt) kann auf Redundanz verzichtet werden. Die Redundanz besteht dabei aus mindestens einem Arbeitsplatzpositionierungssystem "Tragsystem" und aus mindestens einem weiteren Arbeitsplatzpositionierungssystem "Tragsystem" oder 2. Auffangsystem "Sicherungssystem".

Systematische Einordnung

Ein System für seilunterstützten Zugang:

  • ermöglicht den Zugang und ein Verlassen des Arbeitsplatzes in einer in das Persönliche Absturzschutzsystem gelehnten oder hängenden Haltung;
  • ermöglicht es dem Benutzer, sich zwischen höheren und niedrigeren Positionen auf- bzw. abzubewegen und kann auch ein Traversieren ermöglichen;
  • verhindert einen Fangstoß des Benutzers oder beschränkt diesen auf eine zugelassenen Verträglichkeitsgrenze;
  • verwendet zur Verbindung mit dem Arbeitsseil einen tief liegenden Befestigungspunkt am Gurt;
  • umfasst mindestens 2 belastete Arbeitsseile oder ein belastetes Arbeitsseil und ein unbelastetes Sicherungsseil, die getrennt voneinander an der baulichen Konstruktion befestigt sind;

Als Körperhaltevorrichtung sollte ein Komplettgurt verwendet werden. Es sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, aus Gründen des Komforts und der Stabilität einen Arbeitssitz zu integrieren. Das Arbeitsseil und das Sicherungsseil werden an demselben Gurt befestigt. Die Verbindung des Arbeitsseils und des Sicherungsseils zum Benutzer sollte immer über den Gurt erfolgen, selbst wenn ein Arbeitssitz verwendet wird.

Wenn sich in einer Rettungssituation mehr als eine Person an dem System befindet, muss die Nennlast mindestens der Gesamtmasse der Benutzer an dem System entsprechen.

Anwendungsvarianten:

  • aktiv-eigengesichertes System für seilunterstützten Zugang
  • aktiv-fremdgesichertes System für seilunterstützten Zugang
  • passiv-eigengesichertes System für seilunterstützten Zugang
  • passiv-fremdgesichertes System für seilunterstützten Zugang

DIN EN 363 (5) - Rettungssystem

Synonyme:
Persönliche Schutzausrüstung zum Retten, PSA zum Retten, Höhenrettungstechnik, Industrielle Höhenrettungstechnik, Grubenrettungstechnik, Tiefenrettungstechnik

Definition

Ein Rettungssystem beschreibt ein Persönliches Absturzschutzsystem, mit dessen Hilfe ein Benutzer sich selbst oder andere Personen in einer Weise retten kann, bei der ein freier Fall verhindert wird.

Systematische Einordnung

Ein Rettungssystem verhindert während des Rettungsvorgangs den freien Fall der zu rettenden Person (ggf. auch des Retters) und ermöglicht ein Heben oder Herablassen der zu rettenden Person(en) zu einem sicheren Ort.

  • Es muss eine geeignete Körperhaltevorrichtung oder eine geeignete Rettungsschlaufe verwendet werden.
  • Verwendung von möglichst selbstblockierenden Auf-, Abseil bzw. Sicherungstechniken
  • Bei Einmalprodukten muss ein Warnhinweis gegeben werden, dass das System nicht mehr als einmal verwendet werden darf.
  • Wenn sich mehrere Personen gleichzeitig an dem System befinden, muss die Nennlast mindestens der der Gesamtmasse der Personen an dem System entsprechen.
  • Das Rettungssystem sollte so zusammengestellt werden, dass bei Rettungsvorgängen die Notwendigkeit des Durchschneidens von Seilen oder Verbindungsmitteln vermieden wird.
  • Die Beteiligung jeglicher PSA-Bestandteile des Rettungssystems (auch des Retters) in einer echten Rettungssituation führt zur Notwendigkeit einer außerordentliche Sachkundeprüfung der verwendeten Komponeneten durch eine Befähigte Person (TRBS 1203) gemäß DGUV G 312-906.

Ein System kann Bestandteile enthalten, die bereits in anderen persönlichen Absturzschutzsystemen
verwendet wurden, z. B. einen Auffanggurt, der von der nach dem Auffangvorgang zu rettenden Person bereits getragen wird.

Beispiele:

  • passives Rettungssystem mit Abseilgerät
  • passives Rettungssystem mit Rettungshubgerät
  • aktives Rettungssystem mit Abseilgerät
  • aktives Rettungssystem mit Rettungshubgerät

Synonyme:
Welche Norm gilt für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, PSA gegen Absturz, PSAgA, Fallschutzsystem, Steigschutzsystem und Absturzsicherung