Gefährdungsbeurteilung
Definition
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdung der Beschäftigten, die nach fachkundiger Einschätzung und vorliegender Erfahrung des Arbeitgebers bei der Verwendung von Arbeitsmittel auftreten und berücksichtigt werden müssen. Bei überwachungsbedürftigen Anlagen sind dabei auch andere Personen im Gefahrenbereich zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt Gefährdungs- und Belastungsfaktoren und legt notwendige und geeignete Schutzziele und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheitsschutz eines Arbeitssystem fest. Dabei sind auch Wechselwirkungen mit Personen des Umfelds, vorhersehbare Betriebsstörungen und Notfallsituationen zu berücksichtigen.
Quelle: TRBS 1111 Abschnitt 2 (1)
Normative Systematik
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (§§ 5 und 6)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (§ 3)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (§§ 89 und 90)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 5)
- Technische Regel der Betriebssicherheit (TRBS) (1111)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (§ [6])
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Anlaß für eine Gefährdungsbeurteilung:
Die Gefährdungsbeurteilung ist neben dem gesunden Menschenverstand das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und gilt als der Schlüssel zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Darüber hinaus kann die Gefährdungsbeurteilung als Führungsinstrument zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage durch verantwortliches Handeln verstanden werden.
- als Erstermittlung an bestehenden oder neuen Arbeitsplätzen, Arbeitssystemen und Standorten
- vor Anschaffung neuer Anlagen, Einrichtungen und Arbeitsmittel
- bei Änderung von Vorschriften bzw. Veränderungen im Stand der Technik
- wenn ein bestehendes Arbeitssystem technisch oder organisatorisch wesentlich verändert wird
- nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
Methoden der Gefährdungsermittlung
Zur Ermittlung von Gefährdungen an den Arbeitsplätzen im Betrieb können unterschiedliche Methoden eingesetzt werden. Eine grundsätzliche Unterscheidung wird getroffen mit Blick auf den Zeitpunkt bzw. den Anlass der Gefährdungsermittlung. Unterschieden werden die
- Direkte (vorausschauende oder präventive) Methode,
die Arbeitssysteme und -abläufe auf Gefährdungen hin untersucht, die bislang (noch) nicht zu Unfällen geführt haben. Handlungsleitend ist hier der Gesichtspunkt der Prävention. - Indirekte (rückblickende) Methode,
die Erkenntnisse aus bereits aufgetretenen Ereignissen (Unfälle / Beinaheunfälle, Belastungsstörungen / Erkrankungen u.a.) in die Gefährdungsermittlung aufnimmt. Auch der aktuelle Bestand bereits installierter Sicherheitseinrichtungen und die im Umlauf befindliche Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gelten als wesentlich für die Betrachtung.
Beide Methoden können sich sehr gut ergänzen und führen zwangsläufig in eine für die Resilienz notwendige Vollständigkeit und Fokussierung. Bei hinreichender Abstimmung zueinander kann auch die Effizienz profitieren, wenn es den Verantwortlichen gelingt, im Ergebnis entstehende Gemeinsamkeiten beider Methoden transparent zu machen und wirkungsvoll zu kombinieren.
Voraussetzungen für eine Gefährdungsbeurteilung:
- Betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes in einem angemessenen Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)
- Festlegung von Betrachtungseinheiten , Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten
Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
- Ermittlung aller Gefährdungen und Einteilung in Gefährdungsgruppen (Gefährdungsermittlung , -anpassung)
- Festlegung von Schutzzielen und Zuordnung der ermittelten Gefährdungen (Gefährdungsbewertung)
- Maßnahmenfestlegung, um Gefahr abzustellen oder auf ein vertretbares Maß zu reduzieren ggf. Restrisikoidentifikation (Gefährdungsbehandlung)
- LMRA
- Dynamische Betrachtung der Maßnahmen auf Wirksamkeit (Gefährdungskontrolle)