Norm: DIN 28017-3

Beschreibung

Die Norm wird aktuell nicht in der DGUV I 208-032 :2018-10 erwähnt
Verweis auf Übersichtsnorm DIN 28017

Einführungsbeitrag

Diese Norm gilt für die Anordnung und die konstruktive Ausführung von Steigleitern an ortsfesten Zugängen zu verfahrenstechnischen Apparaten. Diese werden in der Regel zu Kontroll- und Wartungsarbeiten an diesen Apparaten begangen.

Bei emaillierten, ausgekleideten oder beschichteten Apparaten sowie Apparaten aus Nichteisenmetallen oder Kunststoffen ist die Anwendbarkeit zu prüfen.
Die Steigleitern sind für folgende Verkehrslasten ausgelegt:

  • Sprossenlast 1,5 kN
  • Gesamtlast 6 kN (3 kN je Holm).

Für ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen gilt die DIN 18799-1.
Für ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen gilt die DIN EN ISO 14122-4.

Diese Norm wurde vom NA 012 Normenausschuss Chemischer Apparatebau (FNCA), Arbeitsausschuss NA 012-00-01 AA "Anlagenteile" erarbeitet.