Normenverzeichnis » Norm: DIN EN 341

Änderungsvermerk

Diese Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 160 "Schutz gegen Absturz und Arbeitsgurte" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-03-01 AA "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS) im DIN.

Gegenüber DIN EN 341:1993-02 und DIN EN 341 Berichtigung 1:1994-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • a) der Anwendungsbereich wurde geändert:
    • Das Tragmittel ist Bestandteil des Abseilgerätes;
    • Das Abseilgerät schützt gegen Stürze in einem Rettungssystem;
    • Das Abseilgerät ist nicht für die Benutzung beim Bergsteigen, in Systemen für seilunterstützten Zugang und Arbeitsplatzpositionierungssystemen vorgesehen;
  • b) die folgenden neuen Begriffe wurden definiert:
    • selbsttätig wirkendes Abseilgerät (Typ 1),
    • manuell betätigtes Abseilgerät (Typ 2),
    • Mindestlast,
    • Höchstlast,
    • Steuereinrichtung,
    • Panikverriegelung.
  • c) der Abschnitt 4 "Anforderungen" wurde neu strukturiert;
  • d) in Abschnitt 4.1 wurden die Mindest- und die Höchstlast festgelegt;
  • e) der Abschnitt 4.2 "Konstruktion, Materialien und Aufbau" wurde neu strukturiert. Verbindungsmittel müssen EN 362 entsprechen, Tragmittel aus textilen Seilen (von Abseilgeräten der Klassen A, B oder C) der EN 1891, Typ A, 4.1 bis 4.10. --
  • f) die Anforderung an die Integrität von Tragmitteln (Unterabschnitt 4.2.2.4) wurde neu aufgenommen;
  • g) die Anforderung an die dynamische Belastbarkeit (Unterabschnitt 4.3) wurde neu aufgenommen;
  • h) im Unterabschnitt 4.4 "Funktion" wurden neue Anforderungen aufgenommen für die Benutzung unter kalten bzw. feuchten und kalten Umgebungsbedingungen. Die Geschwindigkeit von manuell betätigten Abseilgeräten ist nach dem Loslassen der Steuereinrichtung oder im Falle des Ansprechens einer Panikverriegelung begrenzt;
  • i) im Abschnitt 4.6 wurden neue Anforderungen aufgenommen in Bezug auf die Höchstlast (Klassen A, B und C) und/oder die auftretenden Kräfte in der Prüfung der dynamischen Belastbarkeit (Klasse D);
  • j) im Unterabschnitt 4.7 wurde eine neue Anforderung zur Korrosionsbeständigkeit aufgenommen;
  • k) im Unterabschnitt 4.8 wurden neue Anforderung bei manuell betätigten Abseilgeräten (Typ 2) aufgenommen;
  • l) im Unterabschnitt 4.9 wurde die Anforderung bei Abseilgeräten Klasse D geändert;
  • m) der Unterabschnitt 4.10 "Kennzeichnung und Information" wurde neu aufgenommen;
  • n) Der Abschnitt 5 "Prüfverfahren" wurde neu strukturiert. Die Abfolge der Prüfungen wurde neu aufgenommen. Neue Anforderungen wurden in neuen Unterabschnitten aufgenommen;
  • o) im Unterabschnitt 5.1 "Prüfmuster" wurde die Anzahl der bereitgestellten Prüfmuster berücksichtigt;
  • p) der Unterabschnitt 5.3 "Prüfung der dynamischen Belastbarkeit" wurde neu aufgenommen;
  • q) der Unterabschnitt 5.4 "Funktionsprüfungen" wurde neu strukturiert, die Konditionierung der Prüfmuster wurde geändert, die Mindest- und Höchstlast wurden berücksichtigt;
  • r) im Unterabschnitt 5.5 "Prüfung der Abseilarbeit" wurden die Mindest- und Höchstlast berücksichtigt;
  • s) die Prüfanordnung im Unterabschnitt 5.6 "Prüfung der statischen Belastbarkeit" wurde geändert;
  • t) der Unterabschnitt 5.7 "Prüfung der Betätigungskraft" wurde neu aufgenommen;
  • u) der Unterabschnitt 5.8 "Prüfung der Haltekraft" wurde neu aufgenommen;
  • v) der Unterabschnitt 5.9 "Prüfung der Integrität des Tragmittels" wurde neu aufgenommen;
  • w) der Unterabschnitt 5.10 "Prüfung der Korrosionsbeständigkeit" wurde neu aufgenommen;
  • x) im Abschnitt 6 "Kennzeichnung" wurden zusätzliche Anforderungen für die Kennzeichnung des Gerätes aufgenommen. Die Kennzeichnung des Tragmittels wurde aufgenommen;
  • y) im Abschnitt 7 "Informationen des Herstellers" wurden zusätzliche Anforderungen aufgenommen;
  • z) vier neue Bilder für die Beschreibung der Prüfverfahren wurden aufgenommen.

Beschreibung

Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers für Abseilgeräte, einschließlich des Tragmittels zum Abseilen (im Folgenden kurz als Tragmittel bezeichnet), zur Rettung und zum Schutz gegen Absturz in einem Rettungssystem, das ein persönliches Absturzschutzsystem ist, fest.

Diese Europäische Norm legt keine Anforderungen für Abseilgeräte fest, die im Bergsport, bei seilunterstützten Arbeiten oder bei Systemen der Arbeitsplatzpositionierung benutzt werden.

Diese Norm dient als Grundlage für das Inverkehrbringen von persönlichen Absturzschutzsystemen unter der Richtlinie 89/686/EWG für Persönliche Schutzausrüstung. Hierdurch soll ein einheitliches Sicherheitsniveau festgelegt werden. Mögliche Anwender dieser Norm sind Prüfinstitute, Zertifizierungsstellen und Hersteller.

Abseilgeräte zum Retten werden in der Praxis unterschiedlich stark beansprucht. Ein Abseilgerät zum Retten, mit dem z. B. 100 Fahrgäste aus 100 m Höhe aus einer Seilbahnkabine abgeseilt werden müssen, muss höheren Anforderungen genügen als ein Abseilgerät zum Retten, mit dem sich ein Kranführer einmalig aus 20 m Höhe aus seiner Kranführerkabine abseilt. Daher wurde in der aktualisierten Fassung eine Differenzierung nach Typen und Klassen vorgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Klassen

3.1 Begriffe

  • Abseilgerät
    • selbsttätig wirkendes Abseilgerät (Typ 1)
      Abseilgerät mit einem Bremssystem, das nach Beginn des Abseilvorgangs keine Betätigung durch den Benutzer erfordert
    • manuell betätigtes Abseilgerät (Typ 2)
      Abseilgerät mit einem Bremssystem, das eine Betätigung durch den Benutzer erfordert
    • Steuereinrichtung
    • Panikverriegelung
  • Abseilarbeit
  • Mindestlast
  • Höchstlast

3.2 Klassen

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines
4.2 Konstruktion, Materialien und Aufbau
4.3 Dynamische Belastbarkeit
4.4 Funktion
4.5 Abseilarbeit
4.6 Statische Belastbarkeit
4.7 Korrosionsbeständigkeit
4.8 Zusätzliche Anforderungen bei manuell betätigten Abseilgeräten (Typ 2)
4.9 Zusätzliche Anforderungen bei Abseilgeräten der Klasse D
4.10 Kennzeichnung und Information

5 Prüfverfahren

5.1 Prüfmuster
5.2 Überprüfung der Konstruktion
5.3 Prüfung der dynamischen Belastbarkeit
5.4 Funktionsprüfungen
5.5 Prüfung der Abseilarbeit
5.6 Prüfung der statischen Belastbarkeit
5.7 Prüfung der Betätigungskraft
5.8 Prüfung der Haltekraft
5.9 Prüfung der Integrität des Tragmittels
5.10 Prüfung der Korrosionsbeständigkeit

Kennzeichnung

7 Informationen des Herstellers

Anhang A (informativ) - Wesentliche technische Änderungen zwischen dieser Europäischen Norm und EN 341:1992

Bilder

Bild 1 — Prüfung der dynamischen Belastbarkeit für Abseilgeräte, die sich üblicherweise beim Abseilen mit dem Benutzer bewegen
Bild 2 — Prüfung der dynamischen Belastbarkeit für Abseilgeräte, die sich üblicherweise beim Abseilen nicht mit dem Benutzer bewegen
Bild 3 — Beispiel einer Prüfeinrichtung für die Prüfung der Integrität von Tragmitteln sowie für die Prüfung der Abseilarbeit eines selbsttätig wirkenden Abseilgerätes (Typ 1)
Bild 4 — Beispiel einer Prüfeinrichtung für die Prüfung der Integrität von Tragmitteln sowie für die Prüfung der Abseilarbeit eines manuell betätigten Abseilgerätes (Typ 2)