Absturzsicherung
Synonyme:
Auffangeinrichtung, Absturzsicherungsmaßnahmen, Umgang mit Absturzkanten, Wie kann ich mich gegen Absturz schützen?, Was ist eine Absturzsicherung?, Was ist das TOP-Prinzip (Arbeitsschutz)?
Definition
Einrichtungen, welche eine oder mehrere Personen vor dem Übertreten einer Absturzkante zurückhalten oder nach dem Übertritt einer Absturzkante über einen systematisch kontrollierten Sturz angemessen vor schwereren Verletzungen schützen. Absturzsicherungen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine bauliche Maßnahme zur Vermeidung eines Absturz- oder Versinkungsrisikos an Absturzkanten z.B. durch Verlegung von Wegen nicht erreicht oder erwartet werden kann. Unterschieden werden:
- 1: Absperrung
- 2: Abdeckung
- 3: Seitenschutz (Geländer) bei horizontalen Flächen
- 4: Seitenschutz (Geländer) bei geneigten Flächen
- 5: Laufbrücken
- 6: Lastverteilende Beläge
- 7: Arbeitsgerüste
- 8: Schutznetze
- 9: Hubarbeitsbühnen
- 10: Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Verwendung von Seilen
- 11: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
- 12: Fahrgerüste und Leitern
Quelle: Leitfaden Absturzsicherung der BG Bau (international)
Planung einer Absturzsicherung
Antworten auf folgende Fragestellungen unterstützen dann die Auswahl der wirtschaftlich sinnvollsten Lösungen:
- Fehlt eine Absturzsicherung auf dem Weg zum gewünschten Expositionspunkt (z.B. Arbeitsstelle wo eine Arbeitsaufgabe ausgeführt werden soll?
- Fehlt eine Absturzsicherung direkt am Expositionspunkt?
- Anzahl der später von der Absturzsicherung abhängigen Personen?
- Voraussichtliche Verweildauer am Expositionspunkt?
- Handelt es sich um eine zyklisch wiederkehrende Exponierung (z.B. Routinewartung/-prüfung)?
- Stellt sich die Notwendigkeit zur Exponierung ohne Vorwarnzeit (z.B. ausgelöst durch Störung) ein und steht eine Lösung unter Zeitdruck (z.B. ausgelöst durch Störung) und wie schnell (z.B. Unterbrechungsschaden) muss diese gelöst werden?
Maßnahmen zur Reduzierung der Versinkungs- oder Absturzgefährdung sind über Gefährdungsbeurteilung und bestenfalls über Übersichtskarten und Lageskizzen so zu dokumentieren, dass im Prozess der Minimierung des Absturzrisikos später unkompliziert alle organisatorischen Anhänglichkeiten z.B. Anforderungen an die Benutzerkompetenz und die im Betreiberkontext notwendigen Betriebsanweisungen für internes, externe Personal und unbeteiligte Dritte einfach ableitbar sind und möglichst fexibel lenkbar im KVP bleiben.
Auswahl einer Absturzsicherung im (S)TOP- Prinzip
Kann die Problemstellung nicht (S)ubstituiert werden und soll die Arbeitsaufnahme am Expositionspunkt jetzt oder zukünftig betriebsintern gelöst werden, dann muss die Auswahl einer geeigneten Absturzsicherung über die Reihenfolge des TOP-Prinzips erfolgen. Es empfiehlt sich die Hinzuziehung eines hinreichend qualifizierten und herstellerneutralen Beraters um unter Abwägung der kurz- langfristigen Betrachtung eine Entscheidungsgrundlage erarbeiten zu können.
Hinweis:
Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit alle Tätigkeiten an absturzgefährdeten Bereichen generell auf externe Fachfirmen mit dort vorhanden qualifiziertem Personal und dort vorrätig, geeignet und geprüfter Ausrüstung zu übertragen. Dies entbindet aber weder den Betreiber noch den Nachunternehmer von einer Weiterverfolgung des TOP-Prinzips.
Unternehmer- und Betreiberpflichten gehen in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutz aber nur dann wirkungsvoll auf den Nachunternehmer über, wenn diese explizit, verbindlich und mit festgelegtem Rahmen vertraglich geregelt werden.
Die Sicherstellung einer plausiblen Dokumentation hinsichtlich des handelnden Montagepersonals (fachliche und körperliche Eignung) und organisatorischen Anforderungen (Gefährdungsbeurteilung, Rettungsplan für den Einzelfall) bleiben beim Betreiber und müssen wenn nicht selbst erstellt dann ggf. eingeholt, überprüft und legitimiert werden.
(T) echnische und/oder (O) rganisatorische Lösung
- wirkungsvolle Zutrittseinschränkungen
- Verlegung und Kennzeichnung vorgeschriebener Wege (Laufwegsysteme)
- Bauliche Installationen (Geländer, Durchtrittssicherung, Ortsfeste Leiter mit Rückenfangkorb oder Stoßdämpfende Bodenbeläge)
- Temporäre Installationen (Gerüste, Geländer)
- Temporäre Auffangeinrichtungen (Personenfangnetz)
Technische und organisatorische Lösungen stellen eine Möglichkeit dar, auch größere Personengruppen (Kollektivschutz) vor und an einer Absturzkante gegen Absturz zu sichern. Zur Erledigung der ursprünglich geplanten Arbeitsaufgabe stehen diese allerdings erst nach Errichtung und Inbetriebnahme als vervollständigte Gegenmaßnahme zur Absturzgefahr zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Lösung ohne Notwendigkeit zusätzliche (P)ersönliche Schutzmaßnahmen schwer zu erreichen.
(P) ersönliche Lösung
Der Lösungsansatz einer bestehenden Absturzgefährdung mit einem Persönliches Absturzschutzsystem zu begegnen setzt die Verfügbarkeit von geeignetem Tragwerk voraus. Entscheidungen zur notwendigen Benutzungs- und Anwendungskompetenz z.B. DGUV G 312-001 sind unerlässlich und müssen vom Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung / Betriebsanweisung sowohl für eigene Beschäftigte und fremdes Personal/Besucher festgelegt werden.