Sachkunde24.de ist ein webbasiertes Management- und Prüfsystem für prüfpflichtige Arbeitsmittel – jetzt schon für
„PSA gegen Absturz“ sowie „Leitern und Tritte“, weitere Fachbereiche folgen. Das System unterstützt Sie bei der
Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten im Bereich der Auswahl, Inventarisierung, Bereitstellung, Prüfung und
Prüfungsdokumentation.
Ob vom Büro-PC oder unterwegs mit dem Tablet: Mit Sachkunde24.de können Arbeitsmittel einfach, effizient und ohne
teure Zusatzsoftware über einen Webbrowser regelkonform verwaltet und geprüft werden. An überwachungspflichtige
Termine werden Sie rechtzeitig per E-Mail erinnert. Kurz: Sie haben Ihre Ausrüstung perfekt im Blick!
Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft bei gesteigerter Arbeitssicherheit:
1
Nutzerkonto anlegen
2
Firmenprofil einrichten
3
Arbeitsmittel einpflegen und prüfen lassen
Effizient verwalten
Mit geringem Aufwand Ausrüstung anlegen, übersichtlich in Gruppen z. B. Mitarbeitern zuordnen und intelligente Suchfunktionen nutzen – mit Sachkunde24.de haben Sie Ihre Arbeitsmittel immer im Blick. Beim Inventarisieren greifen Sie auf das Modellverzeichnis zurück oder legen verwendete Modelle selbst firmenintern an. Zu jedem Artikel entsteht eine lückenlose Gebrauchs- und Prüfhistorie, wichtige Dokumente sind nur einen Klick weit entfernt. Alles im grünen Bereich? An Prüftermine, Ablegereifen oder ablaufende Zertifikate Ihrer Mitarbeiter werden Sie rechtzeitig per E-Mail erinnert. → mehr erfahrenRegelkonform prüfen
Einmal inventarisiert, erfolgt die Dokumentation zur Prüfung Ihrer Arbeitsmittel direkt im System, ohne die Daten jedes Mal neu aufzunehmen oder alte Protokolle suchen zu müssen. Prüfer können dabei fertige Checklisten nutzen und Mängel mit Fotos dokumentieren. Für jeden Artikel entsteht ein regelkonformer Prüfbericht mit Ihrem Firmenlogo. Sie haben keine befähigte Person zur Prüfung der Arbeitsmittel in Ihrer Firma? Im Sachkundigenverzeichnis finden Sie eine stetig wachsende Anzahl an sachkundigen Prüfern. Alternativ können Sie auch eigene Mitarbeiter ausbilden lassen. → mehr erfahrenKosten senken
Die Kosten für Einrichtung und Nutzung von Sachkunde24.de sind sehr gering. Es gibt keine Grundgebühren und es muss auch keine Software erworben werden. Sie brauchen lediglich einen PC oder ein Tablet mit Internetzugang. Die laufenden Nutzungsgebühren hängen von der Anzahl der prüfpflichtigen Arbeitsmittel Ihrer Firma ab und stehen in keinem Verhältnis zur Zeitersparnis bei deren Verwaltung und Prüfung. Die Funktionen in den Bereichen „Mitarbeiter“ und „Zertifikate“ sind sogar kostenfrei nutzbar. Tipp: Mit 20,00 € einmaligem Startguthaben kann das System sogar zunächst kostenfrei getestet werden!
Ihre Aufgabe
Für Arbeitsmittel sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. (vgl. § 3 Abs. 3 BetrSichV)
Unsere Lösung
Von der richtigen Inventarisierung Ihrer Arbeitsmittel, über regelkonforme Dokumentationen, bis zu hilfreichen
Checklisten für die Prüfung: Sachkunde24.de wird in seinen Ordnungen von sachkundigen Experten auf die Regeln des
jeweiligen Fachbereiches hin optimiert. Bewährte Prüffristen sind bereits voreingestellt, können aber auch an
besondere Bedingungen oder Richtlinien in Ihrer Firma angepasst werden.
Ihre Aufgabe
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass seine Arbeitsmittel entsprechend den in der Gefährdungsbeurteilung
ermittelten Fristen von hierzu befähigten Personen geprüft werden. Außergewöhnliche Ereignisse können zusätzliche
Prüfungen erforderlich machen. (vgl. § 10 Abs. 1, 2 BetrSichV)
Unsere Lösung
Sind Ihre Arbeitsmittel einmal korrekt erfasst, erfüllen Sie mit Sachkunde24.de mühelos auch diese
Unternehmerpflicht: Wir werden Sie rechtzeitig per E-Mail an fällige Prüftermine erinnern! Prüfungen werden von Ihren
Sachkundigen direkt im System dokumentiert, mit einem internetfähigen Mobil-PC ist dies sogar gleich vor Ort möglich.
Auch außerplanmäßige Prüfungen sind bei Bedarf jederzeit realisierbar.
Ihre Aufgabe
Die Ergebnisse einer Prüfung sind aufzuzeichnen und für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren. Werden
Arbeitsmittel auch außerhalb des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung der letzten
Prüfung beizufügen. (vgl. § 11 BetrSichV)
Unsere Lösung
Einfacher geht's nicht: In Sachkunde24.de entsteht die erforderliche Dokumentation mit jeder Prüfung ganz
automatisch. Sämtliche Prüfberichte bleiben online einsehbar, können als PDF-Datei heruntergeladen und bei Bedarf dem
Arbeitsmittel beigelegt werden. Ein zentrales Dokumentenarchiv unterstützt Sie beim regelmäßigen Backup aller
Prüfberichte und sonstiger Dokumente.
Ihre Aufgabe
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Arbeitsmittel während der gesamten Nutzungsdauer den Anforderungen
entsprechen. (vgl. § 7 Abs. 5 BetrSichV)
Unsere Lösung
Die Sicherstellung einer sachgerechten Nutzung, Lagerung und Wartung können wir Ihnen nicht abnehmen. Wir werden Sie
jedoch informieren, sollten Arbeitsmittel einmal nachträglich durch den Hersteller als unsicher eingestuft werden.
Sachkunde24.de macht derartige Sicherheitswarnungen bekannt und unterstützt Sie bei der Verwaltung möglicherweise
betroffener Artikel in Ihrem Bestand.
Ihre Aufgabe
Beschäftigte, die die Arbeitsmittel benutzen, sind angemessen über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren zu
unterweisen. (vgl. § 9 Abs. 2 BetrSichV)
Unsere Lösung
Für viele Zertifikate, Unterweisungen, Untersuchungen, Belehrungen etc. sind zur Verlängerung der Gültigkeit
regelmäßige Auffrischungen erforderlich. In Sachkunde24.de halten Sie für all Ihre Mitarbeiter die Ablaufdaten fest
und Sie werden rechtzeitig daran erinnert.
Ihre Aufgabe
Es dürfen nur geeignete Arbeitsmittel bereitgestellt werden, bei denen Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet
sind. (vgl. § 4 Abs. 1 BetrSichV)
Unsere Lösung
Für bestimmte Fachbereiche pflegt Sachkunde24.de ein redaktionell betreutes Modellverzeichnis. Dort sind
z. B. auch die Normen hinterlegt, nach denen die gelisteten Arbeitsmittel geprüft wurden und es kann
herstellerübergreifend nach geeigneter Ausrüstung gesucht werden.
Ihre Aufgabe
Der Arbeitgeber hat die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen
müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. (vgl. § 3 Abs. 3
BetrSichV)
Unsere Lösung
Die Berufung von zur Prüfung von Arbeitsmitteln befähigten Personen ist Chefsache. Auch in Sachkunde24.de kann nur
der sogenannte „Firmenvertreter“ Sachkundige für die eigene Firma freischalten. Dies können entweder entsprechend
ausgebildete eigene Mitarbeiter sein oder auch sachkundige Prüfer aus unserem Sachkundigenverzeichnis, welche
die Arbeitsmittelprüfung als Dienstleistung anbieten.