Norm: DIN EN 1808

Beschreibung

Diese Norm wurde berichtigt durch: DIN EN 1808 Berichtigung 1:2017-06 .

Über dieses Produkt

DIN EN 1808 – Sicherheitsanforderungen an hängende Personenaufnahmemittel konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.

Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an hängende Personenaufnahmemittel (SAE) sowie Prüfverfahren, Kennzeichnung und Angaben fest, die vom Hersteller/Lieferanten des hängenden Personenaufnahmemittels (SAE) zu liefern sind. Sie ist sowohl auf dauerhaft als auch auf vorübergehend errichtete Anlagen anwendbar, die kraft- oder handbetrieben sein können.

Die Anforderungen dieser Norm umfassen auch Schienen, Führungen und weitere Auflagersysteme, von denen SAE hinsichtlich ihrer Unversehrtheit und Sicherheit abhängig sind, und es werden alle damit verbundenen Lasten und Mittel zur Befestigung an der Baukonstruktion berücksichtigt. Die Norm behandelt wesentliche Gefahren, die für ein SAE, das bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorhergesehenen Bedingungen benutzt wird, von Bedeutung sind.

Diese Norm legt geeignete technische Maßnahmen fest, mit denen die sich aus den wesentlichen Gefahren ergebenden Risiken ausgeschaltet oder verringert werden können. Die Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 98 "Hebebühnen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1808:2015.

Gegenüber DIN EN 1808: 2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Abschnitt 6: Sicherheitsbeiwerte, Grenzwerte für Aluminium, zusätzliche Lastfälle;
  2. Ergänzt in Abschnitt 6: Minderung der maximalen Betriebslast WLL von Hubwerken, Anforderungen an Lasthubwerke, Lasten auf das Gebäude;
  3. Ergänzt in Abschnitt 7: Fallschutzsysteme, Mindesthöhe von Tragbügeln, 7.7: Anforderungen an Führungssysteme;
  4. Ergänzt in 8.12: Material- (Hilfs-) Hubwerke;
  5. Abschnitt 10.3: Netzspannungsschutzes;
  6. Abschnitt 11.4: Sicherheitsbezogene Bauteile von Steuerungssystemen für kraftbetriebene Anlagen;
  7. Ergänzt in 11.5: Drahtlose Steuerungssysteme;
  8. Ergänzt in 12.3: Überprüfung des Einbaus sicherheitskritischer Fahrbahnstütz- und Befestigungsvorrichtungen;
  9. 12.4: Verifizierung von BMU-Systemen vor Ort;
  10. Abschnitt 13: Kennzeichnung von SAE entsprechend der neuen Maschinenrichtlinie;
  11. Abschnitt 14: Begleitende Unterlagen entsprechend der neuen Maschinenrichtlinie;
  12. B.3.1 Prüfung der Dauerfestigkeit für Hubwerke;
  13. Ergänzt in Anhang D: Anleitung zur Darstellung und Auswertung von durch SAE-Konstruktionen aufgebrachten Lasten;
  14. Ergänzt in Anhang E: Maximal zulässige horizontale Auslenkung eines PAM;
  15. Ergänzt in Anhang F: Anleitung zu den Anforderungen an drahtlose Steuersysteme;
  16. Ergänzt in Anhang G: Anleitung zu den Konstruktionsanforderungen an Fahrschienen, Einzelschienen und Auflagersysteme.

Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-27 AA "Hängende Personenaufnahmemittel" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von hängenden Personenaufnahmemitteln sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.