Persönliche Schutzausrüstung
Was ist bei der Bereitstellung, Inverkehrbringung, Auswahl, Benutzung, Pflege, Wartung und Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu beachten?
Gliederung
1 Anwendungsbereich
1.1 Abgrenzung
2 Risikomanagement
3 Schutzkleidung
4 Warnkleidung
4.1 Hochsichtbare Warnkleidung
4.2 Aktiv leuchtender Warnkleidung
5 Schutzausrüstung
5.1 Kopfschutz (Helme)
5.1.1 Schutzfunktionskombination und Zubehör
5.1.2 Nackenschutz
5.2 Augen- und Gesichtsschutz
5.3 Gehörschutz
5.3.1 Gehörschutzstöpsel
5.3.2 Kapselgehörschutz
5.4 Atemschutz
5.4.1 Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken)
5.4.2 Filtergeräte (Atemanschlüsse + Filter)
5.4.3 Atemschutzgeräte / Isoliergeräte (Umluftunabhängiger Atemschutz)
5.5 Hautschutz
5.5.0 Hautschutzplan
5.5.1 Hautschutzmittel (keine PSA)
5.5.2 Schutzhandschuhe (PSA)
5.6 Fuß- und Beinschutz
5.6.1 Berufsschuhe (O)
5.6.2 Sicherheitsschuhe (S)
5.6.3 Feuerwehrschuhe (F)
5.6.4 Abkürzungsverzeichnis (Kürzel)
5.6.5 Orthopädische Schuheinlagen
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1 Anwendungsbereich
Im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung vgl. PSA-BV § 1 (2).
Gefährdungen für Personen sind primär durch zwangsläufig wirkende technische und organisatorische Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Ist dies nicht möglich, oder bieten die Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz, müssen Versicherte zusätzlich durch geeignete Warnkleidung, Schutzkleidung und Schutzausrüstungen (PSA) geschützt werden vgl. ArbSchG § 4.
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1.1 Abgrenzung
Als Schutzkleidung, Warnkleidung und Schutzausrüstung (PSA) gelten nicht:
- Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen,
- Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Art. 2 Abs. 2a) entwickelt wurden,
- persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen,
- persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen,
- Sportausrüstungen,
- Selbstverteidigungs- und Abschreckungsmittel,
- tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Gefahren und Gefahrstoffen.
1.1.1 Arbeitskleidung
Arbeitskleidung, im weiteren Sinne auch Berufskleidung und Dienstkleidung dienen in erster Linie dem Schutz der Privatkleidung des Arbeitnehmers. Sie ersetzt oder bedeckt diese ohne sicherheitsrelevanten Zweck seinen Träger zu schützen. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, welche Kleidung er auf der Arbeit anziehen will. Die Kosten dafür muss er folglich auch selbst tragen.
1.1.2 Berufskleidung
Etwas anders verhält es sich mit der Berufskleidung. Dabei handelt es sich um Kleidung, die sich in bestimmten Berufen als besonders zweckmäßig erwiesen hat oder in einer bestimmten Branche üblich ist. Das kann zum Beispiel der Anzug bei Bankangestellten oder die Kochjacke in der Gastronomie sein. Für Anschaffung und Reinigung ist hier in der Regel der Arbeitnehmer ebenfalls verantwortlich,
1.1.3 Dienstkleidung
Dienstkleidung kommt vor allem in bestimmten Berufen des öffentlichen Dienstes vor, vornehmlich dann, wenn die Bediensteten eindeutig an ihrer Kleidung erkennbar sein müssen. Dienstkleidungen sind Ausrüstungsgegenstände zur Erfüllung der Arbeitspflicht, aber keine Schutzkleidung. Typische Beispiele für Berufe, in denen man Dienstkleidung in Form von Uniformen trägt, sind Polizisten und Feuerwehrleute. In der Regel trägt hier der Arbeitgeber die Kosten für Anschaffung und Reinigung tragen. Dies gilt insbesondere, wenn die Kleidung auf der Arbeit stark verschmutzt oder eine private Nutzung ausgeschlossen ist (z.B. bei Uniformen oder bestimmten Arbeitsjacken).
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2 Risikomanagement
Vor der Auswahl und dem Einsatz von Schutzkleidung, Warnkleidung und Schutzausrüstung (PSA) ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen für die Beschäftigte am Einsatzort zu ermitteln und auszuwerten. Die Arbeitsbedingungen (zeitliche Expositionszeit in einer Gefahrenlage) und die persönliche Konstitution der Beschäftigte sind zu berücksichtigen. vgl. ArbSchG § 5
2.1 Risikoanalyse (Gefährdungsfaktoren)
Bei der Ermittlung der Risikoquellen und Gefährdungen sollten die gesetzlichen Mindestanforderungen (gesetzliche Grenzwerte, Schutzmaßnahmen, Technische Normen, besondere Produkteigenschaften) im aktuellen Stand der Technik bestmöglich recherchiert werden. Relevante Anforderungen sollten im Compliancemanagmentsystem (CMS) vorbereitet werden, damit diese mit intern bereits bestehenden Betrachtungseinheiten angewendeter Arbeitssystem im Anschluss leichter strukturiert und bei Revisionen von Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung verknüpft und für die Maßnahmenkontrolle verwendet werden können.
2.2 Risikoverhalten der Organisation
2.3 Risiko- und Strategiebewältigung
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2.4 Auswahl und Bereitstellung
Organisationen sind im Anschluss an eine Gefährdungsbeurteilung häufig in Verpflichtung, ihren Beschäftigten geeignete Schutzkleidung, Warnkleidung und Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen.
- Die richtige Auswahl, Handhabung und Pflege der Schutzkleidung sind sehr oft entscheidend für ihre nachhaltige Wirksamkeit. vgl. PSA-Verordnung (EU) 2016/425
- Zudem muss die gewählte Kombination für die verwendende Person möglichst ergonomisch, aber mindestens beherrschbar sein. vgl. DIN EN 13921
- Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.
vgl. PSA-BV § 3
- Die Kombination aus verschiedenen Komponenten muss kompatibel sein und darf die Schutzwirkung nicht beeinträchtigen. Bedienungsanleitungen
2.4.1 Inverkehrbringung und Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)-Produkten - Anforderungen in der Lieferkette
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2.4.2 Benutzung, Pflege und Wartung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Bei der Unterweisung nach ArbSchG § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der verantwortliche Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die Schutzkleidung, Warnkleidung und Schutzausrüstung (PSA) sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch. Quelle: PSA-BV § 3
2.4.3 Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)-Produkten
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3 Schutzkleidung
Als Schutzkleidung werden Kleidungsstücke bezeichnet, die vor gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Nässe, Kälte, Chemikalien oder Strahlung schützen. Funktionskleidung kann umgekehrt auch die Umgebung vor dem Träger der Schutzkleidung abschirmen.
Schutzkleidung ist Kleidung mit dem Ziel, den gesamten Körper oder einen Teil davon vor einer oder mehreren potentiellen Gefährdungen zu schützen. Quelle: DIN EN ISO 11610 5.1.1
Die Vielfalt an Schutzkleidung ist groß und richtet sich nach dem jeweiligen Schutzbedarf. Das Material von Schutzkleidung muss nach bestimmten Normen geprüft und zertifiziert sein, um den geforderten Schutz zu gewährleisten. Schutzkleidung muss angemessen ausgewählt werden. Über Gefährdungsbeurteilung festgestellt ungefährdete Körperbereiche soll wenn möglich keine Pflicht zum tragen von Schutzkleidung erhoben werden.
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3.1.0 Schutzkleidungsplan
- Mechanische Gefährdungen, wie Stöße, Schläge, Schnitte, Stiche
- Elektrische Gefährdung, wie Elektrischer Schlag und Störlichtbögen
- Gefahrstoffe, wie gasförmige, flüssige oder feste Chemikalien
- Biostoffe, wie Infektionserreger oder biologische Gifte
- Thermische Gefahren, wie Hitze, Flammen, Funken, Spritzer von heißen Flüssigkeiten
- Physikalische Gefährdungen, wie Hand-Arm- oder Ganzkörper-Vibrationen, elektromagnetische Felder, optische oder ionisierende Strahlung z.B. UV oder Radioaktivität
- Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen/ Klimatische Gefahren, wie Nässe, Kälte, Wind
Technische Normen für Schutzkleidung
- DIN EN ISO 13688 - Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung (Basisnorm) (Ergonomie, Unschädlichkeit, Kennzeichnung, Größenbezeichnungen)
- DIN EN ISO 13995 - Schutzkleidung mit mechanischen Eigenschaften
- DIN EN 1149 ...- Schutzkleidung ohne Elektrostatischen Eigenschaften (Vermeidung gefährlicher Funken in explosionsgefährdeten Bereichen (Antistatik))
- DIN EN 50286 - Entwurf - Elektrisch isolierende Schutzkleidung für Arbeiten an Niederspannungsanlagen
- DIN EN 61482-1-2 - Schutz vor den thermischen Gefahren eines Störlichtbogens (Lichtbogenschutz (APC 1 und APC 2))
- DIN EN 943-1 und DIN EN 943-2 - Schutzkleidung gegen gasförmige Chemikalien Typ 1 (Gasdicht, höchster Schutz)
- DIN EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien Typ 3 (Flüssigkeitsdicht) und Typ 4 (Sprühdicht)
- DIN EN ISO 13982-1 - Schutzkleidung gegen feste Partikel Typ 5 (Schutz gegen luftgetragene Stäube)
- DIN EN 13034 - Schutzkleidung gegen leichte Spritzer flüssiger Chemikalien Typ 6 (Begrenzt sprühdicht)
- DIN EN 14126 - Schutzkleidung gegen Infektionserreger (Biostoffe) (Barriereeigenschaften gegen Viren, Bakterien und Pilze)
- DIN EN 1073-2 - Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination (Schutz vor Aufnahme von radioaktiven Partikeln)
- DIN EN 343 - Schutzkleidung gegen Regen (Wasserdichtigkeit und Atmungsaktivität)
- DIN EN 14058 - Schutzkleidung gegen kühle Bedingungen (Thermischer Schutz bei Temperaturen über -5°C (Kühlschutz)
- DIN EN 342 - Schutzkleidung gegen Kälte (Thermischer Schutz bei Temperaturen unter -5°C (Extremkälte)
- DIN EN ISO 11612 - Schutz gegen Hitze und Flammen (Thermischer Schutz vor Flammen, konvektiver Hitze, geschmolzenen Metallen)
- DIN EN ISO 14116 - Schutz vor begrenzter Flammenausbreitung (Kleidung erlischt von selbst und brennt nicht weiter)
- DIN EN 469 - Schutzkleidung für die Feuerwehr (Spezielle und sehr hohe Anforderungen (Hitze, Flammen, Wasserdichtigkeit))
- DIN EN ISO 11611 - Schutzkleidung für das Schweißen und verwandte Verfahren (Schutzklassen 1 und 2)
3.1.1 Schutzfunktionskombination und Zubehör
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4 Warnkleidung
Was ist Warnkleidung? Worin besteht der Unterschied zu Warnschutzkleidung?
Warnkleidung nach DIN EN 17353 fördert die Sichtbarkeit von Personen im öffentlichen Raum. Sie dient dazu, ihre Träger - auch bei schlechten Sichtbedingungen, Regen, Nebel Dunkelheit - aus ausreichender Entfernung frühzeitig erkennbar zu machen. Sie ist meist mit Reflexstreifen ausgestattet. Da die Reflexstreifen nur bei Dunkelheit wirksam werden, ist für Tageslicht eine entsprechende Warnfarbe für die Warnkleidung vorgesehen.
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4.1 Hochsichtbare Warnkleidung
Hochsichtbare Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 (3.1) ist Schutzkleidung, die entworfen wurde, um die Anwesenheit des Trägers bei Tageslicht, in der Dämmerung und bei Nacht in aktiven Verkehrssituationen vgl. Gefährdung durch Transport und mobile Arbeitsmittel maximal hervorzuheben. Sie ist essenziell für die Sicherheit von Personen, die in der Nähe von Straßen oder Maschinen arbeiten.
Hochsichtbare Warnkleidung besteht in der Regel aus einem Oberstoff (3.13), der zwei Hauptmaterialarten integriert:
- Fluoreszierendes Material (3.2) (auch als Hintergrundmaterial (3.3) bezeichnet)
Dieses Material sorgt für die Sichtbarkeit am Tag und in der Dämmerung, indem es unsichtbares ultraviolettes Licht in sichtbares Licht umwandelt und dadurch deutlich heller erscheint als normale Farben. Es bedeckt eine große Fläche des Kleidungsstücks, insbesondere am Torso (3.8) und ggf. an den Langarmen (3.9).
- Retroreflektierendes Material (3.4)
Dieses Material ist für die Sichtbarkeit bei Dunkelheit zuständig. Es wirft das Licht (z.B. von Fahrzeugscheinwerfern) nicht wie ein Spiegel, sondern gerichtet zur Lichtquelle zurück. Da die retroreflektierende Wirkung nicht von der Ausrichtung des Reflexmaterials abhängt, wird es als orientierungsunabhängiges Material angesehen. Es wird in Streifen auf dem Hintergrundmaterial angebracht, um die menschliche Kontur zu betonen.
Die Materialien können entweder als Material mit einzelnen Eigenschaften (3.5) (nur fluoreszierend oder nur retroreflektierend) oder als Material mit kombinierten Eigenschaften (3.6) (z.B. ein leuchtender Stoff mit reflektierenden Partikeln) vorliegen.
Die Kleidung ist für Situationen im Umfeld des Fahrzeugbetriebs konzipiert. Man unterscheidet hierbei zwei Rollen:
- Aktiver Verkehrsteilnehmer (3.11)
Eine Person, die sich aktiv im Verkehr bewegt, wie z.B. ein Radlader oder Hubarbeitsbühne.
- Passiver Verkehrsteilnehmer (3.12)
Eine Person, die sich (relativ) stationär im Gefahrenbereich aufhält, z.B. Kollegen, Reinigungspersonal oder Besucher. Für diese Gruppe ist die Einhaltung der strengen Anforderungen an die hochsichtbare Warnkleidung besonders wichtig.
Das Hintergrundmaterial (fluoreszierend) muss in ausreichender Menge vorhanden sein und der Torso (3.8) und die Langarme (3.9) müssen so bedeckt sein, dass die menschliche Silhouette auch in Bewegung erkennbar bleibt.
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4.2 Aktiv leuchtende Warnkleidung
Aktiv leuchtende Warnkleidung nach DIN/TS 91418 Vornorm (3.1) ist ein Sicherheitskleidungsstück, das im Gegensatz zur herkömmlichen retroreflektierenden Warnkleidung selbst Licht erzeugt. Sie dient dazu, die Sichtbarkeit des Trägers bei schlechten Lichtverhältnissen, in der Dämmerung oder bei Nacht signifikant zu erhöhen.
Die Lichtemission wird durch eine aktive Leuchteinrichtung (3.5) ermöglicht. Dies sind in die Kleidung integrierte Komponenten wie LEDs, elektrolumineszierende Folien oder Lichtleiter, die eine Lichtaustrittsfläche (3.6) bilden. Die Wirksamkeit der Kleidung wird wesentlich durch die Leuchtdichte (3.7) der Lichtaustrittsfläche bestimmt. Die Leuchtdichte ist ein Maß für den von einer Fläche in eine bestimmte Richtung ausgestrahlten Lichtstrom pro Flächeneinheit und pro Raumwinkeleinheit (cd/m²). Sie gibt an, wie hell die Kleidung für das Auge des Betrachters erscheint. Die aktive Leuchteinrichtung kann in verschiedenen Betriebsarten (3.2) geschaltet werden:
- Dauerlicht(3.4): Die Leuchteinrichtung strahlt kontinuierlich Licht ab und bietet eine stetige, gut sichtbare Kontur des Trägers.
- Blinklicht (3.3): Das Licht wird in regelmäßigen Intervallen an- und ausgeschaltet. Diese Betriebsart nutzt die höhere Aufmerksamkeit, die menschliche Augen auf sich verändernde (dynamische) Reize richten, und kann die Sichtbarkeit und Warnwirkung zusätzlich steigern.
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5 Schutzausrüstung
Was ist Schutzausrüstung und wie ist diese definiert?
Ist eine Vorrichtung oder Gerät, das dazu bestimmt ist, um von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um vor einer oder mehreren Gesundheits‑ und Sicherheitsgefährdungen zu schützen.
Quelle: DIN EN ISO 11610 5.1.11
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5.1 Kopfschutz
Was ist Kopfschutz und wozu benötige ich einen Helm oder Haube?
Kopfschutz bezieht sich auf Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die dazu dient, den Kopf und ggf. den Nacken des Trägers vor Verletzungen zu schützen. Er ist in Arbeitsumgebungen, in denen das Arbeitssystem eine Gefahr für den Kopf besteht, wie auf Baustellen, in der Industrie oder beim Sport, obligatorisch.
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5.1.0 Kopfschutzplan
Technische Normen für Kopfschutz
Helme und Kopfschutz unterliegen dem Prüfverfahren DIN EN 13087 ....
- DIN EN 812 - Industrie-Anstoßkappen (bieten Schutz gegen leichte Stöße und Anstoßen, aber nicht gegen herabfallende Gegenstände).
- DIN EN 397 - Industrieschutzhelme (die wichtigste und am weitesten verbreitete Norm für Bau- und Industriehelme)
- DIN EN 14052 - Hochleistungs-Industrieschutzhelme (bieten erweiterten Schutz vor Stößen und Durchdringung, z.B. bei einem seitlichen Aufprall).
- DIN EN 50365 - Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen (ergänzend zu DIN EN 397 oder DIN EN 14052).
- DIN EN 443 - Helme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.
- DIN EN 12492 - Helme für Bergsteiger (werden oft auch für Arbeiten in der Höhe, wie Dacharbeiten oder Seilzugangstechnik, verwendet).
- EN 1077 - Helme für das alpine Skilaufen und Snowboarden.
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5.1.1 Schutzfunktionskombination und Zubehör
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5.1.2 Nackenschutz
Wann benötige ich einen Nackenschutz an meinem Helm?
Nackenschutz ist ein Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), der dazu dient, den empfindlichen Nacken- und den hinteren Halsbereich des Trägers vor verschiedenen arbeitsbedingten Gefahren zu schützen. Der Nackenschutz ist oft Zubehör eines Helms oder integrierter Bestandteil von Schutzkleidung. Typischerweise umfasst der Schutz vor:
- Mechanische Gefährdungen, wie Stöße, Schläge oder Anstoßen (häufig als Teil von Schutzhelmen oder Anstoßkappen),
- Thermische Gefahren, wie Hitze, Flammen, Funken, Spritzer heißer Flüssigkeiten (z.B. als Schutzlappen/Hollandtuch bei Feuerwehrhelmen) oder
- Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen/ Klimatische Gefahren, wie Nässe, Kälte, Wind und UV-Strahlung (z.B. als Wetterschutz-Nackenband).
Technische Normen im Nackenschutz
Im Gegensatz zum Kopfschutz existiert keine spezifische, eigenständige EN-Norm, die nur den Nackenschutz als separates PSA-Produkt regelt. Der Nackenschutz wird in der Regel durch die Anforderungen und Prüfungen der Normen für den jeweiligen Hauptschutzartikel (meist der Kopfschutz (Helm) oder die Schutzkleidung) abgedeckt, wenn er als Zubehör oder integriertes Element verwendet wird. Die wichtigsten Normen, in denen der Schutz des Nackens oder des hinteren Halsbereiches als Zusatzanforderung oder über ein Zubehörteil geregelt ist, sind:
- DIN EN 397 - (Industrieschutzhelme): Helme können Zubehör wie Nackenbänder oder Regenrinnen aufweisen. Die Schutzfunktion des Helms muss durch das Zubehör (inkl. Nackenschutz) nicht beeinträchtigt werden.
- DIN EN 443 - (Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung): Diese Norm schreibt explizit vor, dass Feuerwehrhelme über einen Nackenschutz (z.B. in Form eines "Hollandtuchs") verfügen müssen, um den hinteren Hals- und Nackenbereich vor Hitze und Flammen zu schützen.
- DIN EN 12492 - (Bergsteigerhelme): Oft für Arbeiten in der Höhe verwendet. Nackenschutz ist hier in der Regel über die Konstruktion und Eignung für den Einsatz in verschiedenen Umgebungen relevant, aber nicht als separate Prüfnorm für den Nacken allein.
- Normen für Schutzkleidung (z. B. DIN EN ISO 11612 - Schutz gegen Hitze und Flammen oder DIN EN 343 - Schutz gegen Regen): Hier kann der Nackenschutz als Teil des Kragens oder einer Kapuze mitberücksichtigt sein, um den thermischen oder klimatischen Schutz zu gewährleisten.
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5.2 Augen- und Gesichtsschutz
Was ist Augen- und Gesichtsschutz und wann benötige ich eine Schutzbrille, Vollsichtbrille (Korbbrille) oder ein Gesichtsschild (Visier)?
Augen- und Gesichtsschutz umfasst die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die dazu bestimmt ist, die Augen und/oder das gesamte Gesicht des Trägers vor Verletzungen oder Schädigungen zu schützen.
Gefährdungen treten häufig in Kombination verschiedener Gefährdungsfaktoren auf und Schädigungen werden zumeist verursacht durch:
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5.2.0 Augenschutzplan
- Mechanische Gefahren, wie Splitter, Späne, Staub oder Partikel (Hochgeschwindigkeitspartikel)
- Gefahrstoffe, wie Spritzer von Flüssigkeiten, Gase oder Dämpfe
- Biostoffe, wie Infektionserreger, Viren etc.
- Thermische Gefahren, wie Hitze, Flammen oder geschmolzene Metalle
- Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen, optische wie UV-Strahlung, Infrarot (IR), Laser oder intensive sichtbare Strahlung (z. B. beim Schweißen) / Strahlenschutz
Technische Normen im Augen- und Gesichtsschutz
Die Normen für Augen- und Gesichtsschutz bilden eine Reihe von Standards, die die Anforderungen an optische, mechanische und thermische Eigenschaften festlegen.
- DIN EN 166 - Persönlicher Augenschutz – Anforderungen (Allgemeine Anforderungen an alle Arten von Augenschutzgeräten wie Bügelbrillen, Vollsichtbrillen und Gesichtsschilde hinsichtlich Material, optischer Güte und minimaler mechanischer Festigkeit).
- DIN EN 169 - Filter für das Schweißen (Schutzstufen für Schweißfilter)
- DIN EN 170 - Ultraviolettschutzfilter (UV-Filter) (Transmissionsanforderungen für UV-Filter)
- DIN EN 171 - Infrarotschutzfilter (IR-Filter) (Transmissionsanforderungen für Hitzeschutzfilter)
- DIN EN 172 - Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch (Anforderungen an Blendschutz im industriellen Einsatz)
- DIN EN 207 / DIN EN 208 - Laserschutzfilter / Justierarbeiten an Lasern (Spezielle Normen für den Schutz vor Laserstrahlung)
- DIN EN 379 - Automatische Schweißerschutzfilter (Regelt die Funktion automatisch abdunkelnder Schweißfilter)
- DIN EN 175 - Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen (Zusätzliche Anforderungen an Schweißschilde und -helme)
- EN 14458 - Gesichtsschutzschilde und Visiere zur Verwendung mit Schutzhelmen für die Feuerwehr, Krankenwagenpersonal und Notfalldienste
Hinweis: Die europäische Normung wird schrittweise auf die internationale Normenfamilie DIN EN ISO 16321 ... umgestellt, die DIN EN 166, als aktuell noch die zentrale, meist verwendete Prüfgrundlage und weitere Filternormen zukünftig ersetzen wird.
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5.3 Gehörschutz
Wann benötige ich Gehörschutz wie Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken?
Gehörschutz ist die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die dazu dient, die Einwirkung von Lärm auf das Gehör zu verringern und so Gehörschäden (wie Lärmschwerhörigkeit) vorzubeugen. Die gängigen Arten von Gehörschutz sind Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken. Der Einsatz von Gehörschutz ist in Deutschland gesetzlich geregelt durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung LärmVibrationsArbSchV):
- Bereitstellungspflicht: Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von (80 dB(A)) muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen
- Benutzungspflicht: Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von (85 dB(A)) muss der Gehörschutz durchgehend getragen werden.
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5.3.0 Gehörschutzplan
Technische Normen im Gehörschutz
Die Prüfmethoden Gehörschutz werden in der Normenreihe DIN EN 13819 beschrieben. Die zentralen Anforderungen an Gehörschutz sind in den Normenreihe DIN EN 352 und DIN EN ISO 4869 ... (Akustikqualität Sprechfunk) festgelegt. Die DIN EN 352-Normenfamilie behandelt auch zusätzliche Teile für moderne Gehörschutzgeräte oder ergänzende Funktionen wie z.B. elektronischen Funktionen. Diese Normen gewährleisten, dass die Produkte die erforderliche Dämmleistung und Sicherheit bieten. Die Norm DIN EN 458 und DIN EN 17479 liefern zudem Leitfäden mit Empfehlungen für die Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung.
5.3.1 Gehörschutzstöpsel
- DIN EN 352-2 - Gehörschutzstöpsel: Anforderungen an alle Arten von Stöpseln (vorgeformte, formbare, Otoplastiken)
- DIN EN 352-5 - Aktive Geräuschkompensation (Active Noise Cancellation, ANR): Zusätzliche aktive Lärmunterdrückung
- DIN EN 352-6 - Gehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen: z. B. für Funkgeräte oder Gegensprechanlagen
- DIN EN 352-7 - Pegelabhängige Gehörschutzstöpsel: Die elektronische Variante der Gehörschutzstöpsel
- DIN EN 352-9 - Gehörschutzstöpsel mit sicherheitsrelevantem Audioinput
- DIN EN 352-10 - Gehörschutzstöpsel mit Audiounterhaltungseingang
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5.3.2 Kapselgehörschutz
- DIN EN 352-1 - Kapselgehörschützer: Anforderungen an Kapselgehörschützer (wie Kopfhörer) mit Bügel
- DIN EN 352-3 - Kapselgehörschützer zur Befestigung am Industrieschutzhelm: Anforderungen an Kapseln, die direkt an einem Schutzhelm oder Gesichtschutz montiert werden
- DIN EN 352-4 - Pegelabhängige Gehörschützer: Erlauben leise Geräusche/Sprache, dämpfen aber Impulse/Lärm ab (z. B. für die Kommunikation)
- DIN EN 352-5 - Aktive Geräuschkompensation (Active Noise Cancellation, ANR): Zusätzliche aktive Lärmunterdrückung
- DIN EN 352-6 - Gehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen: z. B. für Funkgeräte oder Gegensprechanlagen
- DIN EN 352-8 - Audiokapselgehörschützer für Unterhaltungszwecke: Kapseln mit Radio- oder Musikwiedergabe
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5.4 Atemschutz
Wann benötige ich Atemschutz wie Atemschutzfilter und- masken oder Filter- oder Isoliergeräte?
Atemschutz ist ein essenzieller Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und dient dem Schutz des Trägers vor dem Einatmen gesundheitsschädlicher
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5.4.0 Atemschutzplan
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Hauptgruppen von Atemschutzgeräten:
- Filtergeräte: Filtern Schadstoffe aus der Umgebungsluft (z. B. Masken mit austauschbaren Filtern oder die bekannten FFP-Masken).
- Isoliergeräte: Versorgen den Träger aus einer von der Umgebungsluft unabhängigen Quelle mit Atemluft (z. B. Pressluftatmer).
Atemschutz fällt in der Regel unter die Risikokategorie III der PSA-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/425), da er vor tödlichen Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden schützen muss.
5.4.1 Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken)
Wann benötige ich welchen Mundschutz, Partikel-Filtermaske?
Diese Einwegmasken schützen vor Partikeln (Staub, Rauch, Aerosole) und werden in drei Schutzklassen eingeteilt.
Technische Normen im Atemschutz - Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken)
| EN 149 (Schutzklasse) |
Beschreibung |
Gesamtleckage - Schutzwirkung |
| FFP1 |
Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln (FFP-Masken) |
Max. 22% |
| FFP2 |
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Max. 8% - z. B. Schutz vor COVID-19-Viren in der Luft |
| FFP3 |
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Max. 2% - höchster Schutz vor giftigen Partikeln, krebserregenden Stoffen |
| NR |
Zusatz-Kennzeichen: Non Reusable |
nur für eine Schicht |
| R |
Zusatz-Kennzeichen: Reusable |
wiederverwendbar |
| D |
Zusatz-Kennzeichen: Dolomitstaubprüfung bestanden |
erhöhte Beständigkeit gegen Verstopfen |
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5.4.2. Filtergeräte (Atemanschlumasken + Filter)
Wann benötige ich Filtergeräte und welche Voll-, Halb- und Viertelmasken und welche Filtertypen muss ich beachten?
- Vollmasken: - Masken mit hoher Dichtigkeit und Schutz für Augen und Gesicht
- Halbmasken und Viertelmasken: - Masken, die Mund, Nase und Kinn bedecken, aber die Augen freilassen
- Partikelfilter: - Klassifizierung nach Filterart in P1, P2, P3
- Gasfilter und Kombinationsfilter: - Klassifizierung der Filtertypen und -klassen (1, 2, 3) nach ihrem Schutzbereich und Kapazität
Technische Normen für Atemschutz - Filtergeräte (Atemanschlüsse + Filter)
ToDo
- EN 14387 - Klassifizierung der Filtertypen (z. B. A, B, E, K) und -klassen (1, 2, 3) nach ihrem Schutzbereich und ihrer Kapazität
- EN 143- Klassifizierung Filtertypen in P1, P2, P3 zur Verwendung in Verbindung mit EN 136 oder EN 140 Masken.
- EN 136 - Anforderungen an Vollmasken
- EN 140 - Anforderungen an Masken, die nur Mund, Nase und Kinn bedecken, aber die Augen freilassen.
Wichtig: Filtergeräte dürfen nicht in sauerstoffarmer Atmosphäre eingesetzt werden. In diesen Fällen sind Isoliergeräte (z. B. Pressluftatmer) erforderlich.
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5.4.3. Atemschutzgeräte / Isoliergeräte (Umluftunabhängiger Atemschutz)
Was ist ein Isoliergerät und wofür benötige ich es?
Diese Geräte werden eingesetzt, wenn der Sauerstoffgehalt in der Umgebungsluft unter 17% liegt oder die Schadstoffkonzentration oder -langzeiteinwirkung zu hoch für Filtergeräte wird.
- Pressluftatmer für Feuerwehr, Rettungsdienste, Temporäre Erlebnisaktivitäten
- Druckluft-Selbstretter für Flucht aus gefährlichen Bereichen z.B. Bergbau
- Druckluft-Schlauchgeräte mit kontinuierlichem Luftstrom für Berufstaucher z.B. Sättigungs- und Rettungstaucher
Technische Normen für Atemschutzgeräte (Umluftunabhängiger Atemschutz)
ToDo
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5.5 Hautschutz
Was ist ein Hautschutzplan und wie wird er gestaltet?
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5.5.0 Hautschutzplan
Der Hautschutz am Arbeitsplatz ist ein zentrales Element der Prävention von berufsbedingten Hauterkrankungen. Er folgt dem STOP-Prinzip (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen), wobei nur die Schutzhandschuhe und die eingesetzten Desinfektions- und Hautschutzmittel die persönlichen Schutzmaßnahmen darstellen.
Ein wirksames Hautschutzkonzept basiert auf drei Säulen, die im betrieblichen Hautschutzplan schriftlich über Gefährdungsermittlung vgl. Abs. 6 festgelegt werden:
| Säule |
Zweck |
Persönliche Schutzausrüstung / Mittel |
| Hautschutz (Prävention) |
Schutz der Haut vor schädigenden Stoffen und Einflüssen vor der Arbeit/Exposition |
Hautschutzcremes (z. B. vor Feuchtarbeit, öligen oder wasserlöslichen Stoffen) und Schutzhandschuhe |
| Hautreinigung |
Schonende Beseitigung von Verschmutzungen während oder nach der Arbeit/Exposition |
Schonende Hautreinigungsmittel (Waschpasten, -lotionen), keine scharfen Reinigungsmittel oder Lösemittel |
| Hautpflege (Regeneration) |
Unterstützung der Hautregeneration nach der Arbeit/Exposition |
Hautpflegemittel (fett- oder feuchtigkeitsspendende Cremes), um die natürliche Schutzbarriere wieder aufzubauen |
Ein betrieblich festgelegter Hautschutzplan ist für jede hautbelastende Tätigkeit (z. B. Feuchtarbeit, Umgang mit Gefahrstoffen, Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen) vorgeschrieben, muss an gut sichtbarer Stelle aushängen und ist für die Beschäftigten bindend.
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5.5.1 Hautschutzmittel (Cremes / keine PSA)
Hautschutzmittel ersetzen keine Schutzhandschuhe, sondern sollen die Haut vor einer Belastung schützen oder die spätere Reinigung erleichtern. Sie sind keine PSA im engeren Sinne der Verordnung (EU) 2016/425, da sie die Schutzwirkung nicht mit der CE-Kennzeichnung belegen müssen, sind aber eine notwendige Maßnahme im Hautschutzplan. Hautschutzmittel werden grob in Kategorien eingeteilt, je nach Art des Schutzes:
- Schutz vor wasserlöslichen Stoffen: Erleichtert die Reinigung von z. B. Säuren, Laugen, Salzen.
- Schutz vor wasserunlöslichen Stoffen: Erleichtert die Reinigung von z. B. Ölen, Fetten, Farben, Ruß.
- Spezialschutzmittel: z. B. Schutz vor UV-Strahlung oder unter Schutzhandschuhen.
Die Auswahl und Wirksamkeit muss vom Hersteller belegt werden (vgl. DGUV Information 212-017).
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5.5.2 Schutzhandschuhe (PSA)
Wann und welche Schutzhandschuhe gelten als PSA?
Schutzhandschuhe sind Bestandteil der Schutzkleidung gelten bei Ausweisung von Schutzwirkung als Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Sie sind die primäre Schutzmaßnahme bei Gefährdungen durch Hautkontakt. Sie müssen gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 zertifiziert und *vgl. Abs. 2.4.1 ausgewählt sein.
Technische Normen für Schutzhandschuhe
Orientierung liefert die DIN EN ISO 21420. Schützenden Eigenschaften von Handschuhen gelten nie allein, sondern nur in Kombination mit den zutreffenden spezifischen Normen:
- DIN EN 388 - Schutz gegen Verletzungen wie Abrieb, Schnitten oder Durchstichen nach Leistungsstufen (0-5)
- DIN EN 16350 - Schutzhandschuhe mit elektrostatische Eigenschaften zur Verhinderung von Entladungen
- DIN EN 455 ... - Medizinische Einmalhandschuhe gegen Gefahr- und Biostoffe
- DIN EN ISO 374 ... - Schutzhandschuhe gegen Gefahr- und Biostoffe (allgemein)
- DIN EN ISO 374-1 - Entwurf - Permeationsbeständigkeit (Durchdringungszeit) Anzahl von Prüfchemikalien
Typ A (min. 30 Min. bei =/> 6 Chemikalien),
Typ B (min. 30 Min. bei =/> 3 Chemikalien),
Typ C (min. 10 Min. bei =/> 1 Chemikalie)
- DIN EN ISO 374-5 - Entwurf - Schutz vor Mikroorganismen (Bakterien und Pilze) und Viren
- DIN EN 407 - Entwurf - Schutzhandschuhe gegen Hitze und/oder Feuer
- DIN EN 511 - Schutzhandschuhe gegen Kälte
- DIN EN 421 - Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination

Anwendung von Schutzhandschuhen
Welche Regeln gelten im Umgang mit Schutzhandschuhen?
In der Praxis zeigt sich, dass ein optimaler Schutz beim Tragen von Schutzhandschuhen nur dann erreicht werden kann, wenn die Handschuhe auch sachgerecht verwendet werden. Die wichtigsten Regeln beim Umgang mit Schutzhandschuhen sind nachfolgend aufgeführt:
- Ausschließlich die für die Tätigkeit nach Gefährdungsbeurteilung vorgesehenen Schutzhandschuhe benutzen
- Information der herstellenden Firma beachten
- Ausschließlich unbeschädigte, innen saubere und trockene Schutzhandschuhe benutzen
- Schutzhandschuhe nur mit sauberen, trockenen Händen anziehen
- Verschwitzte Schutzhandschuhe wechseln und trocknen lassen
- Ausschließlich persönlich zugeordnete Schutzhandschuhe benutzen
- Einmalhandschuhe nur einmal verwenden
- Chemikalienschutzhandschuhe
- Maximale Tragedauer von Chemikalienschutzhandschuhen beachten, zuvor auf Defekte prüfen
- Stulpe von Chemikalienschutzhandschuhen umschlagen
- Chemikalienschutzhandschuhe vor dem Ausziehen reinigen
- Nach Verwendung von Säuren oder alkalihaltigen Produkten: Schutzhandschuhe unter fließendem Wasser abspülen und mit einem sauberen Tuch abtrocknen
- Nach Verwendung von Lösemitteln mit trockenem Tuch abwischen; keine zusätzlichen Lösemittel zur Reinigung verwenden
- Benutzte Handschuhe so ausziehen, dass ein Kontakt mit den anhaftenden Arbeitsstoffen vermieden wird
- Vorgesetzte oder die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt bei Hautproblemen informieren
- Handschuhe gemäß Produktinformation der herstellenden Firmen sachgerecht lagern
- Bei Hautproblemen Vorgesetzten und Betriebsarzt informieren
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5.6 Bein- und Fußschutz
Was ist Fuß- und Beinschutz und wie wähle ich den richtigen Arbeitsschuh bzw. Arbeitsstiefel aus?
Der Bein- und Fußschutz ist ein essenzieller Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und dient in Form eines Schuh, Stiefel mit oder ohne Gamaschen als zusätzlicher Bestandteil der Schutzkleidung dem Schutz des Beins und der Füße.
5.6.0 Bein- und Fußschutzplan
In Europa sind die Anforderungen an den Fußschutz durch harmonisierte Normen der DIN EN ISO 20344 ff. geregelt. Für ein hinreichendes Verständnis empfiehlt es sich, mit den im Kontext der Kennzeichnung von Arbeitsschuhen nach (z.B. O (Berufsschuhe), S (Sicherheitsschuhe), F (Feuerwehrschuhe) und weiteren Kürzeln Abs. 5.6.4 auseinander zu setzen.
- DIN EN ISO 20347 - Berufsschuhe (O): Keine Zehenschutzkappe, aber mit weiteren Schutzmerkmalen wie Rutschhemmung und antistatischen Eigenschaften
- DIN EN ISO 20346 - Schutzschuhe: Zehenschutzkappe: Prüfenergie von 100 Joule
- DIN EN ISO 20345 - Sicherheitsschuhe (S): Zehenschutzkappe: Prüfenergie von 200 Joule (entspricht einem 20 kg schweren Gegenstand, der aus 1 m Höhe fällt)
- DIN EN 15090 - Feuerwehrschuhe (F):
Die Auswahl des richtigen Fußschutzes basiert auf der Gefährdungsbeurteilung vgl. Abs.6.1 im relevanten Arbeitssystem (DGUV Regel 112-191) des Trägers.
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Technische Normen für Bein- und Fußschutz, Berufsschuhe und Sicherheitsschuhe
Besondere Risiken werden in ergänzenden, auf einzelne Tätigkeiten bezogenen Normen behandelt zum Beispiel:
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5.6.1 Berufsschuhe (O)
Welchen Berufschuh benötige ich?
Berufsschuhe nach DIN EN ISO 20347 zählen wie Sicherheits- und Schutzschuhe zur Kategorie des Fußschutzes (PSA), erfüllen aber geringere mechanische Schutzanforderungen. Ihr Primärer Schutz liegt im Tragekomfort (OB) und zusätzlichen Schutzwirkungen (O1-5) wie Schutz vor Oberflächennässe, Durchtrittsicherheit und Rutschhemmung nach DIN EN ISO 13287,

- OB: Tragekomfort und Dämpfung
- O1: O1 plus geschlossener Fersenbereich mit Dämpfung (E), antistatische Eigenschaften (A) für frockene Arbeitsbereiche im Innenraum (z. B. Büros, Verkauf, Gesundheitswesen)
- O2: O1 plus Wasserdurchtritt & Wasseraufnahme (WPA) / Schutz vor Oberflächennässe in feuchten Arbeitsbereiche ohne Durchtrittsgefahr z. B. Lebensmittelproduktion, Labore, Bereiche mit häufiger Nassreinigung)
- O3: O2 plus Durchtrittsicherheit (P, PL, PS) Bereiche, in denen zusätzliche Durchtrittsicherheit erforderlich ist.
- O4: O2 plus hohe Berufsstiefel aus Polymer/Gummi
- O5: O4 plus Durchtrittsicherheit (P, PL, PS) und profilierter Laufsohle Bereiche, in denen zusätzliche Gefahr durch unwegsames Gelände herabfallende Gegenstände droht (z. B. Gärtnerei, landwirtschaftliche Arbeiten)
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5.6.2 Sicherheitsschuhe (S)
Welchen Sicherheitsschuh benötige ich?
Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345:2022 werden in Klassen von SB bis S7 eingeteilt, die auf den Grundanforderungen (SB) aufbauen. Sicherheitsschuhe sind im Gegensatz zu Berufsschuhen grundsätzlich (SB) mit einer Zehenschutzkappe (200 Joule) ausgestattet und erfüllen Grundanforderungen zur Durchtrittsicherheit (P, PL, PS) nach DIN EN ISO 22568 ... und folgendem Schlüssel.
- S1P, S3, S5, S7 - durchtrittsichere Sohle aus Stahl, Nageldurchtrittschutz mit Durchmesser des Testnagels 4,5 mm
- S1PS, S3S, S5S, S7S - höhere Anforderung für durchtrittsichere Sohle aus Textil, Nageldurchtrittschutz mit Durchmesser des Testnagels 3 mm
Die Schutzklassen bauen aufeinander auf. Je höher die Klasse, desto umfassender der Schutz.
- SB = Basisanforderung: Zehenschutzkappe (200 Joule) und rutschhemmende Sohle (SRA). Minimaler Schutz bei Schuhen mit offenem Fersenbereich oder speziellen Socken/Clogs.
- S1 = SB + geschlossener Fersenbereich mit Energieaufnahme (E), antistatisch (A) für (z.B. Trockene Innenbereiche wie Lager, Montage, Werkstatt, Logistik)
- S2 = S1 + Wasserdurchtrittschutz im Obermaterials (WPA) für mindestens 60 min für (z.B. Innen- und Außenbereiche mit Feuchtigkeit (Produktion, Labor, Küchen)
- S3 = S2 + Durchtrittsicherheit (P, PL) oder (PS) und profilierte Laufsohle für (z.B Bau, Handwerk, Außenbereiche, feuchte und raue Umgebungen)
- S4 = S1 + vollständig wasserdichte Stiefel (WR) für (z.B. Nassbereiche, Landwirtschaft, Reinigungsarbeiten
- S5 = S4 + Durchtrittsicherheit (P, PL) oder (PS) und profilierte Laufsohle für (z.B. Einsätze in extremer Nässe, Matsch, Baustellen im Tiefbau)
- S6 = S2 + dauerhaft wasserdichter Schuh (WR)
- S7 = S3 + dauerhaft wasserdichter Schuh (WR)
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5.6.3 Feuerwehrschuhe (F)
| Norm |
DIN EN 15090 Typ 1 |
DIN EN 15090 Typ 2 |
| Typ |
F1 |
F2 |
| Einsatzbereich |
Feuerwehrschuh für allgemeine Rettungseinsätze |
Feuerwehrstiefel für Brandbekämpfung im Freien |
5.6.4 Abkürzungsverzeichnis (Kürzel)
Da Berufs- und Sicherheitsschuhe in Bereichen mit nassen oder rutschigen Böden eingesetzt werden, ist die Rutschhemmung eine zentrale Anforderung. Sie wird als zusätzliches Kurzzeichen (SR) mit einer Schuhklasse z.B. O1-SR oder S2-SR gekennzeichnet:
- SRA - Rutschhemmung auf Keramikfliesen mit Reinigungsmittel
- SRB - Rutschhemmung auf Stahlboden mit Glycerin
- SRC - Erfüllt die Anforderungen von SRA und SRB (höchste Rutschfestigkeit)
- M - Mittelfußschutz (Schutz des Spanns / Metatarsal Protection)
- CR - Schnittfestigkeit des Schafts (z.B. Forst)
- P- Basis - Durchtrittschutz aus Metall (Stahlzwischensohle) / Testnagel (4,5 mm)
- PL - Leichter - Durchtrittsicherheit Nicht-Metall (Textilzwischensohle) / Testnagel (4,5 mm}
- PS - Höchste Durchtrittsicherheit Nicht-Metall (Textilzwischensohle) / Testnagel (3,0 mm / höherer Druck)
- SC- Abriebfestigkeit der Überkappe (z.B. Knielastige Arbeiten als Fliesenleger oder im Gartenbau
- LG- Halt auf Leitern (Ladder Grip) (z.B. Arbeiten mit häufigem Auf- und Absteigen (z. B. Fensterreinigung, Logistik, Regalbedienung).
- ESD - Schutz vor elektrostatische Entladungen (DIN EN IEC 61340-4-3) (z.B. in Bereichen vorgeschrieben, in denen empfindliche elektronische Bauteile gefertigt oder gehandhabt werden
- WR - Wasserdichtigkeit (gesamter Schuh)
- FO - Kraftstoffbeständigkeit der Laufsohle (z.B.) Werkstätten, Logistik, überall dort, wo mit Ölen oder Kraftstoffen gearbeitet wird.
- HRO - Hitzebeständigkeit der Laufsohle (Kontaktwärme bis 300°C)
- CI / HI - Kälte- / Wärmeisolierung des Sohlenunterbaus
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5.6.5 Orthopädische Schuheinlagen
Die DGUV Regel 112-191 regelt die Anforderungen an orthopädischen Fußschutz. Wenn Beschäftigte orthopädische Einlagen benötigen, dürfen diese nur in Verbindung mit einer Baumusterprüfung / Konformitätserklärung des Schuhherstellers verwendet werden.
Nicht zertifizierte Einlagen können die Schutzwirkung (insbesondere die Funktion der Zehenschutzkappe und und antistatische Eigenschaften) beeinträchtigen bis auflösen.
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