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Rückverfolgbarkeit von PSA

Inhaltsverzeichnis

Definition:

Die Rückverfolgbarkeit von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bedeutet, dass für jeden PSA-Artikel jederzeit über die gesamte Lieferkette hinweg festgestellt werden kann, wann dieser Artikel wo und durch wen gewonnen, hergestellt, verarbeitet, benutzt, gelagert, transportiert, verkauft oder entsorgt wurde.

Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit in der Handelskette

Die Verordnung (EU) 2016/425 verpflichtet alle Wirtschaftsakteure in der Handelskette von PSA zur Mitwirkung an einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit einer jeden PSA.

Auf berechtigtes Verlangen der Marktüberwachungsbehörden muss jeder Wirtschaftsakteur die jeweiligen Wirtschaftsakteure benennen:

  1. von denen er die PSA bezogen hat,
  2. an den er die PSA abgegeben hat.

Die Informationen müssen jeweils für 10 Jahre ab Artikelbezug, sowie 10 Jahre ab der Artikelabgabe vorgehalten werden.

Um dieser Verpflichtung wirksam und effizient nachkommen zu können, sollten alle Wirtschaftsakteure Informationen wie z.B. Modellbezeichnung, Hersteller, Lieferant und Empfänger, aber auch die jeweiligen Typen-, Chargen und Seriennummern einer PSA, in digital auswertbarer Form aufnehmen und bereithalten.

Ziele der Rückverfolgbarkeit von PSA

Ziel der Ausweitung der Pflichten auf die gesamte Lieferkette ist es sicherzustellen, dass nur konforme PSA auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union bereitgestellt wird. Im Zweifel können Wirtschaftsakteure identifiziert werden, welche nichtkonforme PSA auf dem Markt bereitgestellt oder belassen haben.

Die Regeln, unter denen PSA auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, beschreiben, dass nur solche PSA in Verkehr gebracht werden dürfen, welche "bei angemessener Wartung und bestimmungsgemäßer Verwendung [...] die Gesundheit oder Sicherheit von Personen, Haustieren oder Eigentum" nicht gefährden.

Mit einer Rückverfolgbarkeit der Lieferkette in alle Richtungen können auch die jeweiligen Endkunden gezielt und kurzfristig informiert werden, wenn z.B. ein Hersteller nachträglich eine Sicherheitswarnung für ein bereits im Handel befindliches Produkt aussprechen muss.

Rückverfolgbarkeit: Händlerpflichten mit Sachkunde24.de erfüllen

Jeder in Sachkunde24.de registrierte Nutzer hat die Möglichkeit, Artikel mit den erforderlichen Daten zu inventarisieren und im Verkaufsfall mit einer Info zum jeweiligen Käufer als "verkauft" zu markieren.

Darüber hinaus kann man sich als Händler auch für die Systemfunktion "Artikeltransfer" freischalten lassen, welche diese Prozesse noch komfortabler macht und im Sinne eines zeitgemäßen Kundenservice sogar die gesammelte Übergabe der bereits vollständig digital inventarisierten Artikel an den Kunden ermöglicht. Dieser muss dann lediglich per Mausklick die Inbetriebnahme dokumentieren und kann keine Prüftermine mehr vergessen.

Der Verkäufer kann nach dem Verkauf jederzeit ermitteln, wann und an wen er welche Artikel verkauft hat und erfüllt somit die Anforderungen, die sich in dieser Hinsicht aus der EU-Verordnung für ihn ergeben. Sinnvolle Filter und Suchfunktionen erleichtern ihm hier die Arbeit und sorgen dafür, dass er seine Kunden, etwa im Falle einer Sicherheitswarnung für ein bestimmtes Produkt, schnell informieren kann.

Quellen:

angelegt: 09.04.2018 08:39, letzte Änderung: 05.09.2023 09:56