2 Definitionen
Was versteht man unter persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)?
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz gehören zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie schützen vor einem Absturz entweder durch Verhinderung eines Sturzes (Rückhaltesystem (RHS)), Auffangen eines freien Falls (Auffangsystem (AS)) oder durch Positionieren am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzpositionierungssystem (APS)). Quelle: DGUV R 112-198 Abs. 2.1
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3 Anwendung
Persönliche Absturzschutzausrüstungen (PSAgA), Bergsport- und Kletterausrüstungen müssen als wichtiger Bestandteil von Persönliche Absturzschutzsystemen hohen Anforderungen gerecht werden, da sie vor lebensgefährlichen Absturzverletzungen schützen.
Bei korrekter Zusammenstellung, Benutzung und Verankerung in einem tragfähigen Anschlagpunkt wird das Restrisiko für die gesicherte Person auf eine Hängetrauma reduziert.
Diesem sollte mit einem validen Rettungskonzept, ggf. technischen Rettungssystem (RS) nach DIN EN 363 und hinreichendem Wissen & Kompetenz begegnet werden. Ein Rettungskonzept gilt nach aktuellem Konformität & Stand der Technik als valide, wenn eine in Hängeposition gesichert, aber handlungsunfähige Person, aus jeglicher theoretischer Exposition binnen 20 min (Erprobung: 15 min) aus der Hängeposition befreit und einer vollumfänglichen Erste-Hilfe-Versorgung einschließlich Rettungskette zugeführt werden kann.
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4 Planung, Auswahl und Inbetriebnahme
Wie sollten Persönliche Absturzschutzausrüstungen (PSAgA) geplant und zusammengestellt werden?
Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist in der Gefährdungsbeurteilung besonders zu bewerten. Gemäß BetrSichV § 4 Absatz 2 Satz 3 ist die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung für jeden Beschäftigten auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Quelle: TRBS 2121 Abs. 4.(2) 3
Bei der Auswahl und Benutzung von einigen
- Anschlagmöglichkeiten / Ankerpunkt
- mobilen bzw. ortsfesten Anschlageinrichtungen,
- Zugängen bzw. Steiganlagen und
- einigen Systemkomponenten, deren Funktionsprinzip oder nicht vollständig einsehbar ist,
sind besondere Auswahlentscheidungen, Unterweisungsinhalte und herstellerbezogene Prüfgrundsätze entsprechend Bedienungsanleitung zu berücksichtigen.
Bei Verwendung von Persönlicher Absturzschutzausrüstung muss ein Rettungssystem (RS) zur Verfügung stehen, dass an jeder beliebigen Stelle eine Rettung von Personen aus Notlagen ermöglicht. Quelle: ASR A1.8 Abs. 4.6
Hier sollte bereits im Beschaffungsprozess Obacht gehalten sein und bestenfalls schon bei der Planung und vor der Beschaffungsentscheidung eine sachkundige Beratung in Anspruch genommen werden.
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5 Prüfung PSA gegen Absturz
Warum und wie häufig muss PSA gegen Absturz und Kletterausrüstungen regelmäßig geprüft werden? Wie häufig muss PSAgA geprüft werden?
In Arbeitssystemen eingesetzte Persönliche Absturzschutzausrüstungen sind entsprechend der Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch innerhalb von 12 Monaten auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person zu prüfen. Quelle: DGUV G 312-906 Abs. 2
Bei der Festlegung von Art und Umfang erforderlicher Hauptprüfungen (Ordnungsprüfung / Technische Prüfung) und Kontrollen sind Einsatzbedingungen und Gefährdungsbeurteilung des Einsatzumfelds (vgl. Abs. 6) zu berücksichtigen. vgl. TRBS 1201 Abs. 2.1-2.6
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5.1 Hauptprüfungen
Wer darf Persönliche Absturzschutzausrüstung / Kletterausrüstung prüfen?
Ein Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfbedingungen einzelner Systembestandteile sind den Herstellerhinweisen und Konformitätserklärungen zu entnehmen und zu berücksichtigen. Die Prüffrist muss so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher verwendet werden kann. Quelle BetrSichV § 14 Abs (1)
"Der Arbeitgeber kann sich bei der Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen u. a. von den mit der Prüfung beauftragten Personen unterstützen lassen, die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt dabei unberührt." Quelle: Zitat, TRBS 1201 Abs. 3, 3.1
Beauftragte Personen müssen gemäß TRBS 1203 zudem hinreichend befähigt werden. Regelungen des Stand der Technik verwendeter Kletterausrüstung/ PSA gegen Absturz im jeweiligen Einsatzumfeld (Teilbereichen) sind zu berücksichtigen.
Als sachkundig für Prüfung von Persönliche Absturzschutzausrüstung / Kletterausrüstung gilt eine Person, die
- nach DGUV Grundsatz 312-906 qualifiziert und zertifiziert wurde und auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung, ausreichende Kenntnisse zum Stand der Technik auf dem Gebiet der persönlichen Absturzschutzausrüstungen / Bergsport- und Kletterausrüstungen und deren bestimmungsgemäßen Benutzung hat und
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, dem DGUV Regelwerk oder spezifischen Regelungen des Einsatzumfeld (Teilbereich) wie z.B. anerkannten Lehrmeinungen von Fachverbände, Dienststellen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, soweit vertraut ist, dass sie den ordnungsgemäßen Zustand persönlicher Absturzschutzsysteme prüfen und beurteilen kann.
siehe dazu auch Quelle: S24-Prüfungsordnung (DGUV Grundsatz 312-906)
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5.2 Operative Kontrollen
Wer und wie muss die PSA gegen Absturz oder Kletterausrüstung vor dem Einsatz überprüft werden?
Operativen Prüfungen, Inaugenscheinnahme müssen vor jeder Benutzung durch einen fachkundigen Anwender oder Verantwortlichen erfolgen (vgl. Abs. 6).
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5.3 Dokumentation der Gebrauchsgeschichte
Greifen mehrere Personen auf eine Persönliche Absturzschutzausrüstung zu, ist eine Dokumentation der operativen Prüfungen (Gebrauchsgeschichte) als z.B. Vermerk in den Einsatzprotokollierung dringend zu empfehlen. Die Ergebnisse einer solchen Nachweisführung können zudem auch wertvolle Erkenntnisse und Ableitungen zur Gefährdungsbeurteilung liefern. So kann diese bei der Relativierung von Ablegereifen und Hauptprüfungszyklen genutzt werden bzw. kann bei Beschaffungsentscheidungen dienlich sein.
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6 Benutzerkompetenz und Fachkunde
Die Anwendung von Persönlichen Absturzschutzausrüstungen, sowie Kletter- und Bergsportausrüstungen in Persönlichen Absturzschutzsystemen oder Seiltechniken stellt immer hohe Anforderungen an den Benutzer selbst dar. Regelwerke wie die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ff. erwarten von EU-Inverkehrbringern solcher Produkte eine qualifizierte Bedienungsanleitung nach DIN EN 365 in Landesspache bereitzustellen und hinreichende Konformitätsnachweise bezüglich der über Produktbeschreibung in Aussicht ausgestellten Anwendungsgebieten nachzuweisen. Die Bedienungsanleitungen genutzter Ausrüstungen stellen folglich eine nicht zu unterschätzen sinnvolle Grundlage für das Selbststudium des Benutzers zur Vorbereitung auf Qualifizierungen dar.
Theoretische Ausbildung
Die Bedienungsanleitung von Ausrüstungen selbst, als auch die im Kontext des Einsatzumfelds geltenden Regelwerke stellen theoretische Themen wie:
als wesentlichen Schulungsinhalt in den Mittelpunkt jeglicher Qualifizierungen in diesem Kontext.
Die Anforderungen und Verfahrensweisen zum systematischen Kraftschluss mit einem geeigneten Anschlagpunkt werden in der Bedienungsanleitung dargelegt.
Praktische Ausbildung
Ergänzender Aufbau von Benutzerkompetenz und Einsatzumfeldgewöhnung kann durch praktische Übungen oder zusätzliche Einweisungen, Trainings, Schulungen und Lehrgängen aufgebaut werden.
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6.1 Industrie, Handwerk und Trainingsumgebungen
Anwendung im Einsatzumfeld durchzusetzender Betreiberpflichten (ASiG) für Beschäftigte in Arbeitssystemen bei der Vorbereitung und Durchführung von Baustellen- und Instandhaltungstätigkeiten können zum besseren Verständnis und Übersicht in Teilbereiche bzw. Zugangsverfahren differenziert werden.
Fachverbände im Stand der Technik des Einsatzumfelds (IHT): DGUV, ECRA, IRATA, FISAT, FSBS, SVLFG, IGVW, ITRA
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6.2 Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen
Anwendung von PSA gegen Absturz, Bergsport- und Kletterausrüstung auf ortsgebundenen Freizeitanlagen, mobilen Freizeitattraktionen und -tätigkeiten mit Zugänglichkeit oder Zutrittsmöglichkeit für Privatpersonen unter und über 18 Jahren auf z.B.
- Spielplätzen, Sporthallen, Sportstätten und Badeanstalten
- Künstliche Kletteranlagen
- Topropesicherung
- Boulder
- Klettergriffe
- Seilgärten
- Hochseilgarten
- Niederseilgärten
- Bergführung und Klettersteige
- Bergsteigen und Hochtouren
- Canyoning
- mobile Anlagen und Attraktionen
- "Bungee"
- "Houserunning"
- "Flying Fox"
- "Kistenstapel- Maibaumklettern"
- "Slackline"
Fachverbände im Stand der Technik des Einsatzumfelds (SFA): UIAA, DAV, ERCA, IAPA
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6.3 Rettungsdienste, Rettungsrigging
Anwendung von PSA gegen Absturz, Bergsport- und Kletterausrüstung im Kontext der Vorbereitung und Durchführung von seiltechnischen Zugangs- Interventions- und Rettungsverfahren im Kontext behördlicher Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.
- Rettungsrigging
- Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen
- Wasser-, Eis und Strömungsrettung
- Luftrettung
- Höheninterventionstechnik
- Bergrettung
Fachverbände im Stand der Technik des Einsatzumfelds (RR): Rettungsrigging (RR / TripleR by Axel Manz), AGBF, DLRG, IKAR
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7 S24-Ressourcenverwaltung
Welche Vorteile bietet die Sachkunde24.de App & Software bei der PSAgA-Prüfung?
Mit der Sachkunde24 Lösung wird die Prüfung digitalisiert, wodurch manuelle Fehlerquellen minimiert und Zeit gespart wird. Die App bietet geführte Prüfprozesse, automatische Dokumentation, Erinnerungen an Fristen, Einbindung von Sicherheitsmeldungen sowie eine zentrale Verwaltung aller Ausrüstungsgegenstände – komplett DSGVO-konform.
Mit Sachkunde24.de verwalten und prüfen Sie Arbeitsmittel, wie PSA gegen Absturz und deren Anschlagpunkte ganz einfach online und vergeben oder erledigen die vorgeschriebenen Prüfungen einfach, zuverlässig und komplett digital – ganz ohne Papier und mit minimalem Aufwand. Die Sachkunde24-App erfüllt dabei alle Anforderungen der BetrSichV sowie der DGUV Regel 112-198/199 und stellt sicher, dass Sie jederzeit rechtssicher dokumentieren und Ihre PSAgA optimal geprüft werden können.
Mit der Sachkunde24-App optimieren Sie diesen Prüfprozess nachhaltig. Dank der vollständig digitalen Durchführung sparen Sie Zeit und minimieren Fehlerquellen. Die automatische Erstellung von Prüfprotokollen und Kontrollblättern sorgt für eine lückenlose Dokumentation, die jederzeit rechtssicher abrufbar ist. So gewährleisten Sie maximale Sicherheit und Compliance in Ihrem Unternehmen. Dabei liefert die Sachkunde24.de- Software digitale Unterstützung bei der Verwaltung und Prüfung von PSAgA.
Erfassung aller Ausrüstungsdaten – schnell und strukturiert
Mit der App werden alle wichtigen Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bequem digital erfasst – von Produkttyp über Hersteller bis zur Seriennummer.
Wenig Aufwand und Passgenaue Checklisten für jede Prüfung
Ob Standardausrüstung oder Spezialkomponente: Das Modellverzeichnis der App stellt Ihnen vorgefertigte Checklisten bereit, die sich auf Wunsch dennoch individuell anpassen lassen. Diese basieren auf den Vorgaben der DGUV Regel 112-198/199 oder Herstellerinformationen und stellen sicher, dass bei jeder Prüfung alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden. Dazu gehören auch etwaige Sicherheitsmeldungen und Rückrufe, welche vom Hersteller ausgerufen wurden.
Prüfung direkt vor Ort – per Smartphone oderTablet
Die Prüfung erfolgt mobil und digital – direkt da, wo Ihre PSAgA im Einsatz ist. Die Benutzerführung ist klar strukturiert und leitet die Prüfer Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf.
Prüfprotokolle und Reparaturberichte automatisch erstellen
Nach abgeschlossener Kontrolle generiert die Sachkunde24.de App ein vollständiges Reparatur- bzw. Prüfprotokoll. Dieses wird sicher gespeichert und kann jederzeit exportiert oder weitergeleitet werden – ganz ohne Papierkram und mit vollem Überblick über Ihre Prüfdokumentation in einer Stammkarte.
Keine Prüffrist mehr verpassen
Die integrierte Erinnerungsfunktion informiert Sie rechtzeitig mit oder ohne Push-Systemmitteilungen über anstehende und überfällige Prüfungen Ihrer Persönlichen Absturzschutzausrüstungen. So bleibt alles stets im geprüften Zustand und Sie erfüllen automatisch alle gesetzlichen Fristen.
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