Schulungsvorlage: Anwendung - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zum Retten (RA)

Hinweise

Im Hinblick auf den in PSA-BV § 3, DGUV V 1 §4, ArbStättV § 6, BetrSichV § 12 und ArbSchG § 12 nach DGUV G 312-001 und DGUV G 312-906 geforderten hinreichenden Anspruch an eine "Unterweisung", müssen Dauer und Umfang des Schulungsplans über plausibel und nachvollziehbare Anamnese und Teilnehmergespräche zu den betrieblichen Verhältnissen (z.B. Gefährdungsbeurteilung) und Festlegungen (z.B. Betriebsanweisungen) evaluiert werden. Im Bereich der praktischer Ausbildungsinhalte und Übungen sollte eine Fokussierung auf vom Teilnehmer zum Lehrgang mitgeführten und später im betrieblichen Zugriff befindlichen PSA gegen Absturz und dort bereitgestellten PSA gegen Absturz zum Retten fokussiert werden.

Inhalte (normativ)

Name Titel
DGUV R 112-199 DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
DGUV I 204-011 DGUV Information 204-011 - Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma
DIN 13169 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E
DGUV G 312-001 DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
DIN EN 13921 Persönliche Schutzausrüstung - Ergonomische Grundsätze
DIN EN 365 Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung
DIN EN 363 - RS Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rettungssystem
DIN EN 17235 Permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken
DIN CEN/TS 16415 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Empfehlungen für Anschlageinrichtungen, die von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden
DIN EN 1496 Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungshubgeräte
DIN 14800-16 Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 16: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen bis 30 m
DIN EN 353 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Mitlaufende Auffanggeräte
DIN EN 353-1 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich einer Führung - Teil 1: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung
DIN EN 353-2 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung
DIN EN 355 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Falldämpfer
DIN EN 358 Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen - Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten
DIN EN 360 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Höhensicherungsgeräte
DIN EN 1497 Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungsgurte
DIN EN 1498 Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungsschlaufen
DIN 18799 Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 14122-4 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 4: Ortsfeste Steigleitern
DIN 28017-3 Ortsfeste Zugänge zu verfahrenstechnischen Apparaten - Teil 3: Steigleitern
DIN EN 14396 Ortsfeste Steigleitern für Schächte
DIN 19572 Haltevorrichtungen zum Einsteigen in begehbare Schächte - Anforderungen, Prüfung
DGUV R 113-004 Teil 1 DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
TRBS 2121 Teil 4 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln

FAQ

10 häufig gestellte Fragen zum Thema: Anwendung PSA gegen Absturz zum Retten (RA) nach DGUV Regel 112-199

1. Für wen ist der Lehrgang nach DGUV R 112-199 verpflichtend?

Der Lehrgang richtet sich an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) benutzen und im Notfall in der Lage sein müssen, eine verunfallte Person sicher aus Höhen oder Tiefen zu retten. Das betrifft Branchen wie Windenergie, Bauwesen, Telekommunikation, Energieversorgung sowie Arbeiten in Silos, Behältern oder Schächten. Arbeitgeber sind nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ein funktionierendes Rettungskonzept sicherzustellen, wozu ausgebildete Retter gehören.

2. Was ist der Unterschied zwischen DGUV R 112-198 und R 112-199?

Der Lehrgang nach 112-199 ist eine Aufbauschulung zur DGUV R 112-198, die fortgeschrittene Techniken der Fremdrettung von hilflos im Auffanggurt oder Körperhaltevorrichtung hängenden Personen vermittelt.

  • DGUV Regel 112-198 behandelt die Benutzung von PSAgA zur Prävention eines Absturzes (Auffangen, Rückhalten).
  • DGUV Regel 112-199 fokussiert sich rein auf das Retten einer bereits abgestürzten, im Gurt hängenden oder in einer Tiefe (z.B. Schacht) verunfallten Person.

3. Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme am R 112-199 Lehrgang?

Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Eine gültige Erstunterweisung nach DGUV Regel 112-198 (Grundmodul PSAgA-Nutzung).
  • Der Nachweis über eine aktuelle betriebliche Ersthelfer-Ausbildung (i.d.R. 9 Stunden, nicht älter als 2 Jahre).
  • Körperliche Eignung für Höhenarbeiten und Rettungsmanöver. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (ehemals G41) wird dringend empfohlen, ist aber nicht immer zwingende rechtliche Voraussetzung für den Kursbesuch selbst.

4. Welche Inhalte werden im Lehrgang PSAgA zum Retten vermittelt?

Der Lehrgang teilt sich in einen theoretischen und einen umfangreichen praktischen Teil:

  • Theorie:
    Rechtliche Grundlagen, Sturzphysik, spezifische Rettungssysteme (Abseilgeräte, Rettungshubgeräte), Gefahren beim Retten (z.B. Hängetrauma, Eigensicherung), Erstellung von Rettungskonzepten.
  • Praxis:
    Intensives Training von Rettungsmanövern aus unterschiedlichen Lagen, Selbstrettung, Fremdrettung einer bewusstlosen Person, Umgang mit Rettungsgeräten, Erste-Hilfe-Maßnahmen nach der Rettung.

5. Wie lange dauert ein Lehrgang nach DGUV R 112-199?

Die Dauer variiert je nach Schulungsanbieter und dem Umfang der praktischen Übungen, die auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt sind. In der Regel dauert ein R 112-199 Lehrgang 1 bis 2 Tage (bzw. ca. 8 bis 16 Unterrichtsstunden). Bei Kombi-Kursen (112-198 & 112-199) ist mit mindestens 2-3 Tagen zu rechnen.

6. Aus welchen Komponenten besteht ein persönliches Rettungssystem?

Ein Rettungssystem nach DGUV R 112-199 setzt sich aus verschiedenen, zertifizierten Komponenten zusammen, darunter:

  • Körperhaltevorrichtung z.B. Auffanggurt, Rettungsgurt (EN 361, EN 1497, EN 1498).
  • Rettungsgerät z.B. Abseilgerät oder Rettungshubgerät (EN 341, EN 1496).
  • Verbindungsmittel z.B. Rettungsseil (EN 1891).
  • Anschlagpunkt 12kN z.B. Anschlageinrichtung (EN 17235, EN 795).

7. Was ist ein Rettungskonzept und warum ist es rechtlich relevant?

Ein Rettungskonzept ist ein dokumentierter Plan, der festlegt, wie eine abgestürzte oder verunfallte Person in einem spezifischen Arbeitsbereich innerhalb angemessener Zeit gerettet werden kann. Es ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Ohne ein einsatzspezifisches Rettungskonzept darf eine Arbeit mit PSAgA nicht aufgenommen werden. Die Schulung nach R 112-199 befähigt Mitarbeiter, dieses Rettungskonzepte unter Anwendung oder Nutzung von PSA gegen Absturz praktisch umzusetzen.

8. Genügt der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs als vollständiger Nachweis der gesetzlichen Unterweisungspflicht?

Nein, der reine Lehrgangsabschluss reicht rechtlich nicht als alleiniger Nachweis aus. Ein externer Lehrgang vermittelt die theoretische Basis und die methodische Fachkunde meist unter standardisierten Trainingsbedingungen. Eine vollumfänglich rechtskonforme Unterweisung nach DGUV Regel 112-199 erfordert jedoch die praktische Einweisung und Übung des betriebsspezifischen Rettungskonzepts unter den realen räumlichen Bedingungen und Gefahren vor Ort. Die Mitarbeiter müssen zudem die spezifischen Anschlagpunkte (DIN EN 17235, DIN EN 795) und Besonderheiten ihres tatsächlichen Arbeitsplatzes und Arbeitsstellen kennen. Der Lehrgang bildet somit das essenzielle fachliche Fundament, auf dem die zwingend erforderliche, objektbezogene Unterweisung im Betrieb aufbaut.

9. Reicht das Zertifikat des Lehrgangs aus oder muss die Schulung jährlich wiederholt werden?

Es ist wichtig, zwischen dem Erwerb der allgemeinen Fachkunde und der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung zu unterscheiden. Das Zertifikat des Lehrgangs bescheinigt die erworbene Fachkunde, ersetzt aber nicht die jährliche betriebliche Unterweisungspflicht am Arbeitsplatz. Ein Lehrgang vermittelt die grundlegende Fachkunde für die Höhenrettung und die Handhabung der Rettungssysteme. Die DGUV Vorschrift 1 (§ 4) sowie das Arbeitsschutzgesetz (§ 12) fordern jedoch zwingend eine arbeitsplatzspezifische Unterweisung. Diese Unterweisung in die Rettungsverfahren – welche praktische Übungen nach DGUV Regel 112-199 einschließen muss – ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

10. Sollte für den Lehrgang und die Unterweisung Leihausrüstung oder die eigene PSAgA und betriebliche Rettungsausrüstung genutzt werden?

Für den reinen Grundlehrgang zur Erlangung der allgemeinen Fachkunde ist die Nutzung von standardisierter Leihausrüstung des Schulungsanbieters technisch und rechtlich legitim. Sobald es jedoch um die gesetzlich vorgeschriebene, arbeitsplatzspezifische Unterweisung und das regelmäßige Training nach DGUV Regel 112-199 geht, ist der Einsatz der eigenen PSAgA, und die vom Arbeitgeber bereitgestellten Modelle der Rettungsausrüstung unerlässlich.

Die Systemkomponenten – vom individuellen Auffanggurt (DIN EN 361) über spezifische Abseilgeräte (DIN EN 341) bis hin zu Rettungshubgeräten (DIN EN 1496) – unterscheiden sich je nach Hersteller erheblich in Handhabung, Haptik und Funktion. In einer akuten Notfallsituation, in der jede Sekunde zählt, um ein Hängetrauma zu verhindern, müssen die motorischen Abläufe beim Retter absolut automatisiert ablaufen. Wer die betriebliche Unterweisung mit fremder Leihausrüstung durchführt, baut keine routinierte Handlungssicherheit für die eigenen Systeme auf. Zudem stellt das Training mit der eigenen Ausrüstung sicher, dass diese praxisnah eingesetzt wird und die erforderliche Sachkundigenprüfung (DGUV Grundsatz 312-906) nachweislich bestanden hat.

Inhalte

Grundlagen der Notfallprävention

Im Rahmen der Planung werden mögliche Notfallsituationen an geplanten Arbeitsplätzen und Verkehrswegen betrachtet, z. B. Auffangen einer Person in die PSA gegen Absturz, der Stillstand eines mechanischen Verkehrsweges wie beispielsweise eine Hubarbeitsbühne oder gegebenenfalls die Handlungsunfähigkeit von Personen (K.O.-Situation). Dabei sind die folgenden Punkte sicherzustellen:

  • Notfall -Wahrnehmung und Meldung
  • Erste Hilfe, Rettung, Evakuierung
  • Sicherheit der Ersthelfenden
  • Transportmöglichkeit zur Übergabe an die Rettungsdienste („112-Kräfte“ wie Feuerwehr und Rettungsdienst)

Rettungsdienste verfügen über eine Trage (Schleifkorb) und 4–6 Personen, die den Verunfallten damit transportieren können. Bei Transportwegen die vorsehbar damit nicht bewältigt werden können, hat der Arbeitgeber im Vorfeld für entsprechende Transportmöglichkeiten (Ausrüstung und qualifiziertes Personal) zu sorgen. Bei der Benutzung von PSA gegen Absturz ist ein Rettungskonzept inklusive Rettungsgerät (DIN 14800-16, DIN EN 1496) und Personal zu erstellen.
Quelle: DGUV I 201-056 Abs. 3.24

Wiederholung - PSA gegen Absturz (PSAgA)

PSA gegen Absturz zum Retten (RA)

Persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten (RA) sind Rettungssysteme und gehören zu den individuellen Schutzmaßnahmen der Absturzsicherung. Mit Rettungssystemen können Personen aus einer Notlage oder Exponierung (Hängetrauma) durch Auf- oder Abseilen in ein für 1. Hilfe- und medizinisches Personal sicheres Umfeld befördert werden.

Rettungssysteme schützen die benutzende bzw. die zu rettende Person vor einem weiteren Absturz während des Rettungsvorgangs. Rettungssysteme nach DIN EN 363 sind Persönliches Absturzschutzsystem, mit welchem sich eine person entweder selbst (Evakuierung) oder andere Personen (Rettung) auf eine sichere Plattform oder den Boden auf- bzw. abseilen kann.

Vorstellung der innerbetrieblich aktuell legitimierten Betriebsanweisung Typ: Nofallpläne
Vorstellung der innerbetrieblich/teilnehmerbezogen zugänglichen Systemkomponenten (Auswahl PSAgA zum Retten)

  • Anforderung an Rettungssystem (RS) und Anschlagpunkte (Lastannahmen) im Kontext von Rettungsszenarien
    • typische Fehler und Gefahren
  • Bedeutung einer angemessenen Rettungsvorbereitung
    • Kommunikationsmittel
    • Zugriff auf Erste-Hilfe-Koffer DIN 13169
    • Zugriff zu Rettungsmaterial
  • Reaktionsplan
    • Indikation des Verunfallten
    • Notruf /Rettungskette / Unterstützung
    • Eigensicherung (Brand, Ex-Schutz, sturzbelastete Anschlagpunkte)
  • Rettungsplan
    • Rettung nach unten
    • Rettung nach oben
  • Zusammenstellung / Persönliche Absturzschutzausrüstung zum Retten / Rettungssysteme
  • Durchführung aktiven oder passiven Rettungstechnik einer im Gurt hängenden Person in Notlage, welche systematisch
    • über DIN EN 355, DIN EN 353-2 oder DIN EN 360 mit einem sturzbelasteten Anschlagpunkt verbunden sind (Mast- und/oder Plattformrettung nach unten)
    • aus Zugängen und Steigleitern mit Führung nach DIN EN 353-1 (Steigschutzrettung nach unten)
    • aus Behältern, Schächten und umschlossene Räumen (Rettung nach oben)
  • Durchführung aktive oder passive Rettungstechnik einer ohne Gurt in Absturzgefährdung und Notlage befindlichen Person
    • nach unten
    • nach oben

Jeder Teilnehmer muss die aus bestehender Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung abgeleitete(n) Rettungstechnik(en) mindestens 1x erfolgreich (binnen max. 15min) erfolgreich selbst und ohne Unterstützung absolvieren.