Aufbaulehrgang zum Umgang und Anwendung von Persönlicher Absturzschutzausrüstung zum Retten nach DGUV Regel 112-199.
Die Schulung fokussiert das praktische Rettungstraining über zulässige Rettungssysteme der Norm DIN EN 363. Teilnehmer erlernen das relevante Wissen und Fähigkeiten um technische Rettungen von hilflos im Gurt hängenden Personen sicher durchzuführen. Die Auswahl und Benutzung von Rettungsmitteln, Rettungsgeräten und die normgerechte Nutzung von Anschlagpunkten in Rettungssituationen steht ebenso im Mittelpunkt der Ausbildung, wie Eigensicherung, bestmögliche Baustellenorganisation, Patientenversorgung und Erste Hilfe. Die erfolgreiche Teilnahme gilt als hinreichende Präqualifikation für das Seminar zur Erlangung der Sachkunde für die Prüfung Persönlicher Absturzschutzausrüstung nach DGUV Grundsatz 312-906 (RA).
- Kategorie:
- Fachkunde
- Fachbereich:
- PSA gegen Absturz
- Prüfgrundlage:
- DGUV R 112-199, DGUV G 312-001, DIN EN 363 - RS
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 8
Zielgruppe
Der Aufbaulehrgang richtet sich also an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) benutzen und im Notfall in der Lage sein müssen, eine im Gurt verunfallte Person sicher aus Höhen oder Tiefen zu retten. Das betrifft Branchen wie Windenergie, Bauwesen, Telekommunikation, Energieversorgung sowie Arbeiten in Silos, Behältern oder Schächten. Hier sind verantwortliche Arbeitgeber nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ein nach den DGUV Regeln 112-198 und -199 erprobtes Notfall- Rettungskonzept sicherzustellen.
- Gerüstbauer und Höhenarbeiter
Berufsgruppen, die permanent exponiert sind. Auch wenn Höhenarbeiter (Industriekletterer) über eigene, tiefergehende Regelwerke verfügen, bildet die grundlegende Rettung nach DGUV Regel 112-199 das Fundament für alle gewerblichen Mitarbeiter im absturzgefährdeten Bereich. - Instandhaltungspersonal und Industriereiniger
Fachkräfte an Kranbahnen, auf Dächern von Industrieanlagen oder in Hochregallagern, die bei temporären Arbeiten persönliche Absturzschutzsysteme (DIN EN 363) nutzen und bei denen die öffentliche Feuerwehr oder Werksfeuerwehr die vorgeschriebenen Rettungszeiten (max. 15min) nicht einhalten kann. - Techniker in der Windenergie (WEA)
Servicemonteure, die in großen Höhen und teils beengten Verhältnissen (Turm, Nabe) arbeiten. Hier ist die sichere Handhabung von Evakuierungs- und Abseilgeräten (DIN EN 341) sowie Rettungshubgeräten (DIN EN 1496) bei einer Fremd- oder Selbstrettung essenziell und aufgrund der beengten Verhältnisse besonders anspruchsvoll. - Monteure in der Telekommunikation und Energieversorgung
Fachkräfte, die an Gittermasten, Freileitungen oder Mobilfunkantennen arbeiten. Die Rettung aus der Struktur erfordert präzises Wissen und erfahrungswerte über das sichere Ablassen einer hilflosen Person im Umgang mit Rettungsgeräten (EN 1496). - Personal für Arbeiten in engen Räumen (CSE - Confined Space Entry)
Mitarbeiter in der Abwasserwirtschaft, Industrie oder im Tiefbau, die in Schächte, Silos oder Tanks einsteigen. Gemäß DGUV Regel 113-004 (Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen) ist hier oft die passive Rettung nach oben mittels Rettungsgurt (DIN EN 1497) und Dreibein (DIN EN 795 Typ B) die primäre Rettungsstrategie. - Betriebliche Retter und Werksfeuerwehren
Speziell designierte Mitglieder von betrieblichen Rettungsteams, die zur technischen Fremdrettung befähigt sein müssen, bis eventuell hochspezialisierte Kräfte oder BOS-Einheiten (wie die Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen, SRHT, nach DGUV Information 205-033) eintreffen. - Aufsichtsführende und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa)
Führungskräfte und Planer, die gesetzlich für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG § 5) und die Implementierung des standortspezifischen Rettungskonzepts verantwortlich sind. Sie benötigen die praktische Fachkunde, um die physikalische und zeitliche Machbarkeit von Rettungswegen überhaupt valide beurteilen zu können.
Dauer
Dauer und Umfang der Schulungsinhalte leiten sich aus der späteren Einsatzumgebung (z.B. Teilbereich DGUV G 312-906), dem Anspruch individueller Gefährdungsbetrachtung im Zugang zu Strukturen, geplant anhänglichen Betriebsanweisungen und dem Umfang der für Anwender im Zugriff befindlicher Ausrüstung ab.
Dauer und Umfang der Schulungsinhalte müssen angemessen sein und mit geigneten praktischen Übungen in einer geeigneten Trainingsumgebung mit angemessenem Dozenten- / Teilnehmerverhältnis durchgeführt werden.
Schwerpunkte
- Rettungsvorbereitung
- Reaktionsplan
- Indikation des Verunfallten / Rettungskette / Unterstützung
- Eigensicherung (Brand, Ex-Schutz, sturzbelastete Anschlagpunkte)
- Rettung nach unten
- Rettung nach oben
- Persönliche Absturzschutzsysteme / Rettungssysteme
- Anschlagpunkte (Lastannahmen)
- nach DIN EN 363 - RS
- nach DGUV R 112-199
- nach TRBS 2121 Teil 4
- mit PSAgA zum Retten nach DIN 14800-16, DIN EN 1496
- mit PSAgA zum Retten nach DIN EN 1497, DIN EN 1498
- Aktive und Passive Rettungstechniken von Personen mit Körperhaltevorrichtung (Gurt)
- Standardrettung von in DIN EN 355, DIN EN 353-2 oder DIN EN 360 hängenden Personen (Plattformrettung, einschließlich Wickeltechnik, DIN 19428 oder Greifer)
- aus Zugängen und Steigleitern mit Führung nach DIN EN 353-1 (Rettung nach unten)
- aus Behältern, Schächten und umschlossene Räumen (Rettung nach oben)
- Aktive und Passive Rettungstechniken von Personen ohne Körperhaltevorrichtung (Gurt)
Jeder Teilnehmer muss die aus bestehender Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung abgeleitete(n) Rettungstechnik(en) mindestens 1x erfolgreich (binnen max. 15min) erfolgreich selbst absolvieren.
Voraussetzungen
- Nachweis einer Anwenderkompetenz z.B. Anwendung - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV Regel 112-198 (kann auch im Kontext einer kombinierten Veranstaltung erlangt werden)
- Erste Hilfe Grundlehrgang
- 18 Jahre
- geistige und charakterliche Eigenschaften,
- körperliche Eignung
- erfolgreiche Absolvierung der Lernerfolgskontrollen
Hinweise
Im Hinblick auf den in PSA-BV § 3, DGUV V 1 §4, ArbStättV § 6, BetrSichV § 12 und ArbSchG § 12 nach DGUV G 312-001 und DGUV G 312-906 geforderten hinreichenden Anspruch an eine "Unterweisung", müssen Dauer und Umfang des Schulungsplans über plausibel und nachvollziehbare Anamnese und Teilnehmergespräche zu den betrieblichen Verhältnissen (z.B. Gefährdungsbeurteilung) und Festlegungen (z.B. Betriebsanweisungen) evaluiert werden. Im Bereich der praktischer Ausbildungsinhalte und Übungen sollte eine Fokussierung auf vom Teilnehmer zum Lehrgang mitgeführten und später im betrieblichen Zugriff befindlichen PSA gegen Absturz und dort bereitgestellten PSA gegen Absturz zum Retten fokussiert werden.
Inhalte (normativ)
| Name | Titel |
|---|---|
| DGUV R 112-199 | DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten |
| DGUV I 204-011 | DGUV Information 204-011 - Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma |
| DIN 13169 | Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E |
| DGUV G 312-001 | DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen |
| DIN EN 13921 | Persönliche Schutzausrüstung - Ergonomische Grundsätze |
| DIN EN 365 | Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung |
| DIN EN 363 - RS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rettungssystem |
| DIN EN 17235 | Permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken |
| DIN CEN/TS 16415 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Empfehlungen für Anschlageinrichtungen, die von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden |
| DIN EN 1496 | Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungshubgeräte |
| DIN 14800-16 | Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 16: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen bis 30 m |
| DIN EN 353 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Mitlaufende Auffanggeräte |
| DIN EN 353-1 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich einer Führung - Teil 1: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung |
| DIN EN 353-2 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung |
| DIN EN 355 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Falldämpfer |
| DIN EN 358 | Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen - Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten |
| DIN EN 360 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Höhensicherungsgeräte |
| DIN EN 1497 | Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungsgurte |
| DIN EN 1498 | Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungsschlaufen |
| DIN 18799 | Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen |
| DIN EN ISO 14122-4 | Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 4: Ortsfeste Steigleitern |
| DIN 28017-3 | Ortsfeste Zugänge zu verfahrenstechnischen Apparaten - Teil 3: Steigleitern |
| DIN EN 14396 | Ortsfeste Steigleitern für Schächte |
| DIN 19572 | Haltevorrichtungen zum Einsteigen in begehbare Schächte - Anforderungen, Prüfung |
| DGUV R 113-004 Teil 1 | DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen |
| TRBS 2121 Teil 4 | Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln |
FAQ
10 häufig gestellte Fragen zum Thema: Anwendung PSA gegen Absturz zum Retten (RA) nach DGUV Regel 112-199
1. Für wen ist der Lehrgang nach DGUV R 112-199 verpflichtend?
Der Lehrgang richtet sich an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) benutzen und im Notfall in der Lage sein müssen, eine verunfallte Person sicher aus Höhen oder Tiefen zu retten. Das betrifft Branchen wie Windenergie, Bauwesen, Telekommunikation, Energieversorgung sowie Arbeiten in Silos, Behältern oder Schächten. Arbeitgeber sind nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ein funktionierendes Rettungskonzept sicherzustellen, wozu ausgebildete Retter gehören.
2. Was ist der Unterschied zwischen DGUV R 112-198 und R 112-199?
Der Lehrgang nach 112-199 ist eine Aufbauschulung zur DGUV R 112-198, die fortgeschrittene Techniken der Fremdrettung von hilflos im Auffanggurt oder Körperhaltevorrichtung hängenden Personen vermittelt.
- DGUV Regel 112-198 behandelt die Benutzung von PSAgA zur Prävention eines Absturzes (Auffangen, Rückhalten).
- DGUV Regel 112-199 fokussiert sich rein auf das Retten einer bereits abgestürzten, im Gurt hängenden oder in einer Tiefe (z.B. Schacht) verunfallten Person.
3. Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme am R 112-199 Lehrgang?
Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Mindestalter von 18 Jahren.
- Eine gültige Erstunterweisung nach DGUV Regel 112-198 (Grundmodul PSAgA-Nutzung).
- Der Nachweis über eine aktuelle betriebliche Ersthelfer-Ausbildung (i.d.R. 9 Stunden, nicht älter als 2 Jahre).
- Körperliche Eignung für Höhenarbeiten und Rettungsmanöver. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (ehemals G41) wird dringend empfohlen, ist aber nicht immer zwingende rechtliche Voraussetzung für den Kursbesuch selbst.
4. Welche Inhalte werden im Lehrgang PSAgA zum Retten vermittelt?
Der Lehrgang teilt sich in einen theoretischen und einen umfangreichen praktischen Teil:
- Theorie:
Rechtliche Grundlagen, Sturzphysik, spezifische Rettungssysteme (Abseilgeräte, Rettungshubgeräte), Gefahren beim Retten (z.B. Hängetrauma, Eigensicherung), Erstellung von Rettungskonzepten. - Praxis:
Intensives Training von Rettungsmanövern aus unterschiedlichen Lagen, Selbstrettung, Fremdrettung einer bewusstlosen Person, Umgang mit Rettungsgeräten, Erste-Hilfe-Maßnahmen nach der Rettung.
5. Wie lange dauert ein Lehrgang nach DGUV R 112-199?
Die Dauer variiert je nach Schulungsanbieter und dem Umfang der praktischen Übungen, die auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt sind. In der Regel dauert ein R 112-199 Lehrgang 1 bis 2 Tage (bzw. ca. 8 bis 16 Unterrichtsstunden). Bei Kombi-Kursen (112-198 & 112-199) ist mit mindestens 2-3 Tagen zu rechnen.
6. Aus welchen Komponenten besteht ein persönliches Rettungssystem?
Ein Rettungssystem nach DGUV R 112-199 setzt sich aus verschiedenen, zertifizierten Komponenten zusammen, darunter:
- Körperhaltevorrichtung z.B. Auffanggurt, Rettungsgurt (EN 361, EN 1497, EN 1498).
- Rettungsgerät z.B. Abseilgerät oder Rettungshubgerät (EN 341, EN 1496).
- Verbindungsmittel z.B. Rettungsseil (EN 1891).
- Anschlagpunkt 12kN z.B. Anschlageinrichtung (EN 17235, EN 795).
7. Was ist ein Rettungskonzept und warum ist es rechtlich relevant?
Ein Rettungskonzept ist ein dokumentierter Plan, der festlegt, wie eine abgestürzte oder verunfallte Person in einem spezifischen Arbeitsbereich innerhalb angemessener Zeit gerettet werden kann. Es ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Ohne ein einsatzspezifisches Rettungskonzept darf eine Arbeit mit PSAgA nicht aufgenommen werden. Die Schulung nach R 112-199 befähigt Mitarbeiter, dieses Rettungskonzepte unter Anwendung oder Nutzung von PSA gegen Absturz praktisch umzusetzen.
8. Genügt der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs als vollständiger Nachweis der gesetzlichen Unterweisungspflicht?
Nein, der reine Lehrgangsabschluss reicht rechtlich nicht als alleiniger Nachweis aus. Ein externer Lehrgang vermittelt die theoretische Basis und die methodische Fachkunde meist unter standardisierten Trainingsbedingungen. Eine vollumfänglich rechtskonforme Unterweisung nach DGUV Regel 112-199 erfordert jedoch die praktische Einweisung und Übung des betriebsspezifischen Rettungskonzepts unter den realen räumlichen Bedingungen und Gefahren vor Ort. Die Mitarbeiter müssen zudem die spezifischen Anschlagpunkte (DIN EN 17235, DIN EN 795) und Besonderheiten ihres tatsächlichen Arbeitsplatzes und Arbeitsstellen kennen. Der Lehrgang bildet somit das essenzielle fachliche Fundament, auf dem die zwingend erforderliche, objektbezogene Unterweisung im Betrieb aufbaut.
9. Reicht das Zertifikat des Lehrgangs aus oder muss die Schulung jährlich wiederholt werden?
Es ist wichtig, zwischen dem Erwerb der allgemeinen Fachkunde und der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung zu unterscheiden. Das Zertifikat des Lehrgangs bescheinigt die erworbene Fachkunde, ersetzt aber nicht die jährliche betriebliche Unterweisungspflicht am Arbeitsplatz. Ein Lehrgang vermittelt die grundlegende Fachkunde für die Höhenrettung und die Handhabung der Rettungssysteme. Die DGUV Vorschrift 1 (§ 4) sowie das Arbeitsschutzgesetz (§ 12) fordern jedoch zwingend eine arbeitsplatzspezifische Unterweisung. Diese Unterweisung in die Rettungsverfahren – welche praktische Übungen nach DGUV Regel 112-199 einschließen muss – ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen.
10. Sollte für den Lehrgang und die Unterweisung Leihausrüstung oder die eigene PSAgA und betriebliche Rettungsausrüstung genutzt werden?
Für den reinen Grundlehrgang zur Erlangung der allgemeinen Fachkunde ist die Nutzung von standardisierter Leihausrüstung des Schulungsanbieters technisch und rechtlich legitim. Sobald es jedoch um die gesetzlich vorgeschriebene, arbeitsplatzspezifische Unterweisung und das regelmäßige Training nach DGUV Regel 112-199 geht, ist der Einsatz der eigenen PSAgA, und die vom Arbeitgeber bereitgestellten Modelle der Rettungsausrüstung unerlässlich.
Die Systemkomponenten – vom individuellen Auffanggurt (DIN EN 361) über spezifische Abseilgeräte (DIN EN 341) bis hin zu Rettungshubgeräten (DIN EN 1496) – unterscheiden sich je nach Hersteller erheblich in Handhabung, Haptik und Funktion. In einer akuten Notfallsituation, in der jede Sekunde zählt, um ein Hängetrauma zu verhindern, müssen die motorischen Abläufe beim Retter absolut automatisiert ablaufen. Wer die betriebliche Unterweisung mit fremder Leihausrüstung durchführt, baut keine routinierte Handlungssicherheit für die eigenen Systeme auf. Zudem stellt das Training mit der eigenen Ausrüstung sicher, dass diese praxisnah eingesetzt wird und die erforderliche Sachkundigenprüfung (DGUV Grundsatz 312-906) nachweislich bestanden hat.
Inhalte
Grundlagen der Notfallprävention
Im Rahmen der Planung werden mögliche Notfallsituationen an geplanten Arbeitsplätzen und Verkehrswegen betrachtet, z. B. Auffangen einer Person in die PSA gegen Absturz, der Stillstand eines mechanischen Verkehrsweges wie beispielsweise eine Hubarbeitsbühne oder gegebenenfalls die Handlungsunfähigkeit von Personen (K.O.-Situation). Dabei sind die folgenden Punkte sicherzustellen:
- Notfall -Wahrnehmung und Meldung
- Erste Hilfe, Rettung, Evakuierung
- Sicherheit der Ersthelfenden
- Transportmöglichkeit zur Übergabe an die Rettungsdienste („112-Kräfte“ wie Feuerwehr und Rettungsdienst)
Rettungsdienste verfügen über eine Trage (Schleifkorb) und 4–6 Personen, die den Verunfallten damit transportieren können. Bei Transportwegen die vorsehbar damit nicht bewältigt werden können, hat der Arbeitgeber im Vorfeld für entsprechende Transportmöglichkeiten (Ausrüstung und qualifiziertes Personal) zu sorgen. Bei der Benutzung von PSA gegen Absturz ist ein Rettungskonzept inklusive Rettungsgerät (DIN 14800-16, DIN EN 1496) und Personal zu erstellen.
Quelle: DGUV I 201-056 Abs. 3.24
Wiederholung - PSA gegen Absturz (PSAgA)
- Absturzgefährdung und Sturztheorie
- Erkennen einer Absturzkante
- Grundlagen der Einsatzplanung
- Lagerung, Reinigung und Pflege der Ausrüstung
- Wiederholung Bauarten von Rückhaltesystem (RHS)
- Wiederholung Bauarten von Auffangsystem (AS)
- Wiederholung Bauarten von Arbeitsplatzpositionierungssystem (APS)
- operative Prüfung der verwendeten Ausrüstung auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion
- geeignete praktische Übungen in einer Trainingsumgebung
- Auffrischung Hängeversuch
- Entlastungsschlaufe
- Evakuierungsübung mittels Abseilgerät nach DIN EN 341 (Typ 1)
PSA gegen Absturz zum Retten (RA)
Persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten (RA) sind Rettungssysteme und gehören zu den individuellen Schutzmaßnahmen der Absturzsicherung. Mit Rettungssystemen können Personen aus einer Notlage oder Exponierung (Hängetrauma) durch Auf- oder Abseilen in ein für 1. Hilfe- und medizinisches Personal sicheres Umfeld befördert werden.
Rettungssysteme schützen die benutzende bzw. die zu rettende Person vor einem weiteren Absturz während des Rettungsvorgangs. Rettungssysteme nach DIN EN 363 sind Persönliches Absturzschutzsystem, mit welchem sich eine person entweder selbst (Evakuierung) oder andere Personen (Rettung) auf eine sichere Plattform oder den Boden auf- bzw. abseilen kann.
Vorstellung der innerbetrieblich aktuell legitimierten Betriebsanweisung Typ: Nofallpläne
Vorstellung der innerbetrieblich/teilnehmerbezogen zugänglichen Systemkomponenten (Auswahl PSAgA zum Retten)
- Anforderung an Rettungssystem (RS) und Anschlagpunkte (Lastannahmen) im Kontext von Rettungsszenarien
- typische Fehler und Gefahren
- Bedeutung einer angemessenen Rettungsvorbereitung
- Kommunikationsmittel
- Zugriff auf Erste-Hilfe-Koffer DIN 13169
- Zugriff zu Rettungsmaterial
- Reaktionsplan
- Indikation des Verunfallten
- Notruf /Rettungskette / Unterstützung
- Eigensicherung (Brand, Ex-Schutz, sturzbelastete Anschlagpunkte)
- Rettungsplan
- Rettung nach unten
- Rettung nach oben
- Zusammenstellung / Persönliche Absturzschutzausrüstung zum Retten / Rettungssysteme
- nach DGUV R 112-199
- nach DIN EN 363 - RS
- nach TRBS 2121 Teil 4
- mit PSAgA zum Retten nach DIN 14800-16, DIN EN 1496
- mit PSAgA zum Retten nach DIN EN 1497, DIN EN 1498
- mittels Wickeltechnik oder Greifer
- mittels DIN 19428
- Durchführung aktiven oder passiven Rettungstechnik einer im Gurt hängenden Person in Notlage, welche systematisch
- über DIN EN 355, DIN EN 353-2 oder DIN EN 360 mit einem sturzbelasteten Anschlagpunkt verbunden sind (Mast- und/oder Plattformrettung nach unten)
- aus Zugängen und Steigleitern mit Führung nach DIN EN 353-1 (Steigschutzrettung nach unten)
- aus Behältern, Schächten und umschlossene Räumen (Rettung nach oben)
- Durchführung aktive oder passive Rettungstechnik einer ohne Gurt in Absturzgefährdung und Notlage befindlichen Person
- nach unten
- nach oben
Jeder Teilnehmer muss die aus bestehender Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung abgeleitete(n) Rettungstechnik(en) mindestens 1x erfolgreich (binnen max. 15min) erfolgreich selbst und ohne Unterstützung absolvieren.