Norm: VSG 4.2 Anhang 2

Beschreibung

SVLFG - VSG 4.2 - Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen -

Anhang 2 - SKT (A + B) - Voraussetzungen und Fortbildungsinhalte zum Erwerb der Fachkunde in der Seilklettertechnik

Ausbilder und Bildungsstätten müssen durch eine paritätisch besetzte Kommission von Arbeitnehmern und Arbeitgebern des Berufsstandes unter Beteiligung des Bereiches Prävention der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau anerkannt werden.
Die vollständig in der Durchführung von seilunterstützten Arbeitsverfahren in der Baumkrone fortgebildeten Versicherten erhalten von der SVLFG auf Antrag einen Ausweis. Der Fachkundeausweis ist vom Anwender am Einsatzort mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Fortbildung und Abschluss in anderen europäischen Mitgliedsstaaten müssen gleichwertig sein.

1. Fortbildung für die Durchführung von seilunterstützten Arbeitsverfahren in der Baumkrone ohne motorisch angetriebene Baumpflegegeräte (Fortbildung SKT A)

Fortbildungsstufe A

1.1 Lehrgangsstruktur:

Fünftägiger Lehrgang mit insgesamt mindestens 40 Stunden. Nicht mehr als fünf Kursteilnehmer pro Ausbilder. Abschluss mit Prüfung und Teilnahmebescheinigung mit Erfolg.

1.2 Zulassungsvoraussetzungen SKT A:

a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung/Tauglichkeit für gefährliche Baumarbeiten - festgestellt durch einen Arbeitsmediziner
b) Aktuelle Ausbildung zum Ersthelfer
c) Nachgewiesene Fachkunde in der Baumbeurteilung mit Schwerpunkt Bruch und Standsicherheit von Bäumen (z. B. zertifizierter Baumkontrolleur oder Fachkunde für baumschädigende Pilze und Käfer) oder Ausbildung als Gärtner, Forstwirt oder Landwirt mit mindestens dreijähriger Praxis in der Baumpflege oder langjährige aktive (mindestens 5 Jahre) Tätigkeit in der Baumpflege.

1.3 Fortbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde SKT A mit den erforderlichen theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten für die sichere Ausführung der SKT mit Handgeräten sowie Rettung und Erste Hilfe für Verunglückte.

1.4 Lehrinhalte:

a) Darstellung des Arbeitsverfahrens, Begriffsdefinitionen
b) Unfallverhütungsvorschriften und andere Vorschriften im Arbeitsschutz (z. B. PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) usw.)
c) Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen
d) PSA, Auswahl und Einsatz
e) Material- und Ausrüstungskunde, Kontrolle, Wartung
f) Baumansprache und Baumsicherheitsbeurteilung
g) Absicherung des Arbeitsbereiches, Verkehrssicherungsmaßnahmen
h) Sicherungs- und Arbeitstechnik in der Baumkrone
i) Rettung und Hilfeleistung für Verunglückte, Erste Hilfe
j) Schnitttechniken mit Handgeräten

2. Fortbildung für die Durchführung von seilunterstützten Arbeitsverfahren in der Baumkrone mit motorisch angetriebenen Baumpflegegeräten (Fortbildung SKT B)

Fortbildungsstufe B

2.1 Lehrgangsstruktur:

Fünftägiger Lehrgang mit insgesamt mindestens 40 Stunden. Nicht mehr als vier Kursteilnehmer pro Ausbilder. Abschluss mit Prüfung und Teilnahmebescheinigung mit Erfolg.

2.2 Zulassungsvoraussetzungen für SKT B:

a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung / Tauglichkeit für gefährliche Baumarbeiten - festgestellt durch einen Arbeitsmediziner
b) Aktuelle Ausbildung zum Ersthelfer
c) Mindestens eine nachweisliche Fachkunde zur Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten entsprechend VSG 4.2 Anhang 3
d) Erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung SKT A
e) Mindestens 300 Kletterstunden*
f) Mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung in der Baumpflege

() *Die Nachweispflicht der 300 Stunden gilt nur bei Abschluss der Fortbildungsstufe SKT A nach dem 01.10.2002.

2.3 Fortbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde SKT B mit den erforderlichen theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten für die sichere Ausführung der SKT mit geeigneten motorisch angetriebenen Baumpflegegeräten sowie Rettung und Erste Hilfe für Verunglückte.

2.4 Lehrinhalte:

a) Darstellung des Arbeitsverfahrens, Begriffsbestimmungen
b) Unfallverhütungsvorschriften und andere Vorschriften im Arbeitsschutz (z. B. PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) usw.)
c) Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen
d) PSA, Auswahl und Einsatz
e) Überprüfung und Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der SKT inkl. Rettung und Erste Hilfe
f) Schnitttechniken mit motorisch angetriebenen Baumpflegegeräten
g) Abseiltechniken von Ästen, Starkästen, Kronenteilen und Stammstücken
h) Abtragen von Kronenteilen und Stammstücken mit Brems- und Abseilgeräten
i) Steigeiseneinsatz