2 Anwendungsbereich
2.1 Lasten
ToDo
2.2 Personen
Anschlag- und Befestigungspunkten zur Personensicherung müssen im Rahmen einer sachkundigen Errichtung und Inbetriebnahme (vgl. / vgl.), Auswahl und Zusammenstellung (vgl. / vgl.) errichtet und im Kontext sachkundiger Unterweisung und Benutzung (vgl. / vgl.) und Prüfungen (vgl. / vgl.) betrieben werden.
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3 Begriffe
ToDo Definitionen für Anschlagpunkt
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3.1 Anschlagmöglichkeiten
Anschlagmöglichkeiten sind ausreichend tragfähige Bestandteile baulicher Anlagen / Einrichtungen / Maschinen zum temporären Befestigen von Auffang-, Rückhalte- oder Arbeitsplatzpositionierungssystemen.Quelle: DGUV R 112-198 Abs. 2.16
Anschlagmöglichkeiten sind ausreichend tragfähige Bestandteile baulicher Anlagen / Einrichtungen / Maschinen zum temporären Befestigen von Rettungssystemen. Quelle: DGUV R 112-199 Abs. 2
Anschlagmöglichkeiten sind temporär benutzbare, ausreichend tragfähige Bestandteile baulicher Anlagen, des Bauwerks, der Struktur oder anderen Objekten an denen temporäre Anschlageinrichtungen oder Trag- und Sicherungsseil direkt befestigt werden können. Quelle: TRBS 2121 Teil 3 Abs. 2.5
Anschlagmöglichkeiten sind ausreichend tragfähige Bestandteile baulicher Anlagen/Einrichtungen/Maschinen zum temporären Befestigen von Auffang-, Rückhalte- oder Arbeitsplatzpositionierungssystemen. Sie können entweder vom Hersteller der baulichen Anlage oder der Maschine (z.B. Hubarbeitsbühne) vorgegeben oder durch den Benutzer an der baulichen Anlage (z.B. Holzbalken, Stahlträger) oder der Maschine festgelegt werden. Quelle: FB PSA - 017 Abs. 1.6
3.2 Anschlagmittel / Hebezeuge
ToDo
3.3 Anschlageinrichtungen
Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 sind Bestandteile in Auffang-, Rückhalte- oder Arbeitsplatzpositionierungssystemen. Quelle: DGUV R 112-198 Abs. 2.16
Anschlageinrichtungen sind lasttragende Verbindungen mit dem Bauwerk, der Struktur oder anderen Objekten, die jeweils für das Tragseil und das Sicherungsseil unabhängig voneinander verwendet werden. Quelle: TRBS 2121 Teil 3 Abs.2.4
Eine Anschlageinrichtung ist eine Zusammenstellung von Teilen, die einen, mehrere ggf. auch bewegliche Anschlagpunkte beinhaltet. Sie stellen die Verbindung zwischen Sicherungssystem und Bauwerks- oder Konstruktionsstruktur dar. Quelle: DGUV I 201-056 Abs. 1.3
Anschlageinrichtungen können ein Bestandteil des Befestigungssystems der PSA gegen Absturz sein oder die lasttragende Verbindung der PSA gegen Absturz mit dem Bauwerk, der Maschine oder anderen Objekten (z.B. mobile Antennenanlagen, Schiffe) darstellen. Es wird zwischen dauerhaft am Gebäude, der Struktur oder anderen Objekten befestigten und nicht für eine dauerhafte Befestigung vorgesehenen Anschlageinrichtungen unterschieden. Quelle: FB PSA - 017 Abs. 1.5
3.3 Befestigungspunkt / Anseilpunkt
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4 Planung und Auswahl:
ToDo allgemein
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4.1 Lasten
ToDo
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4.2 Personen
Welche Anschlagpunkte für Personensicherung dürfen dauerhaft installiert werden?
Ösen an Maschinen, die zu deren Transport verwendet werden, sind als Anschlageinrichtung für PSA gegen Absturz ungeeignet, da z.B. eine Vorschädigung durch den Transport oder eine zu geringe Dimensionierung nicht ausgeschlossen werden kann. Quelle: FB PSA - 017 Abs. 2.4
Ein verantwortlicher Betreiber kann Anschlagmöglichkeiten, Befestigungs- und Anschlagpunkte mit Eignung zur Personensicherung z.B.
an eigenen Bauwerken, Zugängen und Arbeitsmitteln einplanen oder nachinstallieren. Eine Berücksichtigung mitgelieferter Herstellervorgaben, die Konformität der Befestigungstechnik und eine dokumentierte Einhaltung der Montagebedingungen ist zwingend geboten.
Die richtige Auswahl von permanent "auf der Dachfläche" vorzusehenden Anschlageinrichtungen ist in Abhängigkeit der Art und Nutzung der Anschlageinrichtung unter Berücksichtigung "der Besonderheiten der Dachfläche und" der Dauerhaftigkeit der Anschlageinrichtung sowie deren Verankerung im Untergrund vorzunehmen. Quelle: DGUV I 201-056
Im Kontext einer Spiel-, Sport- oder Freizeitanlage (DGUV Grundsatz 312-906 - Teilbereich: SFA) empfiehlt es sich zudem die Anforderungen aus DIN EN 12572-1, DIN EN 15567, DGUV I 202-072, DIN EN 569, DIN EN 959 zu evaluieren und eine ergänzende Kennzeichnung nach UIAA 122, UIAA 123 vorzunehmen.
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4.2.1 Die "neue" DIN EN 17235
Wer heute ein Absturzsicherungssystem in mehreren EU-Ländern installieren will, muss sich oft mit verschiedenen nationalen Vorschriften und Zulassungsverfahren auseinandersetzen.
Die DIN EN 17235 verspricht:
- Vereinfachte Genehmigungsverfahren durch harmonisierte Anforderungen
- Klare Verantwortlichkeiten zwischen Herstellern, Installateuren und Betreibern
- Standardisierte Wartungs- und Prüfverfahren reduzieren Aufwand und Kosten
- Bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Service europaweit
- Monteure mit entsprechender Qualifizierung können grenzüberschreitend arbeiten ohne den bisherigen Aufwand nationaler Einzelzulassungen
Für die Einführung von DIN EN 17235 gilt eine dreijährige Übergangszeit: Sie begann am 24. Juni 2024 (genehmigt durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) und endet am 24. Juni 2027. Dieser Zeitraum ermöglicht eine schrittweise, planbare Umstellung. Im Kontext des Bestandschutz zur DIN EN 795 stellen sich Fragestellungen wie z.B
Definition - Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 795 und DIN EN 17235?
- EN 795: Regelt temporäre, entfernbare Anschlageinrichtungen (PSA), die nach Gebrauch wieder entfernt werden können.
- EN 17235: Gilt für permanent installierte Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken, die dauerhaft am Bauwerk verbleiben und als Bauprodukt betrachtet werden.
Bestandschutz - Welche Anschlagpunkte sind von der neuen DIN EN 17235 betroffen?
- Bestehende temporäre Systeme: Temporäre Anschlageinrichtungen mit Konformität nach DIN EN 795 (B,E sind von der neuen Norm nicht betroffen und können weiterhin verwendet werden. EN 795 und EN 17235 regeln hier unterschiedliche Produktkategorien.
- Bestehende permanente Systeme: Bereits installierte permanente Systeme nach DIN EN 795 (A,C,D) (z.B. mit DIBt-Zulassung) behalten ihre Gültigkeit. Eine sofortige Nachrüstung ist nicht erforderlich.
- Neue permanente Installationen: Ab Juni 2027 müssen alle neuen, permanent installierten Absturzsicherungssysteme den Anforderungen von DIN EN 17235 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung tragen.
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5 Errichtung und Inbetriebnahme
Die Hinweise der Hersteller zur Inbetriebnahme von Anschlagmöglichkeiten:
- Lastaufnahmeeinrichtungen,
- Hebezeugen und insbesondere in Verbindung mit der
- Sicherung oder beförderung von Personen
sind ausserordentlich penibel und oft sehr detailliert z.B. in Dübelprotokolle mit abschließender Betreibererklärung zu dokumentieren. Das Ergebnis zukünftiger Prüfungen (organisatorisch, technisch, operativ) steht in hoher Abhängigkeit zu einer vollständig geführten Dokumentation.
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5.1 Lasten
Achten Sie auf im Bauablauf unbedingt auf Ihre Pflichten als späterer Betreiber und holen Sie sich vom Planer, Hersteller, Errichter und Prüfer (Inbetriebnahme) der ortsfesten Systeme unbedingt alle notwendigen Unterlagen ein.
Dies gilt insbesondere für alle Montageaspekte, wenn die Befestigung nach Inbetriebnahme uneinsehbar werden (Verankerung unter Isolationsschichten oder Dachverkleidungen) oder die angewendeten Befestigungstechniken (z.B. Klebeverfahren) von einem vorgeschriebenen Montageprotokoll abhängig sind.
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5.2 Personen
Wie hat eine Errichtung und Inbetriebnahme dauerhaft installierter Anschlagpunkten für Personensicherung zu erfolgen?
Es gilt Abs. 5.1 Zudem wird die Befähigung zur Montagekompetenz, Inbetriebnahme und Prüfung sehr häufig vom jeweiligen Hersteller des Systems (z. B. Autorisierung durch den Hersteller der Anschlageinrichtung und Befestigungsmittel über zusätzliche Schulung) reglementiert. Allgemein gilt aber als Anforderung an das Montagepersonal, dass diese
- einen Einsatzplan zur eigenen Absturzsicherung inkl. Notfallplanung vorlegen können.
- die tatsächliche Einbausituation und den Untergrund beim Einbau permanent beurteilen.
- mit dem Produkt und Befestigungsverfahren vertraut sind.
- die Fähigkeit zur Erstellung der Montagedokumentation besitzen und konsequent realisieren.
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6 Benutzerkompetenz
Welche Anforderungen werden an die Benutzung von dauerhaft montierten Anschlag- und Befestigungspunkten gestellt?
6.1 Anschlagpunkte für Lastaufnahme / Hebezeuge
ToDo
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6.2 Anschlagpunkte für Personen
Wie ist der Zugriff auf und die Benutzung von dauerhaft montierten Anschlagpunkten zur Personensicherung geregelt?
Tabelle nach Teilbereiche DGUV G 312-001
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7 Prüfung
7.1 Prüfung - Anschlagpunkte für Lastaufnahme / Hebezeuge
Müssen Anschlagpunkte für Lasten geprüft werden?
ToDo
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7.2 Prüfung - Anschlagpunkte für Personenlasten / Personensicherung
Müssen Anschlagpunkte für Personen geprüft werden?
Grundsätzlich muss eine Sachkundeprüfung mindestens alle 12 Monate durchgeführt werden. Zwar gibt es für fest mit dem Bauwerk verbundene Anschlageinrichtungen die Ausnahme der Fristverlängerung, in dieser Zeit darf die Anlage jedoch nicht durch einen Anwender benutzt werden. Ziel ist es an dieser Stelle einen Sachkundigen nicht unnötig zu gefährden, weil er im Zweifel eine Sachkundeprüfung an einer Anschlageinrichtung durchführt, welche innerhalb der nächsten Zeit gar nicht benutzt werden soll oder muss. Für die Erstellung des Überprüfungszeitplans müssen aber zwingend etwaige Notfallsituationen mit einbezogen werden.
Anschlagmöglichkeiten und insbesondere Anschlageinrichtungen, welche einen Sturz aufgefangen oder eine Überlastung erfahren haben sollten umgehend und nicht erst vor der geplant nächsten Benutzung von einem Sachkundigen überprüft werden. Quellen: vgl. DGUV G 312-906, DGUV PL Prüfung AE
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7.2.1 Hauptuntersuchung
Wer darf eine Hauptuntersuchung bei Anschlagpunkte für Personen durchführen?
Ein Sachkundiger zur Prüfung von Anschlagmöglichkeiten ist eine fachlich kompetente Person mit allen erforderlichen Kenntnissen zu der jeweilig zu prüfenden Anschlageinrichtung.
Die DGUV erkennt im Dokument DGUV PL Prüfung AE eine nach DGUV Grundsatz 312-906 ausgebildete Person als grundsätzlich geeignet an, wenn die Hersteller- und Produktinformationen verbauter Anschlageinrichtungen keine zusätzlichen Anforderungen stellen.
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7.2.2 Operative Prüfung
Die Qualifizierung (Teilbereiche) von Anwendungs- und Benutzungskompetenz z.B. nach DGUV G 312-001 (PSAgA / RA) oder VSG 4.2 Anhang 2 (SKT) stellen bereits die:
in den notwendigen Schulungskontext inkl. praktische Übungen und erhöhen die Benutzerkompetenz im Hinblick auf Reaktionsverhalten bei Feststellung von Schäden oder unklarer Sicherheit. Hinzu kommt die permanente Aufforderung zur Kenntnisnahme der beteiligten Bedienungsanleitungen von Systembestandteilen.
Die Operative Prüfungen an den jeweilig eingesetzten Anschlagmöglichkeiten können daher vom Anwender selbst durchgeführt werden. Eine Dokumentation des Betreibers über diese operativen Prüfungen kann, aber muss nicht erfolgen.
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8 S24-Ressourcenverwaltung
- Im Zuge einer benutzerfreundlichen Programmierung sind standardisierte Prozesse zur Aufnahme von Anschlagpunkten hinterlegt.
- Der Nutzer / Verwalter (Ressourcen) wird vom System nahezu automatisch durch den Prozess geleitet.