- Kategorie:
- Sachkunde
- Ordnung:
- Anschlagmöglichkeiten
- Titel:
- Sachkunde zur Prüfung - Permanenter Anschlagpunkte, Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken
- Kürzel:
- PAM
- Prüfgrundlage:
- DGUV G 312-906, DIN EN 363
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 24
Dauer
Die Differenzierung des Orientierungsrahmen nach DGUV Grundsatz 312-906 in Teilbereiche ermöglicht eine flexible Gestaltung und individuelle Prüfungsordnung für jeden Teilnehmer.
- Grundlagen (Theorie, Praxis, Prüfung) (16 UE)
- Teilbereich (Theorie, Praxis, Prüfung) (8 UE)
- weiterer Teilbereich (+ 4 UE)
- weiterers Einsatzumfeld (+ 4 UE)
- Nachweis einer relevanten Präqualifizierung mit Praxisanteilen nicht älter als 12 Monate (- 8 UE)
- Nachweis einer S24-Systemschulung (Prüfer) (- 4 UE)
Werden Teilbereichsinhalte auf einzelne Produkte z.B. eine betriebliche Standardausrüstung beschränkt, kann im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung eine Verkürzung der Ausbildungsdauer festgelegt werden.
Voraussetzungen
An der Qualifizierung darf grundsätzlich jede Person
- die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Für die Zulassung zur Prüfung mit anschliessender Zertifizierung werden allerdings nur Personen zugelassen, welche eine fachlichen Ausbildung und Erfahrungen über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes, Umgangs und Prüfung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen nachweisen.
Die Entscheidung zur Prüfungszulassung trifft der Prüfungsausschuss des Zertifikatsgebers auf Basis einer festgelegten Prüfungsordnung. Die Prüfungsordung des Zertifikatsgebers richtet sich für gewöhnlich am aktuellen Original der DGUV Grundsatz 312-906 aus und übernimmt für gewöhnlich die dort vorgegebene Strukturierung nach Einsatzumfeldern und/oder (Teilbereichen).
Typische Nachweise der Präqualifikation für Einsatzumfelder (Teilbereiche) sind:
- Lehrgang nach DGUV Grundsatz 312-906 oder Rezertifizierung (nicht älter 2017)
- Lehrgänge nach DGUV Regel 112-198 oder DGUV Regel 112-199 über DGUV Grundsatz 312-001
- SZP - Level 1 nach TRBS 2121 Teil 3, DGUV I 212-001 über ECRA, Irata, Fisat, FSBS
- SKT - Level B nach VSG 4.2 Anhang 2 über SVLG
- SQQ2 - Level 1 über IGWV
- fachsportliche Ausbildung oder Bergführereignungstest über DAV
- Retter oder höherwertige Ausbildung im Bereich SFA-S und STEP über ERCA, IAPA
- Anwenderlehrgänge über AGBF, IKAR oder Nachweis Dienststelle
- Anwendung Gerätesatze DIN 14800-16 oder DIN 14800-17
- Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen
- Höheninterventionstechnik
- Bergretter (Sommer-Lehrgang, Winter-Lehrgang)
Sofern die Prüfungsordnung und Prüfungsausschuss des Zertifikatsgebers es zulassen, kann eine Präqualifizierung und/oder die Anerkennung von theoretischen und praktischen Kenntnisse auch im Rahmen einer Verbundausbildung oder durch erfolgreiche Absolvierung spezieller Eingangstests ermöglicht werden. weitere Infos
Schwerpunkte
- Rollenverständnis, Pflichten und Verantwortung von Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906
- Übersicht über einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik im Einsatzumfeld (Teilbereich)
- Bedeutung und Auswahl von zugelassenen Systemkomponenten und korrekte Zusammenstellung von Seilsystemen bzw. Persönlichen Absturzschutzschutzsystemen nach DIN EN 365 und DIN EN 363, einschließlich relevant technischer Normenkunde nach Einsatzumfeld (Teilbereich).
- Festlegung von Ablegereifen und Prüffristen
- Schadenserkennung an
- Persönlichen Absturzschutzsystemen und Anschlagpunkten
- Kletter- und Bergsportausrüstungen und Anschlagpunkten
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer Prüfung nach DIN EN ISO/IEC 17020
- Praktische Übungen und
- Sicht- und Funktionsprüfungen
- Schreiben eines Prüfprotokolls mit Mängelbericht
- Abschlusstest gemäß Prüfungsordnung des Zertifikatsgebers (vgl. S24 - PO - DGUV Grundsatz 312-906)
- Theoretische Prüfung je Teilbereich ggf. je neuem Einsatzumfeld - Grundlagen
- Praktische Prüfung je je Teilbereich ggf. je neuem Einsatzumfeld - Grundlagen
Hinweise
Das Zertifikat befähigt nicht zu einer Verkürzung der vom Hersteller oder Inverkehrbringer eines Prüfgegenstandes festgelegten Prüfanforderung zugehöriger Bedienungsanleitungen oder ersetzt diese. Prüfanforderungen wie z.B. Angaben zur
- Prüfkompetenz,
- Versuchsaufbau,
- Einsatz von Prüf-, Mess- und Kallibriermittel und
- Dokumentation
sind vom ausführenden Prüfer zur recherchieren und umzusetzen.
Bei hinreichender Kenntnis über die betrieblichen Verhältnisse und Einsatzgebiete der Prüfgegenstände kann für den Teilnehmer eine hinreichende fachliche Befähigung zur Prüfung von "Permanenten Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken" gemäß TRBS 1203 angenommen werden.
Inhalte (normativ)
Name | Titel |
---|---|
DIN EN 363 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme |
DIN EN 365 | Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung |
DIN EN 795 A | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren - Einzelanschlagpunkte |
DIN EN 795 C | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren - Anschlageinrichtungen mit horizontalem Führungsseil |
DIN EN 795 D | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren- Anschlageinrichtungen mit horizontaler Führungsschiene |
DIN EN 516 | Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Einrichtungen zum Betreten des Daches - Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte |
DIN EN 517 | Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Sicherheitsdachhaken |
DIN EN 280 (ff.) | Fahrbare Hubarbeitsbühnen |
DIN EN 12572-1 | Künstliche Kletteranlagen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für KKA mit Sicherungspunkten |
DIN CEN/TS 16415 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Empfehlungen für Anschlageinrichtungen, die von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden |
DIN EN ISO/IEC 17020 | Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen |
BetrSichV § 14 | Prüfung von Arbeitsmitteln |
BetrSichV § 15 | Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen |
PSA - BV | PSA-Benutzerverordnung (PSA-BV) |
TRBS 1201 | Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen |
TRBS 1203 | Zur Prüfung befähigte Personen |
TRBS 2121 | Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen |
TRBS 2121 Teil 3 | Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen |
TRBS 2121 Teil 4 | Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln |
DGUV G 312-906 | DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen |
DGUV R 112-198 | DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz |
DGUV R 112-199 | DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten |
DGUV I 201-056 | DGUV Information 201-056 - Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern |
DGUV PL Prüfung AE | DGUV Präventionsleitlinie - „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“ |
DIN EN 17235 | Permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken |
DIN EN 363 - SsZ | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - System für seilgestützten Zugang |
DIN EN 363 - APS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Arbeitsplatzpositionierungssystem |
DIN EN 363 - AS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Auffangsystem |
DIN EN 363 - RS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rettungssystem |
DIN EN 363 - RHS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rückhaltesystem |
ASR A1.8 | Verkehrswege |
BGB § 823 | § 823 Schadensersatzpflicht - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
S24 - PO (DGUV Grundsatz 312-906) - Vorlage | S24 - Prüfungsordnung (DGUV Grundsatz 312-906) - Sachkunde und Befähigung zur Beurteilung von Kletter- und Bergsportausrüstungen, Persönlichen Absturzschutzausrüstungen und -systemen (Grundlagen) |
Inhalte
- Übersicht über einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik z.B. TRBS 2121 im Umgang mit Absturzkanten und Hängetrauma
- Rollenverständnis, Pflichten und Verantwortung von Sachkundigen nach DGUV-G-312-906 und TRBS 1203 im Spannungsfeld von Betreiberpflichten
- Betriebsinterne vs. Betriebsexterne Prüfung
- Technische vs. Organisatorische Prüfung
- Bestellung vs. Beauftragung mit Pflichtenübertragung
- Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Inbetriebnahme, Betriebsanweisung
- Erarbeitung und Anpassungen der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und
- Ableitung und Einarbeitung in Betriebs- und Durchführungsanweisungen
- Bedeutung der Verkehrswegeübersicht und Lageskizze
- Auswahl und Bereitstellung von zugelassenen Systemkomponenten und korrekte Zusammenstellung von Persönlichen Absturzschutzschutzsystemen nach DIN EN 365 und DIN EN 363, einschließlich technischer Normenkunde des Einsatzumfeld (Teilbereich).
- Herstellerhinweise und Bedienungsanleitungen
- Verantwortung bei Lagerung, Reinigung und Pflege
- Verantwortung bei der Sichtprüfung vor Benutzung
- Gründe einer ausserplanmäßigen Sachkundeprüfung
- Festlegung von Ablegereifen und Prüffristen
- Bedeutung der Herstellerhinweise
- Festlegung von Prüffristen
- Festlegung von Ablegereife
- Festlegung der Organisation von Prüfungs- und Instandhaltungsprozessen
- Verständnis und Ableitung potentiell notwendiger Benutzerkompetenz
- Unterweisungsinhalte und Unterweisungsqualität
- Schadenserkennung
- Häufige Mängel an Absturzsicherungen, Persönlichen Absturzschutzsystemen, Ortsfesten Anschlageinrichtungen und Anschlagpunkten
- Aussonderungskriterien
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer Prüfung nach DIN EN ISO/IEC 17020
- Inventarisierung, Nummernkreise und Prüfplaketten
- Ablauf und Dokumentationsanforderungen bei Prüfungen
- Hinweise zur effizienten Durchführung einer Prüfung
- Praktische Übungen
- Sicht- und Funktionsprüfungen
- Schreiben eines Prüfprotokolls mit Mängelbericht
- Schreiben eines Prüfprotokolls mit Reparaturbericht
- Abschlusstest gemäß Prüfungsordnung des Zertifikatsgebers (z.B. S24 - PO - DGUV Grundsatz 312-906)
- Theoretische Prüfung je Teilbereich ggf. je neuem Einsatzumfeld
- Praktische Prüfung je je Teilbereich ggf. je neuem Einsatzumfeld