Norm: DIN EN ISO/IEC 17020

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN ISO/IEC 17020:2004-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • a) Titel der Norm wurde geändert;
  • b) Gliederung wurde an die neuen Vorgaben von CASCO für Normen der Reihe ISO/IEC 17000 ff. angepasst;
  • c) Begriffe und Definitionen wurden ergänzt und übernommen aus DIN EN ISO 9000:2005-12 und DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03;
  • d) Anforderungen an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, sowie Vertraulichkeit wurden überarbeitet und präzisiert;
  • e) Kriterien für Inspektionsstellen des Typs A, B und C wurden überarbeitet und präzisiert; entsprechend wurde A.1 bis A.3 neu gegliedert und ersetzt die bisherigen Anhänge A, B und C;
  • f) Anforderungen hinsichtlich Personal wurden überarbeitet und ergänzt;
  • g) Anforderungen an Inspektionsberichte und Inspektionsbescheinigungen wurden ergänzt und präzisiert; ergänzend wurde Anhang B (informativ) neu erstellt;
  • h) der Text von Abschnitt 15 (Beschwerden und Einsprüche) wurde durch den Text aus der ISO/PAS 17003:2004, 7.5 und 7.6, ersetzt;
  • i) der Text von Abschnitt 7 (Qualitätsmanagementsystem) und Anhang D wurde durch den entsprechenden Text aus der ISO/PAS 17005:2008 ersetzt;
  • j) Abschnitt 16 (Zusammenarbeit) wurde ersatzlos gestrichen;
  • k) ISO/IEC Guide 99:2007 wurde in den Literaturhinweisen aufgenommen.

Das Dokument ist die Deutsche Fassung der Internationalen Norm, die als ISO/IEC DIS 17020:2011 "Konformitätsbewertung - Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen (ISO/IEC DIS 17020:2011)" im Parallelverfahren von ISO/IEC und CEN erstellt wurde. Für diese Norm ist das Gremium NA 147-00-03 AA "Zertifizierungsgrundlagen (Grundlagen zur Konformitätsbewertung)" im DIN zuständig.

Beschreibung

Diese Internationale Norm wurde mit dem Ziel erarbeitet, Vertrauen in Stellen, die Inspektionen durchführen, zu fördern. Sie enthält Anforderungen an die Kompetenz von Stellen, die Inspektionen durchführen, sowie an die Unparteilichkeit und Konsistenz ihrer Inspektionstätigkeiten.

Sie gilt für Inspektionsstellen des Typs A, B oder C und wird bei jeder Inspektionsstufe angewandt (zum Beispiel Baumusterprüfung, Erstinspektion, Inspektionen während des Betriebs oder Überwachung). Inspektionsstellen führen im Auftrag von Privatkunden, von ihren Muttergesellschaften oder von Behörden Bewertungen durch mit dem Ziel, Informationen über die Konformität inspizierter Gegenstände mit Vorschriften, Normen, Spezifikationen, Inspektionsprogrammen oder Verträgen zu liefern. Inspektionsparameter schließen Fragen zur Quantität, Qualität, Sicherheit, Zweckmäßigkeit sowie fortgeführten Einhaltung der Sicherheit von in Betrieb befindlichen Anlagen oder Systemen ein. Die allgemeinen Kriterien, die diese Stellen erfüllen müssen, damit ihre Dienstleistungen von den Auftraggebern und Aufsichtsbehörden akzeptiert werden, sind in dieser Internationalen Norm harmonisiert. Folglich behandelt diese Internationale Norm die Tätigkeiten von Inspektionsstellen, deren Arbeit die Prüfung von Materialien, Produkten, Installationen, Anlagen, Prozessen, Arbeitsabläufen beziehungsweise Dienstleistungen einschließen kann sowie die Bestimmung ihrer Konformität mit den Anforderungen und der nachfolgenden Berichterstattung über die Ergebnisse aus diesen Tätigkeiten an die Auftraggeber und, soweit erforderlich, an die Behörden. Die Inspektion kann alle Phasen im Rahmen der Lebensdauer dieser Inspektionsgegenstände betreffen, einschließlich der Planungsphase. Solche Arbeiten erfordern in der Regel sachverständiges Urteil bei der Ausführung von Inspektionen, insbesondere bei der Bewertung der Konformität mit allgemeinen Anforderungen.

Organisationen (zum Beispiel Akkreditierungsstellen oder Behörden), die die Kompetenz von Inspektionsstellen anerkennen, können diese Internationale Norm als Grundlage für ihre Anerkennung verwenden. Die Kategorisierung der Inspektionsstelle nach Typ A, B oder C ist im Wesentlichen ein Maß für ihre Unabhängigkeit. Die nachweisbare Unabhängigkeit einer Inspektionsstelle kann das Vertrauen der Auftraggeber der Inspektionsstelle in die Eignung derselben, Inspektionen unparteilich auszuführen, stärken.

Inhalt

Vorwort
Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

  • Inspektion
  • Produkt
  • Prozess
  • Dienstleistung
  • Inspektionsstelle
  • Inspektionssystem
  • Inspektionsprogramm
  • Unparteilichkeit
  • Einspruch
  • Beschwerde

4 Allgemeine Anforderungen

4.1 Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
4.2 Vertraulichkeit

5 Strukturelle Anforderungen

5.1 Verwaltungstechnische Anforderungen
5.2 Organisation und Management

6 Anforderungen an Ressourcen

6.1 Personal
6.2 Einrichtungen und Geräte
6.3 Unterbeauftragung

7 Anforderungen an Prozesse

7.1 Inspektionsverfahren und Verfahrensanweisungen
7.2 Umgang mit Inspektionsgegenständen und Proben
7.3 Aufzeichnungen zu Inspektionen
7.4 Inspektionsberichte und Inspektionsbescheinigungen
7.5 Beschwerden und Einsprüche
7.6 Verfahren zu Beschwerden und Einsprüchen

8 Anforderungen an das Managementsystem

8.1 Optionen
8.1.1 Allgemeines
8.1.2 Option A
8.1.3 Option B
8.2 Managementsystem-Dokumentation (Option A)
8.3 Lenkung von Dokumenten (Option A)
8.4 Lenkung von Aufzeichnungen (Option A)
8.5 Managementbewertung (Option A)
8.5.1 Allgemeines
8.5.2 Eingaben für die Bewertung
8.5.3 Ergebnisse der Bewertung
8.6 Interne Audits (Option A)
8.7 Korrekturmaßnahmen (Option A)
8.8 Vorbeugende Maßnahmen (Option A)

Anhang A (normativ) - Anforderungen an die Unabhängigkeit von Inspektionsstellen

A.1 Anforderungen an Inspektionsstellen (Typ A)
A.2 Anforderungen an Inspektionsstellen (Typ B)
A.3 Anforderungen an Inspektionsstellen (Typ C)

Anhang B (informativ) - Optionale Elemente von Inspektionsberichten und Inspektionsbescheinigungen

Literaturhinweise