Der "Train the Trainer" - Ausbilderlehrgang für Unterweiser - PSA gegen Absturz (PSAgA) zum Retten (RA) nach DGUV G 312-001 befähigt den Teilnehmer, Schulungen zur Anwendung von PSA gegen Absturz gemäß DGUV 112-198/-199 methodisch und didaktisch fundiert und sicher zu gestalten.
Der Lehrgang setzt eine fachliche Basis durch strikte Präqualifikationen voraus. Der Fokus liegt zu 100 % auf der didaktischen Wissensvermittlung, Verbesserung der Normenfestigkeit und dem Aufbau von Fähigkeiten zur sicheren Steuerung von komplexen Rettungsübungen im später eigenen Schulungsbetrieb. Der Schulungsplan zielt auf die Vermittlung von Unterweisungskompetenz zu Anwendungstechniken der DGUV R 112-198 und DGUV R 112-199 an Dritte und behandelt alle rechtlichen Grundlagen um später haftungssicheren Unterweisungsanspruch nach ArbSchG § 12 und DGUV V 1 § 4 und § 31 gewährleisten zu können.
- Kategorie:
- Sachkunde
- Fachbereich:
- PSA gegen Absturz
- Prüfgrundlage:
- DGUV R 112-198, DGUV R 112-199, DIN ISO 29993, DGUV G 312-001, DGUV G 312-906
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 24
Zielgruppe
- Geprüfte Sachkundige nach DGUV G 312-906, die ihr technisches Portfolio zwingend um die methodisch-didaktische Ausbildungskompetenz erweitern wollen.
- Erfahrene Anwender nach DGUV Regel 112-198, 199 aus den Sektoren Dach- und Holzbau, Gerüstbau, Telekommunikation, Windenergie und industrieller Instandhaltung.
- Führungskräfte mit Personalverantwortung (Meister, Poliere, Bauleiter, Abteilungsleiter), die operative Teams in absturzgefährdeten Bereichen führen.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Sicherheitsbeauftragte, die die rechtssichere Unterweisung nach (§ 12 ArbSchG) intern übernehmen oder bewerten müssen (Fremdgewerke).
- Einsatzkräfte von Rettungsorganisationen (BOS), die als Multiplikatoren für die Absturzsicherung und Rettung in ihren Einheiten fungieren.
Dauer
Die Dauer ist bewusst auf drei intensive Präsenztage kalkuliert. Da die technischen Grundlagen der Seilzugangs- und Rettungstechnik durch die strikte Präqualifikation bereits abgedeckt sind, fließt das Zeitbudget zu 100 % in die methodisch-didaktische Entwicklung und die rechtliche Absicherung der angehenden Ausbilder gemäß (DGUV G 312-001).
Tag 1: Rechtliches Fundament und Didaktik
Fokus auf Unterweisungspflichten nach (§ 12 ArbSchG), Normenfestigkeit (z. B. DIN EN 363) und Grundlagen der Erwachsenenbildung.
Tag 2: Methodik der Praxis und Rettungsplanung
Erarbeitung von Schulungskonzepten, didaktische Reduktion komplexer Rettungsszenarien und Planung der Übungsplatzsicherheit.
Tag 3: Praktische Lehrproben und Prüfung
Jeder Teilnehmer muss eine eigene, bewertete Praxis-Unterweisung inklusive Rettungssimulation (simultan/sequenziell) vor der Gruppe durchführen und kritisch reflektieren.
Schwerpunkte
- Rechtlicher Rahmen und Haftungsrisiken des Ausbilders
- Delegation der Unternehmerpflichten
- Abgrenzung zwischen Ausbildung und Unterweisung
- Persönliche Haftung, Fahrlässigkeit und Dokumentationspflichten
- Normenfestigkeit und Systemverständnis
- Gesetze, Verordnungen, DGUV-Regelwerk, Technische Regeln und DIN EN Normen der Absturzsicherung
- Systematik von Persönlichen Absturzschutzsystemen und Abgrenzung PSA gegen Absturz
- Kritische Analyse von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Nofall- Rettungsplänen
Der Kern des Lehrgangs:
- Methodik und Didaktik in der Arbeitssicherheit
- Grundlagen der Erwachsenenbildung: Wie lernen Handwerker und Techniker?
- Didaktische Reduktion: Komplexe Regelwerke verständlich machen
- Planung und Steuerung der Anwenderausbildung nach DGUV R 112-198
- Stimme, Körpersprache und Autorität am Unterweisungsort
- Strukturierter Aufbau einer Praxiseinheit: Vom Vormachen zum eigenständigen Handeln
- Sichere Durchführung von Materialkontrollen, Hängetests und Rettungsübungen im Kurs
- Planung und Steuerung der Notfall- Rettungsausbildung nach DGUV R 112-199
- Didaktische Vermittlung der Handlungs- und Entscheidungskompetenz bei der Rettung
- Risikobeurteilung für den eigenen Lehrgang: Was tun, wenn beim Üben etwas schiefgeht?
- Planung von Redundanzen: Simultane vs. sequentielle Rettungspläne
- Planung und Steuerung von Lernerfolgskontrolle und Zertifizierung nach DGUV G 312-001
- Umgang mit Widerständen, Selbstüberschätzung und Fehlverhalten der Teilnehmer
- Erkennen von Defiziten und der harte Schnitt: Wann ein Teilnehmer nicht bestehen darf
- Methoden der theoretischen und praktischen Prüfung
Voraussetzungen
Um das anspruchsvolle Lernziel – den Wechsel von der reinen Anwenderperspektive hin zur methodisch-didaktischen Ausbildungskompetenz – zu erreichen, gelten für diesen Lehrgang strikte, ausnahmslos nachzuweisende Zugangskriterien:
1. Formale Präqualifikation (Zertifikate)
- Fachkunde Anwendung PSAgA gemäß (DGUV R 112-198)
- Fachkunde Retten mit PSAgA gemäß (DGUV R 112-199)
- Sachkunde für die Prüfung von PSAgA gemäß (DGUV G 312-906)
2. Praktische Expertise
Zertifikate ersetzen keine Routine. Vorausgesetzt wird eine hinreichende praktische Erfahrung bei Höhenarbeiten und dem Einsatz von Persönlichen Absturzschutzsystemen. Ein entsprechender Nachweis ist nicht zwingend erforderlich. Theoretiker ohne Einsatzerfahrung werden die Lernziele des Lehrgangs sehr wahrscheinlich nicht erreichen.
3. Medizinische Eignung
- gültige, arbeitsmedizinische Eignungsbescheinigung für Tätigkeiten mit Absturzgefahr gemäß (ArbMedVV).
- Der angehende Ausbilder muss physisch und psychisch in der Lage sein, Rettungsübungen unter Stress sicher zu steuern.
4. Allgemeine Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre.
- Fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. (Die didaktische Vermittlung komplexer rechtlicher und technischer Sachverhalte, z.B. nach DIN EN 363, erfordert ein hohes Maß an sprachlicher Präzision).
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft, Verantwortung für Dritte zu übernehmen.
Hinweise
Dieses Zertifikat bescheinigt dem Inhaber die methodisch-didaktische und fachliche Eignung, als Ausbilder und Unterweiser im Bereich PSAgA und Rettung tätig zu werden. Für Arbeitgeber, die den Zertifikatsinhaber (intern oder als externen Dienstleister) mit der Unterweisung ihrer Mitarbeiter beauftragen, gelten zwingend folgende rechtliche Rahmenbedingungen:
Keine Delegation der Gesamtverantwortung
Die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbleibt gemäß (§ 12 ArbSchG) und (DGUV Vorschrift 1) ausnahmslos beim Arbeitgeber. Der Zertifikatsinhaber handelt lediglich als beauftragte fachkundige Person. Eine schriftliche Pflichtenübertragung (Beauftragung) ist im Vorfeld zwingend erforderlich.Zwingender Arbeitsplatzbezug
Eine pauschale Standard-Unterweisung ist rechtlich wertlos. Der Auftraggeber muss dem Unterweiser vorab die spezifische Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) und die Betriebsanweisungen des jeweiligen Einsatzortes zur Verfügung stellen. Die Schulung muss exakt auf die vor Ort genutzten Auffang- und Rettungssysteme (DIN EN 363) zugeschnitten werden.Standortspezifisches Rettungskonzept
Der Zertifikatsinhaber schult die Rettungstechniken nach (DGUV R 112-199). Die Erstellung, Bereitstellung und organisatorische Sicherstellung des konkreten Rettungsplanes am jeweiligen Bauvorhaben oder Industriestandort obliegt jedoch weiterhin dem Arbeitgeber.Ausrüstungsprüfung und medizinische Eignung
Die Beauftragung des Unterweisers ersetzt weder die arbeitstägliche Sichtprüfung durch den Anwender noch die mindestens jährliche Prüfung der PSAgA durch einen Sachkundigen nach (DGUV G 312-906). Zudem hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die zu unterweisenden Mitarbeiter die medizinische Eignung für Tätigkeiten mit Absturzgefahr (ArbMedVV) besitzen, bevor sie in die praktische Übung gehen.
Inhalte (normativ)
| Name | Titel |
|---|---|
| ArbSchG § 12 | Unterweisung |
| ArbStättV § 6 | Unterweisung der Beschäftigten |
| BetrSichV § 12 | Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten |
| DGUV V 1 §4 | Unterweisung der Versicherten |
| DGUV V 1 §31 | Besondere Unterweisungen |
| PSA-BV § 3 | Unterweisung |
| DGUV R 112-198 | DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz |
| DGUV R 112-199 | DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten |
| DGUV R 113-004 Teil 1 | DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen |
| DGUV G 312-001 | DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen |
| DGUV I 204-011 | DGUV Information 204-011 - Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma |
| DIN 13169 | Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E |
| DGUV I 208-032 | DGUV Information 208-032 - Auswahl und Benutzung von Steigleitern |
| FB PSA - 010 | FBPSA-010: PSA gegen Absturz in Arbeitsbühnen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen |
| DIN ISO 21001 | Bildungsorganisationen - Managementsysteme für Bildungsorganisationen (MSBO) - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung |
| DIN ISO 29993 | Lerndienstleistungen jenseits der formalen Bildung - Dienstleistungsanforderungen |
| ASR A1.8 | Verkehrswege |
| ASR A2.1 | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen |
| BetrSichV § 3 | Gefährdungsbeurteilung |
| ArbStättV § 3 | Gefährdungsbeurteilung |
| TRBS 1111 | Gefährdungsbeurteilungen |
| TRBS 1116 | Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln |
| TRBS 2121 | Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen |
| DIN EN 363 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme |
| DIN EN 365 | Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung |
| DGUV G 312-906 | DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen |
| DIN EN 341 | Persönliche Absturzschutzausrüstung – Abseilgeräte zum Retten |
| DIN EN 353 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Mitlaufende Auffanggeräte |
| DIN EN 354 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungsmittel |
| DIN EN 355 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Falldämpfer |
| DIN EN 358 | Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen - Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten |
| DIN EN 360 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Höhensicherungsgeräte |
| DIN EN 795 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren |
| DIN EN 1497 | Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungsgurte |
| DIN EN 1498 | Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungsschlaufen |
| DIN EN 1808 | Sicherheitsanforderungen an hängende Personenaufnahmemittel - Berechnung, Standsicherheit, Bau - Prüfungen |
| DIN EN ISO 14122 | Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen |
| DIN EN 14396 | Ortsfeste Steigleitern für Schächte |
| DIN 14800 | Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge |
| DIN CEN/TS 16415 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Empfehlungen für Anschlageinrichtungen, die von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden |
| DIN EN 17235 | Permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken |
| DIN 18799 | Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen |
| DIN EN 19427 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verwendung in Arbeitskörben auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen |
| DIN 19572 | Haltevorrichtungen zum Einsteigen in begehbare Schächte - Anforderungen, Prüfung |
| DIN 28017 | Ortsfeste Zugänge zu verfahrenstechnischen Apparaten |
FAQ
1. Wer ist gemäß dem Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung von Schulungen zu persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) berechtigt?
Die gesetzliche Verantwortung für die Durchführung dieser Schulungen liegt beim Arbeitgeber (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Schulung darf jedoch nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Dieser Kurs qualifiziert Sie gemäß den strengen Anforderungen der (DGUV G 312-001), im Auftrag des Arbeitgebers als anerkannter Ausbilder für Absturzsicherung rechtskonform zu handeln.
2. Ausbilder für PSA gegen Absturz werden: Was sind die Anforderungen der DGUV-Richtlinie 312-001?
(DGUV G 312-001) schreibt umfangreiche Vorkenntnisse vor. Wir verlangen daher als Vorqualifikation die folgenden Kurse: den Kurs zur Anwendung (DGUV R 112-198), den Kurs zur Rettung (DGUV R 112-199) und den Kurs zur Materialprüfung (DGUV G 312-906). Hier bilden wir angehende Ausbilder in Methodik und Didaktik aus, keine Anfänger in Seilzugangstechniken.
3. Was ist der Unterschied zwischen einem qualifizierten Sachverständigen (DGUV G 312-906) und einem PSAgA-Ausbilder (DGUV G 312-001)?
Ein Sachkundiger (DGUV G 312-906) ist in erster Linie für die Durchführung technischer Prüfungen an Ausrüstung qualifiziert. Die Ausbildung von Personen erfordert jedoch methodische und didaktische Fähigkeiten gemäß (DGUV G 312-001). Die Prüfung von Karabinern und die didaktische Vermittlung von lebensrettenden Techniken sind zwei völlig unterschiedliche Fachgebiete.
4. Welche ärztliche Eignungsbescheinigung (früher G41) benötigt ein PSAgA-Ausbilder?
Die pauschale „G41“-Anforderung wurde durch die ArbMedVV ersetzt. Ein Ausbilder benötigt eine aktuelle Eignungsbescheinigung für Arbeiten mit Absturzgefahr. Ein Ausbilder muss außerdem nachweisen, dass er im Notfall (z. B. wenn ein Teilnehmer ein Hängetrauma erleidet) körperlich und geistig voll handlungsfähig bleibt.
5. Wie lernen Ausbilder in der Ausbildung, Rettungstechniken zu vermitteln?
Die Vermittlung von Rettungstechniken (DGUV R 112-199) ist äußerst komplex. Der Ausbilder in der Ausbildung wird befähigt, die zugrunde liegenden Handlungs- und Entscheidungsprozesse seinen zukünftigen Teilnehmern klar und effektiv zu vermitteln. Ziel ist es, bei den Anwendern echte Entscheidungskompetenz aufzubauen, nicht nur das mechanische Auswendiglernen von Abläufen.
6. Sicherheit während der Ausbildung: Wie plane ich als Ausbilder Rettungsübungen?
Da es auch in einer Ausbildungssituation bei Rettungsübungen zu Unfällen kommen kann, liegt der Schwerpunkt des Kurses auf der Risikobewertung. Ausbilder werden darin geschult, Situationen und Risiken einzuschätzen, um solide Vorbereitungen (z. B. durch parallele oder aufeinanderfolgende Rettungspläne) für die sichere Durchführung ihrer eigenen Kurse zu treffen.
7. Was ist der Unterschied zwischen PSA-Schulung und -Unterweisung?
Eine Schulung vermittelt grundlegend neue Fähigkeiten. Eine Unterweisung (§ 12 ArbSchG) ist eine wiederkehrende, arbeitsplatzbezogene Maßnahme. Der Ausbilderkurs gemäß (DGUV G 312-001) verdeutlicht genau diesen Unterschied, damit der Ausbilder seine künftigen Schulungsprogramme rechtskonform und bedarfsgerecht für die Zielgruppe gestalten kann.
8. Mit welchen technischen Normen muss ein Ausbilder für Absturzsicherung umfassend vertraut sein?
Wer auf der Grundlage veralteter Kenntnisse ausbildet, haftet im Falle eines Unfalls. DGUV G 312-001 verlangt die strikte Einhaltung der Normen. Ausbilder müssen die Hierarchie von Arbeitsschutzgesetzen, DGUV-Vorschriften und technischen Normen (z. B. DIN EN 361 für Sicherheitsgurte, DIN EN 363 für Auffangsysteme) gründlich verstehen, um fehlerfreie Arbeitsanweisungen erstellen zu können.
9. Reicht theoretisches Wissen für das Ausbilderzertifikat nach DGUV G 312-001 aus?
Nein. Die drei erforderlichen Vorqualifikationsnachweise bilden lediglich die formale Grundlage. Die Norm (DGUV G 312-001) verlangt ausdrücklich umfangreiche praktische Erfahrung. Ein Ausbilder ohne persönliche Praxiserfahrung bei Arbeiten in der Höhe wird unweigerlich Schwierigkeiten haben, auf die realen Probleme und kritischen Fragen der Seminarteilnehmer einzugehen.
10. Wie lange ist das Zertifikat als Ausbilder und Schulungsleiter für PSA für Arbeiten in der Höhe gültig?
Der Status als „geeignete fachkundige Person“ erlischt, wenn das Wissen veraltet ist. Gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaften und der DGUV G 312-001 ist die berufliche Weiterbildung ein wesentlicher Bestandteil dieser Tätigkeit.
Inhalte
Modul 1: Rechtlicher Rahmen und Haftungsrisiken des Ausbilders
1.1 Delegation der Unternehmerpflichten (§ 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)
1.2 Rollenklärung: Abgrenzung zwischen Ausbildung (Erwerb neuer Fähigkeiten) und Unterweisung (arbeitsplatzbezogene Wiederholung)
1.3 Persönliche Haftung, Fahrlässigkeit und Dokumentationspflichten
Modul 2: Normenfestigkeit und Systemverständnis
2.1 Hierarchie im Arbeitsschutz: Gesetze, Verordnungen, DGUV-Regelwerk, Technische Regeln (TRBS) und DIN EN Normen der Absturzsicherung
2.2 Systematischer Aufbau von Auffangsystemen nach (DIN EN 363)
2.3 Kritische Analyse von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen
Modul 3: Methodik und Didaktik in der Arbeitssicherheit (Der Kern des Lehrgangs)
3.1 Grundlagen der Erwachsenenbildung: Wie lernen Handwerker und Techniker?
3.2 Didaktische Reduktion: Komplexe Regelwerke verständlich machen
3.3 Umgang mit Widerständen, Selbstüberschätzung und Fehlverhalten der Teilnehmer
Modul 4: Planung und Steuerung der Praxis-Unterweisung
4.1 Strukturierter Aufbau einer Praxiseinheit: Vom Vormachen zum eigenständigen Handeln
4.2 Sichere Durchführung von Hängetests und Materialkontrollen im Kurs
4.3 Stimme, Körpersprache und Autorität am Übungsobjekt
Modul 5: Rettungskonzepte im Schulungsbetrieb steuern
5.1 Risikobeurteilung für den eigenen Lehrgang: Was tun, wenn beim Üben etwas schiefgeht?
5.2 Didaktische Vermittlung der Handlungs- und Entscheidungskompetenz bei der Rettung nach (DGUV R 112-199)
5.3 Planung von Redundanzen: Simultane vs. sequentielle Rettungspläne
Modul 6: Lernerfolgskontrolle und Zertifizierung
6.1 Methoden der theoretischen und praktischen Prüfung
6.2 Erkennen von Defiziten und der harte Schnitt: Wann ein Teilnehmer nicht bestehen darf