Nach dem Grundkurs der Stufe/Level 1 werden im Aufbaukurs für Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) Stufe 2 schwerpunktmäßig horizontale Zugangstechniken erlernt. Die in Stufe/Level 1 erworbenen Fähigkeiten in vertikalen Zugangstechniken erweitert und mit Horizontaltechniken kombiniert. Komplexe Rettungstechniken, erweiterte Knotenkunde, Baustellenabsicherung sowie die richtige Auswahl und Installation von Ankerpunkten sind weitere wichtige Kursinhalte. Der Kurs SZP Stufe/Level 2 kann erst nach direkt im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung SZP Stufe/Level 1 absolviert werden, nach bestandener Prüfung ist der Anwender in der Lage, einen großen Teil von Seilzugangs- und Positionierungstechniken (SZP) flexibel einzusetzen.
- Kategorie:
- Fachkunde
- Fachbereich:
- PSA gegen Absturz
- Prüfgrundlage:
- DGUV I 212-001, TRBS 2121 Teil 3, ISO 22846-2, DGUV G 312-003, DIN EN 363
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 40
Zielgruppe
Der Aufbaulehrgang Industrieklettern Stufe 2 richtet sich an Höhenarbeiter/innen, welche ihre handwerklichen Fähigkeiten in der Höhe unter Verwendung von Seilen als Industriekletterer/in auch mittels horizontaler Seilzugangs- und Positionierungstechniken durchführen möchten.
Dauer
- 40 UE einschließlich Theorie- und Praxisprüfung Prüfung exkl. Präqualifizierung
Ablauf
- Tag 1: Einführung und Theorie
- Tag 2-3: Praktische Übungen zu prüfungsrelevanten Anwendungstechniken
- Tag 4: Wiederholung
- Tag 5: Prüfung nach Prüfungsordnung durch den Prüfer einer externen Zertifizierungsstelle nach DGUV G 312-003
Die Theorie wird für gewöhnlich während der praktischen Übungen und Wiederholungen (Tag 2-4) kontinuierlich weiter verfestigt. Sofern alle Ausbildungstage innerhalb einer Woche oder hintereinander absolviert werden, sollten Teilnehmer ohne Einsatzerfahrung auf Höhenarbeitsbaustellen oder Präqualifikationen wie:
- Anwendung - PSA gegen Absturz nach DGUV 112-198 oder
- Anwendung - Seilklettertechnik (SKT) oder
- Ausbildungen im Bergsport
zusätzliche 20min - 2h Selbststudium, Knotenübungen je Ausbildungstag im Anschluss an die Ausbildungzeit einplanen.
Schwerpunkte
Industriekletterer/in - Stufe 2 - "Horizontale und diagonale Höhenarbeit" - Seilunterstützte Zugang- und Positionierungstechniken (SZP)
- Grundkenntnisse über Gefährdungsermittlungen, Belehrungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und Baustellensicherung
- Handlungskompetenz bei Unfällen und anderen unvorhergesehenen Ereignissen
- erweiterte Material- und Knotenkunde
- Ankerpunkte und erweiterte Anschlagtechniken, auch transportable Anschlageinrichtungen und Befestigungen
- Sturzphysik und Sicherungstechnik, medizinische Aspekte
- Auf- und Abstiegstechniken, auch mit Behelfsausrüstung und über Umstiegstellen
- horizontale Fortbewegung in allen Varianten
- Haltesysteme und Positionierungstechniken
- Umstieg von einer Seilstrecke auf eine andere (Seilstreckenwechsel)
- Rettungstechniken (Rettung nach oben, aktive und passive Rettung aus horizontalen Seilstrecken/Struktur)
- Seilstreckeneinbau
- Grundkenntnisse über Flaschenzugsysteme
- Gefahrenübergang zwischen SZP und dem Einsatz und Anwendung von PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198
Voraussetzungen
Für einen Industriekletterer sind neben der körperlichen Fitness, Schwindelfreiheit und Wetterunempfindlichkeit eine gültige Ersthelfer-Ausbildung und ein Nachweis über die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung (G41) essentiell. Zusätzlich ist eine zertifizierte Ausbildung nach den Standards gemäß DGUV I 212-001 und DGUV G 312-003 über Verbände wie z.B. FISAT Zert Orga GmbH oder FSBS notwendig, wobei der Stufe/Level 1 die Grundlage bildet.
Präqualifikationen wie eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung z.B:
- Hochbaufacharbeiter/in
- Dachdecker/in
- Feuerungs- und Schornsteinbauer/in
- Gerüstbauer/in
- Gebäudereiniger/in
- der Grundlehrgang Anwendung PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198
- die Sachkunde zur Prüfung von PSA gegen Absturz nach DGUV Grundsatz 312-906
sind dienlich, aber nicht zwingend erforderlich.
Gesundheitliche und persönliche Voraussetzungen
- Mindestalter für Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen: 18 Jahre (21 Jahre - Stufe/Level 3).
- Körperliche Fitness und Gesundheit: Eine gute körperliche Konstitution ist unerlässlich, um die Arbeit in der Höhe sicher ausführen zu können.
- Schwindelfreiheit: Ohne Probleme in luftiger Höhe arbeiten zu können, ist eine grundlegende Voraussetzung.
- Wetterunempfindlichkeit: Auch bei unterschiedlichen Wetterbedingungen muss die Arbeit verrichtet werden können.
- Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit: Zuverlässigkeit, ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein und die Fähigkeit zur Teamarbeit sind wichtig.
Fachliche und formale Voraussetzungen
- Handwerkliche Ausbildung:Eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf ist empfehlenswert und schafft eine gute Grundlage für Montagetätigkeiten in der Höhe, z.B. als Maurer, Dachdecker oder Monteur.
- Ersthelfer-Ausbildung: Der Nachweis eines gültigen Ersthelfer-Kurses, ausgestellt durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle gemäß DGUV Grundsatz 304-001 ist für die Teilnahme an der Ausbildung und die spätere Ausübung der Tätigkeit erforderlich.
- Arbeitsmedizinische Untersuchung (G41): Die Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr muss durch eine entsprechende Untersuchung bestätigt werden. Die körperliche Eignung gilt als erfüllt, wenn keine gesundheitlichen Bedenken auf Grundlage einer Eignungsuntersuchung bei Arbeiten mit Absturzgefahr (G41) bestehen. Sofern kein Ablaufdatum angegeben wurde gilt: bis zum 49. Lebensjahr nicht älter als 36 Monate, ab 50 nicht älter 18 Monate; Untersuchung empfohlen nach "G41"
Zertifizierte Ausbildung
- Grundlagen der Seilzugangstechnik: Die Ausbildung zum Industriekletterer ist in mehrere Level gegliedert, wobei die Stufe/Level 1 die Grundlage für die gewerbliche Höhenarbeit und Vorraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang der Stufe 2 bildet.
- Unabhängige Prüfer: Die Abschlussprüfung wird von externen Prüfern z.B. FISAT Zert Orga GmbH oder FSBS nach standardisierten Vorgaben abgenommen, um die Objektivität zu gewährleisten.
- Wiederholungsunterweisungen (WU): Für die Gültigkeit des Zertifikats sind regelmäßige Auffrischungskurse und Nachweise der Fähigkeiten notwendig.
Hinweise
Beauftragung und Pflichtenübertragung nach erfolgreicher Prüfungsleistung oder Wiederholungslehrgang (< 12 Monate):
- Erfolgreiche Teilnehmer können nach Teilnahme zur Durchführung von vertikalen, horizontalen und diagonalen Zugangs- und Positionierungsverfahren gemäß § 12 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 2121 Teil 3 Nr. 4.3.2 entsprechend DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang beauftragt werden.
- In Arbeitssystemen unter Anwendung von Seilzugangs- und Positionierungstechniken muss die Pflichtenübertragung eindeutig geregelt sein. Eine Beauftragung inkl. Pflichtenübertragung gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 13 DGUV Vorschrift 1 nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang ist für gewöhnlich, je nach Zertifikatsgeber den erfolgreichen Absolventen (Stufe 3) vorbehalten.
Inhalte (normativ)
| Name | Titel |
|---|---|
| DGUV R 112-198 | DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz |
| DGUV I 212-001 | DGUV Information 212-001 - Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren |
| DGUV G 312-003 | DGUV Grundsatz 312-003 - Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen |
| DGUV G 312-906 | DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen |
| DIN EN 361 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Auffanggurte |
| DIN EN 362 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungselemente |
| DIN EN 363 - APS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Arbeitsplatzpositionierungssystem |
| DIN EN 363 - AS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Auffangsystem |
| DIN EN 363 - RHS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rückhaltesystem |
| DIN EN 363 - RS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rettungssystem |
| DIN EN 363 - SsZ | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - System für seilgestützten Zugang |
| DIN EN 365 | Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung |
| DIN EN 795 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren |
| DIN EN 813 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Sitzgurte |
| TRBS 2121 Teil 3 | Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen |
| DIN EN 12275 | Bergsteigerausrüstung - Karabiner - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren |
| DIN EN 12278 | Bergsteigerausrüstung - Seilrollen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren |
| DIN EN 12841 A | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Seileinstellvorrichtung für das Sicherungsseil |
| DIN EN 12841 B | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Steighilfe für das Arbeitsseil |
| DIN EN 12841 C | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Abseilvorrichtung für das Arbeitsseil |
| DIN 13169 | Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E |
| DIN EN 13921 | Persönliche Schutzausrüstung - Ergonomische Grundsätze |
| DIN CEN/TS 16415 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Empfehlungen für Anschlageinrichtungen, die von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden |
| DIN EN 17235 | Permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken |
| ISO 22846-1 | Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren - Teil 1: Grundprinzipien für ein Arbeitssystem |
| ISO 22846-2 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren - Teil 2: Verhaltenskodex |
| ASR A1.8 | Verkehrswege |
| ASR A2.1 | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen |
| BetrSichV § 12 | Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten |
| DGUV V 1 §26 | Zahl und Ausbildung der Ersthelfer |