Schulungsvorlage: Level 3 - Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) - Höhenarbeiter/in - Industriekletter/in

Hinweise

Beauftragung und Pflichtenübertragung nach erfolgreicher Prüfungsleistung oder Wiederholungslehrgang (< 12 Monate):

  • Erfolgreiche Teilnehmer können mit der Durchführung von Zugangs- und Positionierungsverfahren gemäß § 12 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 2121 Teil 3 Nr. 4.3.2 (Stufe 1 und 2) und 4.3.3 (Stufe 3) nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang beauftragt werden.
  • In Arbeitssystemen unter Anwendung von Seilzugangs- und Positionierungstechniken muss die Pflichtenübertragung eindeutig geregelt sein. Eine Beauftragung inkl. Pflichtenübertragung gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 13 DGUV Vorschrift 1 nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang ist für gewöhnlich, je nach Zertifikatsgeber den erfolgreichen Absolventen (Stufe 3) vorbehalten.

Inhalte (normativ)

Name Titel
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
TRBS 2121 Teil 3 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
DGUV I 212-001 DGUV Information 212-001 - Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren
DGUV G 312-003 DGUV Grundsatz 312-003 - Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen
BetrSichV § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
ArbSchG § 13 Verantwortliche Personen
DGUV V 1 §13 Pflichtenübertragung
DGUV V 1 §26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
DIN 13169 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E
DIN EN 365 Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung
DIN EN 13921 Persönliche Schutzausrüstung - Ergonomische Grundsätze
DIN EN 12841 A Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Seileinstellvorrichtung für das Sicherungsseil
DIN EN 12841 B Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Steighilfe für das Arbeitsseil
DIN EN 12841 C Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Abseilvorrichtung für das Arbeitsseil
DIN EN 363 - SsZ Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - System für seilgestützten Zugang
DIN EN 363 - APS Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Arbeitsplatzpositionierungssystem
DIN EN 363 - AS Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Auffangsystem
DIN EN 363 - RS Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rettungssystem
DIN EN 363 - RHS Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rückhaltesystem
DGUV G 312-906 DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
FISAT FSR-SZP 15.3 FISAT - Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie für Seilzugangs- und Positionierungstechniken
DGUV R 112-198 DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DIN EN 361 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Auffanggurte
DIN EN 362 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungselemente
DIN EN 813 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Sitzgurte
DIN EN 12275 Bergsteigerausrüstung - Karabiner - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN CEN/TS 16415 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen - Empfehlungen für Anschlageinrichtungen, die von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden
ISO 22846-1 Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren - Teil 1: Grundprinzipien für ein Arbeitssystem
ISO 22846-2 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren - Teil 2: Verhaltenskodex

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