Bei der gewerblichen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz steht die garantierte Kraftreduktion im Zentrum. Verbindungsmittel von Auffangsystemen werden mit Falldämpfern ausgestattet, welche den in einer Auffangöse eines Gurtes auftretenden Fangstoß auf ein biokompatibles Maximum von 6 kN (Verträglichkeitsgrenze) sicher begrenzen.
Im sportlichen Freizeitbereich, wie dem Alpinklettern, übernehmen stattdessen dynamische Kletterseile die primäre Energieabsorption durch elastische Dehnung. Bandschlingen und statische Verbindungsmittel dienen hier ausschließlich der Positionierung und Selbstsicherung am Standplatz. Ein Sturz in ein ungedämpftes statisches System ist lebensgefährlich. Klassische Falldämpfer kommen im Freizeitsport fast ausschließlich als standardisierte aufreißende Systeme von sogenannten Klettersteigsets zum Einsatz.
Technisch komplexere temporäre Freizeitaktivitäten z.B. Geocaching und Canyoning bedienen sich aus den Seil- und Sicherungstechniken beider Ansätze.
Bänder
- Band
Ein Band ist eine lange, schmale, flache textile Struktur, die der Kraftaufnahme und nicht der Energieaufnahme dient.
Quelle: DIN EN 565
Die Verwendung von geknotetem Bandmaterial ist in Arbeits- und Trainingsumfeldern unzulässig und nur vereinzelt noch im privaten Sport- und Freizeitbereich als Notfallmaßnahme geduldet. Hier spielt es auch keine Rolle, ob das Band nach UIAA 103 oder DIN EN 565 zertifiziert wurde. Im Grunde dienen diese Zertifizierungen ausschließlich zur Vorbereitung, um als Ausgangsmaterial während der Produktion von Schlingen, Verbindungsmitteln, Gurten, Falldämpfern, Anschlagschlingen etc. später verwendet werden zu können.
Schlingen
- Schlinge
Verbindet man die zwei Enden eines Bandes erhält man eine Schlinge. Eine Schlinge ist definiert als ein durch Nähte oder andere Verbindungsweise formschlüssig zusammengefügtes Band, Reepschnur oder Seilstück.
Quelle: DIN EN 566
Den Bändern vorgezogen werden im kontrollierten Bergsport Schlingen des internationalen Standards UIAA 104.
Schlingen in Arbeitssystemen und Trainingsumgebungen
Verbindungsmittel
- Verbindungsmittel
Das Verbindungsmittel (VBM) beinhaltet mindestens zwei Endverbindungen mit einer maximale Länge: 2000 mm. Das VBM kann aus Metall, Gurtband, Seil, Drahtseil oder Kette bestehen. Endverbindungen können vernäht, verknotet oder mit einem Metallteil versehen sein.
Quelle: DIN EN 354
- Selbstsicherungsverbindungsmittel
Verbindungsmittel, die als primäre Verbindung zwischen dem Kletterer und dem Sicherungsstand gedacht sind und einem dynamischen Belastung standhalten können.
Quelle: DIN EN 17520
Verbindungsmittel nach UIAA 109 ermöglichen es dem Anwender, sich mit seinem Persönlichen Absturzschutzsystem von seiner Anschlagmöglichkeit gesichert zu entfernen. Verbindungsmittel können aus Chemiefasern (Seilen und Bändern), Drahtseilen oder Ketten hergestellt sein. Sie sind mit geeigneten Endverbindungen (vernähte oder gespleißten Schlaufen) ausgestattet und ermöglichen so eine knotenfreie Zusammenstellung des Persönliches Absturzschutzsystem.
Zur Vermeidung der Gefahr der Schlaffseilbildung und zur Reduzierung der Fallstrecke empfehlen sich Verbindungsmittel mit einer Längeneinstellvorrichtung.
Soweit mit erhöhter Schmutzeinwirkung oder UV-Strahlung zu rechnen ist, sind Verbindungsmittel aus geflochtenen Seilen (Kernmantelseile) zu bevorzugen. Aufgrund des schützenden Mantels bleibt der überwiegend tragende Kern des Seiles vor äußeren Einwirkungen weitgehend geschützt.
Verbindungsmittel in Arbeitssystemen und Trainingsumgebungen
- müssen der DIN EN 354 entsprechen
- gedrehte Seile mit Durchmesser 12 mm bzw. 16 mm
- geflochtene Seile (Kernmantelseile) mit Durchmesser 11 mm bis 14 mm und
- Gurtbänder mit einer Breite von 27 mm
Quelle: DGUV R 112-198 Abs. 7.7
Längenverstellbare Verbindungsmittel
Sie dienen dem Verbinden eines Haltegurtes mit einem Anschlagpunkt oder dem Umschlingen, um ein Halten oder Positionieren zu ermöglichen. Einstellbare Verbindungsmittel und Halteseile sind stufenlos in der Länge (durch Seilkürzer) verstellbare Verbindungsmittel. Sie bestehen aus Chemiefaser-Seilen, Drahtseilen oder Chemiefaser-Bändern mit Endverbindungen und haben eine Längeneinstellvorrichtung.
Längenverstellbare Verbindungsmittel / Halteseile in Arbeitssystemen und Trainingsumgebungen
Verbindungsmittel nach DIN EN 358 sind Bestandteil von Rückhalte- und Arbeitsplatzpositionierungssystem (APS) nach DIN EN 363.
Quelle: DGUV R 112-198 Abs. 7.8
Falldämpfer
- Falldämpfer
Ein Falldämpfer ist ein Einzelteil oder Bestandteil eines Auffangsystems, das die während eines Sturzes entstandene kinetische Energie umwandelt und die im System auftretende Kraft limitiert.
Quelle: DIN EN 355
Es gibt Reibungs-Falldämpfer und Aufreiß-Falldämpfer (Bandfalldämpfer). Aufreiß-Falldämpfer sind besonders dann geeignet, wenn Arbeiten unter Schmutz- und Nässeeinwirkungen durchgeführt werden müssen, die die Funktion des Reibungs-Falldämpfers beeinträchtigen können.
- Bandfalldämpfer
Bei Bandfalldämpfern wird die für den Anwender und Ankerpunkt nichtverträgliche Fangstoß durch planmäßiges Aufreißen eines in mehreren Lagen vernähten Gurtband abgebaut.
- Reibungsfalldämpfer
Bei Reibungsfalldämpfern wird die für den Anwender nichtverträgliche Sturzenergie über planmäßige Auffangverzögerung durch Seilreibung erzeugt.
Falldämpfer sind häufiger Bestandteil von Auffangsystem (AS) und sollen den Anwender im Falle eines Auffangvorgangs vor schweren Verletzungen schützen, indem sie durch Verlängerung des Bremsweges den Fangstoß im Anseilpunkt der Auffanggurte, Anseilgurte und Körperhaltevorrichtungen verringern.
Bei einem Auffangvorgang in ein Persönliches Absturzschutzsystemen muss dem Anwender, insbesondere bei der Verwendung von Falldämpfern, immer ausreichende Absturzhöhe im Sturzraum zur Verfügung stehen um hinreichend wirken zu können. Dieser ist den Herstellerhinweisen des Inverkehrbringers entweder direkt zu entnehmen oder es gibt eine Anleitung wie dieser individuell bestimmt werden kann.
Falldämpfer in Arbeitssystemen und Trainingsumgebungen
Nach DIN EN 355 genormte Falldämpfer entfalten ihre Wirkung in Abhängigkeit von Ihrer zugeordneten max. Benutzeranzahl, spätestens jedoch ab einem Fangstoß von 6kN. Die in einen Anseilpunkt nach DIN EN 361 eingeleiteten 6kN stellen für einen Anwender nach aktueller Konformität & Stand der Technik eine angemessene Verträglichkeit sicher.
Falldämpfer können in Verbindungsmittel integriert oder als Verbindungsmittel ausgeführt sein. Diese dürfen in der Regel in ihrer Länge (z.B. durch Anfügen zusätzlicher Bestandteile) nicht verändert werden. Ausnahmen sind in der Gebrauchsanleitung angegeben.
Quelle: DGUV R 112-198 Abs. 7.10
Bei der Verwendung von Falldämpfern ist die zulässige Gesamtsystemlänge zu beachten. Falldämpfer müssen so angeschlagen werden, dass deren Funktion nicht beeinträchtigt wird.
Quelle: DGUV R 112-198 Abs. 8.9
ToDo Freizeit und Bergsport Selbstsicherungsverbindungsmittel DIN EN 17520, DIN EN 17109 und UIAA 128
ToDo Einbindung Klettersteigsets DIN EN 958