Glossar » Glossar: Absturzsicherung

Beschreibung

Haben Sie die Gefährdung durch Absturz erkannt? Gut. Jetzt stehen Sie vor der Wahl der Mittel.

Gliederung

1 Nutzungs- und Zugangskonzept

Das Nutzungskonzept bestimmt das Zugangskonzept. Bevor Sie einen Haken in die Wand dübeln, müssen Sie aber das Sicherungskonzept klären. Die notwendige Technik folgt der gewünschten Funktion.

Bei Gebäuden mit technischen Anlagen und Absturzsicherungen sind diese so zu planen und abzustimmen, dass die Wirksamkeit bzw. Benutzbarkeit aller Systeme sichergestellt ist.

  • "Ein Zugangs- und Sicherungskonzept beschreibt die sichere Zuwegung zur Dachfläche und die Maßnahmen zur Sicherung der Dachfläche. Es beschreibt weiterhin welche Anforderungen an die Personen und die zu verwendende Ausrüstung gestellt werden."
    Quelle: DGUV I 201-056 Abs. 3.37

1.1 Strategie

Bei der Bewertung der Absturzsicherungen auf Plattformen und Dachflächen ist auch auf die Belegung mit technischen Anlagen und Einrichtungen zu achten, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Auswahl des Zugangs- und Sicherungskonzepts haben. Zu den technischen Anlagen und Einrichtungen können folgende Beispiele gezählt werden:

  • Lüftungs-, Klima-, Heizungstechnik
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Aufzugsanlagen
  • Photovoltaik-/Solarthermieanlagen
  • Mobil- und Richtfunkantennen
  • Lagerflächen für Schwerlasten
  • Bepflanzungs- und Dachgartenbereiche

Die Anlagen dienen teilweise nicht nur der Gebäudetechnik, sondern auch zum Betrieb von Maschinen und Produktionsgeräten in den Gebäuden. Diese technischen Anlagen und Einrichtungen erfordern je nach Gerät und Nutzung Instandhaltungsarbeiten, die durch fachkundiges Personal durchgeführt werden. Zu diesen Arbeiten zählen z. B.

  • das Kontrollieren von Leitungsführungen ggf. jeden Monat,
  • der Austausch von Filtern in vierteljährlichem Abstand,
  • Reinigung von Technischen Anlagen wie Solarpanele und der Dachentwässerung,
  • die Laubentfernung, Vogelkot- und Schneebeseitigung als spontan notwendige AdHoc-Maßnahme.

Hierzu müssen nicht nur Personen an die Anlage, sondern es müssen auch Werkzeuge oder Ersatzteile mitgeführt werden. Daher ist bei der Planung der Dachflächen zu beachten, dass nicht nur Wartungswege vorhanden sind, sondern auch ausreichend freier Arbeitsraum zur Verfügung steht. Falls erforderlich, müssen auch Ersatzteile größeren Umfangs sicher auf das Dach transportiert werden können. Hierfür sind geeignete Transportmittel wie z. B. Seilzüge, Lastkräne oder auch der temporäre Einsatz von Kranen oder Lastaufzügen als auch, wenn benötigt, geeignete Lagerflächen einzuplanen.

Die rechnerischen Lasten aus den Anschlageinrichtungen sind bei der Planung und Bemessung der Unterkonstruktion zu berücksichtigen.

1.2 Strategiematrix

Nutzungskonzept Zugangskonzept Sicherungskonzept
(Frequenz/Kompetenz) Lösungsbeispiele
Wohnen & Erleben Mieter, Gäste, Kinder Kollektivschutz (Zwingend!)
Freizeit (Dachgarten, Terrasse) (täglich/ "ohne") Geländer, Brüstungen (min. 1,0m - 1,10m), bauliche Umwehrung.
Wartungsgang Haustechnik + Permanente Zugangstechnik
Arbeiten an (RWA, Lüftung, Solar, Antennen, Blitzschutz) (monatlich/fachkundig unterwiesen) Laufstege, ortsfeste Leitern, Bodentreppen, Anschlagpunkte für PSAgA-RS
Höhenarbeit Spezialgewerke + Zugangsverfahren TRBS 2121-3
Arbeiten an überwindbaren Absturzkanten (Lichtbänder, Dachkuppeln, Fassaden) (unregelmäßig/fachkundig spezialisiert) Anschlagpunkte für PSAgA-AS, PSAgA-SZP

2 Das STOP-Prinzip - Sicherungskonzept in der Praxis

Der Gesetzgeber lässt Ihnen bei der Festlegung des Absturzschutzsystems keine freie Wahl. Sie müssen Ihre Maßnahmen im STOP-Prinzip prüfen.

  • "Neu zu errichtende, zu sanierende oder in der Nutzung geänderte Dachflächen müssen im Hinblick auf die späteren Instandhaltungsarbeiten so geplant werden, dass sie grundsätzlich einen sicheren Zugang haben. Insbesondere durch permanente Absturzsicherungssysteme (bauliche Maßnahmen wie Brüstung, Geländer, Attika oder Anschlageinrichtungen wird, nach dem Rangfolgenprinzip der Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip) § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, ein sicheres Begehen und Arbeiten auf der Dachfläche ermöglicht. Die Absturzsicherungen sind in der Regel permanent mit dem Bauwerk verbunden bzw. verbleiben auf dem Bauwerk. Zu Wartungsarbeiten zählen alle Arbeiten, die in regelmäßigen Abständen von weniger als 3 Jahren durchgeführt werden."
    Quelle: DGUV I 201-056 Abs. 4

2.1 Substituive Maßnahmen (Gefahrenbeseitigung)

Die Drohnen-Inspektion (statt Begehung)

Alte Denke: "Wir brauchen einen sicheren Weg aufs Dach, um nach Sturmschäden oder verstopften Rinnen zu schauen." Substitution: Der Facility Manager fliegt eine Kameradrohne. Er bleibt sicher am Boden stehen.
Vorteil: Kein Absturzrisiko, keine teuren Aufstiege, hochauflösende Dokumentation (4K/Thermal).

Technik in den Keller oder auf den Boden (Statt aufs Dach)

Alte Denke: "Die Lüftungsanlage und die Rückkühler müssen aufs Dach, weil dort Platz ist." (Folge: Regelmäßige Wartung in der Gefahrenzone). Substitution: Die Aggregate werden bereits in der Planung ebenerdig im Außenbereich oder im Keller installiert. Vorteil: Wartung kann vom normalen Haustechniker ohne PSAgA und ohne Höhen-Ausbildung durchgeführt werden.

Teleskop-Stangensysteme (Statt Leiter/Hubsteiger)

Alte Denke: "Um die Fenster im 1. und 2. OG zu reinigen, stellen wir eine Leiter an oder mieten einen Hubsteiger."
Substitution: Einsatz von wasserführenden Teleskopstangen (Osmose-Reinigung) vom Boden aus (bis ca. 15–20m Höhe möglich). Vorteil: Der Fensterreiniger verlässt nie den sicheren Boden. Keine Leiter, kein Absturz.

Absenkbare Leuchtmittel (Statt Hubbühne)

Alte Denke: "Die Lampen in der Industriehalle hängen auf 8m Höhe. Zum Wechseln brauchen wir eine Scherenbühne (FHAB)." Substitution: Installation von absenkbaren Leuchten. Die Lampe fährt an einem Stahlseil/Motor auf Arbeitshöhe herunter. Vorteil: Der Elektriker wechselt das Leuchtmittel bequem im Stehen am Boden.

Vormontage am Boden (Statt in der Höhe)

Alte Denke: "Wir bauen den Dachstuhl Balken für Balken oben auf dem Gebäude zusammen." (Lösung: Gerüst + PSAgA). Substitution: Vormontage ganzer Dachsegmente oder Fassadenelemente am Boden in der Halle oder auf der Baustelle. Das fertige Element wird per Kran nur noch eingehoben und fixiert. Vorteil: 90% der Arbeitszeit finden am sicheren Boden statt.

2.2 Technische Maßnahmen (Kollektivschutz)

Schützt alle Personen ohne deren Zutun. Fehlerverzeihend und wartungsarm. Hier geht es nicht nur um das "Oben bleiben", sondern auch um das "Sicher hochkommen".

2.2.1 Tabelle Auswahloptionen - Die Qual der Wahl

Welche technischen Möglichkeiten gibt es, um vor Absturzgefährdung zu schützen?

Technische Lösung (Maßnahme) Relevante Normen (DIN / EN / ISO DGUV Regelwerk, TRBS & ASR (Staatl. Arbeitsschutz)
Geländer & Seitenschutz DIN EN ISO 14122-3 ASR A2.1
(Permanent & Temporär) DIN EN 13374 DGUV Information 201-056
Laufstege & Dachtrittsysteme DIN EN 516, DIN EN 17235 ASR A1.8
(Verkehrswege) DIN EN ISO 14122-2 DGUV Information 201-054
Auffangnetze DIN EN 1263-1 (Fertigung) DGUV Regel 101-011 (Einsatz von Schutznetzen)
(Kollektiver Auffangschutz) DIN EN 1263-2 (Errichtung) ASR A2.1
Ortsfeste Steigleitern DIN 18799-1 (Gebäude) ASR A1.8, DGUV Information 208-032
(Vertikaler Zugang) DIN EN ISO 14122-4 (Maschinen) TRBS 2121-2
(Notleiter) DIN 14094
Bodentreppen DIN EN 14975 ASR A1.8
(Dachausstieg innen) DGUV Information 208-016
Arbeitsgerüste DIN EN 12811-1 (Leistungsanforderungen) TRBS 2121-1 (Wichtig: Treppenturm-Pflicht!)
(Fassaden- & Modulgerüste) DIN 4420, DIN EN 12810 (Reihe) DGUV Information 201-011 (Handlungsanleitung Arbeitsgerüste)
DIN EN 1004-1
Arbeitskörbe & -bühnen DIN EN 14502-1 TRBS 2121-4
(An Staplern & Kranen) DIN EN 280 (ff.) (Fahrbare Hubarbeitsbühnen - integriert) DGUV Information 209-075 (Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen/Staplern)
DGUV Information 201-029 (Krankörbe)

2.2.2 S24- Expertenalarm - Die "TRBS-Fallen"

  • Die "Leiter-Lüge" im Gerüstbau (TRBS 2121-1):
    Seit der Novellierung der TRBS 2121-1 ist der Innenaufstieg im Gerüst über Leitern nur noch in Ausnahmefällen zulässig (bis 5m Höhe oder bei sehr seltenem Zugang). Der Standard ist jetzt der Treppenturm. Wer heute noch Gerüste nur mit Durchstiegen anbietet, verstößt oft gegen geltendes Recht.
  • Die "Stapler-Falle" (TRBS 2121-4):
    Ein Arbeitskorb auf einem Gabelstapler ist eine "Notlösung". Es ist verboten, dies als permanenten Ersatz für eine Hubarbeitsbühne zu nutzen. Zudem muss der Stapler für den Korbbetrieb explizit zugelassen sein (Resttragfähigkeit, Sicherung gegen Abrutschen, Kommunikation Fahrer-Korb). Die Kombination muss passen!
  • Die "Katapult-Falle" (PSAgA in Hubarbeitsbühnen):
    Viele Bediener glauben, der Arbeitskorb sei "Technischer Schutz" (Kollektivschutz) und ersetzt den Gurt. Das ist bei Auslegerbühnen (Teleskop/Gelenk) falsch!
    • Das Risiko:
      Der "Peitschen- oder Katapulteffekt". Fährt die Bühne über eine Bodenwelle oder verhakt sich der Korb beim Losreißen, werden Insassen trotz Geländer herausgeschleudert.
    • Die Pflicht:
      In Auslegerbühnen ist PSAgA (vgl. Abs. 2.4) zwingend vorgeschrieben (DGUV Regel 112-198 / DGUV Information 208-019). Auch in Scherenbühnen schreiben es mittlerweile fast alle Hersteller und Betreiber vor.
    • Der tödliche Fehler:
      Die Nutzung eines normalen 2m-Verbindungsmittels mit Falldämpfer. Das ist zu lang! Sie fliegen aus dem Korb und knallen dann unten gegen den Ausleger.
    • Die Lösung:
      Ein Rückhaltesystem (kurz eingestellt) oder ein spezielles Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen (zugelassen für Kantenbeanspruchung/Doppelkantenprüfung) nach DIN EN 19427, das den Rauswurf verhindert, bevor er passiert.
      (!Fachkunde für Rückhaltesystem (RHS) zur Anwendung PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198 und Unterweisung nach DGUV G 312-001 ist zu berücksichtigen)

2.2.3 Technische Lösungen - Der Goldstandard bei der Nachrüstung

  • Laufstege & Dachtrittsysteme:
    Sorgen auf geneigten Dächern oder bei weicher Dämmung für einen definierten, sicheren Weg.
  • Geländer & Auffangnetze
    Sichern offene Fallräume und verhindern Durchstürze durch Lichkuppel- und Lichtbänder.
  • Ortsfeste Steigleitern & Bodentreppen:
    Der sichere Aufstieg ist Teil des Absturzkonzeptes. Eine wackelige Anlegeleiter oder Arbeitskörbe ohne Gurtnutzung sind keine Lösung für regelmäßige Wartung. Ortsfeste Leitern (ggf. mit Rückenschutz) oder komfortable Bodentreppen (Dachausstieg von innen) sind Pflicht für verkehrssichere Gebäude.

2.3 Organisatorische Maßnahmen (Zugangsplan mit Zutrittsregelung)

2.4 Persönliche Maßnahmen (Individualschutz) – Die entscheidende Unterscheidung

Viele werfen "Gurt tragen" in einen Topf. Das ist falsch und gefährlich. Wir müssen hier scharf trennen, denn die Folgekosten und Risiken unterscheiden sich massiv:

2.4.1 Das Rückhaltesystem (Die "Leine")

  • Ziel:
    Der Absturz wird physikalisch verhindert. Der Nutzer trägt PSAgA, aber das Verbindungsmittel ist so kurz eingestellt, dass er die Absturzkante gar nicht erreichen kann.
  • Der riesige Vorteil:
    Wo niemand fällt, hängt niemand. Wo niemand hängt, gibt es kein Hängetrauma.
  • Konsequenz:
    Sie benötigen keinen aufwendigen Rettungsplan für das Hängen im Gurt und Spezialunterweisung für die im Arbeitssystem handelnden Personen. Das System ist sicherheitstechnisch fast so hochwertig wie ein Geländer. Viele Experten ordnen es gedanklich bereits den "Technischen Lösungen" zu.

2.4.2 Das Auffangsystem (Der "Airbag")

  • Ziel:
    Der freie Fall wird aufgefangen. Der Nutzer kann über die Kante treten, stürzt und wird vom System (mit Falldämpfer) gebremst.
  • Das Risiko:
    Der Nutzer hängt nun hilflos im Gurt. Nach wenigen Minuten droht das tödliche Hängetrauma (Kreislaufkollaps).
  • Die Pflicht:
    Wer ein Auffangsystem zulässt, MUSS zwingend einen funktionierenden und erprobten Rettungsplan haben. "Die Feuerwehr rufen" reicht nicht (Hilfsfrist zu lang). Sie brauchen eigenes Rettungsgerät und trainierte Kollegen vor Ort. Das gilt auf Höhenarbeitsbaustellen genauso wie für Klettersteige oder Hochseilgärten im Freizeitbereich.

2.4.3 Seilzugangstechnik (SZP / Industriekletterer)

Dies ist keine Absturzsicherungsmaßnahme, sondern ein Arbeitsplatz am Seil. Profis nutzen die Seile, um schwer zugängliche Bereiche (Fassade, Schächte) zu erreichen. Auch hier ist ein Rettungskonzept permanente Pflicht und bereits Teil der Ausbildung.

3 Immobilienwert steigern: Solardach vs. Dachgarten

Ein Dach ist mehr als nur Wetterschutz. Bei der Planung oder Sanierung sollten Sie den Immobilienwert nicht vergessen. Natürlich ist ein mit Photovoltaik (PV) gepflastertes Dach energetisch sinnvoll. Aber ist es auch die wertvollste Nutzung?

3.1 Dachbegrünung & Begehbarkeit

Eine für Mieter oder Mitarbeiter zugängliche Dachterrasse (Urban Gardening, Pausenfläche, Bar) kann den Mietwert der Immobilie stärker steigern als die Einspeisevergütung der PV-Anlage.

  • Die baulichen Voraussetzungen (Decision Tree):
    Wer Besucher auf das Dach lassen will, muss den Zugang planen:
    • Erweiterung Fahrstuhl/Treppenhaus:
      Der Königsweg. Barrierefrei bis aufs Dach.
    • Außenanliegende Treppen:
      Dienen oft doppelt als zweiter Fluchtweg (Brandschutz) und Dachzugang.
    • Interne Bodentreppen:
      Kostengünstige Lösung für reine Wartungszugänge, aber ungeeignet für Publikumsverkehr.

Tipp: Auch eine Kombination ist möglich: PV-Überdachung (Carport-Style) auf der Dachterrasse. So generieren Sie Strom und Aufenthaltsqualität.

3.2 Experten-Tipp von Sachkunde24

Planen Sie die Wartung der Fassade bei der Wahl Ihrer Dachabsturzsicherung immer mit! Wenn Sie ohnehin Anschlagpunkte auf dem Dach installieren, dimensionieren Sie diese gleich so, dass sie für Industriekletterer (Seilzugang) tauglich sind (Schienensysteme, belastbare Einzelanschlagpunkte). So sparen Sie sich in Zukunft teure Gerüste oder Hubsteiger für die Fassadenreinigung oder Jalousien-Wartung. Ein System, das nur "Auffangen" kann, ist für die "Arbeit im Seil" meist unzulässig! Wenden Sie sich gern an einen Berater für Anschlagpunkte (S24-Beraterverzeichnis).

3.3 Die versteckten Kosten: Investition (CAPEX) vs. Betrieb (OPEX)

Lassen Sie sich nicht vom reinen Anschaffungspreis nie täuschen. Je "technischer" die Lösung (Geländer, Rückhaltesystem), desto ruhiger schlafen Sie als Betreiber. Je "dynamischer" die Lösung (Auffangsysteme, SZP für Fassadenbefahrung), desto höher ist Ihr Organisationsaufwand.*

  • Rückhaltesysteme:
    Günstig im Betrieb, da Rettungsübungen minimiert sind.
  • Auffangsysteme, SZP:
    Höhere Betriebskosten. Sie benötigen:
    • Jährliche Unterweisung mit praktischer Rettungsübung.
    • Vorhalten von Rettungstechnik (Hubrettungsgeräte etc.).

4 Weiterführende Themen & Lösungen

FAQ

Absturzschutzsystem, Auffangeinrichtung, Absturzsicherungsmaßnahmen, Umgang mit Absturzkanten, Wie kann ich mich gegen Absturz schützen?, Was ist eine Absturzsicherung?, Was ist das TOP-Prinzip (Arbeitsschutz)?

Literaturverweise

Name letzte Aktualisierung Titel
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