- Name:
- DGUV I 201-056
- Titel (Deutsch):
- DGUV Information 201-056 - Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern - Planungsgrundlagen zur Auswahl von Absturzschutzsystemen auf Dächern
- Titel (Englisch):
- DGUV Information 201-056 - Protective measures against falling on roofs - Planning principles for selecting fall protection systems on roofs
- letzte Aktualisierung:
- 01.09.2025
- Seiten:
- 96
- Link (Herausgeber):
- https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2952/schutzmassnahmen-gegen-absturz-auf-daechern-planungsgrundlagen-zur-auswahl-von-absturz
- Dokumente:
Änderungsvermerk
Nachfolgende Korrekturen wurden in der Onlinefassung am 28.10.2025 vorgenommen. Diese Änderungen sind in der Druckfassung bereits berücksichtigt:
- Hinweise zur Darstellung, Erläuterung zum Rückhaltebereich, angepasster Text: „Begehbar mit geeigneter PSA gegen Absturz in einem Rückhaltesystem. Das Verbindungsmittel der PSA gegen Absturz darf nicht länger sein als der kürzeste Abstand zur nächstgelegenen Absturzkante abzüglich 0,50 m.
Hinweis: Nachfolgende Korrekturen wurden in der Onlinefassung am 28.10.2025 vorgenommen. Diese Änderungen sind in der Druckfassung bereits berücksichtigt. - Erläuterungen unterhalb der Grafiken 26, 4. Absatz und 28, 5. Absatz: „Vorgaben an die PSA gegen Absturz notwendig (z. B. entsprechend kurz eingestelltes mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung oder Höhensicherungsgerät mit einer maximalen Länge wie der kürzeste Abstand zur nächstgelegenen Absturzkante abzüglich 0,50 m).“ (Seite 67 und 68)
Änderungen zur letzten Ausgabe August 2015:
- Neuer Titel
- Kapitel „Erläuterungen” gestrichen
- Neues Kapitel „Begriffsbestimmungen“
- Neues Kapitel „Allgemeines“
- Neues Kapitel „Verantwortung und rechtliche Grundlage“
- Kapitel „Planung“ wurde komplett überarbeitet
- Neues Kapitel „Errichtung und Montage“
- Neues Kapitel „Benutzung“
- Neues Kapitel „Instandhaltung“
- Kapitel „Anwendungsregeln für die persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz” gestrichen
- Neuer Anhang „Planungsbeispiele für Ausstattung von Flach- und Steildächern”
- Neuer Anhang „Ablaufdiagramm zur Wartung von Anschlageinrichtungen”
- Neuer Anhang „Muster Übereinstimmungserklärung inkl. Montagedokumentation
- Weitere inhaltliche Anpassungen und Aktualisierungen in verschiedenen Kapiteln
DGUV Information 201-056 (2012)
Arbeiten auf Dachflächen zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Nicht selten sind kurzfristige Instandhaltungseinsätze oder Störungsbeseitigungen bei schlechten Witterungsbedingungen erforderlich. Die Beseitigung von Abflussverstopfungen, aufgerissenen Lichtkuppeln und Schneeansammlungen sind Beispiele für Extremsituationen verbunden mit hoher Absturzgefahr im gesamten Dachbereich. Diese besteht durch den Sturz vom oder durch das Dach, bei Stürzen durch eine Dachöffnung, wie auch dem Abrutschen von der Dachfläche (dies auch bei geringer Neigung). Die beschriebenen Gefährdungen sind bereits bei der Planung des Gebäudes zu berücksichtigen. Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen muss dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen, z.B. persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, eingeräumt werden.
Zu den persönlichen Absturzschutzausrüstungen gehören auch Anschlageinrichtungen, die als Bestandteil eines Systems zur Befestigung der PSA gegen Absturz mit der Dachfläche eingesetzt werden. Die richtige Auswahl von permanent auf der Dachfläche vorzusehenden Anschlageinrichtungen ist in Abhängigkeit der Art und Nutzung der Anschlageinrichtung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Dachfläche und der Dauerhaftigkeit der Anschlageinrichtung sowie deren Verankerung im Untergrund vorzunehmen.
Diese Unterlage bietet eine Hilfestellung für die Situationen, in denen die Bewertung der möglichen Maßnahmen bei der Planung des jeweiligen Gebäudes zur Anwendung von individuellen Schutzmaßnahmen führt bzw. wenn bei bestehenden Gebäuden eine technische bzw. organisatorische Lösung nicht mehr möglich ist. Die vorliegende fachliche Empfehlung zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit entfaltet keine Vermutungswirkung, sondern dient dem Bauherren sowie dem Planer und Nutzer von Anschlageinrichtungen auf Dachflächen.
Sie wurde im Rahmen der internationalen Arbeitsgruppe D-A-CH-S abgestimmt, welche eine länderübergreifende Vereinheitlichung der Regelungen für Absturzsicherungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen anstrebt (D-A-CH-S = Deutschland - Austria - Schweiz und Südtirol, siehe http://bauforumplus.eu/).
Inhaltsverzeichnis
1 Erläuterungen
1.1 Absturzgefahren
1.2 Gefahrenbereiche
1.3 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
1.4 Anwendungssysteme
2 Planung
2.1 Allgemeines
2.2 Empfohlene Ausführung für Flachdächer und flachgeneigte Dächer
2.3 Empfohlene Ausführung für Steildächer
2.4 Zugang zur Anschlageinrichtung
3 Anwendungsregeln für die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
4 Anhang
4.1 Mindestausstattung von Dächern mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz
4.2 Montage und Prüfung von Anschlageinrichtungen
1 Erläuterungen
1.1 Absturzgefahren
Als Absturzgefahren werden:
- der Sturz vom Dachrand,
- das Durchbrechen durch Dachflächen und
- der Sturz durch eine Dachöffnung betrachtet.
Bei nicht durchbruchsicheren Dachelementen sind zusätzlich Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbruch anzuordnen.
1.2 Gefahrenbereiche
Die gesamte Dachfläche gilt als Gefahrenbereich. In der Regel wird von einer besonderen Absturzgefahr ausgegangen,
wenn sich die Person in einem Bereich von bis zu 2,0 m Abstand zu einer Absturzkante aufhält. Für diese Bereiche mit
Absturzgefahr sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Ist ein Aufenthalt in diesen Bereichen bei den anstehenden Arbeiten nicht erforderlich, sind diese Bereiche in geeigneter Weise abzugrenzen.
1.3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sichert den Benutzer vor Absturz durch Verhinderung eines Sturzes
(➜ Rückhaltesysteme). Ein freier Fall (➜ Auffangsysteme) soll unbedingt verhindert werden.
Bestandteile persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
Eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz besteht aus einer Körperhaltevorrichtung und einem Befestigungssystem. Körperhaltevorrichtungen sind z.B. Auffanggurte, Haltegurte.
Bestandteile des Befestigungssystems können Verbindungsmittel (z.B. Seile), Verbindungselemente
(z.B. Karabinerhaken), Auffanggeräte (z.B. Höhensicherungsgeräte) und Anschlageinrichtungen sein.
Anschlageinrichtung
Eine Anschlageinrichtung ist eine Zusammenstellung von Teilen, die einen, mehrere ggf. auch bewegliche Anschlagpunkte beinhaltet. Sie stellen die Verbindung zwischen Sicherungssystem und Bauwerks- oder Konstruktionsstruktur dar.
Erläuterungen
Anschlagpunkt, starr Anschlagpunkt beweglich, auf Seil oder Schiene. Ein Anschlagpunkt ist die Stelle, an dem die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz befestigt wird.
1.4 Anwendungssysteme
Rückhaltesysteme
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, die den Benutzer davon abhält, Bereiche mit Absturzgefahr zu erreichen.
➜ der Benutzer gelangt nicht zur Absturzkante
Auffangsysteme
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, welche den Stürzenden auffängt! Während des Auffangvorganges wird die auf den Benutzer einwirkende Kraft begrenzt.
Arbeitsplatzpositionierungssysteme (SZP)
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, die es dem Benutzer ermöglicht, durch das Hineinlehnen in das System eine Arbeitsposition einzunehmen, bei der ein freier Fall nicht möglich ist.
Weitere Informationen zu Seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren siehe TRBS 2121 Teil 3
2 Planung
Soweit die bauliche Situation (z.B. Brüstung, Geländer) keinen Schutz gegen Absturz bietet, sind Anschlageinrichtungen nach folgenden Grundsätzen zu planen.
2.1 Allgemeines
Kollektive Schutzeinrichtungen (z.B. Geländer, Attika, Brüstung, Durchsturzgitter) haben absoluten Vorrang gegenüber dem Anseilschutz.
Es ist zu vermeiden, in die Situation eines Absturzes zu geraten. Daher sind Rückhaltesysteme zu bevorzugen. Bei Bereichen mit Auffangfunktion ist der freie Fall auf ein Minimum zu begrenzen!
Bei einem Sturz in ein Auffangsystem sind Verletzungen nicht auszuschließen und können lebensbedrohend sein.
Bei Auffangsystemen sind folgende Gefährdungen zu berücksichtigen:
- Pendelsturz
- Kantenausbildung
- Seilauslenkung
- Auf- Anprallen
Der Abstand der Anschlageinrichtung von 2,50 m zur Absturzkante wird gewählt, um den Bereich der weiterhin bestehenden Absturzgefahren in den Ecken so gering wie möglich zu halten.
Um eine sichere Schneeräumung zu ermöglichen ist in schneereichen Gebieten der Abstand zwischen Absturzkante
und Anschlageinrichtung größer zu wählen.
Zur Minimierung der Bereiche mit Absturzgefahr werden bei mehr als 2,5 m Abstand der Anschlageinrichtung zu den Absturzkanten zusätzliche Einzelanschlagpunkte angeordnet.
Bei geneigten Dachflächen muss durch geeignete Schneefänge das Abrutschen von Dachlawinen (Eis/Schnee) verhindert werden, um die Sicherungssysteme nicht zu überlasten.
2.2 Empfohlene Ausführung für Flachdächer und flachgeneigte Dächer
2.3 Empfohlene Ausführung für Steildächer
2.4 Zugang zur Anschlageinrichtung
Zusätzlich zu den bestehenden Anschlageinrichtungen müssen sichere Zugänge zum Dach und zur Anschlageinrichtung
vorhanden sein. Gehwege, Dachaufstiege und Dachausstiege oder Leitern sind dazu gesondert festzulegen, ggf. Gefahrenbereiche absperren.
Beispiel:
Bei Absturzgefahren am Zugang von Außen ist kollektiver Absturzschutz (z.B. Rückenschutz und/oder Geländer) vorzusehen.
Es kann erforderlich sein, an Dachaufstiegen und Dachausstiegen zusätzliche Anschlagpunkte in Reichweite anzuordnen.
Beim Zugang zur Anschlageinrichtung sind die Positionen der Einstiegstellen und/oder Anschlagpunkte zu dokumentieren.
In Abhängigkeit der Neigung und der Oberflächenbeschaffenheit der Dachfläche kann ein zusätzlicher Anschlagpunkt
auch in der Nähe des Zugangs erforderlich sein.
3 Anwendungsregeln für die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
Jeder Benutzer muss dafür sorgen, dass die verwendete persönliche Schutzausrüstung für den Einsatzzweck geprüft und
geeignet (CE-Kennzeichnung beachten) und mit den vorhandenen Anschlageinrichtungen kompatibel ist.
Für Rückhaltesysteme gilt: die Länge des Systems muss immer so eingestellt sein, dass Bereiche mit Absturzgefahr
nicht erreicht werden können.
Für Auffangsysteme gilt,
- dass auf die erforderliche lichte Höhe unterhalb des Benutzers in Abhängigkeit des vorgesehenen Auffangsystems
geachtet wird! - dass ein Anprallen des Benutzers an Teilen der Umgebung
beim Auffangvorgang vermieden wird! - dass die Verbindungsmittel auch für eine Beanspruchung bei einem Sturz über eine Kante geprüft sind!
- dass ein Pendelsturz möglichst vermieden wird!
- Hinweis: Auch kantengeprüfte Verbindungsmittel können bei den in der Praxis vorkommenden Baukanten
(Beton, Stahlträger, Bleche) insbesondere bei Pendelsturz versagen. Besteht diese Gefahr, sind zusätzliche
Maßnahmen (Kantenschutz, Seilschutz) vorzusehen. - Die Rettung einer aufgefangenen Person muss innerhalb weniger Minuten erfolgen. Geeignete Rettungsmaßnahmen sind bereits vor Beginn von Arbeiten mit Auffangsystemen festzulegen.
- Nur unterwiesenes Personal darf das Absturzsicherungssystem benutzen.
4 Anhang
4.1 Mindestausstattung von Dächern mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz
Austattungsklasse 1
Anschlageinrichtungen mit Einzelanschlagpunkten; bei einfacher Montagemöglichkeit auch temporär zulässig
- in der Ebene der Dacheindeckung verlegte Belichtungselemente sind gegen Durchsturz zu sichern (z.B. KunststoffLichtwellplatten, die Elemente sind durch Verschmutzung, Schnee u.dgl. oft nicht oder schwer erkennbar)
- Zugang zur Dachfläche über fest verlegtem Dachaufstieg oder durch das Gebäude (z.B. innen oder außen liegende
Treppe, Leiter mit Rückenschutz bzw. Steigschutz); bis 5m Absturzhöhe ist die Verwendung von Anlegeleitern ohne
Zusatzmaßnahmen zulässig
Austattungsklasse 2
Anschlageinrichtungen mit horizontalen Führungen (z.B. Seilsicherungssysteme, Schienen) als Sicherung gegen Absturz; gegebenenfalls Ergänzung durch Anschlageinrichtungen mit Einzelanschlagpunkten zulässig bzw. erforderlich
- Belichtungselemente dauerhaft durchsturzsicher (DIN EN 1873: 2006)
- Zugang zur Dachfläche über fest verlegtem Dachaufstieg oder durch das Gebäude (z.B. innen oder außen liegende
Treppe, Leiter mit Rückenschutz bzw. Steigschutz); bis 5 m Absturzhöhe ist die Verwendung von Anlegeleitern ohne
Zusatzmaßnahmen zulässig - Stromentnahmemöglichkeit im Wartungsbereich für Nutzungskategorien C und D
Ausstattungsklasse 3
An den Absturzkanten sind fest verlegte Verkehrswege und Arbeitsplätze mit kollektiven Schutzeinrichtungen (Seitenschutz gemäß DIN EN 13374: 2011 mit 1m Höhe) auszustatten
- Dachbereiche mit niedrigerer Ausstattungsklasse sind dauerhaft und deutlich sichtbar abzugrenzen
- Zugang zur Dachfläche über fest verlegtem Dachaufstieg oder durch das Gebäude (z.B. innen oder außen liegende
Treppe, Leiter mit Rückenschutz bzw. Steigschutz); bis 5 m Absturzhöhe ist die Verwendung von Anlegeleitern ohne Zusatzmaßnahmen zulässig - stationäre Beleuchtung bei häufigen Wartungsarbeiten bei Dunkelheit
- Stromentnahmemöglichkeit im Wartungsbereich für Nutzungskategorien C und D
Ausstattungsklasse 4
- Verkehrswege und Arbeitsplätze sind entsprechend den Bauvorschriften auszuführen
4.2 Montage und Prüfung von Anschlageinrichtungen
Anschlageinrichtungen sind Bestandteile von persönlichen Absturzschutzsystemen (EN 363:2008) und kommen zum Einsatz, wo keine kollektiven Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Zu ihnen gehören Rückhaltesysteme, Arbeitsplatzpositionierungssysteme, Systeme für seilunterstützte Arbeiten, Auffangsysteme, Rettungssysteme.
Ein persönliches Absturzschutzsystem besteht aus einer Körperhaltevorrichtung, die durch ein Befestigungssystem
mit einer zuverlässigen Verankerung verbunden ist. Eine Anschlageinrichtung ist eine Zusammenstellung von Teilen, die einen oder mehrere bewegliche Anschlagpunkte beinhaltet.
Beschreibung
Die vollständig überarbeitete DGUV Information 201-056 liefert für alle Tätigkeiten auf Dachflächen eine umfassende Grundlage für die Auswahl und Bewertung von Absturzschutzsystemen. Sie geht über technische Aspekte hinaus und integriert essenzielle Planungsgrundlagen. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte bewertet:
- Intensität und Häufigkeit der planbaren Arbeiten
- Mögliche Notwendigkeit von unvorhersehbaren Arbeiten
- Planbarkeit der Arbeiten in Abhängigkeit von Tageszeit und Witterung
- Personengruppen, die die Dachfläche betreten, usw.
Die DGUV Information fasst die Anforderungen des Baurechts und Arbeitsstättenrechts (z.B. Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)) sowie die Vorschriften und Regelwerke der Unfallversicherungsträger (z.B. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V (DGUV)) zusammen. Sie bietet wertvolle Hinweise und Planungsgrundlagen für alle am Bau Beteiligten, also Unternehmer und Unternehmerinnen, Planende, Bauherrschaft sowie Gebäudebesitzende und -betreibende.