Abgrenzung nach ProdSG
Freizeitanlagen (öffentlich)
- Wasserentnahmestellen
- Wasserspielplatz
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Spielplätze
Eine bundeseinheitliche Nutzungsregelung für Spielplätze existiert nicht. Jede Stadt oder Gemeinde kann eigene Regeln aufstellen. Meist ähneln sich die Vorschriften aber stark. Beispielsweise sind Hunde in der Regel verboten, ebenso Fahrrad- oder Skateboardfahren. Absolut tabu sind Drogen und Alkohol. Und rauchen dürfen Sie dort auch nicht. Außerdem enthalten die Regeln meist bestimmte Nutzungszeiten und Altersbegrenzungen.
Spielplätze sind zum Spielen, Toben und Turnen für Kinder da. Als Jugendtreff sind sie nicht gedacht. Daher dürfen Spielplätze häufig (Versicherungsschutz) nur von Kindern bis beispielsweise zum 14. Lebensjahr genutzt werden. Kinder unter sieben Jahren müssen hingegen meist (Versicherungsschutz) von einer erwachsenen Person begleitet werden und dürfen nicht allein über den Spielplatz tollen.
Kinder betreten für gewöhnlich selbstständig oder ausschließlich in Elternaufsicht einen Spielplatz. Der Besuch findet zumeist ohne Zutrittskontrolle und fachkundige Betreuung (z.B. Sportlehrer, Trainer oder Spielplatzprüfer) statt. Aus diesem Grund werden öffentlich zugängliche Spielplätze und Freizeitanlagen die darauf befindliche Geräte und Installationen unter ein besonderes technisches Schutzbedürfnis gestellt, welches verschiedenste Perspektiven mitberücksichtigt.
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Technische Planung und Auswahl
Die DIN EN 1176 legt diejenigen Anforderungen fest, die das Kind vor Gefahren schützen, die es selbst oder auch die Betreuungspersonen möglicherweise nicht voraussehen können.
Der Zweck der DIN EN 1176 besteht darin, ein geeignetes Sicherheitsniveau an und um Spielattraktionen zu schaffen, welches gleichzeitig Aktivitäten und Eigenschaften fördert, die bekanntermaßen den Kindern nützen, da sie wertvolle Fahigkeiten und Erfahrungen ausbilden.
Diese Normen legen neben den Anforderungen an einzelne Geräte, notwenigen Freiräumen und Bodenbeschaffenheit auch die Regeln für den Betrieb und Wartung von Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen und deren Sicherheitsmanagement vgl. Abs. fest. Im Zuge einer Planung gemäß DIN 18034-1, ist die kontinuierliche Einbindung von nach DIN 79161-1 ausgebildeten Fachkräften dringend zu empfehlen.
Für den langfristigen Erfolg und im Hinblick auf Anpassung und Erweiterbarkeit im mit unter 30 jährigen Produktlebenszyklus einer Anlage ist die Planung und Durchführung einer Hauptinspektion vor Inbetriebnahme durch eine nach DIN 79161-2 ausgebildete Fachkraft zu empfehlen. "Qualifizierte Spielplatzprüfer" sind in der Anwendung relevanter Prüf- und Messmittel nicht nur durch Teilnahme an einem Lehrgang qualifiziert, sondern wurden im Anschluss an Ihre Ausbildung auch entsprechend geprüft und zertifiziert. "Qualifizierte Spielplatzprüfer" sind häufig interdisziplinär aufgestellt, können normativ sicher segmentieren und besitzen eine fachliche Lehrkompetenz. Dies kann helfen das operative Betriebspersonal anzulernen, eine hinreichende Qualifizierung zu organisieren und mittel- bis langfristig erhebliche Kosten zu sparen. Zudem verfügt dieser über Erfahrungswerte den Spiel- oder Erlebniswert einer Anlage für:
- besondere Personengruppen (Betriebssport, Kitagruppen, Schulklassen, externe Anbieter der Erlebnispädagogik) zu öffnen,
- spezielle Anforderungen der Barrierefreiheit und Inklusion nach DIN 33942 zu integrieren oder
- belastbare digitale Systeme zu Dokumentations, Kontrolle und Überwachung der Verkehrssicherungsaufgaben und Betreiberpflichtenverwaltung zu empfehlen.
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Spiel, Sport- und Freizeitanlagen im frei zugänglich/öffentlichen Raum
Spiel-, Sport- und Freizeitaktivitäten müssen mit einem Sicherheitskonzept angemessen abgegrenzt oder hinreichend eingefriedet werden. Andernfalls wird eine grundsätzliche Vereinbarkeit mit den im frei zugänglich öffentlichen Raum bestehenden Anforderungen
für Freizeitanlage (Spielplätze) sofort und automatisch notwendig.
Ein Spielplatz ist ein in sich geschlossener Spielbereich mit einem oder mehreren Spielplatzgeräten und den normseitig geforderten Spielplatzböden, auf dem Kinder ohne Risiko für ihr Leben oder lebensbedrohlichen Verletzungen spielen können.
Die Norm stellt auch für die Kleinsten (0-3) ein akzeptables Sicherheitsniveau zur Verfügung und sichert einen angemessenen Spielwert für die Altersgruppe (3-14). Nutz-, Erlebnis und Spielwertanpassungen zur Erhöhung der Attraktivität müssen planmäßig und unter Einhaltung technischer und organisatorischer Pflichten eingeführt und im bestehenden Sicherheitskonzept konsolidiert werden.
Wohingegen auf einem Privatspielplatz lediglich die Spielgeräte die sehr allgemeine DIN EN 71 für die Sicherheit von Spielzeug erfüllen müssen, sind bei den öffentlichen Spielplätzen, durch die erheblich umfangreicheren DIN EN 1176 und DIN EN 1177 für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden, neben den Spielplatzgeräten und den Spielplatzböden auch Anforderungen an die Spielplatzhülle (Einfriedung, Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Vegetation, etc.) gestellt. Die Norm ist aber auch auf öffentliche Indooraktivitäten anzuwenden. Zudem referenzieren die in den nächsten Abschnitten dargestellten Sport- und Freizeitanlagen trotz eigener Norm- und Prüfgrunlagen immer wieder auf die Prüfanforderungen, Prüf- und Messmittel im Spielgerätebereich des Anhang D der DIN EN 1176-1.
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Spiel-, Sport-,und Freizeiteinrichtungen in Kitas und Schulen
Kindertageseinrichtungen
ToDo Spielwert (inkl. Sportgeräte, Ballsport, externes Spielzeug, Veranstaltungen) im Kontext des Sicherheitsmanagement (Aufsicht, Betreuungsschlüssel, Einfriedung, Verschattung), Altersgruppe (0-3), Altersgruppe (4-7)
Schule und Vereine
ToDo inkl. Sportgeräte, Ballsport, externe Sportarten und Vereinssport, Veranstaltungen) im Kontext des Sicherheitsmanagement (Aufsicht, Betreuungsschlüssel, Befähigte Person) , Altersgruppe (7-14), Altersgruppe (7 - älter !Gewicht))
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Sicherheitsmanagement auf Spiel- Sport- und Freizeitanlagen
ToDo Risikomanagement und Gefährdungsbeurteilung
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Prävention durch Eltern
Wie können Eltern Ihre Kinder für den Besuch von öffentlichen Sport- und Spielplätzen vorbereiten?
Resultierend aus dem zuvor beschriebenen Kontext ist es wichtig, dass Kindern über die Eltern und Betreuungspersonen erzieherisch lernen sollten, sich eigenständig mit den Regeln eines Spielplatzes und auf offenen Freizeitanlagen vertraut machen zu können. Mit zunehmendem Alter dient das "Hinweisschild" und eine veröffentlichte "Hausordung" als hervorragener Lesestoff, um auch Ärger mit Anwohnern oder dem Betreiber zu vermeiden. Leicht nachvollziehbare praktische Sicherheitsaspekte, insbesondere die
- Einhaltung der Öffnungs- und Ruhezeiten, Altersbeschränkungen
- Einhaltung des Fahrverbots und Abstellgebote für mitgeführte Transportmitteln (z.B. Fahrrad)
- Einhaltung von Spiel- und Abstandsflächen (~3m) zu einem Spielplatzgerät (z.B. durch Kinderwagen, Aufstellen der eigenen Tischtennisplatte, Tiere etc.)
sollten altersgerecht erklärt werden. Statten Sie Ihr älteres Kind mit einem Bewusstsein zum respektvollen Umgang mit erwachsenen Aufsichtspersonen von anderen Kindern aus und nehmen Sie bitte ausdrücklich zur Kenntnis, dass ein missbräuchliches Benutzen von Spiel-, Sport- und Freizeitgeräten in der Vergangenheit bereits zu durchsetzbaren Schadensersatzansprüchen des Betreiber geführt hat.
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Betreuungsplan
ToDo Öffnungszeiten, Altersbeschränkung, Zugangsbeschränkung, Zutrittsbeschränkung, Betreuungsanspruch, Eltern, Betreuungspersonal/Trainer, Aufsichtskompetenz
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Inspektions- und Wartungsplan
Zur Gefahrenabwehr sollten folgende Grundsätze bei der Inspektion und Wartung eingehalten werden:
- Anhand der lokalen Bedingungen und den Herstellerangaben sollte jedes Spiel- Sport- und Freizeitgerät in einem Inspektionsplan aufgenommen sein, in dem die Teile enthalten sind, die bei den verschiedenen Inspektionen geprüft werden müssen.
- Werden bei der Prüfung der Geräte und angrenzenden Flächen Mängel festgestellt, sollten diese sofort beseitigt werden.
- Können Mängel nicht sofort abgestellt werden, kann das Gerät entweder nur noch eingeschränkt genutzt werden oder es ist stillzulegen bzw. abzubauen.
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Prüfungen
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Errichtung und Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme muss eine Hauptinspektion erfolgen. Zur Absicherung des Betreibers und Montagepersonals ist zu empfehlen, eine von der Montage unabhängigen "Qualifizierten Spielplatzprüfer" mit der ersten Hauptprüfung vor Inbetriebnahme zu beauftragen.
Die Durchführung einer Hauptinspektion vor Inbetriebnahme sollte in der Risikobetrachtung des Nutzungskontextes jeder Freizeitanlage dringend abgewogen werden. Nicht jede Spiel-, Sport- oder Freizeitanlage macht es erforderlich die Hauptinspektion durch einen zertifiziert "Qualifizierten Spielplatzprüfer" durchführen zu lassen.
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Visuelle Routine-Inspektion
Diese Prüfung sollte täglich bis wöchentlich durch den Betreiber, Hausmeister oder Mitarbeiter der Stadt/Gemeinde erfolgen und dient der:
- Aufrechterhaltung von Sauberkeit auf der Anlage,
- Feststellung von offensichtlichen Mängeln resultierend aus Vandalismus
- Feststellung von Verschleiß und Schäden nach extremen Witterungseinflüsse (schwerer Regen, Sturm)
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Operative Inspektion
Diese Prüfung sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen, zur Feststellung des betriebssicheren Zustandes und der Stabilität mit Hinblick auf Verschleiß, durchgeführt werden.
Die operative Prüfung sollte dabei mindestens folgende Prüfungen beinhalten:
- Zustand der Beschilderung
- Sauberkeit der Anlage,
- Zustand der Beschattung- und Beschattungsmaßnahmen,
- offensichtliche Risiken durch Baumkronen und Nachbargrundstücke
- Feststellung von Verschleiß und Schäden durch Umwelt- und Umfeldeinflüsse (Überforderung der Anlage),
- Feststellung von Wegspielleffekten, hinreichender Bodenfreiheit und freiliegenden Fundamenten,
- Zustand des Fallschutz,
- Freilegung von Fundamenten einschließlich Prüfung der konstruktiven Festigkeit (nur Einmastgeräte)
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Hauptprüfung
Die jährliche Hauptinspektion muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden, welcher dazu durch eine allgemein bezugnehmende Ausbildung (z.B. Qualifizierter Spielplatzprüfer gem. DIN 79161 -1 / -2) befähigt und / oder vom Hersteller hinreichend qualifiziert wurden. Quelle: DIN EN 1176-7 6.2.c
Die Hauptprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustands des gesamten Spielplatzes. Jedes Gerät ist dabei zusätzlich zu den Anforderungen der 2. Operative Inspektion, hinsichtlich folgender Merkmale zu untersuchen:
- Verschleiß und Verrottung
- Konstruktive Festigkeit und Fundamente (Fundamente freilegen)
- Mindesträume (Freiräume, Fallräume und Geräteraum)
- Absturzsicherung (freie Fallhöhe etc.)
- Fallschutz (Eignung, Bodenbeschaffenheit, Schichtdicke)
- Fangstellen (ggfs. Einsatz von Prüfkörpern gem. DIN EN 1176-1 Anhang D)
- Planung und Prüfung von Erweiterungen im Nutzungskontext (Bebauung, Aufstellplan für mobile Spiel- und Sportgeräte)
- Aktualisierung und Fortschreibung der Betriebserlaubnis
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Wartung und Reparatur
Folgende Tätigkeiten sind bei der Wartung und Reparatur fachkundig unter Berücksichtigung der Pflege- und Wartungshinweise des Herstellers auszuführen:
- Nachziehen von Verbindungen und Befestigungen
- Schmieren von Gelenken
- Nachstreichen und Nachbehandeln von Oberflächen
- Nacharbeiten, Ersetzen oder Austauschen von abgenutzten oder defekten Teilen
- Ersetzen von abgenutzten Befestigungselementen oder ggfs.Durchführung notwendiger Schweißarbeiten durch Berechtigte
- Wartung von Fallschutzbelägen, Spielplatzböden, Sportböden
- Auffüllen von losem Füllmaterial bis zur Markierung der Oberkante Spielebene
- Durchführung von Siebtechniken aus losen Schüttstoffen zur sicheren Entfernung von Verunreinigungen aus
- Spielsandbereichen
- Bewegungs- und Landebereichen
- Fallschutzbereichen
- Wartung von Freiräumen
- Beseitigung von Schäden an Zäunen, Mauern und Sitzflächen der Bänke
- Rückschnitt und Pflege von Bäumen und Sträuchern
Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden, z. B. das Schweißen von Konstruktionsteilen
Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen fachkundig ausgeführt werden. Der Austausch größerer Bauteile sollte vorzugsweise durch Originalteile vom Gerätehersteller erfolgen. Änderungen an Teilen der Geräte oder der Konstruktion, die die Sicherheit der Geräte beeinflussen können, sollten nur nach Rücksprache mit dem Hersteller oder einer sachkundigen Person durchgeführt werden.
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Organisation und Verwaltung (Ressourcen) in Sachkunde24.de
Spielplatzelemente (Artikel) können im System von Sachkunde24 zunächst eingelagert oder sofort errichtet werden. Nach der Errichtung ist jeder Artikel, wie normativ auch gefordert zunächst prüfpflichtig (Inbetriebnahmeprüfung). Die Prüfung kann von einem im System registrierten Sachkundigen vollzogen werden oder ersatzweise vom Betreiber bestätigt werden. Danach oder parallel kann die Betreiberdokumentation zur Spielplatzhülle vervollständigt und abschließend über 3 Mausbewegungen eine "Masseninbetriebnahme" aller Spielplatzelemente gleichzeitig im Stapel dokumentiert werden.
Im Zuge einer benutzerfreundlichen Programmierung wurden standardisierte Prozessen anderer Ordnungen für die der "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden" angepasst und optimiert.
Anlegen von Spielplätzen, Spielgerätegruppen oder Spielplatzgeräten:
- Spielplatz neu anlegen: Diese Funktion bereitet die spätere Prüfung der Spielplatzhülle bzw. des Spielplatzumfelds vor.
- Spielplatzgerät anlegen: Über diese Funktion können einem Spielplatz dann beliebig viele Spielgeräte / Spielelemente zugeordnet werden.
Unterstützung durch das redaktionelle Sachkunde24 Modellverzeichnis:
- Sachkunde24.de bietet mit vorgefertigten "Normmodellen" eine einfach Lösung um den Spielplatz und dessen Komponenten und Bestandteile im System anzulegen.
- auf Wunsch und Initiative eines Hersteller eines Spielplatzes wird eine Integration einzelner Spiel- Sport- und Freizeitgeräte im redaktionellen Modellverzeichnis (SpSl) mit konkreten Produktinformationen eingerichtet.
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