Norm: DGUV R 102-602

Beschreibung

Die DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“ ist ein umfassendes, praxisorientiertes und leicht anwendbares Gesamtkompendium, um die Themen Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen zu integrieren. Es beinhaltet die relevanten staatlichen und gesetzlichen Regelungen, Normen sowie wissenschaftlichen Erkenntnisse und das Erfahrungswissen der Unfallversicherungsträger. Unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen beschreibt diese Branchenregel 16 Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze mit deren zentralen Gefährdungen und den darauf abzielenden wichtigsten Präventionsmaßnahmen.

Erarbeitet wurde diese DGUV Regel von einer Projektgruppe des Sachgebiets „Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“. In dieser Projektgruppe waren neben Sachgebietsmitgliedern auch Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA), der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Zielgruppe der DGUV Regel „Branche Kindertageseinrichtung“ sind die Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen. Die Branchenregel kann aber auch von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften der Unfallversicherungsträger im Rahmen ihrer Präventionsarbeit in Kindertageseinrichtungen herangezogen werden.

Inhaltsverzeichnis

1 Wozu diese Regel?
2 Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit

  • 2.1 Was für alle gilt
  • 2.2 Was für die Branche gilt

3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen

  • 3.1 Kinder bringen und abholen
  • 3.2 Aufenthalt im Gebäude
  • 3.3 Aufenthalt im Außengelände
  • 3.4 Bildungsangebote gestalten und betreuen
  • 3.5 Bewegungsangebote gestalten
  • 3.6 Mit Kindern unterwegs
  • 3.7 Gemeinschaftsverpflegung vor- und nachbereiten
  • 3.8 Mahlzeiten einnehmen
  • 3.9 Schlafen und Ruhen
  • 3.10 Pflegerische Tätigkeiten
  • 3.11 Umgang mit Unfällen und Notfällen
  • 3.12 Kindertageseinrichtungen leiten
  • 3.13 Zusammenarbeit mit Eltern
  • 3.14 Dienstpläne erstellen und umsetzen
  • 3.15 Arbeitsvor- und -nachbereitung sowie Dokumentation
  • 3.16 Arbeitspausen gestalten

4 Anhang

  • 4.1 Übersicht der zitierten Normen und VDI-Richtlinien
  • 4.2 Kriterien der Aufsichtsführung
  • 4.3 Hinweise zur kindgerechten Unterweisung
  • 4.4 Bildungspläne und Bildungsprogramme der Länder
  • 4.5 Muster- und Rahmenhygienepläne in den Ländern