Standard-Personenzertifikatstyp: Prüfung - Kletteranlagen, Boulderwände und Klettergriffe

Hinweise

Das Zertifikat befähigt nicht zu einer Verkürzung der vom Hersteller oder Inverkehrbringer eines Prüfgegenstandes festgelegten Prüfanforderung oder ersetzt diese. Prüfanforderungen wie z.B. Angaben zur

  • Prüfkompetenz,
  • Versuchsaufbau,
  • Einsatz von Prüf-, Mess- und Kallibriermittel und
  • Dokumentation

sind vom ausführenden Prüfer vollständig sicherzustellen.

Bei hinreichender Kenntnis über die betrieblichen Verhältnisse und Einsatzgebiete der Prüfgegenstände kann für den Teilnehmer eine hinreichende fachliche Befähigung zur Prüfung von "Kletteranlagen, Boulderwände und Klettergriffe" gemäß TRBS 1203 angenommen werden.

Inhalte (normativ)

Name Titel
BGB § 823 § 823 Schadensersatzpflicht - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen
TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen
DIN EN ISO/IEC 17020 Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen
DIN EN 12572 Künstliche Kletteranlagen
DIN EN 12572-1 Künstliche Kletteranlagen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für KKA mit Sicherungspunkten
DIN EN 12572-2 Künstliche Kletteranlagen - Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Boulderwände
DIN EN 12572-3 Künstliche Kletteranlagen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Klettergriffe
DGUV I 202-072 DGUV Information 202-072 - Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
DGUV G 312-001 DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
DGUV G 312-906 DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 79161 Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern
DIN/TS 79183 Inspektionen von Sportanlagen, Sportgeräten, Sportschutzausrüstungen und Ausstattungen
DIN EN 17164 Kletter-, Boulderwände für den Einsatz im Wasserbereich von öffentlich genutzten Schwimmbädern - Sicherheitstechnische und betriebliche Anforderungen
DIN SPEC 79600 Sicherheitsrelevante Anforderungen an die Durchführung von Erlebnisaktivitäten

Inhalte

1 Grundlagen Künstliche Kletteranlage (KKA)

1.1 Verkehrsssicherung und Betriebserlaubnis
1.2 Relevante Begriffe

2 Risikomanagement Künstliche Kletteranlage (KKA)

2.1 Regelwerke

2.2 Normkompetenz und Prüfanforderungen nach DIN EN 12572 ff.

2.2.1 Sicherungspunkte nach DIN EN 12572-1
2.2.2 Boulder nach DIN EN 12572-2
2.2.3 Klettergriffe nach DIN EN 12572-3

2.3 Abgrenzung des erweiterten Nutzungsspektrum von Klettergriffen an Kletterwänden

2.3.1 Spielplatz

2.3.2 Sportstätte / Sporthalle

2.3.3 Schwimm- und Freibad

2.3.4 Temporär installiertes Attraktionsbauwerk / Sportveranstaltung

2.3.5 Temporäre seiltechnische Erlebnisaktivität

3 Sicherheitsmanagement Künstliche Kletteranlage (KKA)

3.1 Gefährdungsbeurteilung

3.2 Sicherheitsmaßnahmen

Präventive Gefahrenabwehr. Strukturierung von Technischen, Organisatorische und Persönlichen Schutzmaßnahmen.

  • Ableitungen von Betriebs- und Prozessanweisungen aus der Gefährdungsbeurteilung
    • Verkehrswegeplanung
    • Hausordnung
    • öffentlicher Aushänge und Beschilderung
  • Aufbau von Überwachungs- und Meldeprozessen (Begehungs- und Prüfroutinen, Prüftätigkeit)
    • Festlegung von Meldeprozessen bei Verbesserungsvorschlägen und Reklamationen
    • Festlegung von Reaktions- und Notfallpläne
  • Gestaltung von Schulungsplänen
    • Einweisungsprozess und Jahresunterweisung des Betreuungspersonal
    • Einweisungsprozess von Besuchern und Betreuern von Kindern

3.3 Nachweisführung

Für die Ausstellung und Aufrechterhaltung einer plausiblen und konsistenten Betriebserlaubnis ist eine hinreichende Nachweisführung und Dokumentation unentbehrlich. In diesem Zusammenhang stellen die von Herstellern und Errichtern bereitgestellten Informationen (Datenblätter, Bedienungsanleitungen, Konformitätsbescheinigungen, Lieferscheine) und Dokumente (Statische Nachweise, Aufmaße, Lageskizzen, Dübelprotokolle zu angewandten Befestigungstechniken) eine wichtige Informationsquelle für Prüfungen, Wartungen und Ersatzteilbeschaffung dar. Die Unterlagen der Errichtungsdokumentation sollten plausibel, konsistent und zugriffsfreundlich zusammengestellt sein. Die Zusammenstellung sollte die Ergebnisse aus vorgenomenen Prüfroutinen, etwaige Prüf- und Wartungsmaßnahmen chronologisch fortlaufend ergänzen.

3.3.1 Herstellungs- und Errichtungsdokumentation

3.3.2 Prüf- und Wartungsdokumentation

Allgemeine Anforderungen für Inspektionen im Vorbild der DIN EN ISO/IEC 17020.

4 Prüfroutinen Künstliche Kletteranlage (KKA)

Anforderungen zur Prüfkompetenz sind abhängig von der zu lösenden Aufgabe.

4.1 Visuelle Inspektion vor Benutzung

(täglich)

4.2 Operative Inspektion

(gemäß Gefährdungsbeurteilung mind. alle 3 Monate)

  • Festlegung der Prüfgrundlage (Norm, Prüfart: Operative Prüfung)
  • Beschaffenheit der Unterkonstruktion
  • Beschaffenheit der Oberflächenelemente / Makros etc.
  • Bewertung des Routenplans
    • Zustand der Personen-Sicherungspunkte (Vorstieg, Toprope, Fels)
    • Zustand der Klettergriffe (Vorstieg, Toprope)

4.3 Hauptinspektion

(gemäß Gefährdungsbeurteilung mind. alle 12 Monate)

  • Festlegung der Prüfgrundlage (Norm, Prüfart: Hauptinspektion)
    • Auswahl und Anwendung relevanter Prüfkörper vgl. Anhang D der DIN EN 1176-1
  • Bewertung der Errichtungs- und Wartungsdokumentation (Vollständigkeit, Plausibilität)
  • Bewertung von Statik und Konstruktive Festigkeit des Bauuntergrunds
  • Bewertung der Statik, Konstruktive Festigkeit und Beschaffenheit der Unterkonstruktion
  • Bewertung der Statik, Stoßfestigkeit und Beschaffenheit der Oberflächenelemente / Makros etc.
  • Bewertung des Routenplan, Schwierigkeitsgrad, Spielwert
    • Konformität und Zustand der Personen-Sicherungspunkte (Vorstieg, Toprope, Fels)
    • Konformität der Zustand Klettergriffe (Vorstieg, Toprope)

5 Übungen und Diskussion
6 Abschlussprüfung