- Kategorie:
- Fachkunde
- Ordnung:
- PSA gegen Absturz
- Titel:
- Anwendung - Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) - Höhenarbeiter/in - Industriekletter/in
- Kürzel:
- SZP
- Prüfgrundlage:
- DGUV I 212-001, TRBS 2121 Teil 3, DGUV G 312-003, DIN EN 363
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 120
Ziel
Das anerkannte Arbeitsverfahren der Seilzugangs- und Positionierungstechnik ist überaus flexibel und findet in diversen Arbeitsbereichen Anwendung. Monteure z.B. Handwerker, Techniker, Gebäudereiniger, aber auch Ingenieure und Sachverständige können die Effizienz des seilunterstützten Höhenzugangs in Iheren Projekten für ihre Aufgaben einsetzen. Im Bereich der Windkraftanlagen, Rotorblattservice ist dieses Arbeitsverfahren heute nicht mehr wegzudenken.
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die Seilzugangs- und Positionierungstechniken "Industrieklettern" professionell oder gewerblich nutzen und ausüben möchten – darunter fallen Personen, die Montagetätigkeiten, Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder auch Reparaturen an schwer zugänglichen Orten zumeist Arbeitsstellen durchführen.
- Stufe 1 - Vertikale Seilzugangs- und Positionierungstechniken unter Aufsicht eines/einer beauftragten Aufsichtführenden
- Stufe 2 - Vertikale, horizontale und diagonale Seilzugangs- und Positionierungstechniken unter Aufsicht eines/einer beauftragten Aufsichtführenden
- Stufe 3 - Qualifizierungslehrgang Aufsichtsführung bei Durchführung von Vertikale, horizontale und diagonale Seilzugangs- und Positionierungstechniken unter Aufsicht eines/einer beauftragten Aufsichtführenden
Der Aufbaulehrgang Stufe 3 für Aufsichtführende Höhenarbeiter/innen richtet sich an erfahrene Höhenarbeiter, welche Führung & Verantwortung / Bauleitung auf Höhenarbeitsbaustellen übernehmen sollen oder selbst Unternehmer sind und sich mit der Planung und Durchführung von Baustellen befassen.
- Erfolgreiche Teilnehmer können anschließend zur Durchführung von vertikale Zugangs- und Positionierungsverfahren gemäß § 12 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 2121 Teil 3 Nr. 4.3.2 (Stufe 1 und 2) und 4.3.3 (Stufe 3) nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang beauftragt werden.
- In Arbeitssystemen unter Anwendung von Seilzugangs- und Positionierungstechniken muss die Pflichtenübertragung eindeutig geregelt sein. Eine Beauftragung inkl. Pflichtenübertragung gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 13 DGUV Vorschrift 1 nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang ist für gewöhnlich, je nach Zertifikatsgeber den erfolgreichen Absolventen (Stufe 3) vorbehalten.
Dauer
- 40 UE je Ausbildungsstufe einschließlich Theorie- und Praxisprüfung Prüfung exkl. Präqualifizierung
Ablauf
- Tag 1: Einführung und Theorie
- Tag 2-3: Praktische Übungen zu prüfungsrelevanten Anwendungstechniken
- Tag 4: Wiederholung
- Tag 5: Prüfung nach Prüfungsordnung durch den Prüfer einer externen Zertifizierungsstelle nach TRBS 2121-3 z.B. FISAT Zert Orga GmbH oder FSBS
Die Theorie wird während der praktischen Übungen und Wiederholungen (Tag 2-4) kontinuierlich verfestigt. Sofern die Ausbildungstage innerhalb einer Woche hintereinander absolviert werden sollte für jeden Ausbildungstag, je nach Vorerfahrung 20min - 2 Stunden Selbststudium im Anschluss an die Ausbildung eingeplant werden.
Voraussetzungen
Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen müssen körperlich und fachlich für diese Tätigkeiten geeignet sein.
- Das Mindestalter für Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen beträgt 18 Jahre (21 Jahre - Stufe 3).
- Die körperliche Eignung gilt als erfüllt, wenn keine gesundheitlichen Bedenken auf Grundlage einer Eignungsuntersuchung bei Arbeiten mit Absturzgefahr (G41) bestehen.
- Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen müssen zum Ersthelfer bzw. zur Ersthelferin nach § 26 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle gemäß DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung
von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ ausgebildet sein.
Schwerpunkte
Industriekletterer/in - Stufe 1 - "Vertikale Höhenarbeit"
Industriekletterer/in - Stufe 2 - "Vertikale, horizontale und diagonale Höhenarbeit"
Industriekletterer/in - Stufe 3 - "Aufsichtsführung Höhenarbeit"
Industriekletterer/in - Stufe 1 - "Vertikale Höhenarbeit" - Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungstechnik (SZP)
Der Grundkurs SZP Stufe 1 vermittelt angehenden Höhenarbeiter in Theorie und Praxis alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um das Standardarbeitsverfahren unter Anwendung vertikaler Seil- und Positionierungstechniken sicher anwenden zu können. Wichtiger Ausbildungsschwerpunkt ist dabei auch immer die eingehende Vermittlung von Rettungstechniken im vertikalen Seilzugang.
- Gesetzliche Bestimmungen, wichtige Regelwerke und Vorschriften
- Material- und Knotenkunde
- Grundkenntnisse der möglichen Ankerpunkte, künstliche Anker und Befestigungen
- Kenntnisse in der Verwendung von Anschlagtechniken und Seilschutz
- Sturzphysik und Sicherungstechnik
- medizinische Aspekte und Hängetrauma
- Auf- und Abstiegstechniken mit Abseilgerät, Aufstieg mit Seilklemmen
- Umstieg von einer Seilstrecke in eine andere (Seilstreckenwechsel)
- Einstieg in die Seilstrecke über eine Kante
- Abseilen und Aufstieg mit Behelfsmethoden
- Standardrettungstechniken (Rettung nach unten aus Sicherungsgerät mit aufgerissenem Falldämpfer/ aus Bruststeigklemme)
- Gefahrenübergang zwischen SZP und dem Einsatz und Anwendung von PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198
Industriekletterer/in - Stufe 2 - "Vertikale, horizontale und diagonale Höhenarbeit" - Seilunterstützte Zugang- und Positionierungstechniken (SZP)
Nach dem Grundkurs der Stufe 1 werden im Aufbaukurs für Seilzugangs- und Positionierungstechnik SZP Stufe 2 schwerpunktmäßig horizontale Zugangstechniken erlernt. Die in Stufe 1 erworbenen Fähigkeiten in vertikalen Zugangstechniken erweitert und mit Horizontaltechniken kombiniert. Komplexe Rettungstechniken, erweiterte Knotenkunde, Baustellenabsicherung sowie die richtige Auswahl und Installation von Ankerpunkten sind weitere wichtige Kursinhalte. Der Kurs SZP Stufe 2 kann direkt im Anschluss an das Stufe 1 absolviert werden, nach bestandener Prüfung ist der Anwender in der Lage, einen großen Teil von Seilzugangs- und Positionierungstechniken flexibel einzusetzen.
- Grundkenntnisse über Gefährdungsermittlungen, Belehrungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und Baustellensicherung
- Handlungskompetenz bei Unfällen und anderen unvorhergesehenen Ereignissen
- erweiterte Material- und Knotenkunde
- Ankerpunkte und erweiterte Anschlagtechniken, auch transportable Anker und Befestigungen
- Sturzphysik und Sicherungstechnik, medizinische Aspekte
- Auf- und Abstiegstechniken, auch mit Behelfsausrüstung und über Umstiegstellen
- horizontale Fortbewegung in allen Varianten
- Haltesysteme und Positionierungstechniken
- Umstieg von einer Seilstrecke auf eine andere (Seilstreckenwechsel)
- Rettungstechniken (Rettung nach oben, aktive und passive Rettung aus horizontalen Seilstrecken/Struktur)
- Seilstreckeneinbau
- Grundkenntnisse über Flaschenzugsysteme
- Gefahrenübergang zwischen SZP und dem Einsatz und Anwendung von PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198
Industriekletterer/in - Stufe 3 - "Aufsichtsführung Höhenarbeit" - Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungstechniken (SZP)
Aufsichtsführende Höhenarbeiter sind stark gefragte Fachkräfte. Mit Inkrafttreten der neuen Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 3 im September 2009 wurde das Arbeitsverfahren der Seilzugangs- und Positionierungstechnik SZP auf eine Stufe mit herkömmlichen Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Gerüsten gestellt. Unternehmer haben jetzt also die Wahl, ob sie für ihr Projekt kostenintensive Großtechnik stellen oder aber ein deutlich flexibleres und wirtschaftliches Höhenarbeiterteam zur Auftragserfüllung einsetzen. Die TRBS stellt aber auch klar, dass die Seilzugangs- und Positionierungstechnik nur von "geeigneten beauftragten Beschäftigten" der Ausbilungsstufen 1 oder 2 (z.B. Fisat SZP Level 1 oder 2) nur unter Aufsicht eines "geeigneten beauftragten Aufsichtsführenden" der Ausbildungsstufe 3 (z.B. Fisat SZP Level 3) angewendet werden darf. Neben der "Überwachung" von anderen Höhenarbeiter/innen kann der Aufsichtsführende auch mit der Planung, sowie die Verantwortung zur Durchführung der Höhenarbeiten beauftragt werden. Theoretische Schwerpunkte der Ausbildung sind daher auch Rechtsgrundlagen und die einhergehenden Unternehmerpflichten in Arbeitssystemen.
- Rechtsgrundlagen und Vorschriften für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen
- Baustellenvorbereitung und Einsatzplanung
- Anforderungen an den Betrieb einer Baustelle mit seilunterstützten Arbeitsverfahren bzw. die Aufsichtsführung
- Erstellen von qualifizierten Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Belehrungen
- detaillierte Kenntnisse über die verwendeten Arbeitsmittel, Material und Ausrüstung, insbesondere auch von Zubehör und eingesetztem Hilfsgerät
- umfassende Knotenkunde
- Beurteilung von Ankerpunkten und der notwendigen Anschlagtechniken, Kenntnisse über transportable Anker und Befestigungen
- Sturzphysik und Sicherungstechnik, medizinische Aspekte
- komplexe Rettungstechniken (Rettung nach unten, Rettung nach oben, Rettung aus unwegsamen Konstruktionen, Rettung über Umstiegsstellen / Seilverlängerungen, Rettung aus Seilbahnsystemen)
- Rettungsplanung und Umsetzung vor Ort
- erweiterte Kenntnisse im Umgang mit Rollen in Flaschenzugsysteme
Hinweise
Beauftragung und Pflichtenübertragung nach erfolgreicher Prüfungsleistung oder Wiederholungslehrgang (< 12 Monate):
- Ermöglicht die schriftliche Beauftragung von Beschäftigten zur Durchführung von vertikale Zugangs- und Positionierungsverfahren gemäß § 12 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 2121 Teil 3 Nr. 4.3.2 (Stufe 1 und 2) und 4.3.3 (Stufe 3) nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang.
- Ermöglicht die schriftliche Beauftragung von Aufsichtsführenden für vertikale, horizontale und diagonale Zugangs- und Positionierungsverfahren inkl. Pflichtenübertragung gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 13 DGUV Vorschrift 1 nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang.
Inhalte (normativ)
Name | Titel |
---|---|
ASR A1.8 | Verkehrswege |
TRBS 2121 Teil 3 | Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen |
DGUV I 212-001 | DGUV Information 212-001 - Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren |
DGUV V 1 §26 | Zahl und Ausbildung der Ersthelfer |
DGUV G 312-003 | DGUV Grundsatz 312-003 - Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen |
BetrSichV § 12 | Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten |
ArbSchG § 13 | Verantwortliche Personen |
DGUV V 1 §13 | Pflichtenübertragung |
ASR A2.1 | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen |
DIN EN 365 | Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung |
DIN EN 13921 | Persönliche Schutzausrüstung - Ergonomische Grundsätze |
DIN EN 12841 A | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Seileinstellvorrichtung für das Sicherungsseil |
DIN EN 12841 B | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Steighilfe für das Arbeitsseil |
DIN EN 12841 C | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Abseilvorrichtung für das Arbeitsseil |
DGUV G 312-906 | DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen |
DIN EN 363 - SsZ | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - System für seilgestützten Zugang |
DIN EN 363 - APS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Arbeitsplatzpositionierungssystem |
DIN EN 363 - AS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Auffangsystem |
DIN EN 363 - RS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rettungssystem |
DIN EN 363 - RHS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rückhaltesystem |
FISAT FSR-SZP 15.3 | FISAT - Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie für Seilzugangs- und Positionierungstechniken |