- Kategorie:
- Fachkunde
- Ordnung:
- PSA gegen Absturz
- Titel:
- Anwendung Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) - Höhenarbeiter/in - Industriekletter/in
- Kürzel:
- SZP
- Prüfgrundlage:
- DGUV I 212-001, TRBS 2121 Teil 3, DGUV G 312-003, DIN EN 363
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 120
Ziel
Qualifizierungslehrgang einschließlich theoretische und praktische Prüfung zur Durchführung von Höhenarbeiten nach DGUV Grundsatz 312-003
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die Seilzugangs- und Positionierungstechniken "Industrieklettern" professionell oder gewerblich nutzen und ausüben möchten – darunter fallen Personen, die Montagetätigkeiten, Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder auch Reparaturen an schwer zugänglichen Orten zumeist Arbeitsstellen durchführen.
- Erfolgreiche Teilnehmer können anschließend zur Durchführung von vertikale Zugangs- und Positionierungsverfahren gemäß § 12 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 2121 Teil 3 Nr. 4.3.2 (Stufe 1 und 2) und 4.3.3 (Stufe 3) nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang beauftragt werden.
- In Arbeitssystemen unter Anwendung von Seilzugangs- und Positionierungstechniken muss die Pflichtenübertragung eindeutig geregelt sein. Eine Beauftragung inkl. Pflichtenübertragung gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 13 DGUV Vorschrift 1 nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang ist für gewöhnlich, je nach Zertifikatsgeber den erfolgreichen Absolventen (Stufe 3) vorbehalten.
Dauer
- 40 UE je Ausbildungsstufe einschließlich Theorie- und Praxisprüfung Prüfung exkl. Präqualifizierung
Ablauf
Tag 1: Einführung und Theorie
Tag 2-3: Praktische Übungen zu prüfungsrelevanten Anwendungstechniken
Tag 4: Wiederholung
Tag 5: Prüfung nach Prüfungsordnung durch den Prüfer einer externen Zertifizierungsstelle nach TRBS 2121-3 z.B. FISAT Zert Orga GmbH oder FSBS
Die Theorie wird während der praktischen Übungen und Wiederholungen (Tag 2-4) kontinuierlich verfestigt. Sofern die Ausbildungstage innerhalb einer Woche hintereinander absolviert werden sollte für jeden Ausbildungstag, je nach Vorerfahrung 20min - 2 Stunden Selbststudium im Anschluss an die Ausbildung eingeplant werden.
Voraussetzungen
Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen müssen körperlich und fachlich für diese Tätigkeiten geeignet sein.
- Das Mindestalter für Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen beträgt 18 Jahre (21 Jahre - Stufe 3).
- Die körperliche Eignung gilt als erfüllt, wenn keine gesundheitlichen Bedenken auf Grundlage einer Eignungsuntersuchung bei Arbeiten mit Absturzgefahr (G41) bestehen.
- Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen müssen zum Ersthelfer bzw. zur Ersthelferin nach § 26 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle gemäß DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung
von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ ausgebildet sein.
Schwerpunkte
- Stufe 1 - Vertikale Seilzugangs- und Positionierungstechniken unter Aufsicht eines/einer beauftragten Aufsichtführenden
- Stufe 2 - Vertikale, horizontale und diagonale Seilzugangs- und Positionierungstechniken unter Aufsicht eines/einer beauftragten Aufsichtführenden
- Stufe 3 - Qualifizierungslehrgang Aufsichtsführung bei Durchführung von Vertikale, horizontale und diagonale Seilzugangs- und Positionierungstechniken unter Aufsicht eines/einer beauftragten Aufsichtführenden
Hinweise
Beauftragung und Pflichtenübertragung nach erfolgreicher Prüfungsleistung oder Wiederholungslehrgang (< 12 Monate):
- Ermöglicht die schriftliche Beauftragung von Beschäftigten zur Durchführung von vertikale Zugangs- und Positionierungsverfahren gemäß § 12 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 2121 Teil 3 Nr. 4.3.2 (Stufe 1 und 2) und 4.3.3 (Stufe 3) nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang.
- Ermöglicht die schriftliche Beauftragung von Aufsichtsführenden für vertikale, horizontale und diagonale Zugangs- und Positionierungsverfahren inkl. Pflichtenübertragung gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 13 DGUV Vorschrift 1 nach DGUV I 212-001 Abs. 5.8 und Anhang.
Inhalte (normativ)
Name | Titel |
---|---|
DIN EN 365 | Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung |
DGUV G 312-003 | DGUV Grundsatz 312-003 - Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen |
DIN EN 363 - SsZ | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - System für seilgestützten Zugang |
DIN EN 363 - APS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Arbeitsplatzpositionierungssystem |
DIN EN 363 - AS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Auffangsystem |
DIN EN 363 - RS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rettungssystem |
DIN EN 363 - RHS | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme - Rückhaltesystem |
ASR A1.8 | Verkehrswege |
ASR A2.1 | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen |
DGUV I 212-001 | DGUV Information 212-001 - Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren |
DGUV G 312-906 | DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen |
DGUV V 1 §26 | Zahl und Ausbildung der Ersthelfer |
DIN EN 12841 A | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Seileinstellvorrichtung für das Sicherungsseil |
DIN EN 12841 B | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Steighilfe für das Arbeitsseil |
DIN EN 12841 C | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstütztes Arbeiten - Seileinstellvorrichtungen - Abseilvorrichtung für das Arbeitsseil |
DIN EN 13921 | Persönliche Schutzausrüstung - Ergonomische Grundsätze |
BetrSichV § 12 | Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten |
ArbSchG § 13 | Verantwortliche Personen |
TRBS 2121 Teil 3 | Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen |
DGUV V 1 §13 | Pflichtenübertragung |
FISAT FSR-SZP 15.3 | FISAT - Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie für Seilzugangs- und Positionierungstechniken |