Der Gurt muss im Einsatzzweck geeignet ausgewählt und regelmäßig überprüft werden.
- Auffanggurte sind Haltevorrichtungen für den Körper, um den freien Fall einer Person aufzufangen. Dieser besteht aus Gurtbändern, Beschlagteilen, Schnallen und anderen Einzelteilen, die so angeordnet sind, dass der Gurt den ganzen Körper einer Person unterstützt und während eines Sturzes bzw. nach dem Auffangen eines Sturzes in einer angemessenen Position halten kann.
Quelle: DIN EN 361
- Ist der Bauchgurt mit 2 seitlichen Anseilpunkten nach DIN EN 358 ausgestattet, wird dieser auch als Haltegurt bzw. Haltevorrichtung für den Körper, die den Körper an der Taille umschließt bezeichnet.
Quelle: DIN EN 358
- Ein Anseilgurt ist ein Bauchgurt mit Beinschlaufen, der in der sitzenden Position unterstützt.
Quelle: DIN EN 12277
- Ein Brustgurt umfasst den Brustkorb seines Trägers über und unter den Achseln. Aus verstellbaren Gurtbändern bestehende Brustgurte halten den Körper in einer aufrechten Position. Der Brustgurt kann über Anseilpunkte zum Einhängen von persönlichen Abssturzschutzsystemen verfügen. Die Anseilpunkte des Brustgurtes dürfen aber nur dann belegt werden, wenn der Brustgurt gleichzeitig mit einem Sitzgurt (vgl. Komplettgurt) schlüssig kombiniert ist.
Quelle: DIN EN 12277
- Körperhaltevorrichtungen können Auffanggurte in Kombination mit ergonomisch gestalteter Sitzfläche (Sitzbrett), ergonomisch vergleichbare sitzähnliche Gurtsysteme (Arbeitssitz) oder geeignete Auffanggurte sein, von denen aus Höhenarbeiter bzw. Höhenarbeiterinnen sitzend Arbeiten verrichten.
Quelle: DGUV I 212-001 2.10
- Ein Sitzgurt ist ein Bauchgurt mit Beinschlaufen, der in der sitzenden Position unterstützt. Genau genommen ist ein Sitzgurt eine strukturierte Verbindung aus Haltegurt und Beinschlaufen, welche zu einer angemessenen Körperhaltevorrichtung des Gesäßes führt.
Quelle: DIN EN 813, DIN EN 12277, UIAA 105
- Ein Komplettgurt ist ein Anseilgurt, der mindestens den oberen Teil des Körpers und die Oberschenkel umgibt.
Quelle: DIN EN 12277
Haltegurt (Bauchgurt, Feuerwehrgurt)
Ein Haltegurt besteht aus einem Gurtband mit Verschluss- und Einstellelementen, einer Rückenstütze und mindestens einer Halteöse zum Rückhalten. Zur Arbeitsplatzpositionierung ist ein Haltegurt zu verwenden, der mit zwei Halteösen ausgestattet ist. Voraussetzung ist hierbei eine Standfläche, deren Neigung und Oberflächenbeschaffenheit das Risiko des Ausrutschens oder Abrutschens ausschließt.
Für sich allein genommen dürfen Bauch- und Haltegurte mit einer Öse also lediglich in Systemen verwendet werden, welche es dem Anwender durch manuelle oder automatische Anpassung der Länge des Rückhaltesystem (RHS) nach DIN EN 363 unmöglich machen eine Absturzkante zu erreichen.
Haltegurte sind zum Auffangen abstürzender Personen und zur Rettung von Personen nicht geeignet und deshalb für diese Verwendung unzulässig. Es besteht dabei unter anderem die Gefahr der Wirbelsäulenverletzung.
Rettungskräfte nutzen Haltegurte nach DIN 14927 (Feuerwehrgurt) in nach Kontrollgang vor Tätigkeitsaufnahme (LMRA) festgestellt alternativlosen Notfallsituationen (Selbstrettung / Evakuierungsnotfall). In diesem Ausnahmefall wird der Bauch- und Haltegurt dann doch, aber planmäßig mit vollem Körpergewicht belastet um einen Not-Abseilvorgang vollziehen zu können.
Die gleichzeitige Bereitstellung von Haltegurten und Auffanggurten in einem Arbeitsbereich sollte aufgrund der Verwechslungsgefahr vermieden werden. Für diese Fälle wird die alleinige Verwendung eines Auffanggurtes mit integrierter Haltefunktion empfohlen.
Quelle: DGUV R 112-198 Abs. 7.6
In die Anseilpunkte eines Bauch- und Haltegurtes darf kein Auffangvorgang (Fangstoß) eingeleitet werden! Dies gilt auch für den Anseilpunkt von Brustgurten und Rettungsschlaufen, welche ausschließlich den Oberkörper des Trägers umschließen.
Auffanggurt
Einstellbare Gurtbänder umschließen mind. den Oberkörper und Beine. An der Brust (sternal) und/oder dem Rücken (dorsal) sind die Anseilpunkte (Ösen, Schlaufen, D-Ringe) für die systematische Verbindung mit einer Anschlagmöglichkeit angebracht. Ein zusätzlicher am Bauch befindliche vertikal-ausgerichteter D-Ring (Steigschutzöse) kann die Ergonomie der Benutzung von einigen Auffang- und Höhensicherungsgeräte von fest installierten Steigschutzsystemen an Ortsfesten Leitern und Steigeisengängen in engen Schächten aufbessern.
Soll während der Anwendung eines Auffanggurtes zusätzlich auch eine Arbeitsplatzpositionierung in Ausprägung als Arbeitsplatzpositionierungssystem (APS) nach DIN EN 363 vorgenommen werden, kann der Auffanggurt auch mit einem Haltegurt kombiniert werden. So kann eine planmäßige Belastung des Gurtes mit einem Teil des Körpergewichts vorgenommen werden. Der Auffanggurt ist nicht geeignet um planmäßig mit vollem Nutzergewicht eine Hängeposition z.B. aan einer Arbeitsstelle einzunehmen.
Sitzgurt
Ausgestattet mit einem relativ tief sitzenden zentralen Anseilpunkt nach DIN EN 813 oder DIN EN 12277 können Anwender mit vollem Nutzergewicht, sowohl eine annähernd stabile Sitzposition in der Hängeposition einnehmen als auch eine gute horizontale Beweglichkeit erhalten. Mit einem Sitzgurt, welcher zusätzlich mit seitlichen Anseilpunkten nach DIN EN 358 (Haltegurt) ausgestattet ist, kann am Aufenthaltsort eine komfortablere Positionierung mittels Haltesystem vorgenommen werden.
Leichte und metallfreie Sitzgurte werden in den Teilbereichen (Bergport und Bergwacht) bevorzugt und robuste und stark gepolsterte Varianten in der (SKT).
Komplettgurt
Der Komplettgurt ist eine zulässige und geprüfte Kombination aus Halte, Sitz-, Brust- und Auffanggurt. Je nach Ausstattung mit den dazugehörigen Anseilpunkten (Ösen, Schlaufen und D-Ringe) erlaubt der Komplettgurt eine durchgängige Anwendung nahezu aller Persönlichen Absturzschutzsysteme. Er ist der typische und einzig zulässige Gurt für "Industriekletterer", also für die Anwendung nach TRBS 2121 Teil 3.
Als Anseilpunkte für Auffang- bzw. Sicherungssysteme dienen die sternalen Ösen und D-Ringe im Brustbereich. Der Komplettgurt verfügt wie der Sitzgurt über einen zusätzlich zentralen Anseilpunkt (Bauchöse). Dieser kann als Anseilpunkt für die Arbeitsstellenpositionierung bzw. das Tragsystem eines Seilunterstützter Zugang- und Positionierung (SZP) nach DIN EN 363 - SsZ dann genutzt werden, wenn die Gurtöse nach DIN EN 813 genormt ist.
Bei dieser Anwendung sollten die Beinschlaufen des Komplettgurtes allerdings in jedem Fall mit einer Polsterung ausgestattet sein. Auch einige Auffanggeräte zur Verbindung mit ortsfesten Steigschutzschienen dürfen über den zentralen Anseilpunkt verbunden werden. Zwei seitliche Halteösen ermöglichen die direkte Arbeitsplatzpositionierung (Umschlingen). Breite bzw. atmungsaktive Polsterungen im Rückenbereich und Materialschlaufen sind sinnvoll zusätzliche Ausstattungsmerkmale.
Rettungsgurt DIN EN 1497 und Rettungsschlaufen DIN EN 1498
Nur in Rettungssituationen verwendbare Hilfsgurte nach DIN EN 1497 und Schlaufen nach DIN EN 1498. Mit oben genannten Normen ist ein direktes Einbinden der verletzten Person in ein Rettungssystem (RS) nach DIN EN 363 z.B. zum kurzfristigen Auf- oder Abseilen möglich.
Körperhaltevorrichtung als Rettungsmittel
| Typ |
Norm |
Einsatzbereich |
| Rettungstrage |
DIN 13024 |
bei Arbeitsebenen ohne Fahrstuhl |
| Rettungstrage |
DIN EN 1865 |
Einsatz im Kontext von Rettungsfahrzeugen |
| Schleifkorbtrage |
DIN 23400 |
Bergbau und schwieriges Gelände |
| Schleifkorbtrage |
STANAG 2040 |
Militär |