Gliederung
1 Was ist Absturzgefährdung
1.1 Abstände und Maße
1.2 Systematik der Gefährdungsbeurteilung
2 Die Physik der Schwerkraft
2.1 Begriffe der Sturztheorie
2.2 Gefahren durch Versinken & Ertrinken
3 Absturz & Versinken im Spiel-, Sport- und Freizeitbereich
3.1 Spielplatz und Schwimmbäder - Freizeitanlagen
3.2 Klettersport und Canyoning - Freizeittätigkeiten
4 Kennzeichnung & Warnung
4.1 Beschilderung
4.2 Mindestabmessungen, Erkennungsweite
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1. Was ist Absturzgefährdung wirklich?
Wann genau beginnt für mich oder meine Mitarbeiter die Lebensgefahr – unabhängig von der Gesetzeslage?
Absturzgefährdung herrscht dort, wo der Boden unter den Füßen entweder endet (Kante) oder nachgibt (Durchbruch) – und zwar in einer Höhe, die Verletzungen garantiert. Absturzgefährdung bedeutet nicht zwingend "hoch". In Silos, Kläranlagen und auf Schüttguthalden lauert der Tod auf Bodenhöhe. Wer hier versinkt, wird nicht aufgefangen – er wird begraben oder ertrinkt.
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1.1 Abstände und Maße
Welche Höhen gelten als gefährlich für schwere Verletzungsfolgen?
Vergessen Sie Ihr Bauchgefühl. Viele glauben, Absturzgefahr beginnt erst auf dem Dach. Das ist ein tödlicher Irrtum. Der Gesetzgeber (ASR A2.1) und die Physik ziehen klare Grenzen. Sobald Sie diese Linien überschreiten, ist eine Sicherung keine "Option" mehr, sondern Pflicht.
Gefahrenbereich Absturz ist der Bereich von bis zu 2,00 m zur Absturzkante, in denen sich Versicherte aufhalten können und mit technischen, organisatorischen oder persönlichen Maßnahmen gegen Absturz gesichert sein müssen. Der Gefahrenbereich Absturz ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist.
Quelle: DGUV I 201-056 Abs. 3.17
Hier sind die harten Grenzen, ab denen Sie handeln müssen:
Die vertikalen Todeszonen (Höhe)
- Ab 0,00 Meter (Die unsichtbare Falle):
Absturzsicherung ist sofort Pflicht, wenn die Gefahr des Versinkens (Schüttgut, Silos) oder Ertrinkens (Gewässer, Klärbecken) besteht. Hier ist die Fallhöhe irrelevant – wer hier hineingerät, stirbt oft durch Ersticken oder mechanischen Druck.
- Ab 1,00 Meter (Die Genickbrecher-Höhe):
An freiliegenden Treppenläufen, Absätzen, Wandöffnungen und allgemein an stationären Arbeitsplätzen. Ein Sturz aus einem Meter reicht aus, um sich Wirbelsäule oder Schädel irreparabel zu verletzen.
- Ab 2,00 Meter (Die rote Linie):
Die absolute Standardgrenze für alle übrigen Arbeitsplätze und Verkehrswege. Wer hier ohne Absturzsicherung arbeitet, handelt grob fahrlässig. Ab dieser Höhe ist ein unkontrollierter Aufprall fast immer mit schwersten Verletzungen oder dem Tod verbunden.
- Ab 3,00 Meter (Die Dach-Ausnahme):
Auf Dächern gilt formal oft erst ab 3 Metern die Sicherungspflicht. Warnung: Verlassen Sie sich nicht darauf! Ob Sie aus 2,90 m oder 3,10 m auf Beton schlagen, macht für Ihren Körper keinen Unterschied. Kluge Sicherheitskonzepte sichern auch auf dem Dach ab 2 Metern.
Der horizontale Gefahrenbereich (Abstand zur Kante)
Nicht nur die Höhe zählt, sondern wie nah Sie dem Abgrund kommen.
- Der 2,00-Meter-Abstand:
Dies ist die magische Grenze auf flachen Flächen (z.B. Flachdächer).
- Zone A (> 2,00 m Abstand):
Wer sich weiter als 2 Meter von der Kante entfernt aufhält, gilt als sicher (sofern der Zugang gesichert ist). Eine Absperrung (Kette/Flatterband) ist hier oft ausreichend.
- Zone B (< 2,00 m Abstand):
Sobald Sie diesen Bereich betreten, stehen Sie definitionsgemäß an der Absturzkante. Hier gelten die vollen Schutzmaßnahmen (Geländer oder PSAgA). Es gibt hier kein "Ich pass schon auf".
Messen Sie nach. Diskutieren Sie nicht über "nur mal kurz". Wenn die Kante näher als 2 Meter ist oder der Absatz höher als 1 Meter, ist die Diskussion beendet: Sichern Sie sich.
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1.2 Systematik der Gefährdungsbeurteilung
Wie werden Absturz- und Versinkungsgefahr in der Gefährdungsbeurteilung strukturiert?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein Formular zum Ausfüllen. Es ist ein Prozess: Gefahr erkennen -> Maßnahmen nach STOP festlegen -> Wirksamkeit prüfen. Alles andere ist Glücksspiel mit der Gesundheit Ihrer Leute.
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2. Die Physik der Schwerkraft
Warum habe ich biologisch keine Chance, mich oder einen Kollegen nach dem Stolpern noch zu greifen (Reaktionszeit vs. Fallbeschleunigung)?
Manch einer glaubt, er habe gute Reflexe. Doch gegen die Physik sind Ihre Muskeln und Nerven chancenlos. Die Erdanziehung (G = 9,81 m/s²) ist eine Konstante, die schneller beschleunigt, als Ihr Gehirn einen Befehl an Ihre Hände senden kann.
Ein Absturz ist kein Film, in dem man noch spektakulär an der Dachrinne baumelt. Ein Absturz ist ein Ereignis, das vorbei ist, bevor Sie realisieren, dass es begonnen hat.
Das Duell: Menschliche Reaktionszeit vs. Erdbeschleunigung
Lassen Sie uns die Anatomie eines Sturzes in Zeitlupe betrachten. Wir gehen von einer durchschnittlichen menschlichen Reaktionszeit von 0,8 bis 1,0 Sekunden aus (die sogenannte "Schrecksekunde").
- Sekunde 0,0 (Der Auslöser):
Sie rutschen ab oder treten ins Leere. Ihr Körper beginnt sofort zu fallen.
- Sekunde 0,1 bis 0,2 (Die Wahrnehmung):
Ihr Auge meldet "Horizont verschiebt sich", Ihr Gleichgewichtsorgan im Innenohr schreit Alarm. Ihr Gehirn verarbeitet diese Information noch.
- Status: Sie sind bereits ca. 20 cm gefallen. Sie werden schneller.
- Sekunde 0,3 bis 0,5 (Der Befehl):
Das Gehirn sendet den Befehl "Greifen!" an die Handmuskeln.
- Status: Sie fallen jetzt bereits mit ca. 18 km/h. Sie haben eine Strecke von etwa 1,25 Metern zurückgelegt.
- Das Problem:
Selbst wenn Sie jetzt noch eine Kante zu fassen bekämen, müssten Ihre Finger nicht nur Ihr Körpergewicht (z.B. 85 kg) halten, sondern die dynamische Wucht von 85 kg bei 18 km/h stoppen. Das ist physikalisch unmöglich. Die Finger rutschen ab oder Sehnen reißen.
- Sekunde 1,0 (Der Aufschlag):
Die "Schrecksekunde" ist vorbei. Sie wollten gerade reagieren. Zu spät.
- Status: Sie sind 5,00 Meter tief gefallen. Ihre Aufprallgeschwindigkeit beträgt 36 km/h.
Der Irrtum: Viele verwechseln "Halten" mit "Auffangen".
- Wer an einer Klimmzugstange hängt, hält sein statisches Gewicht. Das ist anstrengend, aber machbar.
- Wer fällt und sich fangen will, muss sein Gewicht multipliziert mit der Fallbeschleunigung stoppen (dynamische Stoßkraft). Innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde wirken Kräfte von mehreren Tonnen auf Ihre Fingerglieder.
Fazit der Physik: Absturzsicherung beginnt vor dem Fall. Sobald die Schwerkraft übernimmt, sind Sie nur noch Passagier. Wer glaubt, er könne sich "im Notfall festhalten", hat die Gesetze der Physik nicht verstanden – und bezahlt diesen Irrtum oft mit dem Leben.
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2.1 Begriffe der Sturztheorie
Welche Gefahren töten mich oder verletzen mich schwer, obwohl ich vorschriftsmäßig angegurtet bin?
- Auffangsystemsturz: Als Systemsturz bezeichnet man eine ungewollte und/oder unkontrollierte Bewegung durch den Sturzraum in eine Absturzsicherung mit Auffangvorgang. Hierbei ist es ursächlich unerheblich, ob die Bewegung bewusst oder unbewusst herbei geführt bzw. der Auffangvorgang kontrolliert oder unkontrolliert beendet wurde. Die Kraft im Moment des Auffangens wird als Fangstoß bezeichnet. Verläuft der Auffangsystemsturz in eine Körperhaltevorrichtung bzw. Anseilgurt eines Persönliches Absturzschutzsystem resultiert zudem eine Gefährdung durch Hängetrauma, welche im Kontext der obligatorischen Gefährdungsbeurteilung als separater Gefährdungsfaktor mit einem daruf ausgerichteten Notfall- und Rettungsplan behandelt werden muss.
- Pendelabsturz: Der Pendelabsturz beschreibt einen Auffangsystemsturz mit einem zusätzlich unkontrollierten halbkreisförmigen Sturzweg durch den Sturzraum. Für den Stürzenden entwickelt sich hier eine erhöhte Verletzungsgefahr durch Anschlagen. In Abhängigkeit von den äußeren Bedingungen z.B. scharfen Kanten bestehen gegenüber einem "senkrechten" Systemsturz erhöhtes Verletzungsrisiko und Risiken für die Zuverlässigkeit eingesetzter Systembestandteile.
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2.2 Der lautlose Tod bei 0 Metern: Gefahren durch Versinken & Ertrinken
Warum kann ich auf ebener Erde (in Silos, Gruben, Gewässern) sterben, und warum hilft mir Schwimmen dort nicht?
Die meisten Menschen schauen nach oben, wenn sie an Absturz denken. Ein fataler Fehler. In der Industrie und Landwirtschaft lauert die Gefahr oft direkt unter Ihren Füßen – bei 0,00 Metern Absturzhöhe. Hier fallen Sie nicht tief, Sie werden verschluckt.
Das Versinken in Feststoffen (Schüttgüter)
Wer ungesichert ein Silo, einen Bunker oder eine Halde mit Schüttgut (Getreide, Sand, Zement, Hackschnitzel) betritt, spielt Russisch Roulette. Das Material verhält sich nicht wie Erde, sondern wie eine Flüssigkeit mit hoher Reibung.
- Die unsichtbare Falle ("Brückenbildung"):
Oft bildet sich an der Oberfläche eine feste Kruste, darunter ist ein Hohlraum, weil Material abgezogen wurde. Wer die Fläche betritt, bricht durch. Der Hohlraum stürzt ein und begräbt das Opfer in Sekunden.
- Der Trichter-Effekt:
Wenn unten Material entnommen wird (Förderschnecke/Auslass), entsteht an der Oberfläche ein Sog-Trichter. Wer hineingerät, wird unweigerlich nach unten gezogen – wie in Treibsand, nur schneller.
- Der physiologische Tod (Traumatische Asphyxie):
Das Tückische ist nicht der Aufprall. Sobald Sie bis zur Hüfte oder Brust im Material stecken, drückt das Gewicht der Körner Ihren Brustkorb so stark zusammen, dass Sie nicht mehr atmen können. Selbst wenn der Kopf noch frei ist, ersticken Sie qualvoll durch mechanischen Druck.
Das Ertrinken & Vergiften (Flüssigkeiten & Schlämme)
In Kläranlagen, offenen Becken oder an Hafenmauern ist die Gefahr komplexer als "nur" Wasser.
- Keine Chance auf Schwimmen:
In Schlämmen oder belüfteten Becken (Kläranlagen) ist die Dichte des Mediums oft so gering (durch Luftblasen) oder so hoch (Schlamm), dass Schwimmen physikalisch unmöglich ist. Sie gehen unter wie ein Stein.
- Die chemische Keule:
Oft schweben direkt über der Oberfläche Gase (z.B. Schwefelwasserstoff, Faulgase), die schwerer als Luft sind. Wer stürzt oder sich bückt, atmet diese ein, wird sofort bewusstlos und ertrinkt lautlos.
- Glatte Wände:
Beckenwände sind oft veralgt, steil oder rutschig. Ein Ausstieg ohne fremde Hilfe ist ausgeschlossen.
Warum Rettung durch Kollegen oft scheitert
Der Reflex "Ich zieh dich schnell raus" ist hier tödlich.
- Um eine Person, die bis zur Hüfte im Getreide steckt, herauszuziehen, sind Zugkräfte von über 200 kg nötig (Reibungswiderstand).
- Zieht man an den Armen, reißt man eher die Gelenke aus, als das Opfer zu befreien.
- Konsequenz:
Rettung ist nur mit mechanischen Hilfsmitteln (Dreibein, Rettungswinde) und vorher angelegtem Gurt möglich. Wer hinterherspringt, stirbt meistens mit.
Merke: In Silos und engen Räumen gilt: Niemals ohne fachkundigen Sicherungsposten, niemals ohne Winde, niemals ohne Gasmessgerät. Die Rettungskette muss stehen, bevor der erste Fuß gesetzt wird.
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3. Gefährdung durch Absturz & Versinken in Spiel-, Sport- und Freizeit
Warum darf mein Kind auf dem Spielplatz fallen und ich am Fels klettern und in Wildwasser rutschen, aber auf der Baustelle gelten viel härtere Regeln?
Der Unterschied liegt nicht in der Physik (die Schwerkraft ist gleich), sondern in der Psychologie und Zielsetzung, dem Spiel- und Erlebniswert.
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3.1 Der Spielplatz: Fallen lernen
Auf Spielplätzen ist das Risiko pädagogisch gewollt und nach DIN EN 1176 abgesichert. Ein Kind muss lernen, Gefahren einzuschätzen und seine körperlichen Grenzen zu testen. Würden wir jeden Kletterturm mit Geländern "idiotensicher" machen, würde das Kind keine Risikokompetenz entwickeln.
- Die Strategie:
Statt den Absturz zu verhindern (wie am Arbeitsplatz), werden die Folgen gemildert.
- Der Fallschutzboden:
Sand, Rindenmulch, Kies oder synthetische Fallschutzplatten müssen so beschaffen sein, dass sie die Aufprallenergie absorbieren.
- Der HIC-Wert (Head Injury Criterion):
Die Norm akzeptiert dabei durchaus Knochenbrüche oder Prellungen. Das Ziel ist lediglich die Vermeidung von lebensgefährlichen Kopfverletzungen (Schädel-Hirn-Trauma).
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3.2 Klettersport und Canyoning: Risiko als Sport
Ein Sportkletterer sucht die Auseinandersetzung mit der Höhe, im Canyoning-Sport mit dem Element Wasser.
- Der mentale Zustand:
Der Sportler ist zu 100% fokussiert. Er erwartet den Sturz, er trainiert ihn. Sein Körper ist angespannt.
- Die Ausrüstung:
Sportkletterseile sind extrem dynamisch (dehnbar), um den Sturz weich abzufangen. Sportgurte sind leicht und minimalistisch.
3.3 Warum diese Logik am Arbeitsplatz tödlich ist
Im Arbeitsschutz (ASR A2.1) gilt: Ein Absturz ist ein Systemversagen. Ein Handwerker oder Instandhalter will keine Grenzen austesten, er will seine Arbeit erledigen.
- Ablenkung:
Seine Konzentration liegt auf dem Werkstück, nicht auf dem Tritt.
- Der Schreckmoment:
Ein Arbeitsunfall passiert unvorbereitet. Der Körper ist schlaff, die Reflexe kommen zu spät.
- Die falsche Ausrüstung:
Industriegurte und Verbindungsmittel sind oft statischer als Sportseile. Ein Sturz in PSAgA ist kein "Spaß", sondern eine körperliche Gewalteinwirkung, die zu inneren Verletzungen und Hängetrauma führt.
**Fazit:* Verwechseln Sie niemals die "falsche Sicherheit" eines Spielplatzes oder das "Können" eines Kletterers mit der harten Realität einer Baustelle.*
- Auf dem Spielplatz ist Fallen Lernen.
- Beim Sport ist Fallen Training.
- Bei der Arbeit ist Fallen Versagen.
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4. Kennzeichnung & Warnung: Das Nötigste zur Haftungsvermeidung
Wie muss ich Gefahrenbereiche markieren, damit im Schadensfall niemand sagen kann: "Das habe ich nicht gesehen"?
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden. Im Arbeitsschutz gibt es nur eine Sprache, die jeder versteht (und verstehen muss): Die DIN EN ISO 7010.
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4.1 Beschilderung Absturzgefahr
Die Heilige Dreifaltigkeit der Absturz-Schilder:
- Das Warnzeichen (Das "Achtung!"):
- Symbol: W008 ("Warnung vor Absturzgefahr") – Das schwarze Dreieck auf gelbem Grund.
- Einsatzort: Überall dort, wo eine Absturzkante näher als 2,00 m ist oder Durchsturzgefahr besteht.
- Das Gebotszeichen (Das "Du musst!"):
- Symbol: M018 ("Auffanggurt benutzen") – Weißes Männchen auf blauem Kreis.
- Einsatzort: Zwingend dort, wo PSAgA (Gurt) als Maßnahme in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurde. Ohne dieses Schild darf der Bereich nicht betreten werden.
- Das Verbotszeichen (Das "Stopp!"):
- Symbol: P006 ("Zutritt für Unbefugte verboten") – Roter Kreis mit Querbalken.
- Einsatzort: An allen Zugängen (Leitern, Türen zum Dach), um Unwissende (z.B. Fremdfirmen, Praktikanten) draußen zu halten.
Die Bodenmarkierung: Schilder hängen oft zu hoch oder werden übersehen. Eine gelb-schwarze Schraffur direkt an der Kante oder um die Bodenöffnung herum wirkt oft besser, weil der Blick beim Gehen meist nach unten gerichtet ist.
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4.2 Mindestabmessungen, Erkennungsweite
Wie groß muss ein Warn-, Gebots- oder Verbotszeichen sein?
Ein Schild, das man erst lesen kann, wenn man bereits fällt, ist zynisch. Die Größe des Schildes hängt zwingend von der Entfernung ab, aus der es erkannt werden muss (Erkennungsweite). Hier gilt die Faustformel der ASR A1.3:
Beleuchtung nicht vergessen: Das beste Schild nützt nichts im Dunkeln. Wenn in dem Bereich auch bei Dämmerung oder Nacht gearbeitet wird (z.B. Notdienst Instandhaltung), müssen die Schilder langnachleuchtend oder direkt beleuchtet sein.
| Schildform |
Erkennungsweite (Abstand zum Betrachter) |
Mindestgröße (Seitenlänge/Durchmesser) |
| Dreieck (Warnung) |
bis 4 Meter |
100 mm |
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bis 8 Meter |
200 mm |
| Kreis (Verbot/Gebot) |
bis 5 Meter |
100 mm |
|
bis 10 Meter |
200 mm |
*****Fazit:** Sparen Sie nicht an der Größe. Ein 10-cm-Aufkleber an einer 50 Meter langen Dachkante ist keine Warnung, sondern ein schlechter Witz. Kennzeichnen Sie die Zugänge, nicht erst die Absturzkante.*
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