Inhaltsverzeichnis
- MUSTER | Betriebs- und Dienstanweisung Spielplatz- und Freizeitanlage
- MUSTER | Wartungsvertrag Spielplatz- und Freizeitanlage
- MUSTER | Kontrollblatt Spiel- und Freizeitanlage
- MUSTER | Prüfarten und Prüfroutinen auf Spiel- und Freizeitanlagen
4.1 MUSTER | Spielplatz und Freizeitanlage-Check A
4.2 MUSTER | Spielplatz und Freizeitanlage-Check B
4.3 MUSTER | Spielplatz und Freizeitanlage-Check C
1. MUSTER | Betriebs- und Dienstanweisung Spiel- und Freizeiteinrichtung
zur Kontrolle der Verkehrssicherheit und des betriebssicheren Zustandes auf Kinderspielplätzen und öffentlichen Freizeitanlagen
1. Allgemeines
Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, sind die vom Spielplatzträger zu unterhaltenen Kinderspielplätze und und sofern Kinder unter 14 Jahren adressiert werden auch öffentlichen Freizeitanlagen regelmäßig auf einen verkehrs- spielsicheren Zustand zu überprüfen.
Dabei sind die DIN EN 1176 Teile 1-7 "Spielplatzgeräte", DIN EN 1177 "Stoßdämpfende Spielplatzböden", DIN 18034 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen" und DIN 33942 "Barrierefreie Spielplatzgeräte" in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten.
Für die Überprüfung der Spielplätze in Kindertagesstätten und Schulen sind zusätzlich folgende Vorgaben zu beachten:
- DGUV Information 202-022 "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte"
- DGUV Information 202-019 "Naturnahe Spielräume" (aktuell: )
- DGUV Information 202-018 "Sicher nach oben.......Klettern in der Schule"
- DGUV Information 202-023 "Giftpflanzen - beschauen, nicht kauen"
- DGUV Information 202-044 "Unser Schulhof - Probleme einer kindgerechten und sicheren Gestaltung"
2. Zuständigkeiten
2.1.1 Entscheidungsebene und Fachaufsicht
Zuständig für den Bereich Spielplatz ist: [zuständige Stelle, z. B. Eigentümer, Hausverwaltung, Amt für Soziale Dienste, Kindergartenleitung etc. eintragen]
2.1.2 Ausführungsebene
Zuständig für die Spielplatzkontrolle, die Spielplatzwartung und Instandhaltung als interner Auftragnehmer ist: [zuständige Stelle, z. B. Bauhof, Stadtgrün eintragen]. Die Leitung dieser Einrichtung nimmt die Aufsicht gegenüber den mit der Kontrolle beauftragten verantwortlichen Personen wahr.
3. Kontrollaufgaben
3.1 Bestandsaufnahme
Von jedem Spielplatz ist durch die zuständige Stelle 2.1.1 eine Bestandsaufnahme zu fertigen, die Bestandteil der Spielplatzobjektakte ist.
3.2 Kontrollumfang
3.2.1 Visuelle Routine-Inspektion (Sichtkontrolle)
Dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen (Vandalismus, Witterung).
Überprüfung von:
- Prüfgegenstand: Einbauten, Spielgeräte, Mobiliar, Zugangsabsicherung, Beschilderung, Einfriedung, Pflanzung, Sauberkeit.
- Kriterien: Verunreinigungen (Scherben, Hundekot), Funktionsfähigkeit/Standsicherheit, Gefahrenstellen (Holzsplitter, freiliegende Fundamente), stoßdämpfender Untergrund nach DIN EN 1177, Korrosion.
3.2.2 Operative Inspektion (Funktionskontrolle)
Detaillierte Überprüfung der Stabilität und Verschleiß (Kettenglieder, Gelenke, Drahtseile, Standpfosten von Einmastgeräten).
3.2.3 Jährliche Hauptinspektion
Festlegung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes, inkl. Fundamenten (Freilegung bis Oberkante) und Oberflächen auf Verrottung/Korrosion. Bei Zweifeln an der Verkehrssicherheit ist das Gerät abzubauen.
3.3 Kontrollzeiträume
- Visuelle Routine-Inspektion: in der Regel wöchentlich.
- Operative Inspektion: in der Regel alle ein bis drei Monate.
- Hauptinspektion: einmal jährlich, möglichst zu Beginn der Spielsaison.
4. Einzuleitende Maßnahmen
Bei Gefährdung sind unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung vorzunehmen. Größere Schäden führen zur sofortigen Sperrung/Außerbetriebnahme des Gerätes (Absicherung durch feste Bauzäune nach DIN EN 1176).
5. Kontrollunterlagen und Aufbewahrung
Nachweise in Form von Kontrollblättern oder im EDV-Spielplatzkataster führen. Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre.
2. MUSTER | Wartungsvertrag Spiel- und Freizeiteinrichtung
Zwischen der Stadt/Gemeinde (Auftraggeber - AG) und der Firma (Auftragnehmer - AN) wird folgender Vertrag geschlossen:
- § 1 Inspektion: Übertragung von Inspektion, Instandhaltung und Pflege von Kinderspielplätzen.
- § 2 Vertragsbestandteile: Objektlisten, Allgemeine Anweisung (Verkehrssicherungspflicht), VOB/B bzw. VOF.
- § 3 Leistungen: AN führt Aufgaben selbstständig durch, bei Ausfall Mitteilung an AG.
- § 4 Reparaturarbeiten: Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit sofortige Reparatur oder Außerbetriebnahme.
- § 5 & § 6 Haftung: AN handelt in eigener Verantwortung, haftet für verursachte Schäden. Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
- § 7 Personen: Inspektionen durch sachkundige Personen (Nachweis gem. DGUV/DIN-Normen erforderlich).
3. MUSTER | Kontrollblatt Spiel- und Freizeitanlage
Standort (Ort, Straße): ___________________________
Tag der Überprüfung: ___________________________ Name des Prüfers: ___________________________
Art der Prüfung: [ ] Visuelle Routine-Inspektion [ ] Operative Inspektion [ ] Jährliche Hauptinspektion
| Kontrollgegenstand |
in Ordnung |
Art des Mangels |
Maßnahme |
Mängel beseitigt am |
durch |
| 1. Eingang/Tor |
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| 2. Zaun/Palisaden/Hecke |
[ ] |
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| 3. Schaukel |
[ ] |
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| 4. Kletterturm |
[ ] |
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| 5. Klettergeräte |
[ ] |
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| 6. Rutsche |
[ ] |
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| 7. Karussell |
[ ] |
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| 8. Federspielgerät |
[ ] |
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| 9. Wippe |
[ ] |
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| 10. Sandkasten |
[ ] |
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| 11. Wasserpumpe |
[ ] |
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| 12. Beschilderung |
[ ] |
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4. MUSTER | Prüfarten und Prüfroutinen auf Spiel- und Freizeitanlagen
4.1 Spielplatz-Check A
Visuelle Routine-Inspektion/Sichtkontrolle (mindestens wöchentlich durch unterwiesene Person)
- [ ] Sauberkeit der gesamten Anlage (insbesondere Scherben, Unrat, Katzen- und Hundekot)?
- [ ] Funktionsfähigkeit, Festigkeit und Standsicherheit der Spielgeräte (Probenutzung, Rütteln)?
- [ ] Stoßdämpfende Eigenschaften des Untergrundes unter den Spielgeräten?
- [ ] Gefahrenstellen an Spielgeräten (lockere Schrauben, gesplittertes Holz, freiliegende Fundamente)?
- [ ] Beschädigungen der Spielgeräte durch Verformung, Bruchstellen oder Zerstörung?
- [ ] Korrosionsschäden an oberirdischen Metallteilen?
- [ ] Beschädigungen von Einfriedungen und Beschilderungen?
(Bei akuter Gefahr das Gerät unbespielbar machen, abbauen oder mit 2 m hohen Bauzaun sichern!)
4.2 Spielplatz-Check B
Operative Inspektion / Funktionskontrolle (alle 1-3 Monate durch Sachkundige)
- [ ] Spielplatz-Check A durchführen.
- [ ] Verschleiß- und Belastungskontrolle an Kettengliedern und -verbindungen, Gelenken, Drahtseilen und anderen Seilen.
- [ ] Schäden an Teilen, die auf Dauer vakuumdicht abgedichtet sind?
- [ ] Schäden an Standpfosten von Einmastgeräten?
4.3 Spielplatz-Check C
Jährliche Hauptinspektion (max. alle 12 Monate durch Sachkundige)
- [ ] Spielplatz-Check B durchführen.
- [ ] Mängel durch Witterungseinflüsse?
- [ ] Standfestigkeit durch Freilegen der Verankerungen prüfen.
- [ ] Vorliegen von Verrottung oder Korrosion?
- [ ] Fundamentrisse?
- [ ] Veränderungen der Anlagen-Sicherheit durch Reparaturen/Ersatzteile?