Schulungsvorlage: Prüfung - Spielplatzgeräte - Qualifizierter Spielplatzprüfer/in

Hinweise

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat mit einer dreijährigen Gültigkeit. Eine Wiederholungsunterweisung ohne Prüfung (Auffrischungskurs), innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Zertifikats, verlängert das Zertifikat um weitere 3 Jahre.

Das Zertifikat befähigt nicht zu einer Verkürzung der vom Hersteller oder Inverkehrbringer eines Prüfgegenstandes in Aufbau- und Bedienungsanleitung festgelegten Prüfanforderung oder ersetzt diese.

Bei hinreichender Kenntnis über die betrieblichen Verhältnisse im Sicherheitsmanagement eines Spielplatzes, kann für einen erfolgreich zertifizierten Teilnehmer, die hinreichende fachliche Befähigung zur Hauptuntersuchung von "Spielplatzgeräten und Spielplatzböden auf Spielplätzen" gemäß TRBS 1203 angenommen werden.

Inhalte (normativ)

Name Titel
DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb
DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DGUV V 82 DGUV Vorschrift 82 - Kindertageseinrichtungen
DGUV I 202-022 DGUV Information 202-022 - Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
DGUV I 202-093 DGUV Information 202-093 - Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen
BGB § 823 § 823 Schadensersatzpflicht - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
BetrSichV § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
DIN 79161-1 Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern - Teil 1: Ausbildung und Schulung
DIN 79161-2 Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern - Teil 2: Prüfung und Qualifizierungsnachweis
DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1176 Beiblatt 1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren; Beiblatt 1: Erläuterungen
DIN EN 1176-2 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 2: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
DIN EN 1176-3 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
DIN EN 1176-4 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 4: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
DIN EN 1176-5 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
DIN EN 1176-6 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte
DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
DIN EN 1176-10 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 10: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte
DIN EN 1176-11 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
DIN EN ISO/IEC 17020 Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen

FAQ

1. Was ist ein qualifizierter Spielplatzprüfer?

Ein qualifizierter Spielplatzprüfer ist eine Fachkraft, die durch eine spezielle Ausbildung und Prüfung (meist nach DIN 79161) die Sachkunde erworben hat, Kinderspielplätze und Spielgeräte auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Sie erkennen Gefahrenquellen, Verschleiß und Konstruktionsfehler und sorgen dafür, dass die Anlagen den geltenden europäischen und deutschen Sicherheitsnormen entsprechen.

2. Warum ist eine regelmäßige Spielplatzprüfung in Deutschland Pflicht?

Die Pflicht ergibt sich aus der sogenannten Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält – dazu zählen öffentliche und halböffentliche Spielplätze –, muss die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen. Um Unfälle und Haftungsansprüche zu vermeiden, ist eine lückenlose Dokumentation und Prüfung zwingend erforderlich.

3. Welche Normen gelten für Kinderspielplätze?

Die wichtigste rechtliche Grundlage bildet die europäische Normenreihe DIN EN 1176 (Sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplatzgeräte) sowie die DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden). Ergänzend gelten in Deutschland die DIN 18034 (Anforderungen an Spielplätze und Freiräume) sowie Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

4. Wie oft muss ein Spielplatz überprüft werden?

Die DIN EN 1176 schreibt drei verschiedene Kontrollintervalle vor:

  • Visuelle Routine-Inspektion (Sichtkontrolle): Wöchentlich (bei starker Nutzung sogar täglich).
  • Operative Inspektion (Verschleißkontrolle): Alle 1 bis 3 Monate.
  • Jährliche Hauptinspektion: Einmal im Jahr, zwingend durch einen qualifizierten Sachkundigen (Spielplatzprüfer).

5. Wer darf die jährliche Hauptinspektion durchführen?

Die jährliche Hauptinspektion darf ausschließlich von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, die unabhängig ist (z.B. nicht selbst für die Instandhaltung des Platzes zuständig) und aktuelles Fachwissen nach DIN 79161 nachweisen kann. Das können externe Dienstleister (wie Fixiso Jörg Reißland, Prüfinstitute (wie TÜV, DEKRA) oder speziell geschulte Mitarbeiter von Kommunen sein.

6. Gilt die Prüfpflicht auch für private Wohnanlagen und WEGs?

Ja. Spielplätze, die zu Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Hotels, Campingplätzen oder Gaststätten gehören, gelten rechtlich als frei zugänglich (halböffentlich) und unterliegen exakt denselben strengen Vorschriften (DIN EN 1176) wie städtische Spielplätze.

7. Was kostet eine professionelle Spielplatzprüfung?

Die Kosten variieren je nach Größe der Anlage, Anzahl der Geräte, Region in Deutschland und Art der Prüfung (Operative Inspektion vs. Hauptinspektion). Eine jährliche Hauptinspektion für einen durchschnittlichen Spielplatz liegt regionalabhängig zwischen 300 € und 500 € und die Jahresbetreuung eines Spielplatzes einschließlich der 3 Operative Prüfungen zwischen 450 € und 800 € (vgl. Fixiso Jörg Reißland). Für Kommunen oder Träger mit mehreren Anlagen werden zudem meist lukrative Rahmenverträge vereinbart, welche dann auch typische Wartungs- und Instandsetzungs integrieren.

8. Wie wird man zertifizierter Spielplatzprüfer?

Die Ausbildung zum qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161 wird von verschiedenen Akademien (z.B. FLL, TÜV, DEKRA, kommunale Studieninstitute) angeboten. Sie umfasst mehrtägige Seminare mit theoretischen und praktischen Inhalten und schließt mit einer schriftlichen sowie praktischen Prüfung ab.

9. Wie lange ist das Zertifikat als Spielplatzprüfer gültig?

Das Zertifikat nach DIN 79161 ist in der Regel drei Jahre gültig. Um den Status als qualifizierter Spielplatzprüfer aufrechtzuerhalten, muss vor Ablauf dieser Frist an einer Auffrischungsschulung (Refresher-Kurs) teilgenommen werden, da sich Normen und technische Standards kontinuierlich weiterentwickeln.

10. Kann der Hausmeister die Spielplatzkontrolle übernehmen?

Der Hausmeister kann problemlos die visuelle Routine-Inspektion (Sichtkontrolle) übernehmen, sofern er in die Aufgabe eingewiesen wurde. Auch die operative Inspektion kann nach entsprechender Schulung intern vom Hausmeister oder Bauhofmitarbeiter durchgeführt werden. Für die jährliche Hauptinspektion ist jedoch der Nachweis der Sachkunde nach DIN 79161 erforderlich.

11. Was genau wird bei der jährlichen Hauptinspektion geprüft?

Bei der Hauptinspektion wird der gesamte Spielplatz auf "Herz und Nieren" geprüft. Dazu gehört die Überprüfung der Stabilität (z.B. Freilegen von Fundamenten), Holzfäule, Korrosion, Einhaltung von Fallräumen, Zustand des Fallschutzes, Fangstellen für Kopf, Hals oder Kleidung sowie strukturelle Veränderungen durch Reparaturen.

12. Was ist die DIN 79161 und warum ist sie relevant?

Die DIN 79161 definiert bundesweit einheitlich die Anforderungen an die Qualifizierung von Spielplatzprüfern. Sie stellt sicher, dass Personen, die Hauptinspektionen durchführen, über das nötige juristische und technische Rüstzeug verfügen, um die Anlagen normgerecht und rechtssicher zu bewerten.

13. Muss auch der Fallschutz (Sand, Rindenmulch etc.) geprüft werden?

Absolut. Die DIN EN 1177 regelt die Anforderungen an stoßdämpfende Böden. Der Spielplatzprüfer misst die freie Fallhöhe der Geräte und gleicht ab, ob der vorhandene Fallschutz (Art und Schüttdicke) ausreichend ist, um schwere Kopfverletzungen bei Stürzen zu verhindern.

14. Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?

Der Prüfer dokumentiert alle Mängel in einem detaillierten Prüfbericht. Akute, lebensgefährliche Mängel (z.B. morsche Schaukelbalken) erfordern eine sofortige Sperrung des Geräts. Geringere Mängel müssen innerhalb einer angemessenen Frist vom Betreiber behoben werden. Die Behebung ist zwingend zu dokumentieren.

15. Wer haftet bei einem Unfall auf dem Spielplatz?

Grundsätzlich haftet der Betreiber (Stadt, Gemeinde, WEG, Kita-Träger). Kann der Betreiber jedoch durch lückenlose Prüfprotokolle (Sicht-, Funktions- und Hauptinspektion durch qualifizierte Prüfer) nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist, schützt ihn dies in der Regel vor zivil- und strafrechtlichen Haftungsansprüchen.

16. Gibt es regionale Unterschiede (Geo-Faktor) bei der Spielplatzprüfung?

Die maßgeblichen DIN-Normen (DIN EN 1176/1177) sind in ganz Deutschland (sowie europaweit) einheitlich. Allerdings können lokale Landesbauordnungen (z.B. in Bayern, NRW oder Berlin) zusätzliche Anforderungen stellen, etwa zur Anlage von Spielplätzen bei Neubauprojekten oder zur Barrierefreiheit. Lokale Spielplatzprüfer kennen die spezifischen Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer.

17. Müssen Schulhöfe und Kita-Außengelände anders geprüft werden?

Ja, hier gelten oft noch strengere Maßstäbe. Neben den DIN-Normen greifen hier die Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere die DGUV Information 202-022 (ehemals GUV-SI 8017). Spielplatzprüfer, die Schulen und Kitas betreuen, müssen diese zusätzlichen Sicherheitsregularien (z.B. Helmtrageverbot auf Geräten, Giftpflanzen) genau kennen.

18. Sind auch Indoor-Spielplätze prüfpflichtig?

Ja. Indoor-Spielplätze und Trampolinhallen unterliegen ebenfalls strengen Vorgaben. Hier greift oft zusätzlich die DIN EN 1176-10 (Vollständig geschlossene Spielgeräte). Auch diese Anlagen benötigen eine jährliche Hauptinspektion durch einen Sachkundigen.

19. Was ist ein "Fangstellen-Prüfkörper"?

Das ist das wichtigste Werkzeug eines Spielplatzprüfers. Es handelt sich um normierte Prüfkörper, die die Größe eines Kinderkopfes, Halses, Rumpfes oder von Fingern simulieren. Damit testet der Prüfer, ob Kinder in Öffnungen oder Spalten am Klettergerüst stecken bleiben oder sich mit der Kleidung (z.B. Kordeln) strangulieren könnten.

20. Warum sollte ich einen externen Spielplatzprüfer aus meiner Region beauftragen?

Ein regionaler Spielplatzprüfer bietet kurze Anfahrtswege, schnelle Reaktionszeiten bei Sturmschäden oder Vandalismus und kennt die lokalen Gegebenheiten. Zudem bringt ein externer Prüfer die nötige "Betriebsblindheit" umgehende, neutrale Perspektive mit, was für die Rechtssicherheit von Gemeinden, Kitas und Hausverwaltungen von unschätzbarem Wert ist.

Tags: Spielplatzprüfer, Spielplatzgeräteprüfung, Sachkundiger für Spielplätze und Spielplatzböden

Inhalte

  • Abschlussprüfung nach DIN 79161-2
    • Theorieprüfung
      Der schriftliche-theoretische Prüfungsteil umfasst 85 Prüfungsfragen, welche innerhalb von 2 Zeitstunden beantwortet werden müssen. Dieser Theorieprüfung ist zweigeteilt, wobei die erste Hälfte ohne Hilfsmittel, und die zweite mit Normtexte und eigenen Mitschriften beantwortet werden. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn 68 Fragen (80%) richtig beantwortet wurden.
    • Praxisprüfung
      Der mündlich-praktische Prüfungsteil umfasst den Einsatz der Prüfkörper an einem einheitlichen Prüfobjekt mit 10 Einzelaufgaben. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn 8 Aufgaben (80%) absolviert wurden.

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