Prüfung von Spiel- und Freizeitflächen nach DIN EN 1176 bedeutet, dass jährliche Hauptinspektion und die in jedem Quartal notwendigen Operativen Prüfungen durch qualifizierte Prüfer vorgenommen werden. Operative Prüfungen und Hauptinspektionen auf Spielplätzen müssen nach DIN EN 1176-7 erfolgen und von einer qualifizierten Person durchgeführt werden, welche dazu über eine allgemein bezugnehmend, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung befähigt wurde.
Ein qualifizierter Spielplatzprüfer gem. DIN 79161 ist eine fachlich kompetente und zertifizierte Person zur Durchführung von:
- Visuelle Inspektion Spielplatz (täglich bis wöchentlich)
- Operative Prüfung Spielplatz (alle 1-3 Monate)
- Hauptinspektion Spielplatz (mind 1x jährlich)
- Hauptuntersuchung vor Inbetriebnahme
auf Spielplätzen, Spielplatzgeräten und Spielplatzböden im Fachbereich Spiel- und Freizeitanlagen.
Die Lehr-, Prüfungs und Zertifizierungsinhalte setzen sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen, wobei jeder Prüfungsteil unabhängig von dem andern gewertet wird.
- Kategorie:
- Sachkunde
- Fachbereich:
- Spiel- und Freizeitanlagen
- Prüfgrundlage:
- DIN 18034-1, DIN 79161-1, DIN 79161-2
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 40
Zielgruppe
Spielplätze sind wichtige Begegnungsorte für Familien und ein Aushängeschild für attraktive Städte und Gemeinden. Doch wo Kinder toben, steht Sicherheit an oberster Stelle. Die Ausbildung zum "Qualifizierten Spielplatzprüfer" (gemäß DIN 79161) richtet sich an verantwortungsvolle Fachkräfte, die aktiv dazu beitragen möchten, Spielräume rechtssicher und gefahrlos mit höchstmöglichem Spielwert zu gestalten.
Ob in kommunalen Einrichtungen z.B. in Potsdam, bei Wohnungsbaugesellschaften z.B. in Berlin oder in regionalen Handwerksbetrieben in Brandenburg oder bundesweit – der Bedarf an geschultem Personal, das die Verkehrssicherungspflicht kompetent umsetzt, wächst stetig. Doch für wen genau ist diese Weiterbildung die richtige Wahl? Die Zielgruppe ist vielfältig und bietet für verschiedene Berufsgruppen hervorragende Perspektiven:
1. Mitarbeiter von Kommunen und städtischen Bauhöfen
Mitarbeiter von Grünflächenämtern und kommunalen Bauhöfen übernehmen eine zentrale Rolle bei der Pflege lokaler Freizeitanlagen. Die Ausbildung vermittelt das nötige Fachwissen, um die visuelle Routine-Inspektion und operative Inspektion effizient und rechtssicher durchzuführen. Durch die Qualifizierung stellen Kommunen sicher, dass ihre öffentlichen Spielplätze stets den aktuellen normativen Anforderungen (DIN EN 1176, Teile 1-7 "Spielplatzgeräte") entsprechen. Dies schützt die Stadt vor Haftungsrisiken und garantiert Familien sichere Ausflugsziele in ihrer Nachbarschaft.
2. Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) & Montagebetriebe
Für regionale Betriebe im Garten- und Landschaftsbau bietet die Weiterbildung eine hervorragende Möglichkeit, das eigene Dienstleistungsportfolio attraktiv zu erweitern. Wer Spielplätze nicht nur fachgerecht baut, sondern Kunden anschließend auch zertifizierte Wartungen und Inspektionen anbietet, schafft einen echten Mehrwert und sichert sich langfristige Aufträge in der Region. Die exakte Kenntnis der Planungsvorgaben (DIN 18034 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen") wird so zum klaren Wettbewerbsvorteil.
3. Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen
Attraktive und familienfreundliche Wohnquartiere zeichnen sich durch gepflegte Spielbereiche aus. Für technische Facility Manager und Mitarbeiter von Hausverwaltungen ist die Weiterbildung essenziell, um die Sicherheit für die Mieter auf höchstem Niveau zu halten und das Haftungsrisiko (nach § 823 Abs. 1 BGB) zu minimieren. Mit dem erworbenen Fachwissen können Sie externe Gutachten souverän bewerten, Wartungskosten optimieren und die Wohnqualität in Ihren Objekten nachhaltig steigern.
4. Hausmeister und technisches Personal in Kitas und Schulen
Die tägliche Sicherheit der Kinder liegt in den Händen des engagierten Personals vor Ort. Für Hausmeister und technische Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist fundiertes Basiswissen unerlässlich. Die Schulung schärft den Blick für potenzielle Gefahrenquellen im Alltag – streng nach den aktuellen Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungen (z. B. DGUV Information 202-022 "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte"). Sie lernen, Mängel frühzeitig zu erkennen, bevor Unfälle passieren.
5. Freiberufliche Ingenieure, Architekten und Sachverständige
Für Planer und angehende Fachexperten ist das Zertifikat als "Qualifizierter Spielplatzprüfer" (nach DIN 79161-1 und -2) der branchenweit anerkannte Nachweis ihrer Expertise. Es befähigt zur rechtssicheren Durchführung der anspruchsvollen Jahreshauptinspektionen sowie der Abnahmeprüfungen nach Neuinstallationen. Dies ist eine ideale Spezialisierung für Freiberufler, die ihr regionales und überregionales Dienstleistungsangebot im Bereich der Sicherheitsprüfungen professionell ausbauen möchten.
Fazit: Eine wertvolle Investition in Sicherheit und Karriere
Die Qualifizierung zum Spielplatzprüfer ist weit mehr als nur eine berufliche Fortbildung. Sie ist ein aktiver Beitrag zur Kindersicherheit vor Ort. Mit dem tiefgreifenden Verständnis für technische Anforderungen – wie etwa der korrekten Beurteilung von Fallräumen (gemäß DIN EN 1177 "Stoßdämpfende Spielplatzböden") – positionieren sich die Absolventen als gefragte und unverzichtbare Fachkräfte für Städte, Gemeinden und private Träger. Starten Sie Ihre Spezialisierung und sorgen Sie mit Brief und Siegel für sichere Spielräume direkt in Ihrer Region!
Dauer
Ausbildungszeiten:
- Operativer Spielplatzprüfer 2 Tage + Prüfung
- Spielplatzprüfer Hauptinspektion 4 Tage + Prüfung
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich, wenn über erfolgreiche Teilnahme an einem Eingangstest oder der Nachweis einer Präqualifikationslehrgang (< 24 Monate) "Fachkraft für visuelle oder/und operative Spielplatzprüfung" vom Zertifikatsgeber anerkannt wird.
Schwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen und Haftungsfragen der BGB § 823
- Allgemeine Anforderungen zur Planung, Bau und Betrieb von Spielplätzen nach DIN 18034-1
- Anforderungen an die Barrierefreiheit auf Spielplätzen nach DIN 33942
- Sicherheitsmanagement (Beurteilungen der Gefährdungen, Prüf- und Wartungsplan)
- im öffentlichen Raum
- in Kinderbetreuungseinrichtungen nach DGUV V 82, DGUV I 202-022, DGUV I 202-093 und Schulen
- im Betrieb von verkehrssicherungspflichtigen Indoorspielanlagen und Temporäre Erlebnisaktivitäten für Kinder
- Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176-1 und Spielplatzböden nach DIN EN 1177
- Gerätespezifische Sicherheitsanforderungen nach der DIN EN 1176-2, -3, -4, -5, -6, -10 und -11.
- Prüfung von Fallschutz, Fallräumen und Fundamenten
- Kontrolle auf Fang- und Quetschstellen
- Verschleißprüfung an allen Spielplatzgeräten
- Koordination von Gefahrenbeseitigung oder Sperrung eines Spielplatzgeräts oder des ganzen Spielplatzes
- Praktische Übung mittels Durchführung von Prüfungen nach DIN EN ISO/IEC 17020
- Anwendung der Prüfkörper (Messmittel) gemäß DIN EN 1176-1 Anhang D
- Erstellung Prüfbericht mit Mängelklassen, Fotos und Fristen
- Abschlussprüfung nach DIN 79161
Voraussetzungen
Die DIN 79161 stellt Mindestanforderungen an jede Person, welche sich zu einem qualifizierten Spielplatzprüfer zertifizieren lassen möchte:
- mind. 18 Jahre,
- mind. dreijährige Berufserfahrung mit und an Spielgeräten (z.B. Installation, operative Inspektion, Wartung und Betrieb)
Hinweise
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat mit einer dreijährigen Gültigkeit. Eine Wiederholungsunterweisung ohne Prüfung (Auffrischungskurs), innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Zertifikats, verlängert das Zertifikat um weitere 3 Jahre.
Das Zertifikat befähigt nicht zu einer Verkürzung der vom Hersteller oder Inverkehrbringer eines Prüfgegenstandes in Aufbau- und Bedienungsanleitung festgelegten Prüfanforderung oder ersetzt diese.
Bei hinreichender Kenntnis über die betrieblichen Verhältnisse im Sicherheitsmanagement eines Spielplatzes, kann für einen erfolgreich zertifizierten Teilnehmer, die hinreichende fachliche Befähigung zur Hauptuntersuchung von "Spielplatzgeräten und Spielplatzböden auf Spielplätzen" gemäß TRBS 1203 angenommen werden.
Inhalte (normativ)
| Name | Titel |
|---|---|
| DIN 18034-1 | Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb |
| DIN 33942 | Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren |
| DGUV V 82 | DGUV Vorschrift 82 - Kindertageseinrichtungen |
| DGUV I 202-022 | DGUV Information 202-022 - Außenspielflächen und Spielplatzgeräte |
| DGUV I 202-093 | DGUV Information 202-093 - Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen |
| BGB § 823 | § 823 Schadensersatzpflicht - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
| BetrSichV § 15 | Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen |
| DIN EN 1177 | Stoßdämpfende Spielplatzböden - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung |
| DIN 79161-1 | Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern - Teil 1: Ausbildung und Schulung |
| DIN 79161-2 | Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern - Teil 2: Prüfung und Qualifizierungsnachweis |
| DIN EN 1176-1 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren |
| DIN EN 1176 Beiblatt 1 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren; Beiblatt 1: Erläuterungen |
| DIN EN 1176-2 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 2: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln |
| DIN EN 1176-3 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen |
| DIN EN 1176-4 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 4: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen |
| DIN EN 1176-5 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells |
| DIN EN 1176-6 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte |
| DIN EN 1176-7 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb |
| DIN EN 1176-10 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 10: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte |
| DIN EN 1176-11 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze |
| DIN EN ISO/IEC 17020 | Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen |
FAQ
1. Was ist ein qualifizierter Spielplatzprüfer?
Ein qualifizierter Spielplatzprüfer ist eine Fachkraft, die durch eine spezielle Ausbildung und Prüfung (meist nach DIN 79161) die Sachkunde erworben hat, Kinderspielplätze und Spielgeräte auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Sie erkennen Gefahrenquellen, Verschleiß und Konstruktionsfehler und sorgen dafür, dass die Anlagen den geltenden europäischen und deutschen Sicherheitsnormen entsprechen.
2. Warum ist eine regelmäßige Spielplatzprüfung in Deutschland Pflicht?
Die Pflicht ergibt sich aus der sogenannten Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält – dazu zählen öffentliche und halböffentliche Spielplätze –, muss die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen. Um Unfälle und Haftungsansprüche zu vermeiden, ist eine lückenlose Dokumentation und Prüfung zwingend erforderlich.
3. Welche Normen gelten für Kinderspielplätze?
Die wichtigste rechtliche Grundlage bildet die europäische Normenreihe DIN EN 1176 (Sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplatzgeräte) sowie die DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden). Ergänzend gelten in Deutschland die DIN 18034 (Anforderungen an Spielplätze und Freiräume) sowie Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
4. Wie oft muss ein Spielplatz überprüft werden?
Die DIN EN 1176 schreibt drei verschiedene Kontrollintervalle vor:
- Visuelle Routine-Inspektion (Sichtkontrolle): Wöchentlich (bei starker Nutzung sogar täglich).
- Operative Inspektion (Verschleißkontrolle): Alle 1 bis 3 Monate.
- Jährliche Hauptinspektion: Einmal im Jahr, zwingend durch einen qualifizierten Sachkundigen (Spielplatzprüfer).
5. Wer darf die jährliche Hauptinspektion durchführen?
Die jährliche Hauptinspektion darf ausschließlich von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, die unabhängig ist (z.B. nicht selbst für die Instandhaltung des Platzes zuständig) und aktuelles Fachwissen nach DIN 79161 nachweisen kann. Das können externe Dienstleister (wie Fixiso Jörg Reißland, Prüfinstitute (wie TÜV, DEKRA) oder speziell geschulte Mitarbeiter von Kommunen sein.
6. Gilt die Prüfpflicht auch für private Wohnanlagen und WEGs?
Ja. Spielplätze, die zu Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Hotels, Campingplätzen oder Gaststätten gehören, gelten rechtlich als frei zugänglich (halböffentlich) und unterliegen exakt denselben strengen Vorschriften (DIN EN 1176) wie städtische Spielplätze.
7. Was kostet eine professionelle Spielplatzprüfung?
Die Kosten variieren je nach Größe der Anlage, Anzahl der Geräte, Region in Deutschland und Art der Prüfung (Operative Inspektion vs. Hauptinspektion). Eine jährliche Hauptinspektion für einen durchschnittlichen Spielplatz liegt regionalabhängig zwischen 300 € und 500 € und die Jahresbetreuung eines Spielplatzes einschließlich der 3 Operative Prüfungen zwischen 450 € und 800 € (vgl. Fixiso Jörg Reißland). Für Kommunen oder Träger mit mehreren Anlagen werden zudem meist lukrative Rahmenverträge vereinbart, welche dann auch typische Wartungs- und Instandsetzungs integrieren.
8. Wie wird man zertifizierter Spielplatzprüfer?
Die Ausbildung zum qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161 wird von verschiedenen Akademien (z.B. FLL, TÜV, DEKRA, kommunale Studieninstitute) angeboten. Sie umfasst mehrtägige Seminare mit theoretischen und praktischen Inhalten und schließt mit einer schriftlichen sowie praktischen Prüfung ab.
9. Wie lange ist das Zertifikat als Spielplatzprüfer gültig?
Das Zertifikat nach DIN 79161 ist in der Regel drei Jahre gültig. Um den Status als qualifizierter Spielplatzprüfer aufrechtzuerhalten, muss vor Ablauf dieser Frist an einer Auffrischungsschulung (Refresher-Kurs) teilgenommen werden, da sich Normen und technische Standards kontinuierlich weiterentwickeln.
10. Kann der Hausmeister die Spielplatzkontrolle übernehmen?
Der Hausmeister kann problemlos die visuelle Routine-Inspektion (Sichtkontrolle) übernehmen, sofern er in die Aufgabe eingewiesen wurde. Auch die operative Inspektion kann nach entsprechender Schulung intern vom Hausmeister oder Bauhofmitarbeiter durchgeführt werden. Für die jährliche Hauptinspektion ist jedoch der Nachweis der Sachkunde nach DIN 79161 erforderlich.
11. Was genau wird bei der jährlichen Hauptinspektion geprüft?
Bei der Hauptinspektion wird der gesamte Spielplatz auf "Herz und Nieren" geprüft. Dazu gehört die Überprüfung der Stabilität (z.B. Freilegen von Fundamenten), Holzfäule, Korrosion, Einhaltung von Fallräumen, Zustand des Fallschutzes, Fangstellen für Kopf, Hals oder Kleidung sowie strukturelle Veränderungen durch Reparaturen.
12. Was ist die DIN 79161 und warum ist sie relevant?
Die DIN 79161 definiert bundesweit einheitlich die Anforderungen an die Qualifizierung von Spielplatzprüfern. Sie stellt sicher, dass Personen, die Hauptinspektionen durchführen, über das nötige juristische und technische Rüstzeug verfügen, um die Anlagen normgerecht und rechtssicher zu bewerten.
13. Muss auch der Fallschutz (Sand, Rindenmulch etc.) geprüft werden?
Absolut. Die DIN EN 1177 regelt die Anforderungen an stoßdämpfende Böden. Der Spielplatzprüfer misst die freie Fallhöhe der Geräte und gleicht ab, ob der vorhandene Fallschutz (Art und Schüttdicke) ausreichend ist, um schwere Kopfverletzungen bei Stürzen zu verhindern.
14. Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?
Der Prüfer dokumentiert alle Mängel in einem detaillierten Prüfbericht. Akute, lebensgefährliche Mängel (z.B. morsche Schaukelbalken) erfordern eine sofortige Sperrung des Geräts. Geringere Mängel müssen innerhalb einer angemessenen Frist vom Betreiber behoben werden. Die Behebung ist zwingend zu dokumentieren.
15. Wer haftet bei einem Unfall auf dem Spielplatz?
Grundsätzlich haftet der Betreiber (Stadt, Gemeinde, WEG, Kita-Träger). Kann der Betreiber jedoch durch lückenlose Prüfprotokolle (Sicht-, Funktions- und Hauptinspektion durch qualifizierte Prüfer) nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist, schützt ihn dies in der Regel vor zivil- und strafrechtlichen Haftungsansprüchen.
16. Gibt es regionale Unterschiede (Geo-Faktor) bei der Spielplatzprüfung?
Die maßgeblichen DIN-Normen (DIN EN 1176/1177) sind in ganz Deutschland (sowie europaweit) einheitlich. Allerdings können lokale Landesbauordnungen (z.B. in Bayern, NRW oder Berlin) zusätzliche Anforderungen stellen, etwa zur Anlage von Spielplätzen bei Neubauprojekten oder zur Barrierefreiheit. Lokale Spielplatzprüfer kennen die spezifischen Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer.
17. Müssen Schulhöfe und Kita-Außengelände anders geprüft werden?
Ja, hier gelten oft noch strengere Maßstäbe. Neben den DIN-Normen greifen hier die Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere die DGUV Information 202-022 (ehemals GUV-SI 8017). Spielplatzprüfer, die Schulen und Kitas betreuen, müssen diese zusätzlichen Sicherheitsregularien (z.B. Helmtrageverbot auf Geräten, Giftpflanzen) genau kennen.
18. Sind auch Indoor-Spielplätze prüfpflichtig?
Ja. Indoor-Spielplätze und Trampolinhallen unterliegen ebenfalls strengen Vorgaben. Hier greift oft zusätzlich die DIN EN 1176-10 (Vollständig geschlossene Spielgeräte). Auch diese Anlagen benötigen eine jährliche Hauptinspektion durch einen Sachkundigen.
19. Was ist ein "Fangstellen-Prüfkörper"?
Das ist das wichtigste Werkzeug eines Spielplatzprüfers. Es handelt sich um normierte Prüfkörper, die die Größe eines Kinderkopfes, Halses, Rumpfes oder von Fingern simulieren. Damit testet der Prüfer, ob Kinder in Öffnungen oder Spalten am Klettergerüst stecken bleiben oder sich mit der Kleidung (z.B. Kordeln) strangulieren könnten.
20. Warum sollte ich einen externen Spielplatzprüfer aus meiner Region beauftragen?
Ein regionaler Spielplatzprüfer bietet kurze Anfahrtswege, schnelle Reaktionszeiten bei Sturmschäden oder Vandalismus und kennt die lokalen Gegebenheiten. Zudem bringt ein externer Prüfer die nötige "Betriebsblindheit" umgehende, neutrale Perspektive mit, was für die Rechtssicherheit von Gemeinden, Kitas und Hausverwaltungen von unschätzbarem Wert ist.
Tags: Spielplatzprüfer, Spielplatzgeräteprüfung, Sachkundiger für Spielplätze und Spielplatzböden
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und Haftungsfragen der BGB § 823
- Allgemeine Anforderungen zur Planung, Bau und Betrieb von Spielplätzen nach DIN 18034-1
- Anforderungen an die Barrierefreiheit auf Spielplätzen nach DIN 33942
- Sicherheitsmanagement (Beurteilungen der Gefährdungen, Prüf- und Wartungsplan)
- im öffentlichen Raum
- in Kinderbetreuungseinrichtungen nach DGUV V 82, DGUV I 202-022, DGUV I 202-093 und Schulen
- im Betrieb von verkehrssicherungspflichtigen Indoorspielanlagen und Temporäre Erlebnisaktivitäten für Kinder
- Allgemeine technische Sicherheitsanforderungen an Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176-1 und Spielplatzböden nach DIN EN 1177
- Gerätespezifisch technische Sicherheitsanforderungen für
- Schaukeln, Nestschaukeln nach DIN EN 1176-2,
- Rutschen nach DIN EN 1176-3,
- Seilbahnen nach DIN EN 1176-4,
- Karussels, Drehscheiben und Drehkreuze nach DIN EN 1176-5,
- Wippen und Wippgeräte nach DIN EN 1176-6,
- Vollständig umschlossene Spielgeräte nach DIN EN 1176-10,
- Kletter- und Raumnetze nach DIN EN 1176-11
- Praktische Durchführung von Prüfungen nach DIN EN ISO/IEC 17020
- Erstellung von Prüfberichten
- Anwendung der Prüfkörper (Messmittel) gemäß DIN EN 1176-1 Anhang D
D1 - Allgemeines
D2 - Fangstellen für Kopf und Hals (Prüfkörper A-E, V)
D3 - Fangstellen für Kleidung (Knebelprüfung / Kordeltest)
D4 - Fangstellen für Finger (Prüffinger)
D5 - Kettenöffnungen
- Abschlussprüfung nach DIN 79161-2
- Theorieprüfung
Der schriftliche-theoretische Prüfungsteil umfasst 85 Prüfungsfragen, welche innerhalb von 2 Zeitstunden beantwortet werden müssen. Dieser Theorieprüfung ist zweigeteilt, wobei die erste Hälfte ohne Hilfsmittel, und die zweite mit Normtexte und eigenen Mitschriften beantwortet werden. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn 68 Fragen (80%) richtig beantwortet wurden. - Praxisprüfung
Der mündlich-praktische Prüfungsteil umfasst den Einsatz der Prüfkörper an einem einheitlichen Prüfobjekt mit 10 Einzelaufgaben. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn 8 Aufgaben (80%) absolviert wurden.
- Theorieprüfung