- Kategorie:
- Sachkunde
- Ordnung:
- Spielplätze
- Titel:
- Prüfung - Spielplatzgeräte - Spielplatzprüfer /in
- Kürzel:
- PSgSp
- Prüfgrundlage:
- DIN 18034-1, DIN 79161-1, DIN 79161-2
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 40
Ziel
Operative Prüfungen und Hauptinspektionen auf Spielplätzen müssen nach DIN EN 1176-7 erfolgen und von einer qualifizierten Person durchgeführt werden, welche dazu über eine allgemein bezugnehmend, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung befähigt wurde.
Ein qualifizierter Spielplatzprüfer gem. DIN 79161 ist eine fachlich kompetente und zertifizierte Person zur Durchführung von:
- Visuelle Inspektion Spielplatz (täglich bis wöchentlich)
- Operative Prüfung Spielplatz (alle 1-3 Monate)
- Hauptinspektion Spielplatz (mind 1x jährlich)
- Hauptuntersuchung vor Inbetriebnahme
auf Spielplätzen, Spielplatzgeräten und Spielplatzböden im Fachbereich Spielplätze.
Die Lehr-, Prüfungs und Zertifizierungsinhalte setzen sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen, wobei jeder Prüfungsteil unabhängig von dem andern gewertet wird.
Tags: Spielplatzprüfer, Spielplatzgeräteprüfung, Sachkundiger für Spielplätze und Spielplatzböden
Dauer
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich, wenn über erfolgreiche Teilnahme an einem Eingangstest oder der Nachweis einer Präqualifikationslehrgang (< 24 Monate) "Fachkraft für visuelle oder/und operative Spielplatzprüfung" vom Zertifikatsgeber anerkannt wird.
Voraussetzungen
Die DIN 79161 stellt Mindestanforderungen an jede Person, welche sich zu einem qualifizierten Spielplatzprüfer zertifizieren lassen möchte:
- mind. 18 Jahre,
- mind. dreijährige Berufserfahrung mit und an Spielgeräten (z.B. Installation, operative Inspektion, Wartung und Betrieb)
Schwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen und Haftungsfragen der BGB § 823
- Allgemeine Anforderungen zur Planung, Bau und Betrieb von Spielplätzen nach DIN 18034-1
- Anforderungen an die Barrierefreiheit auf Spielplätzen nach DIN 33942
- Sicherheitsmanagement (Beurteilungen der Gefährdungen, Prüf- und Wartungsplan)
- im öffentlichen Raum
- in Kinderbetreuungseinrichtungen nach DGUV V 82, DGUV I 202-022, DGUV I 202-093 und Schulen
- im Betrieb von verkehrssicherungspflichtigen Indoorspielanlagen und Temporäre Erlebnisaktivitäten für Kinder
- Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176-1 und Spielplatzböden nach DIN EN 1177
- Gerätespezifische Sicherheitsanforderungen nach der DIN EN 1176-2, -3, -4, -5, -6, -10 und -11.
- Praktische Durchführung von Prüfungen nach DIN EN ISO/IEC 17020
- Anwendung der Prüfkörper (Messmittel) gemäß DIN EN 1176-1 Anhang D
- Erstellung von Prüfberichten
- Abschlussprüfung nach DIN 79161
Hinweise
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat mit einer dreijährigen Gültigkeit. Eine Wiederholungsunterweisung ohne Prüfung (Auffrischungskurs), innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Zertifikats, verlängert das Zertifikat um weitere 3 Jahre.
Das Zertifikat befähigt nicht zu einer Verkürzung der vom Hersteller oder Inverkehrbringer eines Prüfgegenstandes in Aufbau- und Bedienungsanleitung festgelegten Prüfanforderung oder ersetzt diese.
Bei hinreichender Kenntnis über die betrieblichen Verhältnisse im Sicherheitsmanagement eines Spielplatzes, kann für einen erfolgreich zertifizierten Teilnehmer, die hinreichende fachliche Befähigung zur Hauptuntersuchung von "Spielplatzgeräten und Spielplatzböden auf Spielplätzen" gemäß TRBS 1203 angenommen werden.
Inhalte (normativ)
Name | Titel |
---|---|
DIN 18034-1 | Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb |
DIN 33942 | Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren |
DGUV V 82 | DGUV Vorschrift 82 - Kindertageseinrichtungen |
DGUV I 202-022 | DGUV Information 202-022 - Außenspielflächen und Spielplatzgeräte |
DGUV I 202-093 | DGUV Information 202-093 - Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen |
BGB § 823 | § 823 Schadensersatzpflicht - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
BetrSichV § 15 | Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen |
DIN EN 1177 | Stoßdämpfende Spielplatzböden - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung |
DIN 79161-1 | Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern - Teil 1: Ausbildung und Schulung |
DIN 79161-2 | Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern - Teil 2: Prüfung und Qualifizierungsnachweis |
DIN EN 1176-1 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren |
DIN EN 1176 Beiblatt 1 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren; Beiblatt 1: Erläuterungen |
DIN EN 1176-2 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 2: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln |
DIN EN 1176-3 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen |
DIN EN 1176-4 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 4: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen |
DIN EN 1176-5 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells |
DIN EN 1176-6 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte |
DIN EN 1176-7 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb |
DIN EN 1176-10 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 10: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte |
DIN EN 1176-11 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze |
DIN EN ISO/IEC 17020 | Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen |
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und Haftungsfragen der BGB § 823
- Allgemeine Anforderungen zur Planung, Bau und Betrieb von Spielplätzen nach DIN 18034-1
- Anforderungen an die Barrierefreiheit auf Spielplätzen nach DIN 33942
- Sicherheitsmanagement (Beurteilungen der Gefährdungen, Prüf- und Wartungsplan)
- im öffentlichen Raum
- in Kinderbetreuungseinrichtungen nach DGUV V 82, DGUV I 202-022, DGUV I 202-093 und Schulen
- im Betrieb von verkehrssicherungspflichtigen Indoorspielanlagen und Temporäre Erlebnisaktivitäten für Kinder
- Allgemeine technische Sicherheitsanforderungen an Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176-1 und Spielplatzböden nach DIN EN 1177
- Gerätespezifisch technische Sicherheitsanforderungen für
- Schaukeln, Nestschaukeln nach DIN EN 1176-2,
- Rutschen nach DIN EN 1176-3,
- Seilbahnen nach DIN EN 1176-4,
- Karussels, Drehscheiben und Drehkreuze nach DIN EN 1176-5,
- Wippen und Wippgeräte nach DIN EN 1176-6,
- Vollständig umschlossene Spielgeräte nach DIN EN 1176-10,
- Kletter- und Raumnetze nach DIN EN 1176-11
- Praktische Durchführung von Prüfungen nach DIN EN ISO/IEC 17020
- Erstellung von Prüfberichten
- Anwendung der Prüfkörper (Messmittel) gemäß DIN EN 1176-1 Anhang D
D1 - Allgemeines
D2 - Fangstellen für Kopf und Hals (Prüfkörper A-E, V)
D3 - Fangstellen für Kleidung (Knebelprüfung / Kordeltest)
D4 - Fangstellen für Finger (Prüffinger)
D5 - Kettenöffnungen
- Abschlussprüfung nach DIN 79161-2
- Theorieprüfung
Der schriftliche-theoretische Prüfungsteil umfasst 85 Prüfungsfragen, welche innerhalb von 2 Zeitstunden beantwortet werden müssen. Dieser Theorieprüfung ist zweigeteilt, wobei die erste Hälfte ohne Hilfsmittel, und die zweite mit Normtexte und eigenen Mitschriften beantwortet werden. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn 68 Fragen (80%) richtig beantwortet wurden. - Praxisprüfung
Der mündlich-praktische Prüfungsteil umfasst den Einsatz der Prüfkörper an einem einheitlichen Prüfobjekt mit 10 Einzelaufgaben. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn 8 Aufgaben (80%) absolviert wurden.
- Theorieprüfung