- Name:
- DIN EN ISO 20347
- Titel (Deutsch):
- Persönliche Schutzausrüstung - Berufsschuhe
- Titel (Englisch):
- Personal protective equipment - Occupational footwear
- letzte Aktualisierung:
- :2024-06
- Seiten:
- 55
- Link (Herausgeber):
- https://dx.doi.org/10.31030/3523286
- Dokumente:
Änderungsvermerk
Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-04-01 AA "Fuß- und Beinschutz" im DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).
Gegenüber DIN EN ISO 20347:2022-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- a) normative Verweisungen in Abschnitt 2 und im gesamten Dokument aktualisiert;
- b) Hinzufügungen in Tabelle 2;
- c) Unterabschnitt 5.3.2 ersetzt;
- d) Unterabschnitt 5.3.5 geändert;
- e) Unterabschnitt 5.4.1.1 ergänzt;
- f) Unterabschnitt 5.4.1.2 geändert;
- g) Unterabschnitt 5.4.6 ersetzt;
- h) Titel von 5.5.4 geändert und Text ergänzt;
- i) Unterabschnitt 5.7.3 geändert;
- j) Unterabschnitt 5.7.4.1 ergänzt;
- k) Unterabschnitte 5.8.5 und 5.8.7 ersetzt;
- l) in 6.1., Tabelle 16 ist der Begriff "Anstoßkappenabrieb" durch "Anstoßkappe" ersetzen, um dem Titel von 6.2.8 zu entsprechen;
- m) den Unterabschnitt 6.2.1.1.3 ersetzt;
- n) in 6.2.1.1.4 einen Satz hinzugefügt;
- o) in 6.2.1.3 neue Absätze hinzugefügt;
- p) in 6.2.6 letzten Absatz ersetzt;
- q) den Titel von 6.2.8 ersetzt und einen neuen ersten Absatz hinzugefügt;
- r) Listeneintrag 7
- e) geändert;
- s) einen neuen Unterabschnitt 8.2.1 hinzugefügt und die folgenden Unterabschnitte entsprechend neu nummeriert;
- t) den Text des Unterabschnitts 8.2.3 "Antistatische Schuhe" ersetzt;
- u) Änderung in 8.4, 3. Absatz;
- v) in den Literaturhinweisen die Nummer [4] entfernt und eine Datierung aktualisiert.
Beschreibung
Vermerk: siehe auch DIN EN ISO 20344, DIN CEN ISO/TR 16178
Dieses Dokument legt Grundanforderungen und (optionale) Zusatzanforderungen an Berufsschuhe für allgemeine Zwecke und zur Verwendung als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) fest. Das schließt zum Beispiel:
- einfache mechanische Risiken,
- Rutschhemmung nach DIN EN ISO 13287,
- Merkmale der individuellen Gebrauchstauglichkeit & Ergonomie nach DIN EN 13921
- Berufsschuhe mit zugerichteten Einlegesohlen
- individuell gefertigte zugerichtete Berufsschuhe
mit ein und verweist auf über Gefährdungsbeurteilung verwendeter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bewertet ggf. weitere Anforderungen:
Besondere Risiken werden in ergänzenden, auf einzelne Tätigkeiten bezogenen Normen behandelt zum Beispiel:
- Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345 mit Zehenkappe und Einlagen nach DIN EN ISO 22568 ...
- für die Feuerwehr nach DIN EN 15090,
- elektrisch isolierende Schuhe nach DIN EN 50321-1,
- Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien nach DIN EN 13832,
- Schuhe zum Schutz gegen Thermische Risiken flüssige Metallspritzer nach DIN EN ISO 20349,
- Schutzschuhe gegen Verletzungen durch Kettensägen nach DIN EN ISO 17249,
- Schutzschuhe für Motorradfahrer nach EN 13634 oder
- Fußschutz im beruflichen oder wettkampfsportlichen Kampfsport nach EN 13277-7.
Diese Norm befasst sich nicht mit der Eigenschaft hoher Sichtbarkeit aufgrund des Zusammenwirkens mit der Kleidung (zum Beispiel die Schuhe bedeckende Hosen) und den Arbeitsplatzbedingungen (zum Beispiel Schmutz, Schlamm).
Inhaltsverzeichnis
Europäisches Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
- Berufsschuhe
- Schuhoberteil
- Leder
- Spaltleder
- Gummi
- Polymerwerkstoff
- Brandsohle
- Einlegesohle
- Fersendecksohle
- Fußbett
- Futter
- Profil
- Laufsohle
- starre Laufsohle
- Mehrschichtenlaufsohle
- Einlage mit Widerstand gegen Durchstich
- Anstoßkappe
- Fersenbereich
- teilweise leitfähige Schuhe
- antistatische Schuhe
- Kraftstoff
- zugerichtete Berufsschuhe
- Hybridschuhe
- geformter Hybridschuh
- zusammengebauter Hybridschuh
4 Klassifizierung und Schuhformen
5 Grundanforderungen an Berufsschuhe
5.1 Allgemeines
5.2 Form
5.2.1 Allgemeines
5.2.2 Höhe des Schuhoberteils
5.2.3 Fersenbereich
5.3 Schuhe im zusammengebauten Zustand
5.3.1 Konstruktionseigenschaften
5.3.2 Dichtheit
5.3.3 Spezifische ergonomische Merkmale
5.3.4 Rutschhemmung
5.3.5 Unschädlichkeit
5.3.6 Nahtfestigkeit
5.4 Schuhoberteil
5.4.1 Allgemeines
5.4.2 Dicke
5.4.3 Reißfestigkeit
5.4.4 Zugfestigkeitseigenschaften
5.4.5 Biegeverhalten
5.4.6 Wasserdampfdurchlässigkeit und Wasserdampfzahl
5.4.7 Hydrolysebeständigkeit
5.5 Futter
5.5.1 Allgemeines
5.5.2 Reißfestigkeit
5.5.3 Abriebwiderstand
5.5.4 !Wasserdampfdurchlässigkeit (WVP) und Wasserdampfzahl (WVC)"
5.6 Lasche
5.6.1 Allgemeines
5.6.2 Reißfestigkeit
5.7 Brandsohle, Einlegesohle und Fußbett
5.7.1 Dicke
5.7.2 Wasserdurchlässigkeit
5.7.3 Wasseraufnahme und Wasserabgabe
5.7.4 Abriebwiderstand
5.8 Laufsohle
5.8.1 Allgemeines
5.8.2 Ausführung
5.8.3 Reißfestigkeit
5.8.4 Abriebwiderstand
5.8.5 Biegeverhalten
5.8.6 Hydrolysebeständigkeit
5.8.7 Trennkraft zwischen den Schichten bei Mehrschichtensohlen
6 Zusatzanforderungen an Berufsschuhe
6.1 Allgemeines
6.2 Schuhe im zusammengebauten Zustand
6.2.1 Widerstand gegen Durchstich
6.2.2 Elektrische Eigenschaften
6.2.3 Beständigkeit gegen widrige Umgebungseinflüsse
6.2.4 Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
6.2.5 Wasserdichtheit
6.2.6 Knöchelschutz
6.2.7 Schnittfestigkeit
6.2.8 !Anstoßkappe"
6.2.9 Rutschhemmung
6.3 Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme des Schuhoberteils
6.4 Laufsohle
6.4.1 Verhalten gegenüber Kontaktwärme
6.4.2 Kraftstoffbeständigkeit
6.4.3 Halt auf Leitern
7 Kennzeichnung
8 Anleitungen und Informationen des Herstellers
8.1 Allgemeines
8.2 Elektrische Eigenschaften
8.2.1 !Allgemeines"
8.2.2 Teilweise leitfähige Berufsschuhe
8.2.3 Antistatische Berufsschuhe
8.3 Einlegesohlen
8.4 Widerstand gegen Durchstich
8.5 Haltbarkeitsdatum
Anhang A (normativ) - Zugerichtete Berufsschuhe (an einen bestimmten Benutzer angepasste Berufsschuhe oder Einzelanfertigung für einen bestimmten Benutzer)
A.1 Allgemeines
A.2 Grundanforderungen
A.2.1 Typ 1— Ausstattung mit zugerichteten Einlegesohlen
A.2.2 Typ 2— Modifizierte Berufsschuhe
A.2.3 Typ 3— Maßgefertigte Berufsschuhe
A.3 Kennzeichnung
A.4 Beizulegende Informationen
Anhang B (informativ) - Bewertung der Schuhe durch den Träger
B.1 Allgemeines
B.2 Kriterien für die Bestimmung des Zustands der Schuhe
Anhang C (informativ) Rutschhemmung
C.1 Einleitung
C.2 Erklärung zu ISO 13287 und zu den Kennzeichnungscodes SR und Ø
C.3 Weitere ergänzende Prüfung
C.3.1 Allgemeines
C.3.2 Zusätzliche Bodenflächen
C.4 Faktoren, die die Leistung der Schuhe beeinflussen
C.4.1 Allgemeines
C.4.2 Haltbarkeit der Rutschhemmung
C.4.3 Andere Faktoren
Literaturhinweise
Bilder
Bild 1 — Beispiel für Teile von Berufsschuhen der Klasse I
Bild 2 — Beispiel für Teile von Berufsschuhen der Klasse II
Bild 3 — Beispiel für Teile von Hybrid-Berufsschuhen
Bild 4 — Beispiele für Schuhformen von Berufsschuhen
Bild 5 — Fersenbereich
Bild 6 — Messung H
Bild B.1 — Beispiele für Kriterien für die Bestimmung des Zustands der Berufsschuhe
Bild C.1 — Profilierte Fläche
Tabellen
Tabelle ZA.1— Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und Anhang II der Verordnung (EU) 2016/425
Tabelle 1— Klassifizierung von Berufsschuhen
Tabelle 2— Grundanforderungen an Berufsschuhe
Tabelle 3— Grundanforderungen an Brandsohlen und/oder Einlegesohlen/Fußbetten/Fersendecksohlen
Tabelle 4— Höhe des Schuhoberteils
Tabelle 5— Anforderungen an Schuhe mit rutschhemmenden Eigenschaften auf Boden aus Keramikfliesen mit NaLS
Tabelle 6— Höhe, unterhalb der die Anforderungen an das Schuhoberteil gelten
Tabelle 7— Mindestdicke des Schuhobermaterials
Tabelle 8— Mindestreißfestigkeit des Schuhoberteils
Tabelle 9— Zugfestigkeitseigenschaften
Tabelle 10— Biegeverhalten
Tabelle 11— Mindestreißfestigkeit des Futters
Tabelle 12— Mindestreißfestigkeit der Lasche
Tabelle 13— Anforderungen an die Dicke und die Profilhöhe von Laufsohlen
Tabelle 14— Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen mit entsprechenden Symbolen
für die Kennzeichnung
Tabelle 15— Maße für Aufprallbereiche am Knöchel
Tabelle 16— Anforderungen an Schuhe mit rutschhemmenden Eigenschaften auf Boden aus
Keramikfliesen mit Glycerin
Tabelle 17— Kategorien zur Kennzeichnung von Berufsschuhen
Tabelle A.1— Für Typ 1 erforderliche Prüfungen
Tabelle A.2— Für Typ 2 erforderliche Prüfungen