- Starthilfe (normativ):
- VdS 10000, DIN EN ISO/IEC 29151
Die Lizensierung dieses Monitors versetzt das Firmenprofil einer Organisation in die Lage, in Beziehung stehende Personalakten und Besucheraufzeichnungen (mit/ohne S24-Nutzerkonto) gemäß Verordnung (EU) 2016/679 (EU-DSGVO) in einem sogenannten PbD/PII-Controller (Kontrolleinheit für Personen bezogene Daten (PIMS)) zu behandeln.
Die Datenverarbeitung erfolgt im maßgeblichen Einklang nach BDSG § 33 bzw. BDSG § 26, bezieht den bestehenden Kontext der Organisation (Firmenprofil) ein und eröffnet über DIN EN 17529 eine leicht kontrollierbare Methodik zur Herstellung einer Durchlässigkeit von personenbezogenen Daten und Informationen (PbD) an dafür berechtigte Personen (z.B. Führungskräfte, Mitarbeiter) und Verantwortliche der Personalverwaltung und Organisationsführung.
Der Funktionsumfang des Monitors unterstützt mit vorgefertigten Datenverarbeitungsvorgänge, welche wie gewohnt lediglich besetzt, deligiert und berechtigt werden müssen. Die Position des
- Interner Datenschutzbeauftragten (DSB)
- Externer Datenschutzbeauftragten (DSB)
- Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV (Bedingung für öffentliches Firmenprofil)
- Verwalter (Personal) +/- (PbD)
stehen vorkonfguriert zur Verfügung.
- Prüfgrundlage:
- DIN EN ISO/IEC 27701
Produktbeschreibung
Sachkunde24.de ist ein nach BDSG § 22 (2) gesetzeskonform organisiert sicherer Hafen (PbD-Prozessor), welcher die Nutzer (Nutzerkonto) bei Ihren Kollaborationen (Aktivitäten und Veröffentlichungen) in Bezug auf Personenbezogene Daten (PbD) auffordert im Vorsichtsprinzip zu handeln.
Für in Beziehung stehende Organisationen (Firmenprofil) werden PbD immer so vorbereitet und in das Innenverhältnis einer Beziehung vererbt, daß der DSGVO-konformen Weiterbehandlung für einen z.B. Datenschutzbeauftragten auf möglichst leichtem Wege zu organisieren ist und dem Eigentümer einer PbD die ihm obliegenden Rechte hinsichtlich Einsichtnahme, Änderungsservice und Löschung effizient bis automatisch eingeräumt sind.
Die Datenverarbeitung in einem Firmenprofil erfolgt so ebenfalls im Einklang mit dem dann mitgeltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG § 33, BDSG § 26), bezieht den bestehenden Kontext der Organisation (Firmenprofil) ein und eröffnet über DIN EN 17529 eine leicht kontrollierbare Methodik zur Herstellung einer passgenauen Durchlässigkeit personenbezogenen Daten und Informationen (PbD) an dafür berechtigte Personen (z.B. Führungskräfte, Mitarbeiter) und Verantwortliche in der Personalverwaltung.
Der Funktionsumfang des Monitors unterstützt mit vorgefertigten Datenverarbeitungsvorgänge, welche wie gewohnt lediglich besetzt, deligiert und berechtigt werden müssen. Die Position des Datenschutzbeauftragten oder des Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV stehen vorkonfguriert sofort zur Verfügung.
Anschließend sind die Aspekte der Datenerhebung- und Syncronisation, Speicherung, Transparenz und Nachweisführung weitgehend selbstständig und in Rücksichtnahme der individuellen Interessenlage der handelnden Akteure an vielen Stellen umgehungsfrei fest geregelt. Folglich auch recht belastbar für Verantwortliche geeignet, welche die Arbeit von Datenschutzverantwortlichen regelmäßig überwachen, prüfen oder auditieren sollen.
Hinweise:
Die aktuelle Version realisiert dies für PbD mit beidseitig leicht nachvollziehbar "berechtigtem Interesse", also für Informationen zum Wohnsitz, Geburtstag, privaten Kontaktinformationen und Zertifikaten (Arbeitsmedizin), wo eine angemessene Halbwertzeit mit "Berechtigtem Interesse" zur Speicherung der Information oder eines Dokuments an die Dauer der Beziehung oder Dauer der Dokumentengültigkeit geknüpft werden kann.
Spätestens in 2026 wird aber auch die Abfrage und Zwischenspeicherung delikaterer Informationen z.B. der Körpergröße, Bauchumfangs zum Zwecke der "Beschaffung von passender PSA" möglich werden. Die Funktion ist dann mit einstellbaren Halbwertzeiten und rückstandfreier Informationsvernichtung ausgestattet.
Leitlinien (DSMS)
| Leitlinien | |
|---|---|
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Datensicherheit und DatenschutzDie Beschäftigten der %Organisation einschließlich in Beziehung stehende Nutzer von Sachkunde24.de (S24) (Beschäftigte) sind gehalten, zur Sicherheit und zum Schutz von Arbeitsystemen mit IKT-Ressourcen, insbesondere der bearbeiteten Daten beizutragen, und verpflichtet sich, die von der %Organisation oder vom %S24-Firmenvertreter (S24-FV) eingerichteten Sicherheitsvorkehrungen einschließlich Zutritts- und Berechtigungsstrukturen nicht absichtlich zu umgehen, zu stören, zu behindern, zu unterbrechen oder zu löschen. Beschäftigte verpflichten sich, der verantwortlichen Leitung oder dem Datenschutzbeauftragten des Datenschutzmanagementsystem (DSMS) unverzüglich jede Anomalie oder Verdachtsmomente der Störung, z.B. unbefugtes Eindringen in das IKT-System zu melden. Darüber hinaus muss der Beschäftigte selbst die ihm vorgesetzte Führungskraft unverzüglich informieren, wenn eigene Zugriffrechte auf Daten und Informationen nicht der eigenen Berechtigungsstufe gemäß Stellenbeschreibung vermutet werden oder entsprechen. GliederungDatensicherheit und Datenschutz 1 Personenbezogener Daten (PbD)Unter personenbezogenen Daten (PbD) versteht man alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, als identifizierbare naturliche Person gilt eine natürliche Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Kennung, wie einen Namen, eine Identifikationsnummer, Standortdaten, eine Online-Kennung, oder auf eines oder mehrere spezifische Elemente seiner physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identitat. Bei der Ausübung, Interaktion und Kolaboration von Arbeitssysteme und Tätigkeiten könnten Beschäftigte auch Zugriff auf PbD oder Informationen über Mitarbeitern, Besuchern, Ansprechpartner von Kunden, Lieferanten und Partnern erlangen. Die Beschäftigten der %Organisation erklären auch diese Daten und deren Vertraulichkeit anzuerkennen, wenn Ihnen aktuell keine explizite Einweisung zum Umgang, Unterweisung oder Bestellung zum Umgang mit diesen Daten erteilt wurde. 1.2 Rechte und Umgang mit Personenbezogener Daten (PbD)Die Inhaber von personenbesogenen Daten werden nach Verordnung (EU) 2016/679 (EU-DSGVO) als "betroffene Personen" bezeichnet und haben Rechte der Transparenz bei der Erhebung, Auskunft über die aktuelle Erhebung, Berichtigung und Löschung der über Sie gespeicherten Daten und deren Verarbeitung. Die Beschäftigten der %Organisation sind verpflichtet im Rahmen ihrer Befugnisse alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Vertraulichkeit auf interne Informationen, insbesondere für PbD, auf die sie Zugriff haben zu schützen. Darüber hinaus im Vorsichtsprinzip und sensibel zu prüfen, ob Empfänger von PbD legitimiert sind, die eigenen oder fremde PbD entgegen zu nehmen. Beschäftigte der %Organisation sind aufgefordert im Bezug auf Personenbezogene Daten (PbD):
1.2 Umgang mit Personenbezogener Daten (PbD) auf S241.2.1 Nutzerkonto und S24-KontaktIDDie eigene S24-KontaktID Ihres Nutzerkontos wurde konzipiert um ähnlich einer physischen Visitenkarte weitergegeben und verteilt zu werden. Zum Zwecke der Anbahnung von für die %Organisation sinnvollen Beziehungen darf ein Beschäftigter ausschließlich die eigene %S24-KontaktID persönlich nach Aufforderung eines interessierten Empfängers weitergeben (empfohlen) oder in seinem mit der %Organisation verknüpften Sachkundigenprofil (Prüfer, Berater, Trainer, Monteur) auch veröffentlichen (!Spamschutz). Beschäftigte der %Organisation und Nutzer von Sachkunde24.de (S24) verpflichten sich eine fremde S24-KontaktID, z.B. eines Kollegen erst nach Rücksprache mit dessen Eigentümer zu verteilen (!Spamschutz). Dies gilt auch, wenn die S24-KontaktID sich in einem durch den Eigentümer veranlasst veröffentlichtem Zustand befindet (!Ettikette). 1.2.2 Recht auf Transparenz und Information Verordnung (EU) 2016/679 (Art. 13 - 15)Beschäftigte mit Anbindung in Sachkunde24.de (S24) haben permanent gewährleistete Informationsrechte auf die eigenen Personenbezogenen Daten (PbD), welche in Ihrer [Beziehung](https://www.sachkunde24.de/de/beziehungen/ mit %Organisation in Ihrer digitalen Personalakte (Stellenbeschreibung, PbD, Visitenkarte oder ergänzenden Beauftragungen zu Ihrem Arbeitsvertrag) gespeichert sind. 1.2.3 Recht auf Berichtigung, Löschung und Widerspruch Verordnung (EU) 2016/679 (Art. 16 - 22)Beschäftigte mit Anbindung in Sachkunde24.de (S24) haben ein permanent und direkt gewährleistete Vorschlagssrecht auf Korrektur der eigenen Personenbezogenen Daten (PbD), welche in Ihrer Beziehung mit %Organisation in Ihrer digitalen Personalakte (Stellenbeschreibung, PbD, Visitenkarte oder ergänzenden Beauftragungen zu Ihrem Arbeitsvertrag) aktualisiert werden müssen, sofern diese PbD im persönlichen Nutzerkonto persönlich hinterlegt oder von einer Beziehung mit angemessener Halbwertzeit der Speicherung bis zur Löschung abgefragt wurden. 2 Schutz des IKT-ArbeitsplatzeDie Erteilung der Zugangsberechtigungen zu den IKT-Ressourcen, darunter zum Arbeitsplatz oder S24-Nutzerkonto des Beschäftigten, erfolgen namentlich. Als Schutz vor unbefugtem Zugriff, auch im Einzelfall, ist jeder Beschäftigte verpflichtet:
2.1 Umgang mit technischen StörungenBei Störungen ist die Abteilung Informationssysteme zu verständigen. Das ungenehmigte Downloaden und installieren von Apps und Software zur Beseitigung von Störungen ist ausschließlich beauftragten Beschäftigten der Abteilung ISMS oder DSMS befugt oder kann diese genehmigen.
3 ArbeitskontinuitätDer Zweck der Arbeitskontinuität bei Abwesenheit (Krankheit, Urlaub) ist ausdrücklich kein unmittelbarer Anlass für andere Personen eine Delegierung eigene Zugriffsrechte zu seinen beruflichen Daten einzurichten. Im Bsp. S24 ist hierzu ohnehin nur der Firmenvertreter berechtigt, allerdings darf auch der Firmenvertreter diese Delegation nur in Rücksprache mit seiner Führungskraft auf ein andere Beziehung (Verwalter) deligieren. Darüber hinaus ist der Nutzer im Sinne der Arbeitskontinuität verpflichtet, die von ihm bearbeiteten, erstellten oder geänderten Daten mit Hilfe der bereitgestellten Programme, Geräte und/oder Verfahren sowie Netzwerkräume ausschließlich nur dann auszudrucken, zu speichern und abzulegen (Vermeidung von Duplikaten, unsauberen Revisionsständen), wenn hierfür eine schriftliche Prozessanweisung für einen Aushang oder Weitergabe vorliegt. Bei Beendigung seiner Tätigkeit ist der Nutzer zur Gewährleistung der Arbeitskontinuität verpflichtet, der Organisation zusätzlich zu dem ihm zugewiesenen Material alle Ordner, Verzeichnisse, Dateien, E-Mails und generell alle beruflichen elektronischen Dokumente und die z.B. über S24 erstellten Datensätze und .pdfs zu hinterlassen. 4 Internet, Browser, Netzwerk und DatenaustauschDas E-Mail-System ist kein überwachbar und sicherer Kommunikationskanal, sobald Nachrichten an Empfänger ausserhalb des von der Organisation bereitgestellten Web-Clients (...@unsereOrganisation.net) verschickt werden. Während der interne Datenverkehr geschützt sind, entfallen viele Schutz-, Kontroll- und Handlungsmöglichkeiten, sobald die Daten über das öffentlich zugängliche Internet laufen. Vor dem Senden von Daten an Konzernfremde per E-Mail ist daher stets zu prüfen, wie sensibel diese Daten sind und ob die Empfängeradresse mit einem berechtigten Empfänger verifiziert werden kann bzw. wurde. Wenn es daher aus beruflichen Gründen erforderlich ist, besonders sensible Daten mit Konzernfremden auszutauschen, ist zu empfehlen, sich an die zuständigen Ansprechpartner und Verantwortlichen der Abteilung DSMS bei Legitimierungsfragen oder ISMS bei technischen Fragen zu wenden, um eine dem erforderlichen Vertraulichkeitsbedarf angepasste und mit den Leitlinien und Schutzzielen vereinbare Lösung zu finden. Clouddienste und Filesharing (S24, Dropbox, Google Drive etcChat (S24, Whattsapp, Signal etc.ToDo Datenschutzerklärung (Auszug_4A)Wenn unsere Organisation oder in Zusammenarbeit mit externen Datenverarbeitern gesetzlich dazu verpflichtet ist, ein Ereignisprotokoll (*) und Filtersystem (**) für die Web-, Mail- und Datenaustauschverbindungen z.B. mit S24 einzurichten, gibt es die erforderlichen Erklärungen bei den verantwortlichen Stellen ggf. zuständigen Kontrollbehörden ab. (* Aufbewahrung von Verbindungsdaten wie die Uhrzeit des Zugriffs und die IP-Adresse des Nutzers. 4.1 AußendienstToDo 4.3 Private mobile EndgeräteToDo 5 Verschlüsselung, Tokenesierung und BlockchainDer Beschäftigte ist gehalten, ausschließlich die von der Organisation zugelassenen Lösungen zur Verschlüsselung und Tokenesierung von Informationen und Daten zu verwenden. Es sei darauf verwiesen, dass die von Bürosoftwareanwendungen angebotene Schutzfunktion von Dateien per Passwort (Word, Excel, Powerpoint, PDF etc.) keinen wirksamen Schutz bietet, da im Internet zahlreiche frei zugängliche Anwendungen verfügbar sind, mit denen dieser Schutz auf einfache Weise aufgehoben werden kann. 6 Nutzung von LLMs und Künstlicher Intelligenz (KI)Der Beschäftigte ist gehalten, ausschließlich die von der Organisation zugelassene KI zu verwenden. Das proaktive Anlernen von im Markt befindlichen KI-Lösungen (ChatGPT, Gemini, Deepseek, Grok) mit Informationen und Daten der Organisation ist ausschließlich den mit dieser Aufgabe von der Leitung beauftragten Beschäftigten und Diensleistern gestattet.
|
Leistungsumfang (Firmenprofil)
| Kontext | Prozess | Leistungsbeschreibung |
|---|---|---|
| Monitore | Normenverzeichnis (DSMS) | TODO [Monitor] |
| Organisation | Audits (DSMS) | TODO [Monitor] |
| Stakeholder | Eintrag im Firmenverzeichnis | TODO [Monitor] |
Literaturverweise
| Name | letzte Aktualisierung | Titel |
|---|---|---|
| BDSG (ff.) | 2018 | Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) |
| Verordnung (EU) 2016/679 (EU-DSGVO) | 04.03.2021 | Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)) |
| Verordnung (EU) 2023/1114 | 31.05.2023 | Märkte für Kryptowerte |
| DIN EN ISO 9241 | 2023 | Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten / Ergonomie der Mensch-System-Interaktion |
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| VdS 10001 | :2022-02 | Informationsverarbeitung - VdS Quick-Audit - Verfahren |
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| ISO/IEC 27002 | :2022-02 | Informationssicherheit, Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre - Informationssicherheitsmaßnahmen |
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| DIN EN ISO/IEC 27007 | 01.10.2022 | Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz - Leitfaden für das Auditieren von Informationssicherheitsmanagementsystemen |
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| DIN EN ISO 27501 | :2019-06 | Die menschzentrierte Organisation - Anleitung für Führungskräfte |
| ISO/IEC 27555 | 01.10.2021 | Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz - Richtlinien zur Löschung persönlich identifizierbarer Informationen |
| DIN EN ISO/IEC 27701 | 01.07.2021 | Sicherheitstechniken - Erweiterung zu ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27002 für das Managementsystem von Informationen zum Datenschutz - Anforderungen und Leitlinien |
| DIN ISO 28000 | :2023-11 | Sicherheit und Belastbarkeit - Sicherheitsmanagementsysteme - Anforderungen für die Lieferkette |
| DIN EN ISO/IEC 29100 | 01.09.2020 | Informationstechnik - Sicherheitsverfahren - Rahmenwerk für Datenschutz |
| DIN EN ISO/IEC 29151 | :2022-07 | Informationstechnik - Sicherheitsverfahren - Leitfaden für den Schutz personenbezogener Daten |
| DIN EN ISO/IEC 29184 | 01.11.2023 | Informationstechnologie - Online-Datenschutzerklärung und Einwilligung |
| DIN ISO 30401 | :2022-11 | Wissensmanagementsysteme - Anforderungen |
| DIN ISO 30414 | :2019-06 | Personalmanagement - Leitlinien für das interne und externe Human Capital Reporting |
| DIN ISO 31000 | :2018-10 | Risikomanagement - Leitlinien |
| DIN EN/IEC 31010 | :2024-12 | Risikomanagement - Verfahren zur Risikobeurteilung (IEC 31010:2019) |
| DIN 31645 | :2011-11 | Information und Dokumentation - Leitfaden zur Informationsübernahme in digitale Langzeitarchive |
| DIN 33430 | :2016-07 | Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik |
| DIN ISO 37301 | :2021-11 | Compliance-Managementsysteme - Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung |
| DIN EN ISO 56000 | :2024-03 - Entwurf | Innovationsmanagement - Grundlagen und Begriffe |
| DIN EN ISO 56001 | :2025-02 | Innovationsmanagementsystem - Anforderungen |
| DIN EN ISO 56002 | :2021-08 | Innovationsmanagement - Innovationsmanagementsystem - Leitfaden |
| DIN EN ISO 56003 | :2021-08 | Innovationsmanagement - Werkzeuge und Methoden für Innovationspartnerschaften - Leitfaden |
| DIN SPEC 66286 | :2014-07 | Management von Cloud Computing Lösungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) |
| DIN 66398 | :2016-05 | Leitlinie zur Entwicklung eines Löschkonzepts mit Ableitung von Löschfristen für personenbezogene Daten |
| DIN 66399-1 | 01.10.2012 | Büro- und Datentechnik - Vernichten von Datenträgern - Teil 1: Grundlagen und Begriffe |
| DIN SPEC 91443 | :2021-08 | Systematisches Wissensmanagement für KMU - Instrumente und Verfahren |
| BSI T-25 V 1.0 | 06.06.2025 | BSI T-25 V.1.0 - Kriterienkatalog des BSI zur Integration von extern bereitgestellten generativen KI-Modellen in eigene Anwendungen |
| BDSG § 22 | 2018 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
| BDSG § 26 | 2018 | Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses |
| BDSG § 27 | 2018 | Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken |
| BDSG § 28 | — | Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken |
| BDSG § 29 | — | Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten |
| BDSG § 32 | — | Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person |
| BDSG § 33 | — | Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden |
| BDSG § 34 | — | Auskunftsrecht der betroffenen Person |
| BDSG § 35 | — | Recht auf Löschung |
| BDSG § 37 | — | Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling |
| BDSG § 38 | — | Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen |
| BDSG § 39 | — | Akkreditierung |
| BDSG § 42 | — | Strafvorschriften |
| BDSG § 43 | — | Bußgeldvorschriften |
| BDSG § 44 | — | Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter |
| BDSG § 46 | — | Begriffsbestimmungen |
| BDSG § 47 | — | Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten |
| BDSG § 48 | — | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
| BDSG § 49 | — | Verarbeitung zu anderen Zwecken |
| BDSG § 50 | 2018 | Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken |
| BDSG § 51 | — | Einwilligung |
| BDSG § 52 | — | Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen |
| BDSG § 53 | — | Datengeheimnis |
| BDSG § 54 | — | Automatisierte Einzelentscheidung |
| BDSG § 55 | — | Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen |
| BDSG § 56 | — | Benachrichtigung betroffener Personen |
| BDSG § 57 | — | Auskunftsrecht |
| BDSG § 58 | — | Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung |
| BDSG § 59 | — | Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person |
| BDSG § 61 | — | Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit |
| BDSG § 62 | — | Auftragsverarbeitung |
| BDSG § 63 | — | Gemeinsam Verantwortliche |
| BDSG § 64 | — | Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung |
| BDSG § 65 | — | Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten |
| BDSG § 66 | — | Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten |
| BDSG § 67 | — | Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung |
| BDSG § 68 | — | Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten |
| BDSG § 69 | — | Anhörung der oder des Bundesbeauftragten |
| BDSG § 70 | — | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
| BDSG § 71 | 2018 | Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen |
| BDSG § 72 | — | Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen |
| BDSG § 73 | — | Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen |
| BDSG § 74 | — | Verfahren bei Übermittlungen |
| BDSG § 75 | — | Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung |
| BDSG § 76 | — | Protokollierung |
| BDSG § 77 | — | Vertrauliche Meldung von Verstößen |
| BDSG § 78 | — | Allgemeine Voraussetzungen |
| BDSG § 79 | — | Datenübermittlung bei geeigneten Garantien |
| BDSG § 80 | — | Datenübermittlung ohne geeignete Garantien |
| BDSG § 81 | — | Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten |
| BDSG § 82 | — | Gegenseitige Amtshilfe |
| BDSG § 83 | 2018 | Schadensersatz und Entschädigung |
| BDSG § 84 | 2018 | Strafvorschriften |
| BDSG § 85 | — | Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten |
| BDSG § 86 | — | Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen |
| BGB § 823 | — | § 823 Schadensersatzpflicht - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
Synonyme
- Vorlage Leitfaden Datenschutzmanagementsystem (DSMS) en: privacy information management system (PIMS)
- Datenschutz Sicherheitsmanagement (DSGVO)
- Digitalisierung Datenschutzmanagementsystem /
- Software Datenschutzmanagementsystem kostenlos
- Datenschutzmanagementsystem online als Cloudlösung
Hinweise der Redaktion
| Titel | letzte Änderung |
|---|---|
| Betriebsanweisung und Reaktionsplan | 26.09.2025 08:05 |
| Blockchain und Kryptowerte | 15.11.2024 10:56 |
| Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) | 15.08.2025 14:59 |
| Interessierte Partei (ISMS+DSMS) | 15.04.2025 09:51 |
| Künstliche Intelligenz (KI) | 25.07.2025 16:58 |
| Managementsystem | 20.08.2025 12:48 |
| Prüfung & Audit | 20.08.2025 13:23 |
| Sicherheit & Risiko | 29.08.2025 15:59 |
| Wissen & Kompetenz | 04.04.2025 11:01 |
| Zielgruppe (Sachkunde24) | 25.07.2025 17:14 |