Wissensmanagementsystem (KMS)
Das Schöpfen von neuem Wissen und Innovationen lebt dabei von einem sehr einfachen Zugang. Zudem aber auch mehr und mehr von der individuellen Motivation.
Eine Plattform welche Wissens- Prozess- und Qualitätsmanagement vereinen soll, lebt nicht nur vom Wissenskonsum, sondern auch von der Bereitschaft Wissen & Kompetenz voran zutreiben. Die Nützlichkeit von Daten und Informationen steigt, wenn Wissenselemente wie Dokumente, Vorlagen, Checklisten, Protokolle sowie Links in Unterstützungssysteme mit einem Prozesselement verknüpft sind – und damit ein Kontext geschaffen wird, welcher letzlich auch bei der Archivierung nicht mehr abhanden kommen kann.
Der Aufbau von möglichst hohem Wissen der Organisation bedingt Kollaboration im Lernen und erfordert im Ansatz eine angemessene Sauberkeit & Struktur und hinreichende Kommunikation & Kontrolle. Wissensmanagementsysteme (KMS) zielen darauf den Brückenschlag zwischen Status Quo und fortwährender Anpassung mit Flexibilität & Nachhaltigkeit zu meistern. Dies gilt sowohl bei Initiativen zur Anpassung an eine neue Konformität & Stand der Technik als auch bei Initiativen zur Erhöhung der Effizienz & Resilienz einer Organisation.
Die grösste Herausforderung für die Prozessbeteiligten stellt zumeist die Transparenz & Barrierefreiheit , nebst der Kommunikation und Verteilung neuer Dokumentenstände (Änderungsservice) dar. Die Zustellung neuer Informationsstände, Vereinbarungen und Festlegungen erfordert ein angemessenes Maß an Zuverlässigkeit & Robustheit. Fehlende Gebrauchstauglichkeit & Ergonomie verzögern die Durchdringung und Vollzug in der Organisation und werden nicht selten auch als Argument für ausbleibende Führung & Verantwortung herangezogen.
Individuelles Wissen mit einer Organisation zu teilen spielt dabei eine ebenso große Rolle, wie die umgekehrte Fähigkeit einer Organisation bestehendes Wissen bedarfsgerecht (prompt) einer Künstlichen Intelligenz (KI), dem eigenen oder auch Personal einer anderen Organisation zur Verfügung zu stellen.
Ein kollaborativer Ansatz für ein zukunftsgerichtetes Managementsystem kann essenziell werden. Digitale Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) und Blockchaintechnologien schaffen neue konzeptionelle Ansätze, welche nur mit hohem Ressourcenbedarf im Chancen- und Risikomanagentansatz hinsichtlich Sicherheit & Risiko bewertet und als integrativer Bestandteil einer Organisation eingeführt werden sollten.
Die aktuellen Verheissungen neuer Technologien, eine offene, kollaborative und wertschätzende Kultur zu fördern spielen eine sehr entscheidende Rolle. Die entstehende Erwartungshaltung muss von einer menschzentrierten Organisations- und Unternehmenskultur aufgegriffen werden, welche die intrinsische Motivation fördert und Individualität (Selbstbestimmung, Kompetenz, Zugehörigkeit, Würdigung) zulässt.
Ziele
- Offene, organisationsweite Enzyklopädie mit dokumentiertem, gesichertem Wissen
- Eine permanent selbstlernende Organisation
- Einfacher und schnellerer Zugriff auf Prozess- und Wissensinformationen
- Schnellere Einführung neuer Mitarbeiter
- Klare Basis für Abläufe, Prozesse und Zuständigkeiten
- Erhöhung der Prozesstreue und Steigerung der Qualität
- Mehr Effizienz und weniger Totzeiten durch einfachen, leichtgewichtigen Zugang zu Wissen
- Mehr Effektivität durch kollaborative Optimierung der Prozesse
- mehr Kollaboration und Partizipation - auch bei Aussendienst, Homeoffice und Remotetätigkeiten
- Wissen als Kompetenzen im Kontext von Prozessabläufen und deren Archivierung
- Wertschätzung und soziale Einbindung
- Höhere Personalzufriedenheit und Loyalität, weniger Fluktuation
- Resilienz bezüglich Wissenserosion bei Funktions- oder Mitarbeiterwechsel
- Implizite und stetige Weiterbildung
Wissen & Kompetenz
Mit Sachkunde24 als interaktiv kollaborierenden Wissensmanagementsystem (KMS) lässt sich im Kontext der Organisation (Firmenprofil) eine innerbetriebliche, offene Enzyklopädie schaffen, welche das tägliche Arbeiten erleichtert und gleichzeitig sichert. Dadurch dass sich alle Mitwirkenden jederzeit einbringen können, steigt die Menge und Qualität der Inhalte was den Nutzen und die Attraktivität als zentrale Informationsplattform zusätzlich steigert.
Zertifiaktskategorien (S24)
Fachkunde
Fachkunde beschreibt die fundierte, meist berufliche Qualifikation. Sie ist die Basis für die Ausübung eines Berufs oder einer komplexen Tätigkeit. Wird zumeist über eine staatlich anerkannte Berufsausbildung, ein Studium oder eine zertifizierte Zusatzqualifikation (z. B. Schweißerschein nach DIN EN ISO 9606-1). Fachkunde setzt voraus, dass die Person die physikalischen und technischen Zusammenhänge ihrer Arbeit versteht und Gefahren antizipieren kann. Eine Elektrofachkraft (EFK) gemäß DIN VDE 0105-100 besitzt die Fachkunde, um elektrische Anlagen zu errichten oder zu ändern.
Fachkunde beschreibt demnach eine nachweisbare, belastbare berufliche Qualifikation, die in der Regel durch eine formelle Ausbildung erworben wird. Fachkunde basiert zunächst auf einem breiten theoretischen Fundament an Wissen (z. B. technische Mechanik, Elektrotechnik nach DIN VDE 1000-10). Wenn dieses Wissen durch praktische Anwendung und Erfahrung gefestigt wird, entsteht Kompetenz. Kompetenz bedeutet hier die Fähigkeit, das erlernte Wissen fachgerecht, eigenverantwortlich und sicherungsorientiert auf komplexe und wechselnde Arbeitsaufgaben anzuwenden.
Einweisung
Die Einweisung ist die gerätespezifische Vermittlung von Kenntnissen direkt am Arbeitsmittel (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Sie fokussiert die praktische Handhabung eines ganz konkreten Modells oder einer Anlage und liefert konkretes Wissen über Fragen wie z.B. Wo befinden sich die Bedienelemente? Wie wird die Maschine gerüstet? Wo liegen die spezifischen Gefahrenstellen dieses Typs? Auch eine Person mit allgemeiner Fachkunde (z. B. ein erfahrener Dreher) benötigt eine Einweisung, wenn er an eine ihm unbekannte, neue Maschine tritt.
Die Einweisung ist der operative Brückenschlag zwischen dem Anwender und einem spezifischen Arbeitsmittel. Bei der Einweisung steht der Erwerb von situativen und praktischen Kenntnissen im Vordergrund. Es geht um das konkrete „Gewusst-wie“ an einer spezifischen Maschine (z. B. Lage der Not-Aus-Schalter, Rüstvorgang). Die Einweisung setzt allgemeines Wissen über den Beruf voraus, zielt aber nicht primär darauf ab, tiefe theoretische Zusammenhänge zu erklären. Sie liefert das notwendige Minimum an anwendungsbezogenen Kenntnissen für einen sicheren Normalbetrieb.
Unterweisung
Die Unterweisung ist die allgemeine Sicherheits- und Verhaltensbelehrung. Sie ist eine Kernpflicht des Arbeitgebers (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Der Fokus liegt in der arbeistschutzrechtlichen Prävention und dem sicherheitsgerechtesn Umgang und Verhalten in den betrieblich betriebenen Arbeitssystemen. Ziel ist die Sensibilisierung der Beschäftigten für Gefährdungen und deren Abwendung. So werden im Kontext auch die Fluchtwege, Erste Hilfe, Brandschutz, PSA-Tragepflicht und allgemeine Gefahren am Arbeitsplatz eingebunden und mitbetrachtet.
Unterweisungen müssen dokumentiert werden und mindestens einmal jährlich erfolgen (bei Jugendlichen halbjährlich nach § 29 JArbSchG).
Die Unterweisung ist die regelmäßige, systematische Sicherheitsbelehrung der Beschäftigten. Zwar vermittelt die Unterweisung auch faktisches Wissen (z. B. Fluchtwege, Tragepflicht von PSA), ihr eigentliches didaktisches Ziel ist jedoch die Erkenntnis. Erkenntnis beschreibt das tiefe Verstehen des „Warums“. Der Beschäftigte soll die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen kognitiv durchdringen und verinnerlichen. Nur wenn aus Wissen eine echte Erkenntnis über die eigene Gefährdung erwächst, resultiert daraus eine nachhaltige, intrinsisch motivierte Verhaltensänderung.
Sachkunde (Befähigte Person)
Der Begriff "Sachkundiger" wurde im staatlichen Regelwerk durch die "zur Prüfung befähigte Person" ersetzt (§ 2 Abs. 6 BetrSichV). Der Erwerb der Sachkunde zur Befähigten Person setzt die Trias aus Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit im Bereich der jeweiligen Prüfobjekte (TRBS 1203). Im Fokus steht hier nicht die Bedienung, sondern explizit die Durchführung von Prüfungen von Ressourcen z.B. Arbeitsmittel auf ihren sicheren Zustand. Ein befähigter Prüfer für z.B. Absturzschutzausrüstung (DGUV G 312-906) beurteilt, ob ein Auffanggurt weiterhin sicher verwendet werden darf oder ausgemustert werden muss.
Die Sachkunde definiert die höchste Stufe der technischen Prüfverantwortung im Betrieb. Der kognitive Schwerpunkt liegt im tiefen Wissen einschließlich Urteilskompetenz, welche sich aus theoretischem Wissen (Normen, Verschleißgrenzen, DGUV Informationen) und langjährigen praktischen Kenntnissen (Berufserfahrung) speist. Sie erfordert analytisches Denken, um verborgene Mängel zu erkennen, aber auch fachliche Souveränität, im Zweifel ein Arbeitsmittel, Maschine aus dem Verkehr zu ziehen und Arbeitssysteme aus Sicherheitsgründen zu unterbrechen.