Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsmittel und Betriebsmittel?
Was sind Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, einschließlich Hardware und Software, Maschine, Fahrzeuge, Geräte, Möbel, Einrichtungen und andere im Arbeitssystem beteiligte (System-)Komponenten. Die Verantwortlichkeit zur Integration und Überwachung der Arbeitsmittel im Arbeitssystem liegen beim verantwortlichen Eigentümer bzw. Betreiber.
Quelle: BetrSichV § 2 (1)
Was sind Betriebsmittel?
Betriebsmittel (z. B. Schmierstoffe für eine Maschine oder Büromaterialien) sind keine Arbeitsmittel sondern Ressourcen, die für den Betrieb notwendig sind, aber nicht unmittelbar zur Ausführung einer Tätigkeit dienen.
Unabhängig von dieser Unterscheidung müssen beide Kategorien regelmäßig geprüft werden, wenn sie sicherheitsrelevant sind oder einer gesetzlichen Prüfvorgabe unterliegen.
Beispiele für Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Helme, Sicherheitsgurte, Atemschutzgeräte
- Handwerkzeuge: Hammer, Schraubenzieher, Bohrmaschinen
- Prüf- und Messmittel: Maßband, Gaswarngerät
- Büroausstattung: Diensttelefon, Computer, Drucker, Aktenvernichter
- Elektrische Betriebsmittel: Verlängerungskabel, Steckdosenleisten, Schweißgeräte
- Fahrbare Arbeitsmittel: Dienstwagen, Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen
- Maschinen und Anlagen: CNC-Fräsen, Pressen, Förderbänder
- Überwachungsbedürftige Anlagen: Aufzüge, Druckbehälter, Dampfkessel
Arbeitsmittel und Pflicht zur Prüfung
Diese gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass Arbeitsmittel regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden, um Gefährdungen zu minimieren. Organisationen müssen sie umsetzen, um Arbeitsunfälle, Bußgelder oder Haftungsrisiken zu vermeiden.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit zu prüfen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Daraus ergeben sich Prüffristen, Prüfverfahren und notwendige Schutzmaßnahmen.
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Die TRBS konkretisieren die Vorgaben der BetrSichV und helfen bei der praktischen Umsetzung der Prüfpflichten. Besonders relevant für die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln sind:
- TRBS 1201: Legt die Anforderungen an Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen fest.
- TRBS 1111: Regelt die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
- TRBS 1203: Definiert die Anforderungen an eine „befähigte Person“, die Prüfungen durchführen darf.
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Das ProdSG regelt, dass nur sichere Arbeitsmittel in Verkehr gebracht und genutzt werden dürfen. Es stellt Anforderungen an die Konstruktion, den Betrieb und die regelmäßige Überprüfung von Maschinen und Geräten.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
gibt ergänzende Vorschriften und Regeln für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln heraus. Dazu gehören:
- DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“): Verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und Beschäftigte in der sicheren Nutzung zu unterweisen.
- DGUV Regel 100-500 („Betreiben von Arbeitsmitteln“): Enthält spezifische Sicherheitsanforderungen für verschiedene Arbeitsmittel wie Krane, Förderanlagen oder Maschinen.
Arbeitsmittel und Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument zur Festlegung von Prüfpflichten und Prüffristen für Arbeitsmittel. Sie hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur sicheren Nutzung festzulegen.
Bei der Auswahl zur Bereitstellung der Arbeitsmittel und der Aufstellung der Arbeitsmittel sind mögliche Gefährdungen durch Wechselwirkungen im Arbeitssystem zu berücksichtigen und zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, oder ist das Arbeitsmittel nach BetrSichV § 2 Abs. 1 einzuordnen sind zusätzliche technische Maßnahmen am Arbeitsmittel bzw. Arbeitsplatz (so weit wie möglich) vorzusehen und diese ggf. durch organisatorische Maßnahmen (z. B. zum zeitlichen Arbeitsablauf) sowie weitere persönliche Schutzmaßnahmen zu ergänzen.
Die Gefährdungsbeurteilung sorgt also dafür, dass die Prüfungen an die realen Bedingungen im Betrieb angepasst sind und nicht nur pauschal nach gesetzlichen Mindestvorgaben erfolgen.
Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung vor jeder Prüfung eines Arbeitsmittels notwendig?
Laut § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss vor der Verwendung eines Arbeitsmittels eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Diese ist entscheidend, um:
- Mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren (z. B. mechanische, elektrische oder chemische Risiken).
- Betriebsbedingungen zu analysieren, die sich auf die Sicherheit auswirken (z. B. Feuchtigkeit, Temperatur, Staubbelastung).
- Geeignete Prüfverfahren festzulegen (Sichtprüfung, Messungen, Funktionskontrollen).
- Verantwortlichkeiten zu klären (Wer führt die Prüfung durch? Wie erfolgt die Dokumentation?).
Welche Informationen sind für eine Gefährdungsbeurteilung vor Prüfung eines Arbeitsmittels relevant?
Die Häufigkeit der Prüfungen und Anforderungen an die Prüfkompetenz hängen von verschiedenen Faktoren ab, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden.
- Herstellerangaben: Die Empfehlungen der Hersteller zu Wartungs- und Prüfintervallen müssen beachtet werden.
- Betriebliche Erfahrungen: Wenn bestimmte Arbeitsmittel häufig Mängel aufweisen, können kürzere Prüffristen notwendig sein.
- Einsatzbedingungen: Arbeitsmittel in rauen Umgebungen (z. B. Bauindustrie, Chemiebetriebe) müssen häufiger geprüft werden als in sauberen und trockenen Büroumgebungen.
- Gesetzliche Anforderungen: Für einige Arbeitsmittel gibt es feste Prüffristen (z. B. Aufzüge, Druckbehälter, elektrische Anlagen).
- Unfallhistorie und Störungen: Falls es in der Vergangenheit Probleme mit einem Arbeitsmittel gab, sollten engere Prüfintervalle angesetzt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlicher Pflichtprozess, kann aber auch ein effektives Mittel sein, um Arbeitsmittel später individuell entsprechend Häufigkeit oder Intensität in der Benutzung risikoorientiert zu prüfen. Das Ergebnis sorgt für mehr Sicherheit, minimiert ungeplante Ausfälle und reduziert rechtliche Risiken.
Beispiele für Prüffristen nach Gefährdungsbeurteilung:
Arbeitsgegenstände, Ressourcen, Asset