Standard-Personenzertifikatstyp: Qualifizierter Spielplatzprüfer

Hinweise

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat mit einer dreijährigen Gültigkeit. Eine Wiederholungsunterweisung ohne Prüfung (Auffrischungskurs), innerhalb von 2 Jahren nach Ablaufen des Zertifikats , verlängert das Zertifikat um weitere 3 Jahre.

Bei hinreichender Kenntnis über die betrieblichen Verhältnisse, kann für den Teilnehmer eine hinreichende fachliche Befähigung zur Prüfung von "Spielplatzgeräten und Spielplatzböden" gemäß TRBS 1203 angenommen werden.

Das Zertifikat befähigt nicht zu einer Verkürzung der vom Hersteller oder Inverkehrbringer eines Prüfgegenstandes festgelegten Prüfanforderung oder ersetzt diese. Prüfanforderungen wie z.B. Angaben zur

  • Prüfkompetenz,
  • Versuchsaufbau,
  • Einsatz von Prüf-, Mess- und Kallibriermittel und
  • Dokumentation

sind vom ausführenden Prüfer vollständig sicherzustellen.

Inhalte (normativ)

NameTitel
BGB § 823 § 823 Schadensersatzpflicht - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
DIN EN 1176 Beiblatt 1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren; Beiblatt 1: Erläuterungen
DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1176-10 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 10: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte
DIN EN 1176-11 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
DIN EN 1176-2 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 2: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
DIN EN 1176-3 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
DIN EN 1176-4 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 4: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
DIN EN 1176-5 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
DIN EN 1176-6 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte
DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb
DGUV I 202-022 DGUV Information 202-022 - Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
DGUV I 202-093 DGUV Information 202-093 - Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen
DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 79161-1 Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern - Teil 1: Ausbildung und Schulung
DIN 79161-2 Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern - Teil 2: Prüfung und Qualifizierungsnachweis
DGUV V 82 DGUV Vorschrift 82 - Kindertageseinrichtungen

Inhalte

Eine Sachkundeprüfung von Spielplätzen muss nach DIN EN 1176-7 erfolgen und von einer Person durchgeführt werden, welche dazu über eine allgemein bezugnehmende Ausbildung befähigt wurde.

Die Inhalte, Prüfung und Zertifizierung setzen sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen, wobei jeder Prüfungsteil unabhängig von dem andern gewertet wird:

Grundlagen

  • Rechtliche Grundlagen und Haftungsfragen der BGB § 823
  • Beurteilungen der Gefährdungen von Spielplätzen und Spielplatzgeräten
  • Allgemeine Anforderungen zur Planung, Bau und Betrieb von Spielplätzen nach DIN 18034-1
    • Anforderungen an die Barrierefreiheit auf Spielplätzen nach DIN 33942
  • Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden nach der DIN EN 1176-1
  • Gerätespezifische Sicherheitsanforderungen nach der DIN EN 1176-2, -3, -4, -5, -6 und -11.
  • Anwendung der Prüfkörper (Messmittel)
  • Praktische Durchführungen von Prüfungen
    • Erstellung von Prüfberichten

Theorieprüfung

Der schriftliche-theoretische Prüfungsteil umfasst 85 Prüfungsfragen, welche innerhalb von 2 Zeitstunden beantwortet werden müssen. Dieser Theorieprüfung ist zweigeteilt, wobei die erste Hälfte ohne Hilfsmittel, und die zweite mit Normtexte und eigenen Mitschriften beantwortet werden. Die Fragen setzten sich gem. DIN 79161-2 wie folgt zusammen:

Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn 68 Fragen (80%) richtig beantwortet wurden.

Praxisprüfung

Der mündlich-praktische Prüfungsteil umfasst den Einsatz der Prüfkörper an einem einheitlichen Prüfobjekt mit 10 Einzelaufgaben.

Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn 8 Aufgaben (80%) absolviert wurden.

Synonyme: Spielplatzprüfer, Spielplatzgeräteprüfung, Sachkundiger für Spielplätze und Spielplatzböden