Norm: Verordnung (EU) 2016/425

Beschreibung

Gliederung

Allgemein

Die neue Verordnung (EU) 2016/425 gilt verpflichtend in allen EU-Mitgliedstaaten und trägt somit deutlich zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von PSA-Produkten innerhalb der Europäischen Union bei.

Sie ersetzt die Richtlinie 89/686/EWG (PSA Richtlinie) und entfaltet als europäische Verordnung eine unmittelbare Rechtswirkung und ist für alle Teilnehmer bindend. Sie definiert für den gesamten Lebenszyklus eines PSA-Produktes Mindestanforderungen hinsichtlich Transfer in den Markt, Bereitstellung auf dem Markt und Aspekte zur weiteren Gebrauchstauglichkeit. Die Anforderungen steigen in Abhängigkeit der zugeordneten Risikokategorie, welcher das Produkt zugeordnet wird.

In Deutschland wird die Anwendung im PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG) und der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) konkretisiert.

Ziel der Pflichtausweitung auf Händler der gesamte Lieferkette ist es sicherzustellen, dass nur PSA auf dem Markt bereitgestellt wird, welche der Verordnung (EU) 2016/425 entspricht.

Eine wirksame Rückverfolgbarkeit von PSA mittels Typen-, Chargen- oder Seriennummer soll es Marktüberwachungsbehörden ermöglichen, Wirtschaftsakteure zu identifizieren, welche gegebenfalls nichtkonforme PSA auf dem Markt bereitgestellt haben.

Inhaltsverzeichnis

Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

  1. Artikel: Gegenstand
  2. Artikel: Anwendungsbereich
  3. Artikel: Begriffsbestimmungen
  4. Artikel: Bereitstellung auf dem Markt
  5. Artikel: Grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
  6. Artikel: Bestimmungen über die Verwendung von PSA
  7. Artikel: Freier Verkehr

Kapitel II: Pflichten der Wirtschaftsakteure

  1. Artikel: Pflichten der Hersteller
  2. Artikel: Bevollmächtigte Vertreter
  3. Artikel: Pflichten der Einführer
  4. Artikel: Pflichten der Händler
  5. Artikel: Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
  6. Artikel: Identifizierung der Wirtschaftsakteure (Rückverfolgbarkeit)

Kapitel III: Konformität der PSA

  1. Artikel: Konformitätsvermutung von PSA
  2. Artikel: EU-Konformitätserklärung
  3. Artikel: Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
  4. Artikel: Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Kapitel IV: Konformitätsbewertung

  1. Artikel: Risikokategorien von PSA
  2. Artikel: Konformitätsbewertungsverfahren

Kapitel V: Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

  1. Artikel: Notifizierung
  2. Artikel: Notifizierende Behörden
  3. Artikel: Anforderungen an notifizierende Behörden
  4. Artikel: Informationspflichten der notifizierenden Behörden
  5. Artikel: Anforderungen an notifizierte Stellen
  6. Artikel: Konformitätvermutung bei notifizierten Stellen
  7. Artikel: Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
  8. Artikel: Anträge auf Notifizierung
  9. Artikel: Notifizierungsverfahren
  10. Artikel: Kennnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen
  11. Artikel: Änderungen der Notifizierungen
  12. Artikel: Anfechtungen der Kompetenz von notifizierten Stellen
  13. Artikel: Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
  14. Artikel: Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stelle
  15. Artikel: Informationspflichten der notifizierten Stellen
  16. Artikel: Erfahrungsaustausch
  17. Artikel: Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel VI: Überwachung des Markt der Uniones, Kontrolle der auf den Markt der Union gelangenden PSA und Schutzklauselverfahren der Union

  1. Artikel: Überwachung des Marktes der Union und Kontrolle der auf den Markt der Union gelangenden PSA
  2. Artikel: Verfahren zur Behandlung von PSA, mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
  3. Artikel: Schutzklauselverfahren der Union
  4. Artikel: Risiko durch konforme PSA
  5. Artikel: Formale Nichtkonformität

Kapitel VII: Deligierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

  1. Artikel: Befugnisübertragung
  2. Artikel: Ausübung der Befugnisübertragung
  3. Artikel: Ausschussverfahren

Kapitel VIII: Übergangs und Schlussbestimmungen

  1. Artikel: Sanktionen
  2. Artikel: Aufhebung
  3. Artikel: Übergangsbestimmungen
  4. Artikel: Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhänge - Verordnung (EU) 2016/425

Anhang 1 - Risikokategorien von PSA
Anhang 2 - Grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
Anhang 3 - Technische Unterlagen für PSA
Anhang 4 - Interne Fertigungskontrolle
Anhang 5 - EU-Baumusterprüfung
Anhang 6 - Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
Anhang 7 - Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
Anhang 8 - Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
Anhang 9 - EU-Konformitätserklärung Nr. ...
Anhang 10 - Entsprechungstabelle