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CE-Kennzeichnung - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Definition (Allgemein)

Das CE-Zeichen ist lediglich ein Symbol der Freiverkehrsfähigkeit in der EU und Ausdruck dafür, dass die innerhalb der EU geltenden Mindeststandards eingehalten werden. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass das gekennzeichnete Produkt auf relevante europäische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen geprüft wurde, diese erfüllt und daher rechtmäßig innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWG) verkauft und vermarktet werden darf.

Auch wenn es häufig so verstanden wird, ist die CE-Kennzeichnung also kein Prüfsiegel für eine besondere Qualität eines bestimmten Produktes. Hilfreich sind hier unabhängige Produkttests, welche bei ihrer Bewertung ggf. strengere und zusätzliche Kriterien berücksichtigen. Das CE-Symbol bedeutet ebenfalls nicht, dass es sich bei dem Produkt zwingend um Persönliche Schutzausrüstung (PSA) handeln muss.
Quelle: ProdSG § 7 ff.

Normative Systematik, Herangehensweise und Einordnung - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Für Hersteller von Persönlicher Schutzausrüstung gilt die Verordnung (EU) 2016/425. Diese schreibt vor, dass der Hersteller zunächst ein Modell zur EG-Baumusterprüfung vorlegen muss. Ausnahmen für diese Prüfpflicht gibt es nur für einfache bzw. weniger risikobehaftete PSA-Modelle der Kategorie I, wie z.B. Gartenhandschuhe oder Sonnenbrillen.

Die EG-Baumusterprüfung ist ein Verfahren, mit dem eine zugelassene Prüfstelle mit allen erforderlichen Prüfungen und Versuchen feststellt, ob das PSA-Modell allen relevanten technischen Normen und Richtlinien der Inverkehrbringung entspricht und gemäß seiner Bestimmung sicher verwendet werden kann. Hiebei findet im Prüfungsprozess eine Zuweisung zu einer PSA - Schutzklassen statt.

Nach erfolgreicher Baumusterprüfung erhält der Hersteller für das Produkt eine Baumusterprüfbescheinigung, darf das CE-Zeichen am PSA-Produkt anbringen, eine Konformitätserklärung erstellen, diese veröffentlichen und das PSA-Produkt verkaufen.

In der Folge hat der Hersteller dann durch Qualitätssicherungssysteme bei Fertigung und Endprüfung sicherzustellen, dass alle Endprodukte dieser PSA mit dem beschriebenen Baumuster übereinstimmen. Die Qualitätssicherung des Herstellers für das Endprodukt wird jedoch auch durch die Prüfstelle überwacht. Die Kontrollen, bei denen Proben einer erneuten Prüfung unterzogen werden, erfolgen nach dem Zufallsprinzip und normalerweise im Abstand von mindestens einem Jahr.

Welcher Risikoklasse PSA-Produkte angehören, kann später vom Käufer nur indirekt aus der Konformitätserklärung abgeleitet werden.

Merkmale:

  • Kategorie 1: Selbsterklärung der Herstellerfirma, dass das Produkt den Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung genügt.
  • Kategorie 2: Konformitätserklärung in Bezug auf die europäische PSA-Verordnung sowie weitere Normen, nach denen das Produkt geprüft wurde, und Angabe der externen Prüfstelle.
  • Kategorie 3: Wie Kategorie 2 plus Angabe der externen Stelle, die den Fertigungsprozess überwacht und auditiert.
    Die CE-Kennzeichnung für PSA der Kategorie 3 wird durch eine vierstellige Kennnummer ergänzt. Diese steht für die notifizierte Stelle, welche die für diese Kategorie erforderliche Fertigungskontrolle durchführt.

weiterführende Informationen:

Synonyme: CE-Zeichen, GS-Zeichen, geprüfte Sicherheit, Baumusterprüfung, Baumusterbescheinigung, Konformitätserklärung, Herstellerhinweise, Bedienungsanleitung

angelegt: 18.10.2014 23:05, letzte Änderung: 31.05.2023 13:47