Wirtschaftsakteure
Inhaltsverzeichnis
Definition:
Im Zuge der Revision des "Neuen Konzepts" erlässt die EU-Kommission übergreifende Vorschriften, welche u.a. produktbezogene Pflichten der Wirtschaftsakteure für den europäischen Binnenmarkt neu regelt. Die Gesamtheit der hierbei benannten Wirtschaftsakteure wird dabei in
- Hersteller
- Bevollmächtigte
- Importeure
- Händler
unterteilt.
Einordnung in die Systematik
- Baumusterprüfung (EG)
- CE-Kennzeichnung - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Pflichten für Händler von persönlicher Schutzausrüstung
- Rückverfolgbarkeit von PSA