Norm: RfU 11. 073

Beschreibung

Am 19. März 2010 hat die Europäische Kommission entschieden, die DIN EN 353-1 (Auffanggeräte einschließlich fester Führung) zu ändern. Die Änderung bewirkt, dass das Erfüllen der EN 353-1 allein, keine Konformitätsvermutung gem. [EU-Richtlinie 89/686/EWG][glossar:6] mehr auslöst. Dafür müssen nun weitere Anforderungen erfüllt sein, um über die EN 353-1 hinaus die Anforderungen der PSA Richtlinie ebenfalls sicher zu stellen. Die RfU 11. 073 der VG11 (Vertical Group) tritt an dieser Stelle zusätzlich in Kraft.
Nur weil ein Produkt die EN 353-1 erfüllt, darf dort also weder ein CE Zeichen angebracht, noch darf es weiter in Verkehr gebracht werden. Dies hat nachrangig natürlich auch Folgen für Inbetriebnahme und Benutzung im Unternehmen durch Anwender bzw. bei den regelmäßig notwendigen Prüfungen durch Befähigte Personen mit Sachkunde gemäß DGUV G 312-906.

Neben zusätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung der Steigschutzsysteme, umfasst die RfU 11.073 unter anderem folgenden Punkte:

  • Dynamische Belastung bei minimalem Abstand zw. Läufer und Anwender
  • Dynamische Belastung bei maximalem Abstand zw. Läufer und Anwender
  • Dynamische Belastung bei maximalem seitlichen Abstand zw. Läufer und Anwender
  • Fall-Back Test: Dynamische Belastung mit Rückwärtszug von 150 N, mit Fallmasse
  • 100 kg, Auffangstrecke < 1 m
  • Statische Belastung der Endsicherungen (Typ A: 2 kN / Typ B: 12 kN)
  • Statische, horizontale, seitliche Belastung des Läufers an der Schiene (größter Biegemoment)
  • Lasttragende Komponenten von permanent befestigten Läufern an der Schiene müssen einer statischen Belastung von 22 kN standhalten. Ist der Läufer von der Schiene entfernbar, und somit unter geeigneteren Bedingungen zu lagern,
    müssen die lasttragenden Komponenten einer statischen Belastung von 15 kN standhalten.
  • Nicht auswechselbare Verbindungsmittel müssen einer statischen Belastung von 22 kN standhalten. Im Gegensatz dazu sind die Anforderungen an auswechselbare Verbindungsmittel nach wie vor 15 kN.