Norm: ArbSchG ff.

Beschreibung

Das Arbeitsschutzgesetz (Abkürzung: ArbSchG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie). Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist das „Controlling-Gesetz“ zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten – einschließlich der des öffentlichen Dienstes – durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (ArbSchG § 1).

Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2 - Pflichten des Arbeitgebers

Dritter Abschnitt - Pflichten und Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt - Verordnungsermächtigungen

Fünfter Abschnitt - Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

Sechster Abschnitt - Schlußvorschriften

  • ArbSchG § 20b Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
  • ArbSchG § 21 Befugnisse der zuständigen Behörden
  • ArbSchG § 22 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
  • ArbSchG § 23 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
  • ArbSchG § 24 Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • ArbSchG § 25 Bußgeldvorschriften
  • ArbSchG § 26 Strafvorschriften