Mit der europäischen PSA-Richtlinie (89/686/EWG) und der darauf folgenden nationalen Umsetzung entstand der institutionelle Druck, ein spezifisches, geschlossenes Regelwerk wie die ZH 1/709 im Jahr 1993 zu etablieren.Die Richtlinie ZH 1/709 (Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz) wurde im April 1998 durch die BGR 198 abgelöst.
Zur Unterstützung der Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie aller anderen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Akteure, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) im September 2019 eine überarbeitete Auflage der DGUV Regel 112-198 für die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz herausgegeben.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz schützen vor gefährlichen Absturz- oder Annäherungsrisiken, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zur Absturzsicherung oder Verhinderung einer Annäherungsgefährdung ausgeschöpft wurden. Der Auswahl passender PSA gegen Absturz und der korrekten Benutzung der Ausrüstungen in einem Persönlichen Absturzschutzsystem kommen eine außerordentlich hohe Bedeutung zu.