- Normen:
- DIN EN 12841, DIN EN 12841 C, UIAA 129, DIN 14800-16, DIN EN 1496, DIN EN 15151-1, DIN EN 15151-2, ISO 22159, DIN EN 341, DIN EN 341 (Typ 1/2) A, DIN EN 341 (Typ 1/2) B, DIN EN 341 (Typ 1/2) C, DIN EN 341 (Typ 1/2) D, DIN EN 362
Hub-, Brems- und Abseilgeräte
Abseilgerät
Funktionsweise
Unter Anwendung eines Abseilgerätes, kann sich eine Person unter Nutzung der Schwerkraft von einem höher gelegenen zu einem tiefer gelegenen Ort entweder selbst abseilen (aktiv) oder durch eine zweite Person abseilen lassen (passiv).
Anwendungsbereich
- In der Vorhaltung eines selbstblockierenden Abseilgerätes für Rettungssituationen (aktiv/passiv) muss die DIN EN 341 erfüllt sein. Der Umgang mit Abseilgeräten zum Retten und die Anwendung von Rettungstechniken im Allgemeinen sind komplex und ziehen die Notwendigkeit einer Unterweisung nach DGUV R 112-199 und die jährliche Teilnahme an einem Rettungstraining nach sich.
- Soll ein selbstblockierendes Abseilgerät auch ausserhalb von Rettungssituationen im täglichen Einsatz zum Sicherungssystem für seilunterstützten Zugang (Baumklettern oder Industrieklettern) angewendet werden, müssen alle Systemkomponenten der Norm DIN EN 12841 gerecht werden. Für Abseilgeräte gilt hier im speziellen die DIN EN 12841 C .
Bremsgeräte
Die Funktionsweise von Bremsgeräten, ist denen von Abseilgeräten sehr ähnlich. Bremsgeräte werden vordergründig im Sportklettern bzw. der Erlebnispädagogik eingesetzt. Hier sollte sich an den Normen DIN EN 15151-1, DIN EN 15151-2 und dem UIAA 129 orientiert werden.
Rettungshubgerät
Es gibt auch Abseilgeräte nach DIN EN 341 mit zusätzlich integrierter Rettungshubfunktion.
Die Rettungshubfunktion muss der Norm DIN EN 1496 entsprechen. Diese Rettungshubgeräte ermöglichen einem einzelnen Retter eine nach einem Sturz im Auffangsystem hilflos hängende Person zu entlasten, zu befreien und ggf. auf die nächst sichere Plattform hinauf zu ziehen oder abzulassen.
Anmerkung zu Auswahl und Prüfung
Bei der Auswahl von Geräten dieser Familie sollte immer auch ein besonderes Augenmerk auf die Prüfanforderungen (siehe Herstellerhinweise) gelegt und eine Betrachtung der Folgekosten vorgenommen werden. Einige Modelle müssen im Rahmen einer Sachkundeprüfung häufig zum Hersteller oder zu einer „zertifizierten Stelle“ eingeschickt werden. Die Autoren von Sachkunde24 empfehlen daher Geräte auszuwählen, wo auch ein normaler Sachkundiger gem. DGUV G 312-906 ggf. wenigstens durch ergänzende Zusatzausbildung beim Hersteller eine Prüferlaubnis erlangen könnte.