Sicherheitsbeauftragte (SiBe)
Definition
Sicherheitsbeauftragte sind Ansprechpartner für Hilfestellungen bei der Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten. Aus der Bestellung zum Sicherheitsbeauftragte heraus ist gemäß DGUV V 1 §20 keine Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten erteilt. Die Hauptaufgabe liegt darin, im Arbeitsbereich Ihrer Zuständigkeit mit "offene Augen" und den dort Beschäftigten und Besuchern mit "offenen Ohren" bei der Durchsetzung von Prozessen und Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen, wenn gefordert Durchführungs- und Wirksamkeitskontrollen des KVP zu dokumentieren und im Hinblick auf Effizienz & Resilienz (Organisation) bei Revision von Gefährdungsbeurteilung bzw. der Formulierung von Betriebsanweisungen und LMRA mitzuwirken. Sofern im Unternehmen ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach ASiG § 11 etabliert ist, sind Sicherheitsbeauftragte potentielle Teilnehmer an den für gewöhnlich vierteljährlich stattfindenden Sitzungen.
Anforderungen und Unterweisung
siehe DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte"