Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der PSA gegen Absturz wird durch Umweltbedingungen (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit) und Einsatzbedingungen beeinflusst. Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife auf der PSA gegen Absturz an. Alternativ kann die PSA gegen Absturz mit Monat und Jahr der Herstellung gekennzeichnet sein, wobei zur Bestimmung der Ablegereife alle zweckdienlichen Angaben in der Gebrauchsanleitung aufgeführt sein müssen. Quelle: DGUV R 112-198 Abs 8.9
Die Notwendigkeit einer ausserordenlichen Sachkundeprüfung von Elementen oder ganzen Persönliches Absturzschutzsystem tritt abseits der regelmäßigen Prüfroutinen und unerwartet auf. Sie stellt sich meist während der Lagerung oder Nutzung beim Anwender ein. Ein sofortiger Handlungsbedarf besteht bei Eintritt folgender Störungen:
- gültiger Prüfnachweis (Prüfplakette, Prüfprotokoll) ist unleserlich, zerstört, generell nicht auffindbar und damit nicht zugriffsfähig und überprüfbar für den Anwender
- aus der Sichtprüfung vor oder nach Benutzung ergeben sich beim Anwender Zweifel hinsichtlich ordnungsgemäßen Zustands oder Funktion einer Einzelkomponente oder des gesamten Persönlichen Absturzschutzsystems
- nach Nutzung durch einen Anwender ohne angemessene Fachkunde
- Unsachgemäße Lagerung oder Reinigung
- Überlastungen und Sturz
- Verwendung über der zugelassener Nutzlast (siehe Norm und Herstellerangaben)
- Beteiligung an einem Sturz, Auffangvorgang oder Absturz des Anwenders
- Materialabsturz
- Kontakt mit Chemikalien
- Kontakt mit Feuer und Wärmequellen (~>60°C)
- Kontakt mit Kälte (~<-30°C)
- Eingriff in das Baumuster des Herstellers
- Veränderungen
- unzulässige Reparaturen
- nach Nutzung als Rettungssystem (RS)
- Sicherheitswarnung (Konformitätswarnung) durch den EU-Inverkehrbringer
- die Systemkomponente gilt hinsichtlich Konformität & Stand der Technik als überholt
Auf eine unmittelbare Weiterverwendung durch den Anwender vor erneuter Freigabe durch den Sachkundigen muss aus Sicherheitsgründen zwingend verzichtet werden!