- Kategorie:
- Sachkunde
- Titel:
- Prüfung - Skateparks und Rollsportanlagen
- Ordnung:
- Spiel- und Freizeitanlagen
- Kürzel:
- SFA_SP
- Prüfgrundlage:
- DIN EN 14974, DIN 31051, DIN/TS 79183
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 24
Ziel
Das primäre Lehrgangsziel ist die vollumfängliche Befähigung der Teilnehmenden zur eigenverantwortlichen, rechtssicheren Durchführung und Dokumentation aller drei normativ geforderten Prüfintervalle eines Skateparks (gemäß DIN 31051 und DIN EN 14974):
- Visuelle Routineinspektion (Erkennung akuter Gefahrenquellen).
- Operative Inspektion (Detaillierte Verschleißkontrolle und Funktionsprüfung).
- Jährliche Hauptinspektion (Umfassende sicherheitstechnische Gesamtbeurteilung inklusive statischer Aspekte und Fundamentprüfung).
Darüber hinaus wird die methodische Kompetenz vermittelt, Gefährdungsbeurteilungen (nach DGUV Vorschrift 1) zu erstellen und ein normgerechtes Eskalationsmanagement bei kritischen Mängeln zu etablieren. Der Abschluss der Qualifizierung erfolgt durch eine Lernerfolgskontrolle in Theorie und Praxis.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an einen interdisziplinären Personenkreis, der künftig mit der Verkehrssicherungspflicht oder der baulichen Instandhaltung von Sportinfrastruktur betraut ist:
- Mitarbeiter kommunaler Bauhöfe, Grünflächenämter und des Facility Managements.
- Sicherheitsbeauftragte von Städten und Gemeinden.
- Fachkräfte aus dem Garten- und Landschaftsbau mit Schwerpunkt Freizeitanlagen.
- Technisch versierte Vertreter von Sportvereinen oder lokalen Skate-Initiativen, die im Rahmen von Betreiberverträgen verbindliche Prüfpflichten selbst übernehmen wollen.
- Prüfpersonal von Organisationen, welche bereits Spielplätze oder Sportanlagen prüfen und das eigene Portfolio auf komplexe Skatepark und Rollsportanlagen erweitern möchte.
Dauer
Um der Komplexität der unterschiedlichen Bauweisen (In-situ-Beton vs. modulare Bauweise) und dem zwingend erforderlichen Praxisanteil gerecht zu werden, ist die reguläre Ausbildung als dreitägiges Intensivseminar konzipiert.
Reguläre Dauer: 24 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten:
aufgeteilt in rechtlich-normative Grundlagen (Tag 1), Inspektionstechnik und Materialkunde (Tag 2) sowie Praxistransfer und Prüfung (Tag 3).
Optionale Ausbildungsverkürzung (Kompaktformat in 8 UE):
Eine Reduktion der Ausbildungsdauer auf ein eintägiges Kompaktformat (8 UE) ist unter strengen Limitierungen möglich. Da eine pauschale Gleichsetzung von Spielplatz- und Skateanlagenprüfung entscheidende Anforderungen (z.B. Altersgruppe, Spielwert, Fallschutz) vernächlässigen würde, fokussiert sich das verkürzte Format ausschließlich auf die gravierenden normativen und physikalischen Abweichungen (Delta-Qualifizierung) der DIN EN 14974.
Bedingung: Die Inanspruchnahme dieser Verkürzung erfordert den lückenlosen Nachweis einer profunden Vorqualifizierung. Zugelassen werden ausschließlich Personen, die ein gültiges Zertifikat als "Qualifizierter Spielplatzprüfer" (für operative Inspektionen gemäß DIN SPEC 79161) oder als Sachkundiger für Sportanlagen vorlegen können, welches zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns nicht älter als drei Jahre ist.
Schwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen, Normierung & Haftungsszenarien (Tag 1: Basiswissen)
- Geometrie, Kinematik & Sicherheitsbereiche (Tag 1: Dimensionierung)
- Materialkunde & Verschleißdiagnostik (Tag 2: Schadensbilder)
- Inspektionstechnik & Prüfverfahren (Tag 2: Methodik)
- Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation & Eskalationsmanagement (Tag 3: Praxis & Administration)
FAQ
- Warum führt die alleinige Anwendung klassischer Spielplatz-Maßstäbe bei der Beurteilung einer Skateanlage unweigerlich zu massiven Haftungsrisiken für den Betreiber?
- Inwiefern unterscheiden sich die normativen Vorgaben zur Dimensionierung von Fallräumen bei einer Halfpipe von den statischen Anforderungen klassischer Freizeit- und Spielgeräte?
- Welche spezifischen Schadensbilder weisen In-situ-Betonanlagen im direkten Vergleich zu modularen HPL-Rampen nach dauerhafter mechanischer Beanspruchung auf?
- Welche präzisen Messwerkzeuge sind zwingend erforderlich, um den normgerechten Überstand von Copings an Quarterpipes zu protokollieren?
- Ab welchem exakten Rissmaß oder welcher Kantenabplatzung im Fahrbelag muss ein Betonelement zwingend und unverzüglich für die Nutzung gesperrt werden?
Voraussetzungen
Zur Sicherstellung eines fachlich homogenen Lehrniveaus und zur Gewährleistung der praktischen Durchführbarkeit gelten für alle Teilnehmenden folgende Grundvoraussetzungen:
- Mindestalter von 18 Jahren.
- Technisches, handwerkliches oder verwaltungstechnisches Grundverständnis.
- Ausreichende körperliche Konstitution zur Durchführung von Prüfarbeiten im Gelände (z. B. Begehen von Rampen mit steilen Radien, Überprüfung von schwer zugänglichen Verschraubungen unterhalb von Podesten).
Hinweise
Der Betrieb von öffentlichen Skateanlagen birgt erhebliche Haftungsrisiken. Materialermüdung, Vandalismus und extremer witterungsbedingter sowie mechanischer Verschleiß an Hochgeschwindigkeits-Sportinfrastruktur erfordern ein kompromissloses, rechtssicheres Inspektionsregime. Die Ausbildung zum zertifizierten Sachkundigen für Skate- und Rollsportanlagen (gemäß DIN EN 14974) schließt die Lücke zwischen administrativer Verwaltung und technischer Realität vor Ort. Der Lehrgang fokussiert sich nicht auf ästhetische Aspekte des Anlagenbaus, sondern ausschließlich auf den Schutz der Nutzer und die Abwehr zivilrechtlicher Haftungsansprüche (§ 823 BGB) durch den Erwerb profunder technischer Diagnosefähigkeiten.
Inhalte (normativ)
| Name | Titel |
|---|---|
| DGUV V 1 | DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention |
| BGB § 823 | § 823 Schadensersatzpflicht - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
| DIN/TS 79183 | Inspektionen von Sportanlagen, Sportgeräten, Sportschutzausrüstungen und Ausstattungen |
| DIN 31051 | Grundlagen der Instandhaltung |
| DIN EN 14974 | Skateparks - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren |
| DIN EN 1176 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden |
| DIN EN 1176-7 | Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb |
Inhalte
Gliederung
1. Rechtliche Grundlagen, Normierung & Haftungsszenarien
1.1. Die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB)
1.2. Systematik der Instandhaltung (DIN 31051)
1.3. Normative Abgrenzung
2. Geometrie, Kinematik & Sicherheitsbereiche
2.1. Fallräume und Sicherheitszonen (gemäß DIN EN 14974)
2.2. Radien, Transitions und Flat-Bereiche
2.3. Absturzsicherungen
3. Materialkunde & Verschleißdiagnostik
3.1. Monolithischer In-situ-Beton
3.2. Modulare Bauweise (Holz/HPL/Stahl)
3.3. Extremverschleiß an Metallkomponenten
4. Inspektionstechnik & Prüfverfahren
4.1. Methodik der visuellen und operativen Inspektion
4.2. Messtechnik im Feldeinsatz
4.3. Verdeckte Mängel
5. Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation & Eskalationsmanagement
5.1. Risikobewertung in der Praxis
5.2. Eskalationsstufen und Gefahrenabwehr
5.3. Rechtssichere Dokumentation
1. Rechtliche Grundlagen, Normierung & Haftungsszenarien
Warum führt die alleinige Anwendung klassischer Spielplatz-Maßstäbe bei der Beurteilung einer Skateanlage unweigerlich zu massiven Haftungsrisiken für den Betreiber?
1.1. Die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB)
Zivilrechtliche Haftung, Beweislastumkehr und der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit im Hochrisikosport.
1.2. Systematik der Instandhaltung (DIN 31051)
Abgrenzung von Inspektion, Wartung und Instandsetzung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz (DGUV Vorschrift 1).
1.3. Normative Abgrenzung
Warum die Anwendung von Spielplatznormen (DIN EN 1176) auf Skateanlagen (DIN EN 14974) rechtlich und technisch unzulässig ist.
2. Geometrie, Kinematik & Sicherheitsbereiche
Inwiefern unterscheiden sich die normativen Vorgaben zur Dimensionierung von Fallräumen bei einer Halfpipe von den statischen Anforderungen klassischer Freizeit- und Spielgeräte?
2.1. Fallräume und Sicherheitszonen (gemäß DIN EN 14974)
Berechnung von Sturzradien und notwendigen Freiräumen zwischen den Fahr-Elementen.
2.2. Radien, Transitions und Flat-Bereiche
Zulässige Toleranzen, Neigungswinkel und die kritische Bewertung von potenziellen Stolperkanten.
2.3. Absturzsicherungen
Konstruktive Anforderungen an Geländer, Einhausungen und Podeste ab definierten Absturzhöhen.
3. Materialkunde & Verschleißdiagnostik
Welche spezifischen Schadensbilder weisen In-situ-Betonanlagen im direkten Vergleich zu modularen HPL-Rampen nach dauerhafter mechanischer Beanspruchung auf?
3.1. Monolithischer In-situ-Beton
Identifikation und Bewertung von Kantenabplatzungen (Spalling), Frost-Tau-Schäden und strukturellen Rissen vs. unkritischen Haarrissen.
3.2. Modulare Bauweise (Holz/HPL/Stahl)
Erkennung von Delamination (Aufspalten von HPL-Schichten), Holzfäulnis im Unterbau und Ermüdung der Verbindungsmittel.
3.3. Extremverschleiß an Metallkomponenten
Abrieb an Copings (Stahlrohre an Rampenkanten), Bodenblechen und die Überprüfung von Stoßfugen-Toleranzen.
4. Inspektionstechnik & Prüfverfahren
Welche präzisen Messwerkzeuge sind zwingend erforderlich, um den normgerechten Überstand von Copings an Quarterpipes gerichtsfest zu protokollieren?
4.1. Methodik der visuellen und operativen Inspektion
Systematische Überprüfung von Hochgeschwindigkeits-Laufwegen und typischen Verschleiß-Hotspots.
4.2. Messtechnik im Feldeinsatz
Korrekte Ermittlung von Spaltmaßen, Überständen am Coping und Neigungswinkeln mit normgerechten Prüfkörpern.
4.3. Verdeckte Mängel
Anwendung der Klangprüfung bei Holzmodulen zur Hohlraumerkennung und Überprüfung auf Fundamentunterspülungen bei Betonanlagen.
5. Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation & Eskalationsmanagement
Ab welchem exakten Rissmaß oder welcher Kantenabplatzung im Fahrbelag muss ein Betonelement zwingend und unverzüglich für die Nutzung gesperrt werden?
5.1. Risikobewertung in der Praxis
Anwendung einer Risikomatrix (in Anlehnung an DGUV Information 202-044) zur Kategorisierung von Bagatell- bis zu kritischen Mängeln.
5.2. Eskalationsstufen und Gefahrenabwehr
Zwingende Notwendigkeit physischer Barrieren (Bauzäune) bei Teil- oder Vollsperrungen und die rechtliche Unzulänglichkeit von Flatterband.
5.3. Rechtssichere Dokumentation
Aufbau einer lückenlosen Beweiskette von der Mängelerfassung bis zum formalen Freigabeprotokoll nach erfolgter Instandsetzung z.B. mit Sachkunde24 Normmodel: Skateanlage.