Arbeiten in der Höhe mit Fahrgerüsten, Leitern und Tritten bergen naturgemäß Risiken. Ein praxisorientierter Lehrgang zur sicheren Auswahl und Benutzung von Fahrgerüsten, Leitern und Tritten unterstützt dabei, diese täglichen Herausforderungen souverän und unfallfrei zu meistern. Der Lehrgang vermittelt das nötige Fachwissen, um dies Arbeitsmittel entsprechend der aktuellen Regelwerke korrekt zu bewerten und sicher im individuellen Arbeitssystem einzusetzen.
- Kategorie:
- Fachkunde
- Fachbereich:
- Fahrgerüste, Leitern und Tritte
- Prüfgrundlage:
- DGUV I 208-016, TRBS 2121 Teil 1, TRBS 2121 Teil 2
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 6
Zielgruppe
Ein Lehrgang zur Auswahl und Benutzung von Fahrgerüsten, Leitern und Tritten (FLuT) richtet sich branchenübergreifend an folgende operative und planende Zielgruppen:
- Mitarbeiter im Baugewerbe & Ausbaugewerbe
Maler und Lackierer, Trockenbauer, Elektriker, SHK-Anlagenmechaniker (Sanitär, Heizung, Klima), Stuckateure und Zimmerer, die im täglichen Bauablauf regelmäßig auf Fahrgerüsten (DIN EN 1004-1) oder Bau- und Montageleitern (TRBS 2121 Teil 2) arbeiten. - Facility Management & Gebäudereinigung
Haustechniker, Hausmeister, Glas- und Gebäudereiniger sowie Instandhaltungspersonal, das für Wartungsarbeiten an Deckeninstallationen, beim Leuchtmittelwechsel oder zur Fensterreinigung normgerechte Aufstiege und Stehleitern (DGUV Information 208-016) benötigt. - Personal in Industrie & Instandhaltung
Betriebselektriker, Maschinen- und Anlagenführer sowie Betriebsschlosser, die zur Wartung, Reparatur und Inspektion von hochgelegenen Maschinenkomponenten Podestleitern, Anlegeleitern oder Tritte (DIN EN 14183) sicher positionieren müssen. - Lager, Logistik & Handel
Fachkräfte für Lagerlogistik, Kommissionierer und Filialmitarbeiter im Einzelhandel, die bei der manuellen Ein- und Auslagerung von Waren in Regalsystemen Regalleitern, Rolltritte oder sogenannte Elefantenfüße nutzen. - Veranstaltungstechnik & Messebau
Veranstaltungstechniker, Messebauer und Bühnenbildner, die temporäre Aufbauten für Licht- und Tontechnik, Traversensysteme oder Dekorationsarbeiten mittels fahrbaren Arbeitsgerüsten oder beidseitig begehbaren Stehleitern (DIN EN 131) durchführen. - Arbeitsschutz- & Führungspersonal (Planung und Aufsicht)
Bauleiter, Vorarbeiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Sicherheitsbeauftragte, welche die Einhaltung der Grundpflichten (DGUV Vorschrift 1) überwachen, betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilungen erstellen und die gesetzlich vorgeschriebene Substitutionsprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verantworten.
Dauer
Die Aufsichtsbehörden fordern eine „ausreichende und angemessene“ Vermittlung der Inhalte. Eine fundierte, gut strukturierte Unterweisung (theoretische Grundlagen und praktische Einweisung) dauert in der Regel 1 bis 2 Stunden.
Schwerpunkte
- Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung
- Bauartspezifische Hinweise
- Behandlung relevanter Gefährdungsfaktoren des betrieblichen Umfelds (Arbeitsbereiche, Tätigkeiten)
- Einbindung relevanter Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Notwendigkeit zusätzliche Inhalte können sich insbesondere ergeben bei:
- Innerbetrieblichem und öffentlichem Verkehr
- Witterungseinflüssen (z.B. Glätte, Sturm)
- Elektrischen Anlagen
- Technische Anlagen mit erhöhtem Strahlungsrisiko (z.B. Antennen)
- Anlagen mit Explosionsgefahr
- Schächten und Kanälen
- Rohrleitungen und Behältern
- Maschinellen Anlagen und Einrichtungen (z.B. durch Aufstellung der Leiter in der Nähe von beweglichen Anlagenteilen) wie z.B. Krananlagen oder Fördertechnik
- Wechselwirkungen im Kontext der Koordination simultan stattfindender
- Baumaßnahmen
- Instandhaltungsmaßnahmen
Voraussetzungen
- 18 Jahre
- geistige und charakterliche Eigenschaften,
- körperliche Eignung
- erfolgreiche Absolvierung der Lernerfolgskontrolle
Hinweise
Eine Präqualifikation kann über Lehrgänge durch externe Dienstleister aufgebaut werden, aber muss über Unterweisung vervollständigt werden. Die Unterweisung soll auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Eine wichtige Hilfestellung bietet
- die DGUV Information 208-016, insbesondere Abschnitt 5,
- die Gebrauchsanleitung des Herstellers und
- die Piktogramme (Aufkleber) der im betrieblich eingesetzten Fahrgesüsten, Leitern und Tritte.
Die Unterweisung ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen und zu dokumentieren. Besondere Anlässen:
- nach einem Unfall
- bei Einsatz neuer Fahrgerüste, Leitern und Tritte
Der Unternehmer soll die durch die alltägliche Verwendung von Leitern und Tritten gewonnenen Erkenntnisse in die Unterweisungen einfließen lassen. Bei fahrbaren Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) hängt die Sicherheit von den Montagebedingungen ab, daher müssen diese nach jeder Montage und vor jeder Benutzung durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Inhalte (normativ)
| Name | Titel |
|---|---|
| DIN EN 131-1 | Leitern - Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße |
| DIN EN 131-2 | Leitern - Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung |
| DIN EN 131-3 | Leitern - Teil 3: Benutzerinformation |
| DIN EN 131-4 | Leitern - Teil 4: Ein- oder Mehrgelenkleitern |
| DIN EN 131 | Leitern |
| DIN EN 14183 | Tritte |
| DIN EN 61478 | Arbeiten unter Spannung - Leitern aus isolierendem Material |
| DIN 4567-1 | Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 1: Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium |
| DIN EN 61478 /A1 | Arbeiten unter Spannung - Leitern aus isolierendem Material (IEC 61478/A1:2003, modifiziert); Deutsche Fassung EN 61478/A1:2003 |
| DIN EN 50528 | Isolierende Leitern für Arbeiten an oder in der Nähe von Niederspannungsanlagen |
| FwDV 10 | Feuerwehr Dienstvorschrift 10 - Die tragbaren Leitern |
| DIN 4567-3 | Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 3: Bauleitern |
| DIN 4567-4 | Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 4: Dachauflegeleitern aus Holz oder Aluminium |
| DIN 4567-5 | Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 5: Bemessungsgrundlagen für Spezialleitern |
| DIN EN 131-6 | Leitern - Teil 6: Teleskopleitern |
| DIN EN 131-7 | Leitern - Teil 7: Mobile Podestleitern |
| DIN 4567 ... | Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch |
| DIN EN 131-8 - Entwurf | Leitern - Teil 8: Leitern mit separater Plattform |
| DIN EN 1004-1 | Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen |
| TRBS 2121 Teil 2 | Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern |
| DGUV I 208-016 | DGUV Information 208-016 - Die Verwendung von Leitern und Tritten |
FAQ
10 Häufig gestellte Fragen - Sicherer Umgang mit Fahrgerüsten, Leitern und Tritten nach DIN EN 1004-2 und DGUV Information 201-011
1. Darf jeder Mitarbeiter Leitern oder Fahrgerüste ohne Einweisung nutzen?
Nein. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12) verpflichten den Arbeitgeber, Beschäftigte vor der ersten Benutzung und danach regelmäßig (mindestens jährlich) zu unterweisen. Wer ohne dokumentierte Unterweisung auf Steigtechnik arbeitet, handelt außerhalb des Versicherungsschutzes der Berufsgenossenschaft.
2. Ist die Leiter als dauerhafter Arbeitsplatz zulässig?
Nur unter strengen Auflagen. Gemäß TRBS 2121-2 ist die Leiter ein „Arbeitsplatz zweiter Wahl“. Arbeiten auf Sprossenleitern sind als hochgelegener Arbeitsplatz fast gänzlich verboten. Auf Stufenleitern ist das Arbeiten bis zu einer Standhöhe von 2 m zulässig. Zwischen 2 m und 5 m Standhöhe ist die Zeit auf maximal 2 Stunden pro Arbeitsschicht begrenzt. Wer länger oben steht, braucht ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne.
3. Darf ich ein Fahrgerüst alleine aufbauen?
Rechtlich kritisch und sicherheitstechnisch dumm. Zwar erlauben manche Hersteller für Kleingerüste den Solo-Aufbau, doch die DGUV Information 201-011 und die DIN EN 1004-2 (Aufbau- und Verwendungsanleitung) sehen in der Gefährdungsbeurteilung meist zwei Personen vor. Alleine fehlt die Sicherung gegen Umkippen während der Montagephasen. Ein Montagefehler durch Selbstüberschätzung führt hier oft zum Totalabsturz.
4. Warum darf ich ein Fahrgerüst niemals verschieben, während jemand oben steht?
Weil Sie die physikalische Stabilität (Kippmoment) massiv unterschätzen. Beim Anfahren oder Bremsen verlagert sich der Schwerpunkt. Die DGUV Information 201-011 verbietet dies kategorisch. Vor dem Verfahren muss das Gerüst leer sein, und lose Teile müssen gegen Herabfallen gesichert werden.
5. Genügt die jährliche Leiterprüfung durch den Sachkundigen?
Definitiv nicht. Die jährliche Prüfung durch die „zur Prüfung befähigte Person“ (BetrSichV § 14) ist die formale Pflicht. Die Sicht- und Funktionsprüfung vor jedem Arbeitsschichtbeginn durch den Anwender ist jedoch überlebenswichtig. Wer eine Leiter mit verbogenem Holm oder fehlenden Gummifüßen besteigt, nimmt schwere Verletzungen billigend in Kauf.
6. Wieviel Material darf ich auf einer Leiter mitführen?
Die Grenze liegt laut DGUV Information 208-016 bei 10 kg. Zudem darf die Windangriffsfläche des Gegenstandes 1 m² nicht überschreiten. Wer mit beiden Händen Werkzeug schleppt, verletzt die Drei-Punkt-Methode (immer zwei Füße und eine Hand oder zwei Hände und ein Fuß am Arbeitsmittel).
7. Kann ich eine Stehleiter als Anlegeleiter verwenden?
Niemals. Eine Stehleiter ist konstruktiv nicht für die bei Anlegeleitern auftretenden Scherkräfte an den Gelenken ausgelegt (DIN EN 131). Sie rutscht weg oder bricht zusammen. Solche „Abkürzungen“ sind die häufigste Ursache für vermeidbare Sturzunfälle.
8. Muss ich auf einem Fahrgerüst persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) tragen?
Bei fahrbaren Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 ist das Geländer (dreiteiliger Seitenschutz bestehend aus Handlauf, Zwischenholm und Bordbrett) die primäre Schutzeinrichtung. PSAgA ist hier in der Regel nicht vorgeschrieben, kann aber bei besonderen Gefährdungen (z.B. Nähe zu Stromleitungen oder Windlasten) durch die Gefährdungsbeurteilung gefordert werden.
9. Darf ich an der Außenseite eines Fahrgerüsts hochklettern?
Nein. Der Aufstieg ist ausschließlich über die dafür vorgesehenen Innenaufstiege (Leitern oder Treppen innerhalb des Gerüstrahmens) zulässig. Außenklettern verändert die Lastverteilung und kann das Gerüst zum Kippen bringen (DGUV Information 201-011).
10. Was passiert, wenn ich eine Leiter auf ein Fahrgerüst stelle, um höher zu kommen?
Das ist eine lebensgefährliche Manipulation. Die Plattform eines Gerüsts ist kein tragfähiger Untergrund für Leitern. Die Punktlasten können die Belagflächen durchschlagen und das gesamte System instabil machen. Wer so arbeitet, riskiert nicht nur sein Leben, sondern provoziert die sofortige Stilllegung der Baustelle durch die Aufsichtspersonen der DGUV.
Inhalte
Anwendung - Fahrgerüste, Leitern und Tritte
Arbeiten in der Höhe mit Fahrgerüsten, Leitern und Tritten bergen naturgemäß Risiken. Ein praxisorientierter Lehrgang zur sicheren Auswahl und Benutzung von Fahrgerüsten, Leitern und Tritten unterstützt dabei, diese täglichen Herausforderungen souverän und unfallfrei zu meistern. Der Lehrgang vermittelt das nötige Fachwissen, um diese Arbeitsmittel entsprechend der aktuellen Regelwerke korrekt zu bewerten und sicher im individuellen Arbeitssystem einzusetzen.
ToDo : VDI 4068 Blatt 3:2010-04, DGUV-I 201-011, Prüfung vor Inbetriebnahme und Nutzung Fahrgerüst
Lernziele
Welches Wissen sollten Beschäftigte vor der Auswahl und Benutzung von Fahrgerüsten, Leitern und Tritte erhalten?
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Sie kennen die grundlegenden Rechte und Pflichten bei der Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1). - Betriebliches Umfeld
Sie verstehen das Prinzip der Substitutionsprüfung und können im Arbeitsalltag beurteilen, wann der Einsatz einer Leiter zulässig ist und wann ein sichereres Arbeitsmittel, wie beispielsweise ein Fahrgerüst oder eine Hubarbeitsbühne, zwingend vorzuziehen ist (TRBS 2121 Teil 2). - Bestimmungsgemäße Auswahl
Sie sind in der Lage, das für die jeweilige Tätigkeit, Arbeitshöhe und Einsatzdauer am besten geeignete Arbeitsmittel nach aktuellen Standards sicher und fachgerecht auszuwählen (DGUV Information 208-016). - Sichere Nutzung von Leitern und Tritten
Sie kennen die ergonomischen Grenzen, den erforderlichen Anlegewinkel sowie die maximal zulässigen Nutzlasten und wenden diese Vorgaben bei Anlege- und Stehleitern (DIN EN 131) sowie bei Tritten (DIN EN 14183) praxisgerecht an. - Sicherer Umgang mit fahrbaren Arbeitsbühnen
Sie kennen die elementaren Anforderungen an den sicheren Auf-, Um- und Abbau von Fahrgerüsten nach den Herstellerangaben (Aufbau- und Verwendungsanleitung) und verstehen die statische Relevanz von Ballastierungen und Auslegern zur Gewährleistung der Standsicherheit (DIN EN 1004-1, TRBS 2121 Teil 1). - Sichtprüfung und Mängelmanagement
Sie beherrschen die systematische Sicht- und Funktionsprüfung vor der täglichen Benutzung und wissen, wie bei festgestellten Mängeln an Arbeitsmitteln rechtssicher, präventiv und lösungsorientiert vorzugehen ist.