Schulungsvorlage: Anwendung - Fahrgerüste, Leitern und Tritte

Hinweise

Eine Präqualifikation kann über Lehrgänge durch externe Dienstleister aufgebaut werden, aber muss über Unterweisung vervollständigt werden. Die Unterweisung soll auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Eine wichtige Hilfestellung bietet

  • die DGUV Information 208-016, insbesondere Abschnitt 5,
  • die Gebrauchsanleitung des Herstellers und
  • die Piktogramme (Aufkleber) der im betrieblich eingesetzten Fahrgesüsten, Leitern und Tritte.

Die Unterweisung ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen und zu dokumentieren. Besondere Anlässen:

  • nach einem Unfall
  • bei Einsatz neuer Fahrgerüste, Leitern und Tritte

Der Unternehmer soll die durch die alltägliche Verwendung von Leitern und Tritten gewonnenen Erkenntnisse in die Unterweisungen einfließen lassen. Bei fahrbaren Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) hängt die Sicherheit von den Montagebedingungen ab, daher müssen diese nach jeder Montage und vor jeder Benutzung durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Inhalte (normativ)

Name Titel
DIN EN 131-1 Leitern - Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße
DIN EN 131-2 Leitern - Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
DIN EN 131-3 Leitern - Teil 3: Benutzerinformation
DIN EN 131-4 Leitern - Teil 4: Ein- oder Mehrgelenkleitern
DIN EN 131 Leitern
DIN EN 14183 Tritte
DIN EN 61478 Arbeiten unter Spannung - Leitern aus isolierendem Material
DIN 4567-1 Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 1: Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium
DIN EN 61478 /A1 Arbeiten unter Spannung - Leitern aus isolierendem Material (IEC 61478/A1:2003, modifiziert); Deutsche Fassung EN 61478/A1:2003
DIN EN 50528 Isolierende Leitern für Arbeiten an oder in der Nähe von Niederspannungsanlagen
FwDV 10 Feuerwehr Dienstvorschrift 10 - Die tragbaren Leitern
DIN 4567-3 Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 3: Bauleitern
DIN 4567-4 Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 4: Dachauflegeleitern aus Holz oder Aluminium
DIN 4567-5 Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 5: Bemessungsgrundlagen für Spezialleitern
DIN EN 131-6 Leitern - Teil 6: Teleskopleitern
DIN EN 131-7 Leitern - Teil 7: Mobile Podestleitern
DIN 4567 ... Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch
DIN EN 131-8 - Entwurf Leitern - Teil 8: Leitern mit separater Plattform
DIN EN 1004-1 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen
TRBS 2121 Teil 2 Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern
DGUV I 208-016 DGUV Information 208-016 - Die Verwendung von Leitern und Tritten

FAQ

10 Häufig gestellte Fragen - Sicherer Umgang mit Fahrgerüsten, Leitern und Tritten nach DIN EN 1004-2 und DGUV Information 201-011

1. Darf jeder Mitarbeiter Leitern oder Fahrgerüste ohne Einweisung nutzen?

Nein. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12) verpflichten den Arbeitgeber, Beschäftigte vor der ersten Benutzung und danach regelmäßig (mindestens jährlich) zu unterweisen. Wer ohne dokumentierte Unterweisung auf Steigtechnik arbeitet, handelt außerhalb des Versicherungsschutzes der Berufsgenossenschaft.

2. Ist die Leiter als dauerhafter Arbeitsplatz zulässig?

Nur unter strengen Auflagen. Gemäß TRBS 2121-2 ist die Leiter ein „Arbeitsplatz zweiter Wahl“. Arbeiten auf Sprossenleitern sind als hochgelegener Arbeitsplatz fast gänzlich verboten. Auf Stufenleitern ist das Arbeiten bis zu einer Standhöhe von 2 m zulässig. Zwischen 2 m und 5 m Standhöhe ist die Zeit auf maximal 2 Stunden pro Arbeitsschicht begrenzt. Wer länger oben steht, braucht ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne.

3. Darf ich ein Fahrgerüst alleine aufbauen?

Rechtlich kritisch und sicherheitstechnisch dumm. Zwar erlauben manche Hersteller für Kleingerüste den Solo-Aufbau, doch die DGUV Information 201-011 und die DIN EN 1004-2 (Aufbau- und Verwendungsanleitung) sehen in der Gefährdungsbeurteilung meist zwei Personen vor. Alleine fehlt die Sicherung gegen Umkippen während der Montagephasen. Ein Montagefehler durch Selbstüberschätzung führt hier oft zum Totalabsturz.

4. Warum darf ich ein Fahrgerüst niemals verschieben, während jemand oben steht?

Weil Sie die physikalische Stabilität (Kippmoment) massiv unterschätzen. Beim Anfahren oder Bremsen verlagert sich der Schwerpunkt. Die DGUV Information 201-011 verbietet dies kategorisch. Vor dem Verfahren muss das Gerüst leer sein, und lose Teile müssen gegen Herabfallen gesichert werden.

5. Genügt die jährliche Leiterprüfung durch den Sachkundigen?

Definitiv nicht. Die jährliche Prüfung durch die „zur Prüfung befähigte Person“ (BetrSichV § 14) ist die formale Pflicht. Die Sicht- und Funktionsprüfung vor jedem Arbeitsschichtbeginn durch den Anwender ist jedoch überlebenswichtig. Wer eine Leiter mit verbogenem Holm oder fehlenden Gummifüßen besteigt, nimmt schwere Verletzungen billigend in Kauf.

6. Wieviel Material darf ich auf einer Leiter mitführen?

Die Grenze liegt laut DGUV Information 208-016 bei 10 kg. Zudem darf die Windangriffsfläche des Gegenstandes 1 m² nicht überschreiten. Wer mit beiden Händen Werkzeug schleppt, verletzt die Drei-Punkt-Methode (immer zwei Füße und eine Hand oder zwei Hände und ein Fuß am Arbeitsmittel).

7. Kann ich eine Stehleiter als Anlegeleiter verwenden?

Niemals. Eine Stehleiter ist konstruktiv nicht für die bei Anlegeleitern auftretenden Scherkräfte an den Gelenken ausgelegt (DIN EN 131). Sie rutscht weg oder bricht zusammen. Solche „Abkürzungen“ sind die häufigste Ursache für vermeidbare Sturzunfälle.

8. Muss ich auf einem Fahrgerüst persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) tragen?

Bei fahrbaren Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 ist das Geländer (dreiteiliger Seitenschutz bestehend aus Handlauf, Zwischenholm und Bordbrett) die primäre Schutzeinrichtung. PSAgA ist hier in der Regel nicht vorgeschrieben, kann aber bei besonderen Gefährdungen (z.B. Nähe zu Stromleitungen oder Windlasten) durch die Gefährdungsbeurteilung gefordert werden.

9. Darf ich an der Außenseite eines Fahrgerüsts hochklettern?

Nein. Der Aufstieg ist ausschließlich über die dafür vorgesehenen Innenaufstiege (Leitern oder Treppen innerhalb des Gerüstrahmens) zulässig. Außenklettern verändert die Lastverteilung und kann das Gerüst zum Kippen bringen (DGUV Information 201-011).

10. Was passiert, wenn ich eine Leiter auf ein Fahrgerüst stelle, um höher zu kommen?

Das ist eine lebensgefährliche Manipulation. Die Plattform eines Gerüsts ist kein tragfähiger Untergrund für Leitern. Die Punktlasten können die Belagflächen durchschlagen und das gesamte System instabil machen. Wer so arbeitet, riskiert nicht nur sein Leben, sondern provoziert die sofortige Stilllegung der Baustelle durch die Aufsichtspersonen der DGUV.

Inhalte

Anwendung - Fahrgerüste, Leitern und Tritte

Arbeiten in der Höhe mit Fahrgerüsten, Leitern und Tritten bergen naturgemäß Risiken. Ein praxisorientierter Lehrgang zur sicheren Auswahl und Benutzung von Fahrgerüsten, Leitern und Tritten unterstützt dabei, diese täglichen Herausforderungen souverän und unfallfrei zu meistern. Der Lehrgang vermittelt das nötige Fachwissen, um diese Arbeitsmittel entsprechend der aktuellen Regelwerke korrekt zu bewerten und sicher im individuellen Arbeitssystem einzusetzen.

ToDo : VDI 4068 Blatt 3:2010-04, DGUV-I 201-011, Prüfung vor Inbetriebnahme und Nutzung Fahrgerüst

Lernziele

Welches Wissen sollten Beschäftigte vor der Auswahl und Benutzung von Fahrgerüsten, Leitern und Tritte erhalten?

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    Sie kennen die grundlegenden Rechte und Pflichten bei der Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1).
  • Betriebliches Umfeld
    Sie verstehen das Prinzip der Substitutionsprüfung und können im Arbeitsalltag beurteilen, wann der Einsatz einer Leiter zulässig ist und wann ein sichereres Arbeitsmittel, wie beispielsweise ein Fahrgerüst oder eine Hubarbeitsbühne, zwingend vorzuziehen ist (TRBS 2121 Teil 2).
  • Bestimmungsgemäße Auswahl
    Sie sind in der Lage, das für die jeweilige Tätigkeit, Arbeitshöhe und Einsatzdauer am besten geeignete Arbeitsmittel nach aktuellen Standards sicher und fachgerecht auszuwählen (DGUV Information 208-016).
  • Sichere Nutzung von Leitern und Tritten
    Sie kennen die ergonomischen Grenzen, den erforderlichen Anlegewinkel sowie die maximal zulässigen Nutzlasten und wenden diese Vorgaben bei Anlege- und Stehleitern (DIN EN 131) sowie bei Tritten (DIN EN 14183) praxisgerecht an.
  • Sicherer Umgang mit fahrbaren Arbeitsbühnen
    Sie kennen die elementaren Anforderungen an den sicheren Auf-, Um- und Abbau von Fahrgerüsten nach den Herstellerangaben (Aufbau- und Verwendungsanleitung) und verstehen die statische Relevanz von Ballastierungen und Auslegern zur Gewährleistung der Standsicherheit (DIN EN 1004-1, TRBS 2121 Teil 1).
  • Sichtprüfung und Mängelmanagement
    Sie beherrschen die systematische Sicht- und Funktionsprüfung vor der täglichen Benutzung und wissen, wie bei festgestellten Mängeln an Arbeitsmitteln rechtssicher, präventiv und lösungsorientiert vorzugehen ist.