- Kategorie:
- Fachkunde
- Ordnung:
- Fahrgerüste, Leitern und Tritte
- Titel:
- Anwendung Fahrgerüste, Leitern und Tritten
- Kürzel:
- AFLuT
- Prüfgrundlage:
- DGUV I 208-016, TRBS 2121 Teil 1, TRBS 2121 Teil 2
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 6
Voraussetzungen
- 18 Jahre
- geistige und charakterliche Eigenschaften,
- körperliche Eignung
- erfolgreiche Absolvierung der Lernerfolgskontrolle
Zielgruppe
- Haustechnisches Fachpersonal
- Hausmeister
- Haustechniker
- Instandhalter
Schwerpunkte
- Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung
- bauartspezifische Hinweise
- Behandlung relevanter Gefährdungsfaktoren des betrieblichen Umfelds (Arbeitsbereiche, Tätigkeiten)
- Einbindung von relevanten Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen
- Notwendigkeit zusätzliche Inhalte können sich insbesondere ergeben bei:
- Innerbetrieblichem und öffentlichem Verkehr
- Witterungseinflüssen (z.B. Glätte, Sturm)
- Elektrischen Anlagen
- Technische Anlagen mit erhöhtem Strahlungsrisiko (z.B. Antennen)
- Anlagen mit Explosionsgefahr
- Schächten und Kanälen
- Rohrleitungen und Behältern
- Maschinellen Anlagen und Einrichtungen (z.B. durch Aufstellung der Leiter in der Nähe von beweglichen Anlagenteilen)
- Kran- und Förderanlagen
- Wechselwirkungen im Kontext der Koordination simultan stattfindender
- Baumaßnahmen
- Instandhaltungsmaßnahmen
Hinweise
Eine Präqualifikation kann über Lehrgänge durch externe Dienstleister aufgebaut werden, aber muss über Unterweisung vervollständigt werden. Die Unterweisung soll auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Eine wichtige Hilfestellung bietet
- die DGUV Information 208-016, insbesondere Abschnitt 5,
- die Gebrauchsanleitung des Herstellers und
- die Piktogramme (Aufkleber) der im betrieblich eingesetzten Fahrgesüsten, Leitern und Tritte.
Die Unterweisung ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen und zu dokumentieren. Besondere Anlässen:
- nach einem Unfall
- bei Einsatz neuer Fahrgerüste, Leitern und Tritte
Der Unternehmer soll die durch die alltägliche Verwendung von Leitern und Tritten gewonnenen Erkenntnisse in die Unterweisungen einfließen lassen. Bei fahrbaren Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) hängt die Sicherheit von den Montagebedingungen ab, daher müssen diese nach jeder Montage und vor jeder Benutzung durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Inhalte (normativ)
Name | Titel |
---|---|
DIN EN 131-1 | Leitern - Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße |
DIN 4567-4 | Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 4: Dachauflegeleitern aus Holz oder Aluminium |
DIN 4567-5 | Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 5: Bemessungsgrundlagen für Spezialleitern |
DIN EN 131-6 | Leitern - Teil 6: Teleskopleitern |
DIN EN 131-7 | Leitern - Teil 7: Mobile Podestleitern |
DIN 4567 ... | Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch |
DIN EN 131-8 - Entwurf | Leitern - Teil 8: Leitern mit separater Plattform |
DIN EN 1004-1 | Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen |
TRBS 2121 Teil 2 | Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern |
DIN 4567-3 | Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 3: Bauleitern |
FwDV 10 | Feuerwehr Dienstvorschrift 10 - Die tragbaren Leitern |
DIN EN 50528 | Isolierende Leitern für Arbeiten an oder in der Nähe von Niederspannungsanlagen |
DIN EN 131-2 | Leitern - Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung |
DIN EN 131-3 | Leitern - Teil 3: Benutzerinformation |
DIN EN 131-4 | Leitern - Teil 4: Ein- oder Mehrgelenkleitern |
DIN EN 131 | Leitern |
DIN EN 14183 | Tritte |
DIN EN 61478 | Arbeiten unter Spannung - Leitern aus isolierendem Material |
DIN 4567-1 | Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Teil 1: Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium |
DIN EN 61478 /A1 | Arbeiten unter Spannung - Leitern aus isolierendem Material (IEC 61478/A1:2003, modifiziert); Deutsche Fassung EN 61478/A1:2003 |
DGUV I 208-016 | DGUV Information 208-016 - Die Verwendung von Leitern und Tritten |
Inhalte
ToDo : VDI 4068 Blatt 3:2010-04, DGUV-I 201-011, Prüfung vor Inbetriebnahme und Nutzung Fahrgerüst