- Name:
- DGUV V 1 (ff.)
- Titel (Deutsch):
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- Titel (Englisch):
- DGUV Regulation 1 - Principles of Prevention
- letzte Aktualisierung:
- 01.11.2013
Systematik
Beschreibung
Um Ihrem Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger DGUV Vorschriften. DGUV Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.
In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Darüber hinaus haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sich in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Regelung weist fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer der Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb individuell bestimmen kann.
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei allen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Zeitgleich wurde die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
DGUV V 1 §1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
Zweites Kapitel: Pflichten des Unternehmers
DGUV V 1 §2 Grundpflichten des Unternehmers
DGUV V 1 §3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten
DGUV V 1 §4 Unterweisung der Versicherten
DGUV V 1 §5 Vergabe von Aufträgen
DGUV V 1 §6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
DGUV V 1 §7 Befähigung für Tätigkeiten
DGUV V 1 §8 Gefährliche Arbeiten
DGUV V 1 §9 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
DGUV V 1 §10 Besichtigung des Unternehmens, Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht
DGUV V 1 §11 Maßnahmen bei Mängeln
DGUV V 1 §12 Zugang zu Vorschriften und Regeln
DGUV V 1 §13 Pflichtenübertragung
DGUV V 1 §14 Ausnahmen
Drittes Kapitel: Pflichten der Versicherten
DGUV V 1 §15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
DGUV V 1 §16 Besondere Unterstützungspflichten
DGUV V 1 §17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
DGUV V 1 §18 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
Viertes Kapitel: Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Erster Abschnitt - Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte
DGUV V 1 §19 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
DGUV V 1 §20 Bestellung und Aufgaben von SicherheitsbeauftragtenZweiter Abschnitt - Maßnahmen bei besonderen Gefahren
DGUV V 1 §21 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
DGUV V 1 §22 Notfallmaßnahmen
DGUV V 1 §23 Maßnahmen gegen Einflüsse des WettergeschehensDritter Abschnitt - Erste Hilfe
DGUV V 1 §24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
DGUV V 1 §25 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel
DGUV V 1 §26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
DGUV V 1 §27 Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter
DGUV V 1 §28 Unterstützungspflichten der VersichertenVierter Abschnitt - Persönliche Schutzausrüstungen
DGUV V 1 §29 Bereitstellung
DGUV V 1 §30 Benutzung
DGUV V 1 §31 Besondere Unterweisungen
Fünftes Kapitel: Ordnungswidrigkeiten
DGUV V 1 §32 Ordnungswidrigkeiten
Sechstes Kapitel: Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften
DGUV V 1 §33 Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften
Siebtes Kapitel: Inkrafttreten
DGUV V 1 §34 Inkrafttreten
- DGUV V 1 Anlage 1 - Zu DGUV V 1 §2 Abs. 1: Staatliche Arbeitsschutzvorschriften
- DGUV V 1 Anlage 2 - Zu DGUV V 1 §22 Abs. 2: Voraussetzungen für die Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe