Norm: DGUV V 1 Anlage 1

Beschreibung

DGUV V 1 (ff.) - Anlage 1

Zu DGUV V 1 §2 Abs. 1: Staatliche Arbeitsschutzvorschriften

Staatliche Arbeitsschutzvorschriften, in denen vom Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffende Maßnahmen näher bestimmt sind, sind – in ihrer jeweils gültigen
Fassung – insbesondere:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • Baustellenverordnung ([BaustellV]),
  • Bildschirmarbeitsverordnung ([BildscharbV]),
  • Biostoffverordnung (BioStoffV),
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ([LärmVibrationsArbSchV]),
  • Lastenhandhabungsverordnung ([LasthandhabV]),
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV),
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV),
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV).

Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend.

Der gesetzliche Auftrag der Unfallversicherungsträger zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gilt auch für Unternehmer und Versicherte, die nicht unmittelbar durch die Anwendungsbereiche der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften erfasst sind.